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Vertragsinhalte für non-profit Compilation/Sampler

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hannibalxsmith
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Hallo zusammen! :)

Angenommen man würde eine nicht-kommerzielle CD-Compilation mit lokalen Bands erstellen wollen, d.h. nach dem Motto mehrere Bands stellen 2 Songs zur Verfügung, bezahlen einen Teil der Produktionskosten der CD und bekommen dann jeweils z.B. 50 CDs und können dann damit machen was sie wollen, z.B. auf Gigs verkaufen, verschenken oder als Promo verschicken.

Die Bands sind alle keine Mitglieder bei der GEMA, es sind keine Cover-Songs dabei und kein GEMA-pflichtiges Material und die Bands machen Musik nur zum Hobby, d.h. keine Bands verdient soviel Geld, dass es das Finanzamt nur ansatzweise interessieren würde.

Was muss man in einem möglichen Vertrag mit jeder Band beachten, dass man rechtlich (auch für die Zukunft) abgesichert ist??? D.h. wenn die Band z.B. später mal sehr groß wird oder der Song GEMA-Material wird...

Man könnte ja folgende Aspekte in den Vertrag schreiben:
- Der Künstler tritt keine Rechte an dem Song ab, erlaubt aber dem Auftraggeber (ich will jetzt nicht Herausgeber schreiben) der CD den Song für genau diese Compilation zu verwenden und auch für evtl. Myspace-Promotion der Compilation im Myspace zu verwenden
- Der Künstler verpflichtet sich, dass die Compilation nicht kommerziell verwendet, sondern rein als Promo-Material dient (um sich als Herausgeber gegenüber der Gema abzusicher, die Bands können ja dann damit machen was sie wollen)

Was könnte/sollte man noch reintun???

Also nochmals in Kürze: keine Gema-Mitglieder, kein Gema-Material, Non-Profil

Ziel der Compilation ist, dass sich die lokalen Bands bei uns ein bißchen gegenseitig pushen können (breiteres Publikum) und man wieder von dem Konkurrenzgedanken wegkommen. :)
 
Eigenschaft
 
Meine Meinung. ich bin kein Jurist. Für bessere und vor allen Dingen richtige Auskünfte bitte ich einen Rechtsanwalt deines Vertrauens zu besuchen.

1. Die Bands müssen versichern, dass sie alle Rechte an den Songs besitzen.
2. Die Bands erlauben dir, die genannten Songs zusammen mit den anderen Songs auf einer CD in einer bestimmten Auflage zu veröffentlichen.

Ob der Song später! Gema-Material wird, ist glaube ich uninteressant. Du zahlst zum Zeitpunkt der Herstellung und brauchst eine Gema-Negativbescheinigung für das Presswerk.
 
Ok, danke für deinen Beitrag. :)

Ja, das mit der Gema-Freistellung oder Gema-Vermutung oder wie's immer heißen mag kenn ich, d.h. eigentlich ist dies ja bei Nicht-Gema-Bands mit Nicht-GEMA-Material egal, aber in diesem Fall könnte die GEMA-Anmeldung mit anschließender Gema-Freistellung der Beweis sein, dass die Bands zum Zeitpunkt der CD kein GEMA-pflichtiges Material hatten, bzw. auf der CD drauf ist. Oder muss ich dafür GEMA-Mitglied sein???

D.h. damit ist man dann auch abgesichert, falls später mal die GEMA kommen sollte und fragt warum man damals GEMA-Material veröffentlich hat - falls es jemals soweit kommen sollte.
 
Wir haben mal fast das Gleiche gemacht. (Wir haben die Songs zusätzlich alle unentgeltlich aufgenommen. (2 Leute aus unserem "Team" hatten ein kleines "Studio" und haben den Sampler zu Promozwecken genutzt.) Niemand war GEMA-Mitglied, alles relativ junge Amateurbands.
Von den Bands haben wir uns versichern lassen, dass sie im alleinigen Besitz sämtlicher Rechte (inkl. GEMA, GVL, etc.) sind. Was auch beinhaltet, dass sie alleiniger Urheber der Musik und Texte sind.
Weiterhin haben die Musiker uns das nicht-exclusive Recht gegeben, nur genau diese Aufnahme dieses Songs über alle möglichen Wege (online, die gepresste CD (inkl. möglicher Nachpressungen)...), ausschließlich gratis (d.h. die CDs durften von uns nicht verkauft werden etc.), zu veröffentlichen. Auch als Bearbeitung, als bei Verwendung in Videos etc... Nicht exclusiv heißt auch, dass die Bands alle Rechte behalten, also auch die Aufnahme z.B. mit auf eine eigene CD packen und diese dann verkaufen.
Wir haben uns natürlich verpflichtet, den Bands 50 Exemplare für den Preis von 50€ zu überlassen.
Die Bands haben sich uns gegenüber aber auch verpflichtet, kein Geld für die Sampler zu nehmen.
Nach meiner Laienmeinung haben wir damit Bedingungen geschaffen, die jedem Vertragspartner die größtmöglichen Freiheiten gelassen haben. Professionelle Rechtsberatung hätten wir uns nicht leisten können. Im Prinzip habe ich einen Bandübernahmevertrag genommen, ihn für unsere Bedürfnisse umformuliert und zurechtgekürzt und mit Klauseln zur Produktion ergänzt. Wir konnten bestimmt nicht Alles berücksichtigen, aber sind auch (etwas naiv vielleicht) nur von dem Besten ausgegangen. Bis jetzt ging Alles gut. :)
Wenn es dich interessiert, kann ich den Vertrag, den wir damals gemacht haben auch mal raussuchen und schicken, hoffe ich hab ihn noch als Datei... :rolleyes:

p.s. Ich hoffe, dass ich in diesem Forum auf eine allgemeine Frage mit einem konkreten Beispiel antworten darf... Habe dazu in den Regeln nichts gefunden.
 
Hey, vielen Dank!! Guter Beitrag, so ähnlich soll's auch werden. :)

Nur bei uns bringen die Bands schon fertige Aufnahmen und dann werden die Produktionskosten geteilt und jede Band kriegt CDs, wie dann bei euch eben.

Coole Sache. Den Vertrag brauchst du nicht unbedingt rauszukramen, da kann man schon was formulieren. Danke!! :great:
 
Ich hab, um in den Formulierungen einigermaßen wasserdicht zu bleiben, vorhandene Musterverträge aus dem Netz gesucht und nachher einen gefunden, den ich zu großen Teilen verwenden konnte. So hatte ich schon bewährte Begriffe und Formulierungen. Am Schluss noch die Salvatorische Klausel dran, fertig.
Und danke für die Kekse!
 
ich würde einen bandübernahme-standardvertrag nehmen und ihn entsprechend modifizieren, da sind dann schonmal alle wichtigen sachen abgedeckt.
außerdem muss irgend eine person derjenige sein, der die verträge abschließt, sich die rechte holt und schlussendlich die cd machen lässt, sprich bei dem alle fäden zusammenlaufen. dass die bands untereinander verträge schließen und gemeinsam die cd produzieren lassen ist eine schöne idee, aber viel zu kompliziert.
 

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