• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Rechnung als Aushilfe

  • Ersteller bluemchen
  • Erstellt am
B
bluemchen
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
23.02.07
Registriert
08.02.06
Beiträge
4
Kekse
0
Ort
Aichach
Hallo Leute,

hab da ein kleines Problem. Bin bei einer Band als Aushilfs-Sängerin tätig und soll jetzt für diese Auftritte Rechnungen über meine Tätigkeit schreiben. Mach das aber nur hobbymäßig aber die Band muss das über die Steuererklärung irgendwie mit angeben.

Kann mir jeman sagen ob ich das mit MwSt ausstellen muss / darf / kann? Bekomme ich da Probleme mit meiner Steuererklärung?

Wer hat da Durchblick?:confused:

LG Bluemchen
 
Eigenschaft
 
bluemchen schrieb:
... Wer hat da Durchblick? ...
Jeder Steuerberater!!
Normalerweise werden wegen ein paar Aushilfen die Grenze für die Umsatzsteuer nicht erreicht, d.h. du stellst einen Beleg über die ganze Summe ohne Umsatzsteuer aus. Laß dir von der Band nix aufschwatzen, alles andere ist dann deren Problem (...weil die dann auf deinem Teil Umsatzsteuer sitzenbleiben...).

...und natürlich müssen die Einnahmen (aus selbständiger Tätigkeit) für die du einen Beleg ausgestellt hast, bei deiner Steuererklärung auftauchen, sonst kommt das Finanzamt mit dem breiten Daumen und schätzt, was du alles hinterzogen haben könntest...
 
Weißt du zufällig wo die Grenze für die Umsatzsteuer liegt? Bin mit der Aushilfsgeschichte bestimmt schon bei um die 3000 € für letztes Jahr!
 
bluemchen schrieb:
Weißt du zufällig wo die Grenze für die Umsatzsteuer liegt? Bin mit der Aushilfsgeschichte bestimmt schon bei um die 3000 € für letztes Jahr!
ich weiß es wirklich nicht, wie es aktuell ist - wenn ich mich richtig erinnere waren das früher mal DM 35000.-, enspräche jetzt EUR 17500.-...

--->>>Steuerberater!! Beratung kostet zwar (ist aber als Betriebsausgabe absetzbar), aber wenn es daneben geht wirds wesentlich teuerer.
 
warum für eine einfache Frage einen Steuerberater fragen. Ich empfehle zwar auch generell, sich an einen Fachmann zu wenden, aber diese konkrete Frage muss auch das Finanzamt beantworten und kostet nichts.
 
Du bräuchtest eine Umsatz-Steuer Ident Nr, um die MWST auszuweisen. So darfst Du das nicht.

Wenn sich der Veranstalter oder die "Kollegen" die Vorsteuer trotzdem ziehen, ist das verboten & ein Umsatzsteuervergehen.
 
slaytalix schrieb:
... Wenn sich der Veranstalter oder die "Kollegen" die Vorsteuer trotzdem ziehen, ist das verboten & ein Umsatzsteuervergehen ....
Nö, ist es nicht!
Wenn sie als Subunternehmer unterhalb der Bemessungsgrenze bleibt, muß sie keine Umsatzsteuer ansetzen (wenn sie nicht will) - aber die Band "verliert" diesen Teil der Umsatzsteuer, da sie ihn nicht weitergeben kann.
Ihr Beleg ist Brutto für Netto! Die Differenz wird zum "Privatvergnügen" der Band.

Und dazu würde ich ihr immer raten, ist doch blöd wegen ein paar hundert oder tausend Euro eine Buchhaltung zu führen und Umsatzsteuerabrechnungen zu machen - sie ist Sängerin, sie hat kaum was gegenzurechnen. Es lohnt sich für sie in keinster Weise.
 
Dann sag ich schon mal vielen Dank für die Anworten! Hilft mir echt weiter!
 
bluemchen schrieb:
Dann sag ich schon mal vielen Dank für die Anworten! Hilft mir echt weiter!
...du weißt, daß wir hier nicht wirklich beraten dürfen und du da auch keine Sicherheiten ableiten kannst, deshalb nochmals der Tip -->>Steuerberater
 
Schon klar! Ich mach mich erst mal noch beim Finanzamt schlau wenn die nix dazu sagen wend ich mich an einen Steuerberater.

Ich dachte mir, vielleicht treff ich in diesem Forum auf jemanden der sowas schon mal gemacht hat oder in einer ähnlichen Lage ist.

... geht nicht gibts nicht....
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben