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Song auf Basis einer alten NINTENDO-Melodie ... erlaubt??

M
maks26
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Hi ...
also ich hab mir die Regeln durch gelesen und wirklich x mal probiert mein problem mit "angenommen MAN hat blablabla" zu formulieren, aber es ist mir einfach nicht gelungen ...
also bitte nicht böse sein:
ich und meine band spieln eigentlich nur eigene songs, sowohl im proberaum als auch live auf der bühne.
Wir haben allerdings jetzt einen Song geschrieben, der auf einem alten NINTENDO NES Spiel basiert (ja richtig gelesen!). Wir haben die Hauptmelodie hergenommen und daraus die Gesangsmelodie gemacht um dann mit den Instrumenten einfach die Akkorde dazuzuspielen. Zusätzlich gibt es den einen oder anderen Teil der wieder von uns stammt aber zu sagen wir einmal ca. 75% ist die Melodie vom Spiel kopiert... Ist das verboten?? Weiß das hier jemand??
Man bedenke dass das NES schon ca 20 jahre alt ist!!

vielen vielen dank .. punkbasss
 
Eigenschaft
 
kenn mich damit nich genau aus aber es giebt ne metal band die machen das so wir du das beschreibst. weiss leider nich mehr wie die heissen.
 
Dragonforce hat doch diesen "Pacman sound" zB.

"We make noises from games....because it's cool" :)
Aber inwiefern die Lizenzen haben kann ich dir nicht sagen.
 
Irgendjemand hat ja sicherlich die Melodie komponiert, der nun auch die Rechte daran hat. Verboten das zu covern ist es nicht - nur kostenpflichtig. (siehe andere Themen dazu)
 
also wenn die vorhandene melodie bearbeitet wird, dann ist es eine bearbeitung (rechte dafür bei den rechteinhabern (verlag, urheber,...) einholen.

wenn nur die "grundidee" der melodie entnommen ist, ists dennoch eine bearbeitung. hab schon auf cds gelesen "contains excerpts of ..." - das müsste in die richtung gehen...
 
also wenn die vorhandene melodie bearbeitet wird, dann ist es eine bearbeitung (rechte dafür bei den rechteinhabern (verlag, urheber,...) einholen.

wenn nur die "grundidee" der melodie entnommen ist, ists dennoch eine bearbeitung. hab schon auf cds gelesen "contains excerpts of ..." - das müsste in die richtung gehen...

...nachdem man das Bearbeitungsrecht erworben hat :(

Übrigens ist auch nicht unbedingt sicher, ob der Rechteinhaber (bei solchen Spielen etc. ist es häufig der Hersteller selbst, weil die gerne die Musik von Komponisten verwenden, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, und sich die Verwertungsrechte übertragen lassen) das Recht überhaupt freigibt...

Grüße
Marc
 
Hi

...nachdem man das Bearbeitungsrecht erworben hat :(

Übrigens ist auch nicht unbedingt sicher, ob der Rechteinhaber (bei solchen Spielen etc. ist es häufig der Hersteller selbst, weil die gerne die Musik von Komponisten verwenden, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, und sich die Verwertungsrechte übertragen lassen) das Recht überhaupt freigibt...

Also Verwertungsgesellschaften nehmen das Bearb.Recht prinzipiell nicht wahr. Da entscheidet immer der Urheber bzw. der Verlag (bzw. sonstiger Rechteinhaber) in jedem Einzelfall selbst - dh unabhängig davon ob derjenige jetzt bei einer Verwertungsgesellschaft dabei ist oder nicht.

lg saxycb
 
Nein, nein, da hast Du mich falsch verstanden, bzw. habe ich mich missverständlich ausgedrückt ;)

Natürlich liegt das Bearbeitungsrecht beim Urheber bzw. Verlag, vollkommen richtig. Aber bei Mitgliedern von Verwertungsgesellschaften sind in aller Regel die Werke vor Verwendung in z.B. Computerspielen bereits als Originalwerke bei "ihrem" Verlag verlegt. Hier steht häufig auch dem Erwerb des Bearbeitungsrechtes auch nichts im Wege.

