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Selbstgeschriebene Noten verkaufen??

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Kurzweilseb
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Hallo alle zusammen!!

Ich hab da mal ne Frage die mich seit ein par Tagen beschäftigt...
Ich höre mir sehr gerne die Noten von Songs heraus, also komplett für alle Instrumente und versuche sie dann so original wie möglich mit einem Notationsprogramm zu schreiben (was auch sehr gut klappt). Diese Noten werden dann für den Eigengebrauch verwendet.

Meine Frage ist nun, ob ich diese Noten auch verkaufen könnte (z.B. ebay) oder liegt das Recht allein bei den Verlägen, die so Noten verkaufen?
- Welche Möglichkeiten hätte ich?
- Was ist mit GEMA

Vielen Dank Sebastian
 
Eigenschaft
 
Das Urheberrecht liegt zunächst immer beim Künstler. In vielen Fällen (bei bekannten Liedern eigentlich immer) werden die Verwertungsrechte an einen Verlag abgetreten. Dies bezieht sich auf Aufführung, Verkauf, Vervielfältigung und weiteres, sowohl des Textes eines Musikstückes als auch der Musik als solche. Das bedeutet: Das Recht die Notation eines Musikstückes (egal ob transponiert und/oder herausgehört, denn das lässt sich im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen) liegt immer beim Künstler und/oder Verlag.
Wenn du selbst eine Notation zu einem Stück veröffentlichst das nicht von dir ist machst du dich strafbar, da dies einen Verstoß gegen das urheberrechtsgesetz darstellen würde.


Falls es jemand besser weiß, halte ich ihn nicht davon ab mich zu korrigieren.
 
Also gibt es da keine Möglichkeit...? Nur wenn ich den Künstler/Interpreten um Erlaubnis frage??

Was ist denn z.B: wenn ich für ein Stück Bläsersätze schreibe (extra ausdenke)...sind die auch geschützt?
 
Wenn jemand ein bestehendes Werk bearbeiten will, muss er zunächst die Erlaubnis der Originalautoren (Komponist / Textdichter ) einholen.

Erst wenn diese sagen GO (ist i.d.R. auch mit cashflow oder Beteiligung) verbunden, darf man eine Bearbeitung veröffentlichen. Diese kann dann z.B. auch bei der GEMA als Bearbeitung separat eingetragen werden.

Die GEMA setzt allerdings auch erhebliche Hürden für die Anerkennung einer dann auch Tantiemen-relevanten Bearbeitung. Details unter: GEMA - Urheber - Werke Anmelden - Anmelden Von Bearbeitungen - Schutzfähige Bearbeitungen !

Auch wenn die GEMA z.B. ein Bläser-Arrangement nicht als relevante Bearbeitung anerkennen würde, ist nach meinem subjektiven Gusto ein von Dir beschriebener Bläsersatz ein Eingriff in das ursprüngliche Werk und bedarf damit der Erlaubnis der Originalautoren.

lg.
 

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