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Rechte des Tonstudios

wuiii
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Nachdem wir mir unserm Verlag übers Jahr gesehen doch einige CD Produktionen bei unserem Stammtonstudio machen lassen, würde mich mal interessieren ob das Tonstudio selber irgendwann mal Rechte an der Aufnahme hat.
Unser Tonstudio hat einfach auf jeder Rechnung vermerkt, dass alle Rechte an der Aufnahme mit dem Begleichen der Rechnung an den Auftraggeber übergehen. Reicht dieser Satz oder gibt es so etwas wie einen "Bandübernahmevertrag" zwischen Tonstudio und Label/Verlag?
Ich habe mir jetzt zwar ein paar AGBs von Tonstudios angeschaut. Das einzige, was da aber in die Richtung vermerkt ist, ist dass der Auftraggeber für die Rechtebeschaffung zuständig ist, doch wie es mit den Rechten an der Aufnahme ausssieht, bzw zu welchem Zeitpunkt dieses Recht an den Auftraggeber übergeht wird nirgends erwähnt.

Vielleicht sind hier ja ein paar Tonstudiobetreiber unterwegs, die Licht ins dunkel bringen können.
 
Eigenschaft
 
Hallo wuiii,

deine Frage ist im Normalfall sehr leicht zu beantworten:

In dem Moment, in dem du einen Freiberufler, oder eine Firma nach branchenüblichen
Bedingungen für eine Dienstleistung bezahlst, gehen die Nutzungsrechte an dieser Leistung
in der Regel an dich über.

Kurzum: Du kannst damit dann machen, was du willst. Die Nutzungsrechte gehören dir.
Es sei denn, im Vertrag sind gewisse Rechte ausgeschlossen. Dann gilt natürlich genau
das, was im Vertrag steht, solange es gesetzlich zulässig ist.
(Ende)
- - - - - - -

FALLS nun der ... extrem unwahrscheinliche ... Fall eintritt, dass du ein Tonstudio mit einem
Preis 'abgespeist' hast, der verglichen mit dem Einfluss des Studios und der (dann SEHR
erfolgreichen) Entwicklung des Titels nicht zusammenpasst ... dann KÖNNTE es sein, dass
das Studio auf eine "angemessene Vergütung" Anspruch erheben kann.

Aber bitte: wir reden hier von EXTREM seltenen Fällen.

Ein Beispiel wäre: Du buchst dich in ein Homestudio für 50 Euro am Tag ein. Der Produzent
entwickelt einen Titel und greift maßgeblich in die Produktion und vielleicht sogar in das
Arrangement ein ... und du landest damit ... warum auch immer ... auf Platz 1 der Charts.

Dann ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass ein Gericht ihm ... wenn er überhaupt klagt ...
eine "angemessene Vergütung" zuspricht.

Noch wahrscheinlicher ist allerdings, dass der Produzent und alle Beteiligten sich in einem
solchen Mega-Erfolgsfall außergerichtlich ... und auf einer sehr vernünftigen Ebene ... einigen.
Denn es wäre sehr dumm, einen SOLCHEN, genialen Typen unfair zu behandeln.
Das Interesse wird tendenziell sein, MEHR mit einem solchen Produzenten, auf harmonische
Weise zusammenzuarbeiten. ... Und ... nur mal angenommen ... jemand produziert einen
No. 1 Hit für 50 Euro, dann würde ich als Auftraggeber ALLES dafür tun, diesem Menschen
im Nachhinein einen fairen Anteil zukommen zu lassen ... um gleich den nächsten Hit mit
ihm zu machen.
- - - - - -

Zu diesen ... lange diskutierten, aber fast nie beobachteten Fällen, kannst du auch im
folgenden Thread etwas lesen:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...trag-mit-ehmmaligen-musikern.html#post3655188
- - - - - - -

Ansonsten gilt üblicherweise:

Sobald ein Tonstudio für dich produziert und du den Auftrag ganz normal bezahlst,
gehen natürlich die entsprechenden Rechte an dich über.
- - - - - - -

Unser Tonstudio hat einfach auf jeder Rechnung vermerkt, dass alle Rechte an der Aufnahme mit dem Begleichen der Rechnung an den Auftraggeber übergehen. Reicht dieser Satz oder gibt es so etwas wie einen "Bandübernahmevertrag" zwischen Tonstudio und Label/Verlag?

Um deine Frage in Kurzform und ganz direkt zu beantworten:

Mir persönlich würde diese Aussage völlig genügen. Auf einer Rechnung, also schriftlich
vermerkt, dass 'alle' Rechte an dich übergehen! ... Ja, was willst du denn noch mehr?

... Wenn du willst, kannst du natürlich jetzt einen Vertrag aufsetzen, aber welches Ziel
verfolgst du damit? Willst du 'alle' Rechte noch mal im Detail erklären?

Die Regelung für "angemessene Vergütung" wirst du auch so nicht umgehen können.
Und in den meisten Fällen regelt sowieso ein vernünftiges Zusammenspiel von klugen
Geschäftsleuten
alles notwendige.

Siehe dazu auch mein fiktives Beispiel von "Rock You Like A Hurricane":
https://www.musiker-board.de/vb/mus...echtsfrage-bei-kompositionen.html#post3631140


Fazit: Ich persönlich wäre glücklich mit diesem Vermerk. Für mein Empfinden genügt das völlig.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Also dass ein No. 1 Hit dabei raus kommt, habe ich keine Sorgen, da unsere CDs meistens Notenheften beigelegt werden. Unser Chef ist momentan nur ein wenig schizophren und will auf Nummer sicher gehen.
Er hat eben Kummer dass, falls unser Tontechniker und Produzent in Einem (Einzelunternehmen) einmal das Zeitliche segnet und seine Rechte auf jemanden übergehen, der uns nicht so wohlgesonnen ist, diese Person dann Anteile oder was auch immer an den Aufnahmen einfordern könnte.

