• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Steuererklärung: Abgrenzung von persönlichen Ausgaben

michor
michor
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
06.12.23
Registriert
04.09.06
Beiträge
304
Kekse
704
Ort
Westerstede
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. persönlicher Ausgaben für Equipment, Fahrtkosten etc. Wie geht ihr damit um?
Ist-Situation: Ich bin freiberuflicher Musiker, der in verschiedenen Bands tätig ist. Einerseits als Teil einer GbR, andererseits als "Einzelunternehmer", d.h. ich schreibe dann Rechnungen an die jeweilige Band.
Wie sind die eigenen Ausgaben aufzuteilen, wenn die Zuordnung nicht eindeutig möglich ist. Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwendungen sind relativ einfach zuzuordnen, aber was ist mit Ausgaben z.B. für ein Instrument, welches übergreifend genutzt wird?
Danke!
 
Eigenschaft
 
Die Kosten des Instruments über die Nutzungsdauer inkl. Wartung, Reparaturen etc. prozentual zuordnen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Genau so.
Ist wie die Nutzung notebook, Auto, Bahnkard etc. für verschiedene Projekte / Aufträge oder die Unterteilung beruflich/privat:
Eine Abschätzung, die klar und nachvollziehbar ist zur Grundlage nehmen und dann beibehalten, bis sich etwas ändert.
Das geschieht in der Regel über die Zeit / den Anteil an Zeit für Band X, für Band Y und für Projekt Z.

x-Riff
 
Danke für die Antworten! Gibt es das irgendwo nachlesbar? Ich würde gerne etwas in der Hand haben, da eigene Steuererklärung und gesonderte Feststellung immer zeitversetzt abgegeben und geprüft werden.
Das Internet spuckt aber leider nur den einfachen Fall einer GbR aus.
 
Ich habe noch nicht ganz verstanden, ob es darum geht, a) zwischen unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen z.B. eines Instrumentes oder b) zwischen privater und gewerblicher Nutzung z.B. eines Instrumentes zu differenzieren.

Zu zweiterem lies mal folgenden link, zum Ende hin wird es interessant:

https://www.123recht.net/Selbststae...kosten-in-der-Steuererklaerung-__a137589.html

Prinzipiell ist das allerdings übertragbar.
Es geht darum, ein möglichst klares und nachvollziehbares Kriterium zu finden. Das könnte bei einem Instrument die Aufteilung nach Zeit sein, weil sich dadurch der Verschleiß begründet. Wenn Du also Probezeiten und Auftritte für Band a, b und c (das könnte auch auf Gewerbe und Privat übertragbar sein) überschlagsartig darlegst und dementsprechen die Prozente bezogen auf die Nutzung ermittelst, hättest Du eine klare und nachvollziehbare Aufteilung.

Das kannst Du vor der Steuererklärung mit dem FA diskutieren. Heißt, Du schlägst das mit einer kurzen Begründung vor und dementsprechend teilst Du dann die Kosten auf.

Entweder das FA teilt Deine Begründung oder sie teilt die nicht und begründet das ihrerseits. Dann einigt man sich.

Geh mal davon aus, dass auch das FA an einer einfachen, nachvollziehbaren Regelung interessiert ist. Und geh mal davon aus, dass das FA im Wesentlichen vermeiden will, dass Steuern hinterzogen werden. Mir ist nicht ganz klar, in welcher Weise eine Steuervermeidung überhaupt erreicht werden soll, wenn es nur um die Aufteilung unterschiedlicher Arten von gewerblicher Nutzungen geht. Wenn es um die Aufteilgung zwischen beruflich und privat geht und die Zurechnung von privater Nutzung sehr gering ausfällt, kann das FA schon mal stutzig werden und nachhaken.

x-Riff
 
Ganz versteh ich das Problem auch nicht. Du schreibst du bist freiberuflicher Musiker, also ist die Nutzung der Instrumente rein beruflich bzw. sind Neuanschaffungen ja beruflich begründet, da Arbeitsmittel. Ich weiß auch nicht, ob das Finanzamt da großartig unterscheidet ob du einen Teil deiner Einnahmen aus einer GbR hast und einen Teil auf Grund anderer Honorarvereinbarungen. Wesentlich ist ja, dass du beides mit "Gewinninteresse" machst - selbst wenn zB die Bands vielleicht keine Gewinne schreiben. Die Aufwendungen dafür (Instrumente, Noten, Proberaummiete) sind trotzdem Arbeitsmittel, da du das eben beruflich machst.
Für das Finanzamt ist wohl in erster Linie wichtig, dass du deine Einnahmen und Ausgaben alle belegen kannst. Die Aufteilung wieviel davon auf die GbR fällt und wieviel aus deinen anderen Engagements ist in meinen Augen egal. Aber da frag am besten mal einen Steuerberater oder frag beim Finanzamt direkt nach. Die sollten das wissen und dir auch rechtsverbindliche Auskunft geben können.

