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Emkuh
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Hallo!
Ich habe nun sehr lange schon im internet eine Antwort auf diese *spezielle Frage gesucht, vielleicht kann man/frau sie beantworten. Außerdem hoffe ich nun, dass diese Frage regelkonform gestellt ist.
Es geht um folgenden nicht konkreten Beispielfall:
- selbstständig als Privatmusiklehrer, KSK *anerkannt und versichert.
- Einkommen als Privatmusiklehrer ca 5000 im Jahr (Gewinn)
- nun neu: Aufnahme Unterricht an Musikschule e.V. als angestellter *Musiklehrer, Minijob, ca. 275 monatlich
Wie sind nun die Rechtsfolgen? Der Musikschule wurde schon Bescheid *gegeben, dass man über die KSK versichert ist.
Zählt das Einkommen über die Musikschule zum Gesamtgewinn dazu, den man *für die KSK angeben muss? Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig...
Ich habe nun sehr lange schon im internet eine Antwort auf diese *spezielle Frage gesucht, vielleicht kann man/frau sie beantworten. Außerdem hoffe ich nun, dass diese Frage regelkonform gestellt ist.
Es geht um folgenden nicht konkreten Beispielfall:
- selbstständig als Privatmusiklehrer, KSK *anerkannt und versichert.
- Einkommen als Privatmusiklehrer ca 5000 im Jahr (Gewinn)
- nun neu: Aufnahme Unterricht an Musikschule e.V. als angestellter *Musiklehrer, Minijob, ca. 275 monatlich
Wie sind nun die Rechtsfolgen? Der Musikschule wurde schon Bescheid *gegeben, dass man über die KSK versichert ist.
Zählt das Einkommen über die Musikschule zum Gesamtgewinn dazu, den man *für die KSK angeben muss? Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig...
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