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steuer/recht bei va

highQ
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HCA Veranstaltungstechnik
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hallo,
hab schon viel gesucht und auch schon einige fragen geklärt. privat VAs steht viel drin, aber für öffentliches weniger. deshalb noch meine spezielle frage:

und zwar hab ich folgendes Problem:
Ich und ein bekannter wollen ein Konzert veranstalten mit ca.300Personen! Um die kosten zu decken und um das Risiko klein zu halten wollen wir uns Sponsoren suchen die ihr Logo auf die Flyer und Plakate drucken können und evtl auch ihre Banner in der Halle aufhängen können! Einfach damit wenigstens mal ein Teil der enormen Kosten gedeckt ist! Doch jetzt kommt bei uns die Frage auf dürfen wir das? Wenn ja wollen die Firma ja irgendeine Quittung oder Rechnung für ihre Steuererklährung! Wie machen wir das ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und ohne gleich ne eigene Gbr zu gründen!

Danke haico
 
Eigenschaft
 
ich sags einfach mal mit kurzen Worten:

deine Geburtstagsparty oder Hochzeit kannst du privat organisieren, eine öffentliche Veranstaltung aber noch lange nicht, weil es fast immer einen gewerblichen Charakter hat.

Wie du selbst schon erwähnt hast, müssen evtl. Rechnungen geschrieben werden, es werden Sponsorengelder eingenommen und und und
 
mir gings nicht darum zu erfahren was öffentlich ist ^^

mir geht es speziell um die steuer. ob wir quittungen ausschreiben dürfen etc.


warum ist in meinem ersten post der zweite teil silber und warum kann ich ihn niht editieren!?
 
Ihr dürft.
Also ich hab´s mal so gemacht ;)

Wenn ihr sowas zum ersten Mal macht und noch nicht wisst, ob das was wird, ist eine Gewerbeanmeldung erstmal totaler Schwachsinn und unnötiger Bürokram. Ich hab den Sponsoren einfach eine Rechnung geschrieben (mit Name, Anschrift, Betrag, Datum, Re-Nr. etc.) - natürlich ohne Umsatzsteuer!
Die können das dann schon in ihrer Buchhaltung verwenden...! Ich geh nur mal davon aus, dass das Finanzamt einige Wochen/Monate später bei dir anfragen wird. Deswegen: Alle Quittungen/Rechnungen aufbewahren, damit du denen genau belegen kannst, was du eingenommen (bzw. eben nicht eingenommen hast). Wenn´s ein Erfolg war und weitere Konzerte geplant sind, dann könnt ihr ja über eine Gewerbeanmeldung nebst professioneller Steuerberatung nachdenken.

Gruß,
Nic
 
Aber ist es dann nicht so dass man sich STrafbar macht wenn man Rechnungen ohne Mwst schreibt und ohne Steuer nummer?
Denn im endeffekt ist es ja Steuerhinterziehung wenn man Geldumsetzt für das keine Steuern bezahlt wurden!
Kann da jemand was genaues dazu sagen?
 
steuerberatung darf ich hier nicht machen. grundsätzlich:
wenn du plus machst (nix ohg etc. gründen), sind das bei dir einkünfte aus gewerbebetrieb (ich gehe davon aus, dass du nicht übers jahr in die zehntausendergrößenordnung kommst. die müssen in die steuererklärung. wenn am jahresende "miese": auch, denn im rahmen des verlustausgleiches mindern diese deine einkünfte aus den übrigen einkunfstarten (z. b. nichtselbständige arbeit) ;) .
das fa wird sich das allerdings nicht ewig lange angucken, da auch beim gewerbetrieb die gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss, und sonst ggf. pure "liebhaberei" unterstellt.

einfach machen, peinlich genau buch führen (einnahmenüberschussrechnung), sehen, dasses spass bringt und zum jahresanfang ggf. steuerberater konsultieren.

