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Plagiat Vorwurf

  • Ersteller jsjs19xx
  • Erstellt am
Könnt ihr euch beide nicht auf einen Kaffee, Tee, oder Bier zusammen an einen Tisch setzen, miteinander sprechen und so auf die Argumente beider Seiten eingehen?
Hör dir seinen Standpunkt an, und dann lege deinen Standpunkt da.

Vielleicht auch bei dir zuhause, direkt am Rechner, und zeige ihm direkt Vorort die Unterschiede, wenn dein Labelpartner da hier nicht so die Einsicht und die Erfahrung hat, wie du, dürfte es dir doch ein Leichtes sein diese offensichtlichen Unterschiede auch ihm klar vor Augen führen zu können, das geht halt am besten wenn man direkt gegenüber steht, und MITEINANDER redet..
 
Ich hab mal für eine große deutsche Rundfunkanstalt an einem Plagiatsfall gearbeitet. Die Sendeanstalt wurde angeklagt und ich wurde gefragt, ob ich an der Expertise mitarbeite.
Aber vorher musste der Kläger seine Begründung vorlegen (mit Notenbeispielen). Ohne dieses Gutachten wäre es sogar nie vor Gericht gekommen.

[...]

Im Zweifelsfall muss man sich einfach auf die Samplingkultur des Hip Hop berufen und bekommt recht (siehe Pelham) :D

Vielen Dank dir!! Diese Infos habe ich gebraucht; mich interessierte vorallem wie sowas in die Wege geleitet wird und du hast das super erklärt...somit dürfte die Person wohl keine wirklichen Probleme bekommen dürfen.



Halten wir uns mal an die Schrittfolge:

Solange der Vorwurf des Plagiats nicht rechtlich relevant erhoben wurde, hat das Label absolut keine Handhabe, irgendetwas zu tun, was der Person schadet.

Völlig unbenommen davon, ob sich später herausstellen würde, dass es ein Plagiat wäre, müßte das Label den Rechtsweg beschreiten, um eine Handhabe zum Einschreiten zu haben. Es ließe sich seitens des Labels möglicherweise eine Begründung finden, warum es trotz dieser fehlenden Handhabe eigenmächtig eingeschritten ist, dies würde aber begrenzt und nur in Kraft treten, wenn das Label glaubhaft nachweisen kann, dass dazu beispielsweise die Zeit gefehlt hat. Zumindest würde hier seitens des Gerichts verlangt, dass das Label alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft hat: nämlich der Person eindeutig und begründet (!) mitzuteilen, dass und warum es sich aus Ihrer Sicht um ein Plagiat handelt, die Person zu einer Stellungnahme aufzufordern, die Person zum Beispiel zu einer Unterlassung aufzufordern, und letztlich auch bei Gericht begründet und glaubhaft so etwas wie einen "Ruhezustand" zu erstreiten, so dass das Musikstück, das unter dem Verdacht des Plagiats gestellt wird, solange nicht gespielt/veröffentlicht etc. wird, bis geklärt ist, ob es sich um Plagiat handelt oder nicht. Und allein das ist juristisch schon nicht ohne, da ja klar ist, dass damit erhebliche Beschneidungen bezüglich der Rechte der Person einhergehen.

Somit:
Erstens: solange nichts juristisch wirksames vorliegt, wie etwa ein begründeter Vorwurf, eine Klage oder die Aufforderung zur Unterlassung (etwa des Hochladens des plagiatverdächtigen Stückes im Rahmen eines Wettbewerbes), kann Person tun und lassen, was es will.
Zweitens: Wenn das Label eigenmächtig Schritte unternimmt, die Person schädigen, hat es für die Folgen aufzukommen und die liegen unter anderem im Ersatz des (vermuteten bzw. festgestellten) Schadens, der Person zugefügt wurde.

All das berührt natürlich nicht beispielsweise die Ebene, dass Person weiterhin Interesse am Label hat, es sich mit diesem nicht verscherzen möchte und was der weiteren Verhältnisse und Beziehungen sein mögen.

