
KaraokeTeamHalle
Registrierter Benutzer
Hallo.
Mal ein rein "fiktives" Beispiel.
Wenn man ein Engagement eingeht und einen Vertrag mit dem (Firmen-)Kunden schließt, in welchem stehen könnte :
" § XX Die Gage wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Veranstaltung auf das Konto XXXXX überwiesen."
und " § XXX Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe der anderthalbfachen Gage (150%) festgelegt."
könnte man dann davon ausgehen, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist Vertragsbruch vorliegt, und die erhöhte Gage einzufordern wäre?
Wie verfahrt Ihr eigentlich mit säumigen Zahlern? Habt ihr Gebühren oder Strafen?
(Die erste freundliche Erinnerungsmail ist natürlich selbstverständlich, denn man möchte ja eventuell noch mal für den Kunden auftreten)
Ich weiß, BAR ist besser, aber wenn es ne größere Firma ist, und diese das Ganze über die Buchhaltung führen müssen blieb nichts anderes als Überweisung übrig.
Mal ein rein "fiktives" Beispiel.
Wenn man ein Engagement eingeht und einen Vertrag mit dem (Firmen-)Kunden schließt, in welchem stehen könnte :
" § XX Die Gage wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Veranstaltung auf das Konto XXXXX überwiesen."
und " § XXX Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe der anderthalbfachen Gage (150%) festgelegt."
könnte man dann davon ausgehen, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist Vertragsbruch vorliegt, und die erhöhte Gage einzufordern wäre?
Wie verfahrt Ihr eigentlich mit säumigen Zahlern? Habt ihr Gebühren oder Strafen?
(Die erste freundliche Erinnerungsmail ist natürlich selbstverständlich, denn man möchte ja eventuell noch mal für den Kunden auftreten)
Ich weiß, BAR ist besser, aber wenn es ne größere Firma ist, und diese das Ganze über die Buchhaltung führen müssen blieb nichts anderes als Überweisung übrig.
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