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Rückwirkende GEMA Forderung bei MP3 Coversong

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Danstroem
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Hallo,

konnte zu dieser Situation selbst nach Stunden der Recherche keine Auskunft finden und würde gerne eure Meinung hören!

Mal angenommen Band A covert einen Song von Band B. Die Komponisten des Songs (aus Band B) haben sich bzw. diesen Song noch nicht bei der GEMA angemeldet. Band A nimmt neben eigenen Werken besagten Coversong auf CD auf und will auch MP3s von dieser CD verkaufen. Dies soll sowohl auf der eigenen HP, als auch über amazon, etc. geschehen. Die Komponisten (Band B) sind damit einverstanden. Band B will den Song jedoch demnächst bei der GEMA anmelden, um eventuellen Missbrauch durch andere zu vermeiden. Kann die GEMA nun rückwirkend Forderungen an Band A stellen?

Für CDs meiner Meinung nach ja. Hier wird dann anhand der bei der GEMA gemeldeten Anzahl an zu verkaufenden CDs und der Spielzeit des Covers eine Abgabe berechnet. Aber wie läuft das bei MP3-Verkäufen? Muss Band A ganz allgemein überhaupt MP3-Verkäufe bei der GEMA melden? Wie hoch würden die Gebühren für den Coversong ausfallen? Können Sie rückwirkend gefordert werden?

Hoffentlich nicht zu viele Fragen ;-) Vielleicht gibt es ja auch ein GEMA Dokument, wo all das definiert ist...? Vielen Dank!!
 
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Ich bin mir da echt unsicher, aber ich erlaube mir zu bemerken: Die GEMA-Gebühr für CDs wird bei der Pressung fällig. Wenn Band A schnell genug damit ist (bevor Komponist aus Band B den GEMA-Vertrag abschließt), dürfte eigentlich nichts rückwirkend fällig werden.

Für laufende MP3-Verkäufe wird dieser GEMA-Tarif fällig: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_vra/tarif_vr_od7.pdf
Also rund 10 % pro verkaufte MP3, Mindest aber neun komma nochwas Cent.

Im Übrigen noch der Hinweis, dass man mit einer GEMA-Anmeldung keinen Missbrauch verhindert und sich keine "Rechte sichert" o.ä., sondern schlicht einen Vertrag mit einem Inkasso-Unternehmen abschließt.
 
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