Mit Studiomusikern gibt es ja auch sogenannte Künstlerverträge, gleich wie es zwischen Label und Künstler Bandübernahmeverträge oder zwischen Verlagen und Komponisten Verlagsverträge gibt. Daher wundert es mich ein wenig, dass in diesem hartumkämpften Business die Tontechiker und Produzenten solches Vertrauen genießen, denn im weitesten Sinne kann man sie ja als Künstler ansehen, die auch an der Erschaffung der Aufnahme beteiligt sind.
 
Hallo wuiii,

zu deiner Anmerkung einige Punkte:

1) Wenn eure Business-Grundlage auf diesen Rechten basiert UND
es anzunehmen ist, dass sich der Rechte-Inhaber auf der anderen
Seite zu euren Missgunsten verändern KÖNNTE, dann klärt das lieber
einmal ZU genau
, als zu ungenau.

Wenn die Lage so ist, dann würde ich mich eventuell
nicht auf diesen einen Satz auf der Rechnung verlassen!

Hier im Forum sind zu ca. 99% private Nutzer. Aus deinen Äußerungen
gingen bisher der Umfang und die Hintergründe nicht hervor.
Die sind allerdings wichtig um treffende Tipps ... zu einem allgemeinen
(ausführlich beschriebenen) Fall zu geben.
(Siehe Forum Regeln: Bitte beachten!
Dies ist ein Forum, wo User private Meinungen zu Rechtsfragen äußern.
Hier gibt es keine professionelle Rechtsberatung. Diskussionen bitte mit
allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.
)

2) Wenn dein Chef, wie du es sagst beunruhigt ist, dann soll er doch
einfach mal einen Anwalt für eine Beratung konsultieren ODER
selbst in einem Forum das GENAUE Problem darlegen.

3) Mit Studiomusikern gibt es sicherlich keine 'Künstlerverträge'.
Mich wundert, dass du das schreibst, obwohl du offenbar beruflich in der
Musikbranche arbeitest. (?) Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Plattenvertrag#K.C3.BCnstlervertrag

4) WENN du noch mal ... in allgemeiner Form ... einen Fall beschreibst, aus dem
du genaue Tipps ableiten kannst, dann mach das bitte.

Dazu empfehle ich, mindestens das fünffache an Informationen zu liefern, wie bisher!

Ungeklärt ist unter anderem:

* Die Motivation und Funktion des Frage-Stellers
* Der genaue Grund, weshalb der 'Chef' nicht selbst Rat sucht
* Welche Rolle 'das Tonstudio' genau bei der Erstellung der Musik spielt.
* Um welche Geld-Summen / Auftragsvolumen es IN ETWA geht. (Eine Größenordnung genügt).
* Wie viel Geld das Tonstudio in etwa erhält und wie viel die Firma mit der Musik verdient.
(... Könnte es sein, dass DAS der Grund ist, weshalb sich 'der Chef' sich überhaupt
Sorgen macht? ... Dass eure Firma einfach 'zu viel' Geld verdient, ... zumindest gemessen
daran, was das Studio erhält? ... )
* Wie lange die Firmen schon zusammen arbeiten
* Wie lange die Firma schon existiert und diese Aufträge verteilt.
* Weshalb der 'Chef' auf einmal befürchtet, dass der Rechteinhaber wechseln könnte.
* Weshalb der 'Chef' befürchtet, der nächste Rechteinhaber könnte die Aussage auf
den Rechnungen "ALLE RECHTE ..." (siehe oben) IRGENDWIE anders interpretieren,
als jeder normale Mensch diese Aussage versteht.
* Der Grund, weshalb ihr nicht einfach einen Vertrag aufsetzt, dann seid ihr auf jeden
Fall 'auf der sicheren Seite'. Damit wäre doch selbst der letzte Zweifel beseitigt!

* Warum es in einer solchen Firma keine fundierten Kenntnisse beziehungsweise
zuverlässige, individuelle Beratung dafür gibt. Beispielsweise durch einen Anwalt,
mit dem die Firma arbeitet.
* Was es mit den 'CDs bei Notenheftchen' auf sich hat.
* Welche Musiker sonst noch an der Produktion beteiligt sind.
* ... Was überhaupt dort GENAU passiert.
(Also in Kurzform: wovon reden wir hier eigentlich genau.)


... In deinem, bitte: allgemein formulierten Fall.

Auf den du hier im Forum auch nur allgemein gültige Tipps erhalten wirst.


Alles Gute und beste Grüße
Nils

P.S.: Wenn ich mir so ansehe, was oben alles als 'ungeklärt' auftaucht, geht es schon
ziemlich in Details. Die allerdings sehr wichtig sein können.
Wenn du eine ganz genaue, gezielte und individuelle Beratung haben möchtest,
empfehle ich einen Musikanwalt zu Rate zu ziehen.
 
Hallo Nils,

vielen Dank, dass du dir so viel für mich antust. Mir geht es allerdings gar nicht so sehr um die Details zu unserem Fall, sondern darum, was das Tonstudio bzw. der Tontechniker, Aufnahmeleiter und Produzent allgemein für Rechte an einer Aufnahme hat, an der er mitgewirkt hat. Ein Timbaland oder ein Rick Rubin wird sicher auch in gewisser Weise an Aufnahmen, bei denen er mitgewirkt hat, beteiligt sein. Die Frage ist nur, ob es dafür irgendwelche allgemeinen Regelungen (z.B. über die GVL/LSG, eine Musikproduzentengewerkschaft o.ä.) gibt oder ob es dazu irgendwelche Musterverträge gibt.

Falls es aber doch irgendwie hilft, ein paar Fakten:
Wir haben einen Komponisten, der exklusiv für uns Stücke schreibt bzw bearbeitet. Diese Stücke spielt er immer auch gleich im Tonstudio seines Sohnes (wie gesagt eine eigene Firma) ein und wir legen die Aufnahmen dann den Notenheften bei (Urheberrechte und GEMA werden natürlich berücksichtigt). Mit diesem Komponisten gibt es einen Künstlervertrag, wodurch alle Nutzungsrechte an seinen Aufnahmen an uns übergehen.

