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Gouvi
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Hallo zusammen,
da sich da ja in den letzten Jahren einiges getan hat, was die Urheberrechtslage bei Youtube angeht, hätte ich zu zwei Punkten eine Frage:
1.) Zu Bewerbungszwecken bei Veranstaltern und als Content auf der Website (Youtube-Video eingebunden) auf habe ich mit einer Coverband einige Coverversionen zu urheberrechtlich geschützten Stücken (u.a. Bruno Mars) im Studio aufgenommen und diese bei Youtube mit allen Angaben hochgeladen.
2.) Ich habe zu einer bestehenden urheberrechtlich geschützten Jazzaufnahme (Duo Klavier/Bass) zusätzlich Schlagzeug gespielt und aufgenommen und diese "Trio"-Version dann bei Youtube hochgeladen. Auch hier soll das Youtube-Video einfach auf meiner Künstler-Website eingebunden werden.
Bei keinem der beiden Punkte besteht ein Monetarisierungs-Wunsch. Sie dienen nur zur Promotion auf Künstler -oder Bandwebsite.
Alle Stücke wurden natürlich auch direkt von Youtube als urheberrechtlich relevantes Material erkannt (Wortlaut: "Die Monetarisierung ist bei diesem Video aufgrund einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung nicht möglich")
Wie ist hier die Rechtslage für mich? Muss ich mir hier Gedanken machen oder läuft alles über Youtube und ich verdiene (logischerweise) einfach nur kein Geld damit bzw. etwaige Einnahmen aus von YT geschalteter Werbung gehen einfach automatisch an den Urheber?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
da sich da ja in den letzten Jahren einiges getan hat, was die Urheberrechtslage bei Youtube angeht, hätte ich zu zwei Punkten eine Frage:
1.) Zu Bewerbungszwecken bei Veranstaltern und als Content auf der Website (Youtube-Video eingebunden) auf habe ich mit einer Coverband einige Coverversionen zu urheberrechtlich geschützten Stücken (u.a. Bruno Mars) im Studio aufgenommen und diese bei Youtube mit allen Angaben hochgeladen.
2.) Ich habe zu einer bestehenden urheberrechtlich geschützten Jazzaufnahme (Duo Klavier/Bass) zusätzlich Schlagzeug gespielt und aufgenommen und diese "Trio"-Version dann bei Youtube hochgeladen. Auch hier soll das Youtube-Video einfach auf meiner Künstler-Website eingebunden werden.
Bei keinem der beiden Punkte besteht ein Monetarisierungs-Wunsch. Sie dienen nur zur Promotion auf Künstler -oder Bandwebsite.
Alle Stücke wurden natürlich auch direkt von Youtube als urheberrechtlich relevantes Material erkannt (Wortlaut: "Die Monetarisierung ist bei diesem Video aufgrund einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung nicht möglich")
Wie ist hier die Rechtslage für mich? Muss ich mir hier Gedanken machen oder läuft alles über Youtube und ich verdiene (logischerweise) einfach nur kein Geld damit bzw. etwaige Einnahmen aus von YT geschalteter Werbung gehen einfach automatisch an den Urheber?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
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