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Rauswurf aus Band ohne Gespräch / Wer behält Rechte?

An den Partner:

Solche Erfahrungen gehören einfach zum Musikerleben dazu.
Sieh es als Zeichen. Das Leben geht weiter.
Deine Musik wächst mit dir und deinen Erfahrungen.

:prost:

@Fine91
Ich wünsche dir eine unkomplizierte Geburt und euch dreien eine tolle Zeit.
😉
 
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Nein, aber das weisst Du selbst, oder?
....
kommt drauf an wie weit ein gedanklicher Bogen biegbar sein soll. Mit dem Wissen ist das ja nun mal so eine Angelegenheit. Stur als Fundament, Mauer oder Bedachung; Abdichtung, Kanalisierung oder Reibungsmöglichkeit; Leinwand, Farbe oder Bildgebung. Wörtlich: Anspruch ist Anspruch und Schuld ist Schuld. Eine Rose hat Dornen. Was Bienenschwärme nicht davon abhält, Blütenstaub von A nach B zu transportieren. Weil ihre Stockkommunikation eben geregelt ist. Ich wollte Fine91 damit auch nicht abschrecken oder gar eine Frühgeburt einleiten und auch nicht die Verantwortung für ihr Handeln abnehmen. Hast du denn noch andere Informationen zur Schwarmintelligenz, die du hier teilen könntest und möchtest?
 
Und: so einfach aus dem Raum rausschmeißen können sie ihn nicht. Er ist Mieter genau wie die anderen und hat Anspruch auf angemessene Kündigungszeit.
Was wohl nur gilt, wenn die Band als ganzes den Raum gemietet hat. Bei uns z.B. ist es so, das ich der alleinige Mieter des Raums bin und damit alle wohl anderen einfach rauswerfen könnte...
 
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Was wohl nur gilt, wenn die Band als ganzes den Raum gemietet hat. Bei uns z.B. ist es so, das ich der alleinige Mieter des Raums bin und damit alle wohl anderen einfach rauswerfen könnte...
Soooo einfach nun auch wieder nicht ... selbst ohne Mietvertrag gibt es ein Gewohnheitsrecht und in Juristensprache wäre das, dass ein "angemessener Zeitraum" gegeben werden muss - also über Nacht geht gar nicht - je nach Lage der Dinge würde ich mal von 14 Tagen bis 3 Monaten ausgehen ...
 
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Soooo einfach nun auch wieder nicht ... selbst ohne Mietvertrag gibt es ein Gewohnheitsrecht und in Juristensprache wäre das, dass ein "angemessener Zeitraum" gegeben werden muss - also über Nacht geht gar nicht - je nach Lage der Dinge würde ich mal von 14 Tagen bis 3 Monaten ausgehen ...
Ja, wahrscheinlich nicht. Aber wirklich wehren könnte sich dagegen wohl keiner, zumindest nach einer "angemessenen" Frist.

Ich möchte noch betonen, dass ich nicht so mit den anderen ungehen würde...
 
Ob Fin die zahlreichen netten, konstruktiven und hilfreichen Beiträge liest? Kurze Rückmeldungen wären ja schon nett...
2022-01-21 09_24_14-Window.png
 
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Ich glaube die hat Wichtigeres im Kopf
... Das wäre zumindest vernünftig.

:)
 
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Ist doch viel Gutes zusammengekommen hier!

Es gibt den "Profi"-Weg - Anwalt, Rechte klären, dokumentieren, vereinbaren - kann sinnvoll sein, wenn vielleicht doch Hit-Potenzial drin ist.
(Ich habe nie in diesen Regionen gespielt, habe also keine Erfahrungen, ist meiner Meinung nach bei einer FeldWaldWiesen-Hobbyband meist etwas zu viel)

Es gibt den "Integrativen"-Weg - miteinander reden, versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen, irgendwie brauchbare Schritte vereinbaren.
(Haben wir auch schonmal gemacht - ein für die ausscheidende Sängerin sehr persönlicher Song von ihr wurde mit ihrem OK mit neuer Melodie+Text auf das "alte" Arragement gesetzt)

Es gibt den "LMAA"-Weg - mit den Achseln zucken, umdrehen, wortlos sein Zeugs packen, getrennte Wege gehen.
(Entspricht ein wenig der heutigen Zeit, "ghosting" irgendwie... aber in einer oft sehr kleinen Musiker-Szene war ich immer drauf bedacht, nicht alle Brücken gleich einzureißen)

Was ich noch "on top" setzen kann ist ein Tipp fürs nächste Mal: man kann immer versuchen, es besser zu machen.