Der offene Punkt ist jetzt nur der, ob auch ein Produzent oder Tontechniker als "Bandmitglied" zu zählen ist oder ob er generell keine Rechte an den von ihm gemachten Aufnahmen hat.
 
Hallo wuiii,

der Fall wird für mich immer diffuser, nicht klarer.

Wie auch immer.

Zu deinen Fragen im Detail:

Mir geht es allerdings gar nicht so sehr um die Details zu unserem Fall, sondern darum, was das Tonstudio bzw. der Tontechniker, Aufnahmeleiter und Produzent allgemein für Rechte an einer Aufnahme hat, an der er mitgewirkt hat.
Das hängt selbstverständlich stark davon ab, in welcher Form der Produzent bei der
Produktion mitwirkt.
Ein klassischer Produzent erwirbt so genannte "Leistungsschutzrechte", die über die
GVL vergütet werden. Unabhängig davon(!) kann ein Produzent (also ein Mensch)
allerdings noch eine Reihe zusätzlicher Rechte bei einer Tonträger-Produktion erwerben.
Je nachdem, was er genau beisteuert.

Ein Timbaland oder ein Rick Rubin wird sicher auch in gewisser Weise an Aufnahmen, bei denen er mitgewirkt hat, beteiligt sein. Die Frage ist nur, ob es dafür irgendwelche allgemeinen Regelungen (z.B. über die GVL/LSG, eine Musikproduzentengewerkschaft o.ä.) gibt oder ob es dazu irgendwelche Musterverträge gibt.
Timbaland und Rick Rubin zu buchen wird extrem teuer. EGAL, welche Rechte sie erwerben ;)
Lass uns über etwas realistisches reden.
Musterverträge gibt es sicherlich. Findest du per Internet-Suchmaschine.

Falls es aber doch irgendwie hilft, ein paar Fakten:
Wir haben einen Komponisten,
Ein Komponist ist ... von den Rechten her betrachtet ... etwas fundamental anderes als ein
Produzent. Beide können allerdings die selbe Person sein!

Es ist durchaus möglich, dass der Komponist AUCH Produzent ist.
Wenn das so ist, würde er einfach mehrere Rechte erwerben.

der exklusiv für uns Stücke schreibt bzw bearbeitet.
"Schreiben" und "bearbeiten" sind zwei verschiedene Dinge.

Erneut: Mir wird immer unklarer, was ihr dort macht.
Daher kann ich dir keinen gehaltvollen Tipp geben.

Diese Stücke spielt er immer auch gleich im Tonstudio seines Sohnes (wie gesagt eine eigene Firma) ein
Somit wäre der Vater = Komponist. (Oder Bearbeiter.)
Der Sohn wäre somit Produzent.

Ich vermute allerdings, dass der so genannte "Produzent" auch in die
Kompositionen, mindestens aber in die Arrangements eingreift.
Das wäre bei einer Produktion mit nur zwei Personen durchaus gut möglich.
Es muss nicht so sein, aber das ist zumindest wahrscheinlich.

Daher empfehle ich ... wie so häufig: SPRECHT einfach mit den Personen DIREKT.
Und dann klärt die Sache schriftlich, so dass sich alle einig sind.


Mit diesem Komponisten gibt es einen Künstlervertrag, wodurch alle Nutzungsrechte an seinen Aufnahmen an uns übergehen.
Eine Möglichkeit wäre, auch einen "Produzentenvertrag" zu machen.

Zu diesem Thema gibt es ein gutes Buch. Ich habe es zwar bisher noch nicht gelesen,
allerdings habe ich es schon gekauft und es liegt hier. Es wurde mir schon MEHRFACH
von unabhängigen, guten Leuten empfohlen und die Rezensionen sprechen auch sehr
für das Buch. Daher empfehle ich es hiermit einfach mal weiter:

Buch: "Musik und Moneten" von Robert Lyng / Michael v. Rothkirch / Oliver Heinz.
Kann man zum Beispiel hier bestellen:
http://www.amazon.de/gp/product/393...mp=1638&creative=6742&creativeASIN=3937841377

Der offene Punkt ist jetzt nur der, ob auch ein Produzent oder Tontechniker als "Bandmitglied" zu zählen ist
Selbstverständlich kann man einen Produzenten oder Tontechniker als Bandmitglied zählen!

Je nachdem, welche Leistung er für die Band bringt!

Wenn jemand für die Band ein paar Kabel im Studio einsteckt, ist er wahrscheinlich
noch kein Bandmitglied.

Wenn allerdings ein 'Komponist' eine Melodie kurz einspielt und dann jemand ein
vollständiges Arrangement, Instrumentenstimmen und den gesamten Mix am Computer
macht, dann ist er ... meiner Meinung nach ... schon Mit-Komponist.
Somit könnte man ihn auch als 'Bandmitglied' bezeichnen. Was auch immer in einem solchen
Fall eine 'Band' wäre. Klingt eher nach einer Auftragsproduktion, die zwei Leute erfüllen.

oder ob er generell keine Rechte an den von ihm gemachten Aufnahmen hat.
Jeder, der eine Aufnahme macht, hat natürlich Rechte daran!

Es stellt sich die Frage: WAS genau hat er für 'die Aufnahme' gemacht?
=> Und das besprich bitte direkt mit dem Produzenten!

Deine Posts sind bisher viel zu ungenau, um einen gezielten Tipp dazu zu geben.

- -
Es bleibt festzuhalten: Doppelrollen, oder sogar Mehrfachrollen sind in der Musikbranche
völlig üblich.
Ein Produzent kann ebenso gut zeitgleich Sänger, Musiker, Komponist, Arrangeur, Texter,
Bearbeiter ... oder sonst was sein.

