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Rock-Jingles einspielen für firmentinternen Gebrauch

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startom
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HFU
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Hallo allerseits
Die Firma, in welcher ich angestellt bin, hat mich angefragt, ob ich für einen rein firmeninternen Wettbewerb ein paar Licks und Riffs mit meiner Gitarre einspielen will. Ganz simpel und ohne Schnickschnack, ein paar Handyaufnahmen, welche dann im Laufe des Wettbewerbs den Teilnehmern freigeschaltet werden. Es geht vor allem darum, dass die Teilnehmer mich als Gitarristen in einem kurzen Handy-Video sehen.
Wie gesagt, dass ganze ist rein firmenintern, wird auch nur im firmeninternen Netzwerk veröffentlicht und eine überschaubare Anzahl von Mitarbeitern (ca. 20-30) hat Zugriff darauf.

Die Frage: Muss ich mir da ein paar Jingles selber 'erfinden' oder darf ich auch kurze Ausschnitte aus bekannten Rocksongs aufnehmen, z.b. ein Intro von Sweet Child o' mine?

Ich weiss, dass es keine Rechtsberatung hier im Forum gibt, das wäre auch unseriös. Aber evtl. hat jemand bereits dieselbe Ausgangslage gehabt und/oder kennt einen guten Link, in welchem solche Fragen beantwortet werden.
Besten Dank im Voraus.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Nachtrag: Ich habe ebenfalls noch die SUISA (die Schweizer "GEMA") angefragt.
Ich bin aber nicht sicher, ob das die richtige Stelle für dieses Anliegen ist und hoffe einfach mal, dass sie mir trotzdem antworten.

Auf jeden Fall werde ich eine allfällige Antwort hier ebenfalls veröffentlichen.
 
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Meine Einschätzung:Wenn es eher um so was geht wie "die Hobbys unserer Mitarbeitendeh" dann isses egal, wenn Du was von Dir zeigen willst, spiel ein kurzes eigenes Riff ein.

Ich würde das generell losgelöst von Urheber- und Veröffentlichungsrechten sehen - wenn alles innerhalb der Firma bleibt.

x-Riff
 
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