Wenn die jetzige Situation also "erledigt" ist und sich die Situation mit Kind etwas eingependelt hat und die Suche nach einer neuen Band ansteht, hier eine kleine Anregung:

Ich bin gut damit gefahren, bei neuen Band-Projekten ein paar Dinge schriftlich festzuhalten und einen kleinen "Bandvertrag" aufzusetzen - mit so Themen wie "wer bestimmt", "was machen wir mit Kohle", "wie gehen wir mit Song-Rechten um", wie regeln wir "Austritt/Rauswurf/Erweiterung", "wem gehört der Band-Name", etc. ... da kann man sich mit halbwegs vernünftigen Menschen fix einigen, Unterschrift drauf, fertig. Es ging uns dabei nicht um einen 100% rechtlich wasserdichten Vertrag - sondern darum, dass man im Zweifel sagen kann "schaut mal, hier ist das was wir vereinbart hatten" - das ist ein deutlicher Anreiz, sich zusammenzureissen und sich vernuenftig zu einigen im Falle von Schwierigkeiten.

Und bei Songs sollte man einfach konsequent auf das Papier mit Text/Akkorden/Noten draufschreiben, wer Melodie und Text gemacht hat, und wer wegen Teilnahme am Prozess/Arrangement eben auch dabei war. Unsere Regel bei selbstgeschriebenen Band-Songs war: Wer am Text (mit)gearbeitet hat wurde als Texter gelistet, wer an Melodie/Arrangement mitgearbeitet hat war bei der Melodie mit dabei. Dies galt bei allem, was gemeinsam im Jam oder auf Basis erster Ideen ausgearbeitet wurde. Ausnahme war, wenn jemand daheim gewerkelt und quasi einen Kompletten Song "mitgebracht" hat - da hat dann keiner drauf bestanden, irgendwie mit auf die Liste zu kommen.

Das ist wirklich ganz wenig Aufwand und läuft so mit - aber wenn man's macht, hat man eben eine Basis um sich zu einigen. Klar, mit Idioten und wenn Emotionen hochkochen hilft das im Zweifel auch nicht im ersten Moment. Aber vielleicht im zweiten.
 
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Sollte man dann hier fragen? ;)
Schwangeren-Timing ist nicht kalkulierbar ... :)
Beitrag automatisch zusammengefügt:

da kann man sich mit halbwegs vernünftigen Menschen fix einigen
... vor allem, wenn man das macht, während man sich noch kennenlernt :D
Und bei Songs sollte man einfach konsequent auf das Papier mit Text/Akkorden/Noten draufschreiben, wer Melodie und Text gemacht hat, und wer wegen Teilnahme am Prozess/Arrangement eben auch dabei war.
.. macht man das heutzutage nicht mehr bei der Gema-Anmeldung der Stücke eh??
 
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Ungeschickter Zeitpunkt, so kurz vor der Niederkunft ein Thema zu starten, dem man dann nicht folgen und Rückfragen nicht beantworten kann.

Trotzdem auch meine laienhafte Einschätzung zum Thema:
Bei der überwiegenden Zahl der Amateurbands besteht in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht, und die Aktivitäten werden steuerlich als Liebhaberei eingestuft. In solchen Fällen wirtschaftlichen Schaden ins Feld zu führen, halte ich rechtlich für wenig aussichtsreich. Urheberrecht besteht zwar in D unabhängig von irgendwelchen "Eintragungen" immer, dürfte aber meist mangels Beweisbarkeit wenig Beachtung finden, zumal wenn alle mitkomponiert haben. Am Ende wird es voraussichtlich keine "Sieger" und "Verlierer" geben, was auch bedeutet, dass jeder auf seinen Anwalts- und ggf. Prozesskosten sitzen bleibt. Ich glaube, ich lehne mich nicht sehr weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, diese Kosten liegen deutlich über dem wirtschaftlichen Schaden. Somit kennt eine solche Auseinandersetzung am Ende nur Verlierer.

Fazit: als ärgerlich abhaken und meinetwegen für die nächste Band Vorkehrungen treffen. Wobei ich auch da eher zurückhaltend bin, solange man nicht gemeinsame Anschaffungen wie PA o.ä. beabsichtigt. Rein der Musik willen würde ich auf einen solchen Aufwand unter Amateuren immer verzichten. Wir sind ja alle nicht die Beatles.
 
In einer Band ist es natürlich nicht unüblich, dass verschiedene Bandmitglieder essentiell am Entstehen von Songs mitwirken und dementsprechend eine gesetzliche Miturheberschaft besitzen... die allerdings nicht immer fair jene Frage regelt, wer mitbeteiligt zu welchen Anteilen berücksichtigend vergütet wird.
In der Regel belaufen sich typischerweise und knallhart gehandhabt, 50/50 Anteile zwischen Komponisten und Texter.
Bei der GEMA werden die Anteile im Regelfall 2/1 aufgeteilt, da dürfte es dann schwierig sein, das in einem Prozeß anders geltend zu machen (da werden ja Üblichkeiten herangezogen).

Ob der aus der Band geworfene Partner in der GEMA ist, wurde ja nicht beantwortet. Wenn ja, also die Titel angemeldet wurden, darf die jeder aufführen, also auch die Ex-Kollegen. Wenn nicht, bräuchten die die Einwilligung von ALLEN Urhebern. Wie man das dann kontrollieren will, steht auf einem anderen Blatt.

