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Piano Riff a la "For You - Discoboys"

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JuniorJack
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Hallo....

vorab: bei meiner Frage geht es mehr um rechtliches, bzw Plagiat oder das "klauen" von vorhandenem beim Songwriting.
Da ich keine andere, speziellere Rubrik zu diesem Thema hier finden konnte, hoffe ich, dass das hier ok ist.

Meine Frage also:

In wie weit ist es "geklaut", wenn man die ersten zwei Takte des bekannten Piano-Riffs des Songs "For You" für etwas Neues verwendet?
Genau genommen ist das ja, wie schon gesagt, nur ein rhytmisches Riff.
Als Beispiel: Es gibt 1000 Songs, wo die Gitarre das gleiche "Riff" spielt. Dies ist ja deswegen nicht gleich ein Plagiat eines Songs.
Harmonien, Melodiegestalltung etc. des Neuen Songs sind absolut verschieden. Bis auf die Rhythmik des Pianos hat nix weiter mit dem Song "For You" zu tun.
Könnte das also Probleme mit dem Urheber geben?

Natürlich könnte ich das ganze "leicht" abändern (andere Akkord-Umkehrungen, alternative Rhythmik, etc...) - aber diese Frage tauchte nun auf, das ja normal eine rhythmische Figur nicht direkt geschützt ist wie ein ganzer Song.

Vielleicht weiss dies ja jemand von Euch genauer und kann mich da aufklären,

danke schon mal!

lg
 
Eigenschaft
 
Der Song ist übrigens von Bruce Springsteen und hat dieses Piano-Intro im Original nicht. Das ist wiederum erst von Manfred Manns Eerth Band hinzugekommen. Wer also die Rechte an diesem Intro hat, ist schwer nachzuvollziehen. Manfred Mann? Der Keyboarder? Die Produzenten? Die Discoboys werden dir vermutlich keinen Ärger bereiten - denn die haben damit fast nichts zu tun.

BTW nicht der einzige Springsteen-Song, den man gern Manfred Mann andichtet.


Genau genommen ist das ja, wie schon gesagt, nur ein rhytmisches Riff.

Das Gitarrenriff von Satifaction sind auch nur die ersten drei Tönchen eine gewöhnlichen Molltonleiter.

Es kommt mW auf die "Schöpfungstiefe" (oder irgendwie so ähnlich) an. Nach meiner persönlichen, unbedeutenden Meinung ist die bei diesem Piano-Riff ziemlich hoch, wenn es genuso gespielt wird (also nicht nur rhythmisch). Eine allgemeine Aussage kann man dazu nicht treffen - zumal er Song eben selbst bereits eine Coverversion ist. Das müsste im Zweifelsfall ein Gericht mit einem Gutachter entscheiden.

Es wäre vielleicht und unter Umständen ein Zitat. Ob man aber durch ein Zitat auf der sicheren Seite ist, kann ich wiederum nicht beantworten.
 
Es gibt 1000 Songs, wo die Gitarre das gleiche "Riff" spielt
Zähl' sie auf ;-)

Das Problem bei dieser Akkordfolge sehe ich darin, dass durch das Voicing eine Melodie entsteht, die höchstwahrscheinlich eine Schöpfungshöhe erreicht, die angefochten werden könnte.
Die Akkordfolge könnte man ja auch in zwei Ebenen unterteilen. Akkordisch ist das ja nur Dm - C - Bb. Wenn ich diese Akkorde spiele erhalte ich aber nicht automatisch die Melodie, wie sie bei For You zu hören ist.
Die Melodie wurde also hinzukomponiert und verläuft unisono mit den Akkorden, was nicht automatisch bedeutet, dass sie nur als Akkord zu werten ist.

Schwierige Sache...ich würde schätzen, dass man der Plagiierung bezichtigt werden könnte, sofern sich ein Kläger findet.
 
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