Hallo wuiii,
der Fall wird für mich immer diffuser, nicht klarer.
Wie auch immer.
Zu deinen Fragen im Detail:
Mir geht es allerdings gar nicht so sehr um die Details zu unserem Fall, sondern darum, was das Tonstudio bzw. der Tontechniker, Aufnahmeleiter und Produzent allgemein für Rechte an einer Aufnahme hat, an der er mitgewirkt hat.
Das hängt selbstverständlich stark davon ab, in welcher Form der Produzent bei der
Produktion mitwirkt.
Ein klassischer Produzent erwirbt so genannte "Leistungsschutzrechte", die über die
GVL vergütet werden. Unabhängig davon(!) kann ein Produzent (also ein Mensch)
allerdings noch eine Reihe
zusätzlicher Rechte bei einer Tonträger-Produktion erwerben.
Je nachdem, was er genau beisteuert.
Ein Timbaland oder ein Rick Rubin wird sicher auch in gewisser Weise an Aufnahmen, bei denen er mitgewirkt hat, beteiligt sein. Die Frage ist nur, ob es dafür irgendwelche allgemeinen Regelungen (z.B. über die GVL/LSG, eine Musikproduzentengewerkschaft o.ä.) gibt oder ob es dazu irgendwelche Musterverträge gibt.
Timbaland und Rick Rubin zu buchen wird extrem teuer. EGAL, welche Rechte sie erwerben
Lass uns über etwas realistisches reden.
Musterverträge gibt es sicherlich. Findest du per Internet-Suchmaschine.
Falls es aber doch irgendwie hilft, ein paar Fakten:
Wir haben einen Komponisten,
Ein Komponist ist ... von den Rechten her betrachtet ... etwas fundamental anderes als ein
Produzent.
Beide können allerdings die selbe Person sein!
Es ist durchaus möglich, dass der Komponist AUCH Produzent ist.
Wenn das so ist, würde er einfach
mehrere Rechte erwerben.
der exklusiv für uns Stücke schreibt bzw bearbeitet.
"Schreiben" und "bearbeiten" sind zwei verschiedene Dinge.
Erneut: Mir wird immer unklarer, was ihr dort macht.
Daher kann ich dir keinen gehaltvollen Tipp geben.
Diese Stücke spielt er immer auch gleich im Tonstudio seines Sohnes (wie gesagt eine eigene Firma) ein
Somit wäre der Vater = Komponist. (Oder Bearbeiter.)
Der Sohn wäre somit Produzent.
Ich
vermute allerdings, dass der so genannte "Produzent" auch in die
Kompositionen, mindestens aber in die Arrangements eingreift.
Das wäre bei einer Produktion mit nur zwei Personen durchaus gut möglich.
Es muss nicht so sein, aber das ist zumindest
wahrscheinlich.
Daher empfehle ich ... wie so häufig: SPRECHT einfach mit den Personen DIREKT.
Und dann klärt die Sache schriftlich, so dass sich alle einig sind.
Mit diesem Komponisten gibt es einen Künstlervertrag, wodurch alle Nutzungsrechte an seinen Aufnahmen an uns übergehen.
Eine Möglichkeit wäre, auch einen "Produzentenvertrag" zu machen.
Zu diesem Thema gibt es ein gutes Buch. Ich habe es zwar bisher noch nicht gelesen,
allerdings habe ich es schon gekauft und es liegt hier. Es wurde mir schon MEHRFACH
von unabhängigen, guten Leuten empfohlen und die Rezensionen sprechen auch sehr
für das Buch. Daher empfehle ich es hiermit einfach mal weiter:
Buch: "
Musik und Moneten" von Robert Lyng / Michael v. Rothkirch / Oliver Heinz.
Kann man zum Beispiel hier bestellen:
http://www.amazon.de/gp/product/393...mp=1638&creative=6742&creativeASIN=3937841377
Der offene Punkt ist jetzt nur der, ob auch ein Produzent oder Tontechniker als "Bandmitglied" zu zählen ist
Selbstverständlich kann man einen Produzenten oder Tontechniker als Bandmitglied zählen!
Je nachdem, welche Leistung er für die Band bringt!
Wenn jemand für die Band ein paar Kabel im Studio einsteckt, ist er wahrscheinlich
noch kein Bandmitglied.
Wenn allerdings ein 'Komponist' eine Melodie kurz einspielt und dann jemand ein
vollständiges Arrangement, Instrumentenstimmen und den gesamten Mix am Computer
macht, dann ist er ... meiner Meinung nach ... schon Mit-Komponist.
Somit könnte man ihn auch als 'Bandmitglied' bezeichnen. Was auch immer in einem solchen
Fall eine 'Band' wäre. Klingt eher nach einer Auftragsproduktion, die zwei Leute erfüllen.
oder ob er generell keine Rechte an den von ihm gemachten Aufnahmen hat.
Jeder, der eine Aufnahme macht, hat natürlich Rechte daran!
Es stellt sich die Frage: WAS genau hat er für 'die Aufnahme' gemacht?
=> Und das besprich bitte
direkt mit dem Produzenten!
Deine Posts sind bisher viel zu ungenau, um einen gezielten Tipp dazu zu geben.
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Es bleibt festzuhalten: Doppelrollen, oder sogar Mehrfachrollen sind in der Musikbranche
völlig üblich.
Ein Produzent kann ebenso gut
zeitgleich Sänger, Musiker, Komponist, Arrangeur, Texter,
Bearbeiter ... oder sonst was sein.
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Die
Lösung ist ganz einfach (nach meinem Verständnis ein allgemein gültiges Schema
für musikalische Geschäftsbeziehungen):
1) Klären wer / was
genau bei der Produktion macht.
2) Klären, welche Rechte dadurch entstehen. Und auch, welchen Aufwand der jenige hat.
Dabei auch klären, welchen EINFLUSS die jeweilige Arbeit auf das Endergebnis der
Produktion hat. ... Damit sich da alle einig drüber sind.
3) Klären, wie viel Geld / wer für seine Arbeit kriegen muss.
4) Das alles schriftlich festhalten und alle beteiligten Personen unterschreiben lassen.
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So, dass sich am Ende (und auch auf Dauer) alle einig sind.
"Vertrag kommt von vertragen", sagte mein Jura-Professor immer so schön.
Und wie das bei Jura-Professoren häufig der Fall ist: er hatte
Recht.
Alles Gute und beste Grüße
Nils