strafbar machst du dich nicht, da kleinunternehmer die wahl des vorsteuerabzuges haben. das heisst immer vorsteuer abziehen und im gegenzug immer USt ausweisen. und das machst du ja nicht. zahlst für jedes fläschchen bier brav die USt auf den EK und die sponsoren dürfen keine USt abziehen, da du keine ausweist.

alles natürlich nach bestem wissen und gewissen, KEINE steuerberatung. noch ein link:kleinunternehmerregelung
 
danke d`averc

die seite hat mir sehr weitergeholfen!


also muss ich als privatmann 7% steuer an das finanzamt zahlen! richtig?
 
highQ schrieb:
... also muss ich als privatmann 7% steuer an das finanzamt zahlen! richtig?
pauschal nein. die USt wird ja von den händlern abgeführt, von denen du deinen wareneinsatz beziehst. die einkommensteuer (wenn du überschuss erzielst) abhängig von der höhe deiner gesamten einkünfte.

das deutsche recht ist überaus kompliziert :screwy:. da kannund will ich dich hier nicht "beraten". gehen wir erst davon aus, dass es eine einmalige (?) sache ist und wahrscheinlich kein großartiger überschuss erwirtschaftet wird => meine erste antwort.
wird´s regelmäßig, würde ich mir einen gewerbeschein holen (kost´nicht die welt, und du bist juristisch im "grünen bereich", kannst dazu noch bei der metro u.a. einkaufen ;)). alternativ könntest du mit kumpels auch einen verein mit dem ziel, die lokale muckerkultur zu fördern, gründen. der kann dann auch rechnungen ausstellen, vielleicht den überschuss in ´ne pa u.a. investieren ... ;). je nachdem.
 
d'Averc schrieb:
steuerberatung darf ich hier nicht machen. grundsätzlich:
wenn du plus machst (nix ohg etc. gründen), sind das bei dir einkünfte aus gewerbebetrieb (ich gehe davon aus, dass du nicht übers jahr in die zehntausendergrößenordnung kommst. die müssen in die steuererklärung. wenn am jahresende "miese": auch, denn im rahmen des verlustausgleiches mindern diese deine einkünfte aus den übrigen einkunfstarten (z. b. nichtselbständige arbeit) ;) .
das fa wird sich das allerdings nicht ewig lange angucken, da auch beim gewerbetrieb die gewinnerzielungsabsicht vorliegen muss, und sonst ggf. pure "liebhaberei" unterstellt.

einfach machen, peinlich genau buch führen (einnahmenüberschussrechnung), sehen, dasses spass bringt und zum jahresanfang ggf. steuerberater konsultieren.

strafbar machst du dich nicht, da kleinunternehmer die wahl des vorsteuerabzuges haben. das heisst immer vorsteuer abziehen und im gegenzug immer USt ausweisen. und das machst du ja nicht. zahlst für jedes fläschchen bier brav die USt auf den EK und die sponsoren dürfen keine USt abziehen, da du keine ausweist.

alles natürlich nach bestem wissen und gewissen, KEINE steuerberatung. noch ein link:kleinunternehmerregelung

Das geht doch erst, wenn überhaupt ein Gewerbebetrieb existiert!

Blob Gilb hat es schon richtig erklärt. Man kann es versuchen und wenns klappt, auch das Gewerbe anmelden und das sogar rückwirkend. Solange kein Gewerbe angemeldet ist, kannst du nur dein Einkommen mit der regulären Einkommensteuererklärung angeben
 
highQ schrieb:
ja klar. aber ich muss ja angeben, das es um sponsoring ging und es deshalb (in meinem fall) unter vermögensverwaltung und somit unter die 7% marke fällt

http://www.valuenet.de/index.php?goto=ratgeber


Was hat denn Sponsoring mit Vermögensverwaltung zu tun ?