Bei Computerspielen mit eigens dafür komponierter Musik - also Auftragskompositionen - stammt diese meist aus der Feder von Nichtmitgliedern einer Verwertungsgesellschaft. In diesem Fall sichert sich der Spielehersteller bzw. die Softwarefirma sämtliche Rechte also auch die vom Verlag wahrgenommenen wie das Bearbeitungsrecht - bzw. lassen sie durch "ihren" Verlag wahrnehmen. Die Verleger "solcher" Musik willigen aber nach meiner Erfahrung selten bis gar nicht in die Bearbeitung dieser Werke ein.

So war's gemeint ;)

Grüße
Marc
 
Hi Marc,

Die Verleger "solcher" Musik willigen aber nach meiner Erfahrung selten bis gar nicht in die Bearbeitung dieser Werke ein.

ah okay, Du kannst hier auf Erfahrugnswerte zurückgreifen. Gut zu wissen, wie das in der Praxis so ist. Ich dachte, Du meinst die rein rechtliche Natur... und da gibts ja prinzipiell keine Unterschiede. Aber wie schnell jemand wofür einwilligt etc - das weiß man nur aus Erfahrung. Aber eindeutlich eine nützliche Info. :)

LG saxycb
 
Hi saxycb,

ja, in der Tat kenne ich mich in der Szene ein wenig aus, da einer meiner Bandkollegen des Öfteren auch Auftragskompositionen für derartige Zwecke schreibt. Interessante Szene muss ich sagen, auch wenn einige Dinge da etwas merkwürdig ablaufen, siehe oben :)

Grüße
Marc
 
Übrigens ist auch nicht unbedingt sicher, ob der Rechteinhaber (...) das Recht überhaupt freigibt...

Muss M-Zee hier leider auch aus der Praxiserfahrung mehr als zustimmen.

Wir haben mal für einen großen Konzern 100.000 Promo-CDs eingesteuert. Der Sponsor hat zudem bei einem Auftragskomponisten einen "Aktionssong" in Auftrag gegeben, der sich dann durch die ganze Kommunikationskette gezogen hat.

Diese Auftragskomposition wurde mit einem satten vierstelligen DM-Betrag abgegolten. Soweit der eine Teil der Medaille.
Der andere Teil betrifft die Unverwechselbarkeit. Produkt und Melodie bieten dann i.d.R. eine Einheit mit hohem Wiedererkennungswert. Mir ist kein Konzern bekannt, der sich eine solchermaßen erkaufte Melodie - sorry! - "verhunzen" hätte lassen.

Die paar Töne der Telekomwerbung stehen ebenso für den Wiedererkennungswert einer Unternehmensphilosophie wie andernorts Töne für ein bestimmtes Produkt stehen. Damit lässt ein Konzert aus verständlichen Gründen nicht mit sich handeln - auch wenn das noch so lange her sein sollte.

lg.
 
weiss leider nich mehr wie die heissen.
Keine Ahnung ob du die meinst, aber es gibt ne Band namens "The Minibosses" die VG-Music covern.

Winterkönig;2075824 schrieb:
Verboten das zu covern ist es nicht - nur kostenpflichtig. (siehe andere Themen dazu)
Hmm zB bei Musik aus Final Fantasys will Square-Enix dafür Geld sehen,
ansonsten denke ich mal dass es nicht kostenpflichtig ist wenns nicht bei der GEMA angemeldet oder vom Unternehmen ausdrücklich erwähnt wird.
Das Copyright liegt immer noch bei dem Unternehmen.

Das Beispiel mit covern von Nobuo Uematsu-Songs aus Final Fantasy-Spielen ist sowas das einzige Beispiel, wo explizit erwähnt wird, dass die dafür Geld haben wollen.
 

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