- -
Die Lösung ist ganz einfach (nach meinem Verständnis ein allgemein gültiges Schema
für musikalische Geschäftsbeziehungen):
1) Klären wer / was genau bei der Produktion macht.
2) Klären, welche Rechte dadurch entstehen. Und auch, welchen Aufwand der jenige hat.
Dabei auch klären, welchen EINFLUSS die jeweilige Arbeit auf das Endergebnis der
Produktion hat. ... Damit sich da alle einig drüber sind.
3) Klären, wie viel Geld / wer für seine Arbeit kriegen muss.
4) Das alles schriftlich festhalten und alle beteiligten Personen unterschreiben lassen.
- -

So, dass sich am Ende (und auch auf Dauer) alle einig sind.

"Vertrag kommt von vertragen", sagte mein Jura-Professor immer so schön.
Und wie das bei Jura-Professoren häufig der Fall ist: er hatte Recht. ;)


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Grundregel:

Ein Mitwirkender der KÜNSTLERISCH relevante Leistungen erbringt, hat in aller Regel entsprechende Leistungsschutz- und/oder Urheberrechte. Ein Verwerter muss diese IMMER angemessen vergüten, da gibt es kein juristisches Entrinnen. Ich weiss in Zeiten, in denen generell - oder bis vor kurzem ;) - das fast uneingeschränkte Gesetz des Marktes gilt/galt, mag das unglaublich und revolutionär klingen. Soweit die blanke Theorie. Die Grenzen zwischen künstlerischer und technischer Leistung und relevanter bzw. nicht relevanter Leistung und auch angemessener/unangemessener Vergütung sind fliessend und Interpretationssache. Meine Einschätzung ist, dass es für Verwerter heute eigentlich - REIN THEORETISCH - keine 1000%ige Rechtssicherheit für alle möglichen Eventualitäten geben kann. Wichtig ist hierbei auch, dass immer der Verwerter im Zweifelsfall die Beweislast hat, entsprechende Rechte erworben zu haben.

In der Praxis:

1. Wenn man sich als Verwerter möglichst gut (= zu 99,99 %) absichern will, führt SOWIESO KEIN WEG an einem Anwalt vorbei.
2. Wo kein Kläger da kein Richter, gehen alle Beteiligten fair miteinander um, v.a. zahlt der Verwerter angemessene Vergütungen, gibt's keine Probleme. Das mag banal und eigentlich praxisfremd klingen (wäre dieses Vertrauen da, bräuchte man ja gar nicht erst so eine Diskussion beginnen), aber was anderes kann man dazu wirklich nicht sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Praxis:

1. Wenn man sich als Verwerter möglichst gut (= zu 99,99 %) absichern will, führt SOWIESO KEIN WEG an einem Anwalt vorbei.

Das sehe ich anders.

Ein Anwalt lohnt sich ... meiner Meinung nach ... nur, wenn es um entsprechend
viel Geld geht.

Für mein Verständnis kann man mit einem ganz einfachen Vertrag und einer offenen,
fairen Umgangsweise sehr weit kommen. Ich persönlich würde, solange alles vernünftig
geklärt ist und alle zufrieden sind, erstmal keinen Anwalt nutzen.

Denn: Meistens geht es nicht um "hoch komplizierte, rechtliche Fragen", sondern
"nur" um die Frage "wer soll welches Geld für seinen Beitrag erhalten".

Und diese Frage lässt sich ... unter vernünftigen Leuten und mit einem offenen Gespräch
(und anschließendem Vertrag) meiner Meinung nach in den meisten Fällen gut klären.


Erst sobald es um 'richtig' viel Geld geht, würde ich einen Anwalt einbeziehen.

Die Entscheidungsgrundlage, die ich benutzen würde, basiert auf einer einfachen Frage:
"Kann der Anwalt, bei fairer Behandlung meiner Partner, MEHR zusätzliches
Geld für mich rausholen, als ich für sein Honorar ausgebe?
" ...

Wenn ja: buchen.
Wenn nein, wäre es kaufmännisch keine kluge Einscheidung.
Dann müsste man ... für mein Verständnis ... einfach 'nur' vernünftig klären, wer /
welches Geld erhält. ... Und wenn man sich die richtigen Partner sucht und seine Geschäftspartner
fair behandelt, dann geht das auch!


Aber diese Entscheidung bleibt natürlich jedem selbst überlassen.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mein Verständnis kann man mit einem ganz einfachen Vertrag und einer offenen,
fairen Umgangsweise sehr weit kommen. Ich persönlich würde, solange alles vernünftig
geklärt ist und alle zufrieden sind, erstmal keinen Anwalt nutzen.

Denn: Meistens geht es nicht um "hoch komplizierte, rechtliche Fragen", sondern
"nur" um die Frage "wer soll welches Geld für seinen Beitrag erhalten".

Leute die hier in dem Subforum Threads eröffnen, wollen aber eben oft Details über alle möglichen Eventualitäten wissen. Manche wollen auch einfach allgmeine, aber die exakte Grundlagen wissen. Auch ich weiss, dass all dies in 99% aller Fälle für denjenigen eigentlich uninteressant ist und wohl nie relevant wird.

Wenn ich denen jetzt sage, das ist doch für dich uninteressant, mach das einfach fair und nach dem gesunden Menschenverstand, finde ich, das man den Sinn und Zweck eines Unterforums, das das Wort "Recht" im Namen trägt etwas ad absurdum führt. Die Leute kommen doch hier genau deshalb her, weil Recht und gesunder Menschenverstand sich nicht unbedingt decken. Vielleicht sogar eher selten. :D u

Und das ein völlig unverdächtiges Wort in einem Vertrag immense Auswirkungen haben kann, wissen doch heute schon Grundschüler. Beispiel: "einfaches Nutzungsrecht" vs. "exklusives Nutzungsrecht". Selbst wenn man eigentlich fair und zur Zufriedenheit aller vielleicht nur aus Versehen so einen Fehler in einen Vertrag einbaut, kann er halt dann zu einem enormen Problem werden, wenn es nachträglich irgendwann, irgendwie Zwist gibt.

Auch mit dem Verweis auf die Fairness dreht man sich doch im Kreis, die Leute eröffnen hier doch Threads, WEIL sie sich nicht auf den guten Willen der anderen verlassen wollen oder können.