Noch gar nicht angesprochen wurden die Rechte am Bandnamen. Da können, wenn es jemand drauf anlegt, sehr widerliche Prozesse geführt werden (wobei das bei Amateurband sicher am fehlenden wirtschaftlichen Schaden scheitert).
 
fehlender wirtschaftlicher erfolg kann auch ein segen sein
 
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vielleicht etwas spät, aber:
Rechtsberatung ist hier nicht zulässig, im Konjunktiv kann man aber Vermutungen zu rechtlichen Belangen äußern. Ich könnte mir vorstellen, dass folgendes gegeben sein könnte:
- eine Band ist vermutlich soweit nichts anderes vereinbart eine GBR <klick mich>
- eine GBR könnte sofern nicht vertraglich anders geregelt als aufgelöst gelten, sobald ein GBR Mitglied ausscheidet <Klick mich>
d.H. wenn nichts anderes Vereinbart ist könnte man zum Schluss kommen, dass die Band jetzt aufgelöst ist und somit jedes Mitgleid der Band lediglich an seinen eigenen Kompositionen/Kompositionsteilen die Rechte behält.

Das Urheberrecht ist kompliziert, hier könnte es Hürden geben Stichworte: "Miturheber" und "Urheber verbundener Werke"
Daraus könnte man jetzt interpretieren, dass im Falle Miturheber keiner der Musiker irgendwas ohne die Zustimmng der anderen Miturheber irgendwas nutzen kann.

In jedem Fall würde ich falls noch nicht zu spät versuchen eine gemeinschaftliche Einigung zu treffen und das im Idealfall schriftlich festzuhalten, aus meinen Erfahrungen der Vergangenheit habe ich gelernt und würde bei einer Bandgründung gleich GBR-Verträge aufsetzen, damit ist alles geklärt solange man sich verträgt und falls ein Mitglied der Band hohldreht hat man im nachgang keine Probleme.


Ebenso falls noch nicht geschehen würde ich das komplette eigene Equipment einsammeln, und den Raum verlassen, so wie die Aktion geschildert wurde sind die verbleibenden Bandmitglieder kein guter Umgang. Ein paar Wochen Babypause sollte vor allem aktuell wo eh kaum bis keine Konzerte gehen echt kein Problem sein. btw. Glückwunsch zum Nachwuchs 😉
 
Das Urheberrecht ist kompliziert, hier könnte es Hürden geben Stichworte: "Miturheber" und "Urheber verbundener Werke"
Daraus könnte man jetzt interpretieren, dass im Falle Miturheber keiner der Musiker irgendwas ohne die Zustimmng der anderen Miturheber irgendwas nutzen kann.

Heißt es in den verlinkten Rechtsbestimmungen nicht im Gegenteil, daß eine Verwertung und sogar Änderung durch die Miturheber nicht so ohne weiteres untersagt werden kann?

Interessant ist ja der Paragraph "Urheber verbundener Werke". Demnach könnte der Urheber eines Liedes auf einem Konzeptalbum die Lieder, die er nicht geschrieben hat, sogar ändern. Scheint mir etwas weit zu gehen.
 
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Das sind Fragen die hier nicht wirklich geklärt werden können weil es sonst wieder in Richtung Rechtsberatung gehen würde, aber korrekt, ich hab mich verdaddelt, ich meinte, dass man es so auffassen könnte, dass im Falle verbundener Werke eine Nutzung untersagt werden könnte, sofern diese nicht zumutbar ist. In diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass der unfreiwillige Austritt eine derartige Situation darstellen könnte.

Mir haben aber die Stichworte Miturheber bzw. Urheber verbundener Werke in einem anderen Zusammenhang weitergeholfen, und ich denke hier kann das ebenfalls relevant sein. ;)

In jedem Fall würde ich trotzdem versuchen eine Einigung mit dem Rest der Band zu treffen, auch wenn das in einer Derartigen Situation schwierig sein könnte.
 
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stimmt, als Musiker muss man nicht zwangsläufig GEMA Mitgleid sein, das Urheberrecht besteht auch ohne GEMA Mitgleidschaft.

Einfachste Lösung ist natürlich wenn man alleiniger Songwriter ist. Bei meinem Eigenen Projekt mach ich das so, Schreibe alle Instrumente, Schlagzeuger richtet sich größtenteils nach den von mir Programmierten Drumspuren und Fertig. Bei der anderen Band bin ich nur Livemusiker. dadurch wird sich mir diese Frage zum Glück nicht (wieder) stellen.
 
Die Monetarisierung von eigenen Werken ohne GEMA-Mitgliedschaft gestaltet sich allerdings schwierig. Und die von anderen, wenn sie ihre Werke nicht durch eine Verwertungsgesellschaft verwalten lassen, auch (als Liveband mit Fremdmaterial z.B.).
 
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