Allerdings ist eine gewisse Art von Spenden (Sachspenden)- nicht Sponsoring - äusserst kritisch in bezug auf die umsatzsteuerlichen Wirkungen zu sehen. Wer das einmal in einem professionellen Rahmen gemacht hat, wird das i.d.R. nicht noch einmal machen. :mad: :screwy:
Aber das alles trifft bei Dir nicht zu!

Du lässt beispielsweise das Logo einer Firma auf ein Plakat oder einen Flyer drucken und dafür schreibst Du der Firma eine Rechnung in Höhe von z.B. 50,- € ohne Steuer.
Punkt und aus die Maus.

Topo :cool:
 
Was heißt das jetzt summa sumarum?

Das wir ein Gwerbe anmelden sollen?
Was für kosten bringt das mit sich!
In welcher berusgenossenschaft ist man als veranstalter?
 
das Gewerbe ist nicht das Problem. Kostet je nach Ort vielleicht 25 -50 Euro.
Das kann man auch wieder abmelden, wenns nicht klappt.

Wie aber oben schon beschrieben, kannst du es ja so machen.

Entscheidest du dich doch für ein Gewerbe, ist das auch kein Problem, denn kein Gewinn - keine Steuer und keine Steuer - keinen Beitrag an eine Berufsgenossenschaft usw...

Das Thema wurde hier schon oft in ähnlicher Form besprochen (Thema Gewerbe) und lief immer darauf hinaus: Beratung bei einem Steuerfachmann.
 
Ich lese hier heraus, dass Du als Veranstalter auftreten willst und das funktioniert nur mit Gewerbe, wodurch wiederum entsprechende Absicherungen gegeben sind. Solange nichts passiert, wird keiner fragen, aber wenn sich einer die Birne anhaut, wird das keine Privathaftpflicht zahlen. Du bist praktisch für alles auf der Veranstaltung verantwortlich, vom Alkoholausschank an Minderjährige bis zum letzten Stromkabel.

Mach Dich erstmal über die Zuständigkeiten schlau, wer haftbar ist, wenn was passiert und dann kannst Du Dir über die Rechnungen Gedanken machen.
 
versicherungen etc. ist alles soweit abgeklärt. man sollte immer ein extra versicherung abschliesen. am besten instrumente/geräte bis soundsoviel und personenschaden.

es ging nur noch speziell um die steuer. wir werden es vorerst mal so pratizieren wie oben beschrieben (falls es floriert, über ein gewerbe nachdenken).

danke für eure ratschläge! hat wirklich geholfen!! :)

grüße highQ
 
Jou mach das, und verlier nie den Spaß an der Sache aus den Augen. Und lass dir nix von den Leuten hier im Forum miesmachen - es gibt halt überall ein paar Bürokraten, die sich am liebsten schon morgen den linken Fuß beim Aufstehen versichern lassen ;-)

Gruß,
Nic
 
Blob Gilb schrieb:
Jou mach das, und verlier nie den Spaß an der Sache aus den Augen. Und lass dir nix von den Leuten hier im Forum miesmachen

Motivation ist immer gut...

... es gibt halt überall ein paar Bürokraten, die sich am liebsten schon morgen den linken Fuß beim Aufstehen versichern lassen ;-)
Gruß,
Nic

...aber der Nachsatz ist so etwas von Bullenscheiße, dass es einem die Zehnägel aufstellt.

Wir machen seit 15 Jahren Veranstalterfortbildungen. Was in dieser Zeit an krassen Praxisbeispielen aufgelaufen ist, würde hier alle Dämme brechen lassen.

Mit Deiner Mentalität wünsche ich wirklich nicht nur viel Spaß sondern auch SEEEHR VIIIIEL GLÜCK!

In unseren Augen wichtig: über die Risiken Bescheid zu wissen. Das ist etwas ganz anderes, als mit dem linken Fuß aufzustehen. Bei der Gelegenheit: als Veranstalter stehst Du ohnehin immer mit dem linken Fuß im Knast - denn gegen ein Gesetz verstößt Du sehr leicht und fast immer...
 

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