Einen ganz normalen "einfachen Vertrag" gibt es doch in dem vom Threadersteller angeführten Beispiel schon. Dieser reicht doch dem Threadsteller anscheinend nicht aus. Genausowenig AGBs, die höchstwahrscheinlich alles andere als einfach sind. Der Threadsteller möchte sich - so wie ich das sehe - über die genauen allgemeinen (nicht auf irgendeinen konreten Fall bezogenen) rechtlichen Grundlagen informieren. Triviale Lösungsansätze werden ihn also nicht befriedigen. Man soll ja frei nach Einstein "die Dinge so einfach wie möglich darstellen, nur nicht einfacher"...

Sorry, vielleicht ist da meine Prägung einfach anders, aber als ich in meinen "Anfängerzeiten" eng mit einer gewissen Produktionsfirma zusammenarbeitete, waren da gerichtliche Auseinandersetzungen eher an der Tagesordnung (nicht mit mir, ist nur eine Beobachtung :D). Teilweise ging es dabei um äusserst erfolgreiche VÖs und wirklich komplexe Fragestellungen, teilweise - und hier wird's wieder für ein größeres Publikum interessant - waren das aber auch Auseinandersetzungen mit eigenen "Newcomern" mit denen man es nicht mal bis zu einer VÖ geschafft hatte.

Die Entscheidungsgrundlage, die ich benutzen würde, basiert auf einer einfachen Frage:
"Kann der Anwalt, bei fairer Behandlung meiner Partner, MEHR zusätzliches
Geld für mich rausholen, als ich für sein Honorar ausgebe?" ...

Vielen - und das würde einem, der von unserem Beispiel konkret betroffen wäre wohl auch nicht anders gehen - geht es aber v.a. um Rechts- und damit Planungssicherheit und nicht direkten finanziellen Nutzen. In diesem Sinne war der Hinweis auch gemeint...

Auch wenn ich jetzt nicht wieder klugscheissen will, aber:

Ein klassischer Produzent erwirbt so genannte "Leistungsschutzrechte", die über die
GVL vergütet werden.

Das stimmt so nicht. Ich möchte das nur richtigstellen, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, dass das analog zur GEMA verläuft und man als Verwerter quasi einfach nur an die GVL zahlen müsse, um einen Musiker oder Produzenten für die "Leistungsschutzrechte" zu vergüten oder gar, dass das mit einer Zahlung an die GEMA "mit drin wäre, weil ja die GEMA das Inkasso für die GVL macht" (alles schon gehört).

Im Gegensatz zur GEMA geht es bei der GVL NUR um Zweit- und Drittverwertung, also etwa Sendung oder auch das Geld, dass den Berechtigten für die private Vervielfältigung zu steht. Diese Verwerter zahlen (über den Inkassoapparat der GEMA) an die GVL und bekommen von der die entsprechenden Rechte. Die Erstverwertung - wie sie in diesem Beispiel stattfindet - muss ein Verwerter selbst und direkt mit dem Rechteinhaber klären.

Um mich mal vorauseilend dem - berechtigten :D - Vorwurf der Klugscheisserei ohne thematischen Bezug entgegenzustellen: Ich denke auch immer an die 100ten von anderen Leuten, die die Threads jetzt und in Zukunft lesen. Deshalb versuche ich immer solche Dinge gleich im Kontext zurecht zu rücken. Aber Selbstdarstellung spielt natürlich auch eine Rolle! :twisted::D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein klassischer Produzent erwirbt so genannte "Leistungsschutzrechte", die über die GVL vergütet werden.
Das stimmt so nicht.
Hallo UranusEXP,

das stimmt so. Aber deine Interpretation dazu ist falsch.

Deine Ergänzungen in allen Ehren. Und deine Meinung zur angeblich gewollten,
'Verkomplizierung' der Dinge ... von mir aus auch das. Soll jeder seine Meinung haben.

Es bleibt bestehen:

Fakt 1: Ein klassischer Produzent erwirbt Leistungsschutzrechte.

Fakt 2: Leistungsschutzrechte werden über die GVL vergütet.
- -

=> Das bedeutet natürlich nicht, dass ein Verwerter frei von einer Vereinbarung
oder von entsprechenden Zahlungen an den Produzenten ist!

Aber DAS steht dort auch nicht. Bitte genau lesen, bevor du etwas 'richtig stellst'!

Das ein LAIE diese Aussage vielleicht missverstehen könnte, ... oder einen vorschnellen
Rückschluss
daraus ziehen könnte, ... darauf würde ich mich einlassen.

In dem Fall schreibe bitte eine Ergänzung. Denn richtig sind diese Aussagen.

Ich möchte das nur richtigstellen, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, dass das analog zur GEMA verläuft und man als Verwerter quasi einfach nur an die GVL zahlen müsse, um einen Musiker oder Produzenten für die "Leistungsschutzrechte" zu vergüten oder gar, dass das mit einer Zahlung an die GEMA "mit drin wäre, weil ja die GEMA das Inkasso für die GVL macht" (alles schon gehört).

... Wer auf diese Idee kommt würde auch zu schnell und zu viel interpretieren.

Übrigens ist HIER eine Richtigstellung nötig. Denn aufgrund deiner Aussage
"dass das analog zur GEMA verläuft und man als Verwerter quasi einfach nur an die GVL
zahlen müsse
" behauptest du indirekt, dass GEMA-Zahlungen genügen würden, um einen
Komponisten zu vergüten. Das mag ... je nach Vereinbarung ... in der Praxis so durchgeführt
werden, WENN der Komponist auf sonstige Zahlungen verzichtet und sich nur mit den
GEMA-Ausschüttungen zufrieden gibt. (Also sein Einverständnis dazu gibt.)

Aber auch Komponisten können durchaus weitere, zusätzliche Vergütungen, außer ihrer
GEMA-Tantiemen für ihre Arbeit erhalten.
Und das sollte, im Sinne eines Komponisten, auch die Regel sein.