Möglicherweise würde eine einfache Nachricht von Person an Label genügen, die beinhaltete, dass wenn das Label überzeugt ist, dass das neue Stück ein Plagiat des alten ist, ihm der Rechtsweg offen stehe und dass solange dies nicht geklärt ist, Person dieses Stück öffentlich verwenden wird und im Falle eines Einschreiten des Labels einen entstandenen Schaden sich von diesem ersetzen lassen würde.

Möglicherweise bewirkt das beim Label ein gewisses Sich-Einlassen auf die in einem Rechtsstaat üblichen Wege, die zu beschreiten sind, wenn man sich in seinem Recht beschnitten fühlt.

x-Riff
Vielen Dank dir für diese sehr klare, informative & ausführliche AW. Im obigen Bsp. hat die Person dem Label versucht klar zu machen, dass diese Angelegenheit MINDESTENS Ansichtssache sei, wobei dann der Inhaber komplett uneinsichtig die Person beleidigt(!) hat. Dies sagt schon vieles aus.
Das mit dem Schaden hatte mich auch interessiert und ist jz auch klar...




Für mich klingt das so, als ob es in diesem fiktivem Fall noch eine persönliche Geschichte gäbe. Label ist sauer, weil die anderen Werke anderweitig vermarktet werden, oder weil etwas anders abgesprochen war oder sich irgendwo mehr Mühe gegeben wurde oder was weiß ich.
Falls da noch etwas Anderes im Raum steht, könnte sich die Person vielleicht das Leben leichter machen, wenn sie auf Label zugeht und die Sachen klärt. Meiner Erfahrung nach lohnt es sich in nur wenigen Fällen sein vermeintliches Recht durchzuboxen. Oft sind schon mit kleinen Kompromissen Lösungen möglich, die viel Ärger sparen und von der alle irgendwie profitieren.
Nicht mal das; in dem Bsp. könnte man nur von evntl. Neid sprechen mehr nicht. Die Peson zeigt dem Inhaber nach langer Kontaktpause seine Werke und der Inhaber will sofort Anteile an einem Stück, was die Person SELBSTVERSTÄNDLICH verweigert, da sonst jeder Depp zu der Person kommen könnte...
 
Könnt ihr euch beide nicht auf einen Kaffee, Tee, oder Bier zusammen an einen Tisch setzen, miteinander sprechen und so auf die Argumente beider Seiten eingehen?
Hör dir seinen Standpunkt an, und dann lege deinen Standpunkt da.

Vielleicht auch bei dir zuhause, direkt am Rechner, und zeige ihm direkt Vorort die Unterschiede, wenn dein Labelpartner da hier nicht so die Einsicht und die Erfahrung hat, wie du, dürfte es dir doch ein Leichtes sein diese offensichtlichen Unterschiede auch ihm klar vor Augen führen zu können, das geht halt am besten wenn man direkt gegenüber steht, und MITEINANDER redet..
Ich hab mit der Sache nichts am Hut ;)
Ist alles fikiv.
In dem Beispiel ist dies von der Person mehrere Male versucht worden die Situation objektiv darzustellen. Der Inhaber ist extrem gereizt und ist vollkommen überzeugt, dass es sich um ein Plagiat handelt.

Les dir mal mein vorigen neuen Beitrag durch. Da hab ichs genauer ausgedrückt.
Es geht bishin zu Beleidigungen Seitens Inhaber.
Trotzdem Danke für den Tip.
 
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Das ist ja hier schon angeklungen, dass die Schwelle zum Plagiat sehr hoch ist. Ich hab noch was beizutragen für den fiktiven Fall, dass der Urheber Schaden befürchtet, durch Löschanträge oder dass ihm eventuell eine voreilig erlassene einstweilige Verfügung ins Haus flattert: Wenn es dafür konkrete Hinweise gibt, lohnt sich der Gang zum Anwalt, um Vorkehrungen zu treffen. Stichworte sind hier eine "Schutzschrift", die man bei Gericht hinterlegen kann und zur Verteidigung gegen den befürchteten Erlass einer Einstweilige Verfügung dient, oder in Frage kommt auch eine "negative Feststellungsklage", um gerichtlich feststellen zu lassen, dass kein Plagiat vorliegt. Aber das ist dann wirklich ein Fall für einen Rechtsbeistand.
 
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Fiktiv bedeutet erfunden. Scheint aber nicht der Fall.
 

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