Beispielsweise erhält ein Komponist von einer Plattenfirma in der Regel eine Beteiligung
am Händler-Abgabe-Preis UND zudem seine GEMA-Gebühren.

=> Auch, wenn du es vielleicht gerne etwas komplexer magst ... bitte dabei nicht die Fakten
durcheinander wirbeln!
- - - - -

Also, noch mal für alle Mitleser:
Die GEMA-Zahlungen (von denen ein Teil an die GVL geht) fallen für den Verwerter
selbstverständlich unabhängig von sonstigen Zahlungen an den Urheber oder
den beauftragten Produzenten, Sänger, Tänzer und dergleichen an.


Im Klartext: Nur weil ein Produzent Geld von der GVL erhält, bedeutet das natürlich nicht,
dass das die Zahlungen eines Auftrages von einem Auftraggeber an den Produzenten
in irgendeiner Weise beeinflussen sollte.

Das hatte ich allerdings auch nie so geschrieben ... siehe oben.

- - - - -
Und ich plädiere aus aktuellem Anlass erneut dafür und bleibe bei meiner Empfehlung
an alle, die sich mit 'dem Musikgeschäft' befassen wollen:
Das Musikbusiness ist wesentlich einfacher zu klären, wenn man bei Fällen bleibt,
die für die Praxis relevant sind.


Zudem benötigt man nicht ständig Fachbegriffe! Auch die sind eher etwas für Juristen
und zur Klärung muss man diese nicht verwenden.

FALLS jemand als MUSIKER nicht weiß, wo der Unterschied zwischen einem exklusiven
und einem einfachen Nutzungsrecht liegt, dann soll er das bei Wikipedia nachschlagen,
oder sich diese Klausel von seinem Vertragspartner erklären lassen, oder ... noch einfacher
und völlig legitim ... diese Worte im Vertrag durch andere Worte, die den gleichen Sachverhalt
beschreiben, ersetzen!

In Verträgen darf durchaus einfache Sprache verwendet werden. Solange sie präzise
formuliert, was die Parteien wollen!


Es handelt sich um zwei 'schriftlich formulierte Willenserklärungen'. Diese müssen möglichst
genau den Willen der beiden Parteien abbilden. Welche Worte dabei benutzt werden,
spielt eine untergeordnete Rolle.

Man muss nicht immer alles verkomplizieren. Denn es besteht die Gefahr, dass dadurch
Fakten verdreht werden, oder alles unnötig schwierig erscheint.
... Was zu beweisen war.

Diese ganzen Verkomplizierungen verbrauchen ... für mein Verständnis ... nur unnötigen Gehirnschmalz.
... Und letzteren sollte man als Musiker meiner Meinung nach lieber zum Musikmachen
verwenden!

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Zuletzt bearbeitet:
@Nils:

Wir liegen doch grundsätzlich auf einer Linie.

Was ich sagen will: Unser Rechtssystem ist nun mal kompliziert. Auch wenn generell Vertragsfreiheit gilt, ist diese im Bereich des Urheberrechts durch einige Bestimmungen massiv eingeschränkt. Das heisst selbst wenn man es will, kann man gewisse Vereinbarungen "auf dem Papier" nicht treffen. Wer das tut hat allenfalls einen symbolischen Vertrag. Das ist ja ok, wenn es das ist was man will. Aber sicherlich ist DAS eben nicht das was Leute wollen, die sich hier über rechtliche Details informieren. Dieses Unterforum hiess einmal nur "Recht". Auf meine Anregung hin ein Unterforum "Musikbusiness" einzurichten, schlug rockbüro.süd Bernd vor, das in dieses Subforum "Recht" zu integrieren und es entsprechend umzubenennen. Vielleicht wäre es gar keine dumme Idee, das doch aufzutrennen, weil beides natürlich zusammenhängt, aber halt nur bedingt. Aber dazu ist es wahrscheinlich zu spät.

Ich kann nichts dafür, dass die Recht und Urheberrecht im speziellen einfach eine extrem komplizierte Materie sind. Glaub mir, ich bin eigentlich ein Freund von einfachen "Lösungen". Und Fachbegriffe und verklausulierte Formulierungen sehe ich auch nicht gerne, aber sie werden halt in der Praxis in der Musikbranche und auch sonst überall verwendet (AGBs, EULAs, wasweissich). Dann muss ich mich eben damit auseinandersetzen, ob es mir passt oder nicht.

FALLS jemand als MUSIKER nicht weiß, wo der Unterschied zwischen einem exklusiven
und einem einfachen Nutzungsrecht liegt, dann soll er das bei Wikipedia nachschlagen,
oder sich diese Klausel von seinem Vertragspartner erklären lassen, oder ... noch einfacher
und völlig legitim ... diese Worte im Vertrag durch andere Worte, die den gleichen Sachverhalt
beschreiben, ersetzen!

Das Beispiel habe ich verwendet, weil man im Sinne der - u.a. von dir geforderten - Einfachheit z.B. versucht sein könnte solche Formulierungen zu verwenden (z.B. aus Musterverträgen), weil man sich als Unbedarfter erstmal denken könnte, dass das Wörtchen "einfach" schlicht keine Bedeutung hat. Wenn ich ein kleiner Verwerter bin und ich das Produkt exklusiv vertreiben will oder muss, kann ich wegen diesem Wörtchen - bei dem sich keiner der Vertragspartner irgendetwas Böses gedacht hat - richtig auf die Schnauze fallen. Im Kontext eines solchen Vertrages hat dieses Wort eine ganz andere Bedeutung als im Alltag.

Ich weiss auch nicht, was da nicht praxisrelevant sein sollte. Ich beschäftige mich mit dem Thema nicht aus Jux, sondern ich MUSSTE mich aus praktischen Beweggründen damit beschäftigen. Paragraphen finde ich alles andere als sexy. Im übrigen habe ich schon häufig auf ganz konkrete Beispiele aus meiner Praxis hingewiesen, erst im letzten Post wieder...

Praxis:

Wenn ich mir z.B. aussuchen kann ob mich ein Auftraggeber als ausübender Musiker oder künstlerischer Produzent in einen Vertrag zur Übertragung von Nutzungsrechten setzt, weil ich in einem Grenzbereich unterwegs war, lass ich ihn meist ausübender Musiker in Vertrag und Credits schreiben, was mir dann bei der GVL-Ausschüttung schonmal ganz praktische 100% (!) Mehreinnahmen bringt. Allein diese 2 Wörter im Vertrag machen mehrere hundert Euro Mehreinnahmen aus!

Also man muss schlicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, so dämlich das eigentlich auch ist. Leider bemerken halt viel oft ZU SPÄT, dass diese oder jene Wort oder diese oder jene Klausel im Vertrag DOCH praxisrelevant war, nämlich dann, wenn's Ärger gibt und es evtl. richtig teuer wird.

Übrigens ist HIER eine Richtigstellung nötig. Denn aufgrund deiner Aussage
"dass das analog zur GEMA verläuft und man als Verwerter quasi einfach nur an die GVL
zahlen müsse" behauptest du indirekt, dass GEMA-Zahlungen genügen würden, um einen
Komponisten zu vergüten. Das mag ... je nach Vereinbarung ... in der Praxis so durchgeführt
werden, WENN der Komponist auf sonstige Zahlungen verzichtet und sich nur mit den
GEMA-Ausschüttungen zufrieden gibt. (Also sein Einverständnis dazu gibt.)

In den meisten Anwendungsfällen (Sendung, Vervielfältigung, Aufführung, etc. kurz alle Nutzungsarten für die Du der GEMA die Wahrnehmungsrechte übertragen hast) kannst Du als GEMA-Mitglied KEINE weiteren Forderungen stellen! DAFÜR gibt es ja die GEMA und sie wäre größtenteils völlig sinnlos, wenn es nicht so wäre. Die GEMA-Abgaben wurden auch schon häufig von den Gerichten als angemessen im Sinne des UrhG bestätigt. Da ist nichts mehr mit weiteren Vereinbarungen mit einem Verwerter, der z.B. ein 1:1 Cover eines deiner Werke auf CD verkaufen will. Für den bist Du als GEMA-Mitglied gar nicht der Ansprechpartner, weil Du selbst die Rechte gar nicht mehr vergeben oder vorenthalten kannst! Du kannst Ihn natürlich um eine Spende bitten! ;)

Fakt 1: Ein klassischer Produzent erwirbt Leistungsschutzrechte.

Fakt 2: Leistungsschutzrechte werden über die GVL vergütet.

Fakt 1, völlig klar und korrekt.

Fakt 2 ist eine "Halbwahrheit" - insofern ist falsch in der Tat zu hart. Jedenfalls sagt sie wenig üer die konkrete Aufgabe der GVL aus und nichts über den praktischen Nutzen der GVL für Musiker, Produzenten und Labels.

Als Inhaber von Leistungschutzrechten kannst Du Nutzungsrechte vergeben. Für die Erstverwertung tust Du das als GVL-Mitglied selbst, klassisches Beispiel: CD-Veröffentlichung, du überträgst dem Label dafür die entsprechenden Nutzungsrechte. Dafür vergütet dich aber das Label, nicht die GVL. Insofern ist die Aussage schlicht falsch. Radiosender XY spielt die CD (Zweitverwertung), dafür vergütet dich die GVL. Insofern ist die Aussage korrekt. Es würde jetzt zu weit führen, aber aufgrund der GANZ ERFREULICHEN PRAKTISCHEN AUSWIRKUNGEN FÜR FAST ALLE MUSIKER sei es hier noch erwähnt: Die CD muss nicht wirklich im Radio gespielt werden, um - ganz legal und korrekt (!) - an GVL-Ausschüttungen zu kommen.

Ob Du's glaubst oder nicht: Ich habe schon oft versucht, Musikern ganz EINFACH zu erklären, wie EINFACH es ist, an der GVL-Ausschüttung teilzuhaben. Die Musiker haben mir das EINFACH meist nicht geglaubt. Oder: Kauf keinen teueren Akustikschaumstoff, nimm EINFACH Thermohanf ist billiger und besser. Stell das Mikro EINFACH nicht zu nah an die Wand sonst musst Du EINFACH nach den weniger dehnbaren Gesetzen der Physik Bassüberhöhungen haben. Glaubt man EINFACH meist alles nicht. Einfachheit hat ihre ganz eigenen Probleme...;)

Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche
  • gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen,
  • gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz,
  • gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,

[...]
Quelle: www.gvl.de

Beste Grüße
Uranus
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens ist HIER eine Richtigstellung nötig. Denn aufgrund deiner Aussage
"dass das analog zur GEMA verläuft und man als Verwerter quasi einfach nur an die GVL
zahlen müsse
" behauptest du indirekt, dass GEMA-Zahlungen genügen würden, um einen
Komponisten zu vergüten. Das mag ... je nach Vereinbarung ... in der Praxis so durchgeführt
werden, WENN der Komponist auf sonstige Zahlungen verzichtet und sich nur mit den
GEMA-Ausschüttungen zufrieden gibt. (Also sein Einverständnis dazu gibt.)

Aber auch Komponisten können durchaus weitere, zusätzliche Vergütungen, außer ihrer
GEMA-Tantiemen für ihre Arbeit erhalten.
Und das sollte, im Sinne eines Komponisten, auch die Regel sein.

Beispielsweise erhält ein Komponist von einer Plattenfirma in der Regel eine Beteiligung
am Händler-Abgabe-Preis UND zudem seine GEMA-Gebühren.

=> Auch, wenn du es vielleicht gerne etwas komplexer magst ... bitte dabei nicht die Fakten
durcheinander wirbeln!
- - - - -

Also, noch mal für alle Mitleser:
Die GEMA-Zahlungen (von denen ein Teil an die GVL geht) fallen für den Verwerter
selbstverständlich unabhängig von sonstigen Zahlungen an den Urheber oder
den beauftragten Produzenten, Sänger, Tänzer und dergleichen an.


Im Klartext: Nur weil ein Produzent Geld von der GVL erhält, bedeutet das natürlich nicht,
dass das die Zahlungen eines Auftrages von einem Auftraggeber an den Produzenten
in irgendeiner Weise beeinflussen sollte.

Das hatte ich allerdings auch nie so geschrieben ... siehe oben.
In den meisten Anwendungsfällen (Sendung, Vervielfältigung, Aufführung, etc. kurz alle Nutzungsarten für die Du der GEMA die Wahrnehmungsrechte übertragen hast) kannst Du als GEMA-Mitglied KEINE weiteren Forderungen stellen!

Lieber UranusEXP,

selbstverständlich waren hier Zahlungen AUßERHALB des GEMA-relevanten Bereiches
gemeint. So ist es auch oben formuliert. Und die Forderungen nach solchen,
wie ich sagte "unabhängigen, sonstigen" Zahlungen kann man sehr wohl stellen!

Bitte nimm es mir nicht zu krumm, aber deine 'Korrekturen' sind nach meinem Verständnis
nicht gerade zielführend, sondern eher verwirrend.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Also ... noch mal langsam:

Das bedeutet, meine Aussage
"Die GEMA-Zahlungen (von denen ein Teil an die GVL geht) fallen für den Verwerter
selbstverständlich unabhängig von sonstigen Zahlungen an den Urheber oder
den beauftragten Produzenten, Sänger, Tänzer und dergleichen an."

ist ... obwohl durchaus richtig ... offenbar missverständlich.
Wie deutlich zu lesen, spreche ich hier von SONSTIGEN Zahlungen und grenze diese
damit gegenüber den GEMA-Zahlungen ab.

Erneut: bitte genau lesen, bevor du etwas korrigierst!

Beispielsweise wäre es denkbar, dass eine Band auf einem Live-Konzert spielt, dass durch
einen Radiosender veranstaltet wird.
... Der Sender ist ein 'Verwerter' und muss der Band ... selbstverständlich ... eine Live-Gage
zahlen. Es sei denn, die Band lässt sich darauf ein, ohne Gage zu spielen.
Aber er kann natürlich nicht sagen, diese Gage wäre bereits durch die GEMA-Gebühren
abgedeckt ... daher ist die Aussage völlig richtig.

- -
Anmerkung: Jetzt beginnen wir hier schon ernsthaft den Unterschied zwischen einem 'Verwerter'
und einer 'Verwertung' zu diskutieren ... der ohne 'große Worte' und Verwirrung sowieso
jedem Musiker klar wäre! ... Der Unterschied zwischen einem Radio-EINSATZ und einem Radio-SENDER
sollte wohl jedem Musiker geläufig sein!
- -

Wenn dich das Wort 'Verwerter' in diesem Zusammenhang irritiert dann kann es
für diesen Fall auch heißen:
"Die GEMA-Zahlungen (von denen ein Teil an die GVL geht) fallen für den Auftraggeber
selbstverständlich unabhängig von sonstigen Zahlungen an den Urheber oder
den beauftragten Produzenten, Sänger, Tänzer und dergleichen an."
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -


... Das ging allerdings aus dem Gesamtzusammenhang (siehe oben) für mein Verständnis
mehr als deutlich hervor.

Wie auch immer.

Den Rest deiner Anmerkungen möchte ich nicht kommentieren und habe es auch nur
überflogen.

Wie ich schon einmal hier sagte: Ich freue mich auf den nächsten, relevanten Thread.

Oder falls der Thread-Steller noch eine Frage hat, auch gerne auf die.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Auch wenn es am Ende ein wenig ausgeartet ist, habt ihr beide doch noch Licht ins Dunkel gebracht.

Also besitzt eine Person, die künstlerisch etwas zu einer Produktion beigetragen hat (z.B. Musiker; Produzent, der ins Arrangment eingreifen kann) Leistungsschutzrechte an einem Titel, eine Person, die nur technisches Know How beigetragen hat (z.B. der Kabelwickler oder Tontechniker, der nur die Anweisungen des Produzenten befolgt) besitzt keine Leistungsschutzrechte. Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege.

Bei einem reinen Techniker sollte also die Floskel, die eh schon auf der Rechnung steht reichen. Wir werden aber in Zukunft für unseren Tontechniker zur Sicherheit dennoch den gleichen Vertrag verwenden, den auch Gastmusiker unterschreiben "müssen".
 
Hallo wuiii,

na das freut mich, wenn wir helfen konnten. :)

Du hast Recht: es geht darum, dass jemand künstlerisch mitwirkt.
Dieser Punkt wird auch von der GVL hervorgehoben.
Schau am besten mal in der Original-Beschreibung. Siehe hier:

https://www.gvl.de/gvl-kuenstler-hilfe.htm


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
@wuiii

Ja, das hast Du richtig verstanden. Ein ganz wichtiges Thema könnte für euch das Thema Künstlersozialkasse sein, aller Wahrscheinlichkeit nach seid ihr abgabepflichtig. Wahrscheinlich habt ihr euch schon um das Thema gekümmert, aber wenn nicht UNBEDINGT machen:

KSK für Unternehmen

@Nils

Sorry, ja, wir reden bzw. lesen und schreiben teilweise in der Tat schlicht aneinander vorbei. Da ist kein böser Wille im Spiel, ich sehe die Problematik eher in dem Medium Forum. So auch bei dem GEMA-Beispiel: Die Vergütung der Nutzungsrechte für den Urheber - und nur für die - sind mit der GEMA ein für alle mal abgegolten, wenn dieser Urheber natürlich noch ANDERE Rollen (ausführender Musiker, Produzent, Techniker oder Hausmeister) spielt, sind diese NATÜRLICH nicht abgegolten. Da hast Du natürlich vollkommen recht...

Gruß
Uranus
 

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