Nachtrag: meine Lebensgefährtin hatte folgende Situation. Sie ist selbständig und hatte mit einer anderen Freiberuflerin gemeinsam ein Büro gemietet. Unternehmerisch waren beide komplett getrennt, als Bürogemeinschaft waren sie eine GbR. Dank entsprechender Vereinbarungen über Aufteilung der Mieten, Energiekosten etc. waren die Kostenbestandteile für das Büro klar nachvollziehbar. Und um nichts mehr geht es dem Finanzamt. Also auch in der Band, die du als GbR siehst auf klare schriftliche Abrechnungen bestehen, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Fällt mir gerade auf, wo ich Stoffls post lese:

Wenn Deine Kosten Instrumente etc. alle beruflich sind, dann würde ich es im Sinne einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung so machen:
a) alle Einnahmen aus deinen beruflichen Tätigkeiten als Musiker (da würde ich nur die Honorare, Gagen etc. rein packen)
b) alle Ausgaben für die Erstellung Deiner beruflichen Tätigkeiten als Musiker (alle Kosten minus dem, was Du anderen in Rechnung gestellt hast)

a) minus b) ergibt dann Deinen Überschuss oder Gewinn, der zu versteuern wäre.

Ich würde versuchen, das so mit dem FA abzusprechen.
Dem FA dürfte es egal sein, ob nun deine Einnahmequelle eine GbR oder sonstwas ist - Hauptsache, Du gibst alle Einnahmen an und schaust, dass Du nicht Kosten auflistest, die Du anderen in irgendeiner Form in Rechnung gestellt hast. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du anderen Bands sowas wie "Zurverfügungstellung meines Instruments" in Rechnung stellst, oder? Kann allerdings sein, dass Du Dein Equipment quasi vermietest - das wäre dann wieder eine Einnahme, die Du zu deklarieren hast.

x-Riff
 
Hallo,

danke nochmal für eure Überlegungen.

Es geht hierbei um die rein berufliche Verwendung.
Probleme stellten sich in der Vergangenheit teilweise (Unterschiede zwischen den FA´s!) dar, wenn Mitmusiker persönliche Kosten in der persönlichen Steuererklärung ansetzen wollten, welches jedoch Aufwendungen FÜR die GbR darstellten. Aussage mehrfach: Dies hätte als persönliche Betriebsausgaben für den jeweiligen Gesellschafter in der gesonderten Feststellung für die GbR angegeben werden müssen. Da dies nicht getan wurde, wurden die Kosten nicht anerkannt.
Am einfachsten wäre es jetzt vermutlich, wenn ich alle Kosten zu 100% für die GbR rechne - damit würden sie vsl. anerkannt werden.
Korrekt ist es jedoch nicht.
Die prozentuale Aufteilung finde ich schlüssig und nachvollziehbar. Ich möchte mich jedoch vor der Problematik schützen, dass der prozentuale Teil, der NICHT als Betriebsausgaben in der GbR angefallen ist, wahrheitsgemäß als persönliche Kosten angegeben wird und das FA es mir dankt, indem es die persönlichen Ausgaben dann nicht anerkennt. Wie zuvor geschildert, ist das Problem ja leider nicht aus der Luft gegriffen.
Eine Nachfrage beim FA ist derzeit in Klärung - eine Aussage konnte nicht ad hoc gemacht werden. Ist also in meinen Augen alles recht wackelig und ich hatte auf "Best Practice"-Lösungen spekuliert. Einen Steuerberater will ich deshalb nämlich nicht bezahlen, wenn das FA es nicht weiß. :)
Vielleicht bin ich auch schon zu weit in Richtung "schlafende Hunde" vorgedrungen...Wahrheit währt am Längsten und so... :ugly:

Ich teile die Antwort von meinem FA gerne hier mit, sobald ich eine habe!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wenn du deinen Lebensunterhalt ganz oder nahezu ganz aus deiner Tätigkeit als Musiker bestreitest, dann gibt es - finanztechnisch gesehen - eigentlich keine private Nutzung deines Instruments/deiner Instrumente. Sie sind vollständig Arbeitsmittel und so würde ich dem Finanzamt gegenüber argumentieren. Dann sollten alle Kosten wie Anschaffungen, Reparaturen, neue Saiten usw. vollständig absetzbar sein. Die Zuordnung zu den einzelnen Einnahmebereichen, also rein freiberuflich bzw. GbR, würde ich entsprechend dem Verhältnis der Einnahmen vornehmen. Wenn das Verhältnis z.B. 30% zu 70% sind würde ich die betreffenden Ausgaben in einem entsprechenden Verhältnis aufteilen und zuordnen.

Eine pauschale und damit immer gleich bleibende Aufteilung kann zwar auch möglich sein, das ist bei mir mit den Mobil-Telefon und Internet-Kosten so, das muss man aber mit dem Finanzamt absprechen. Ich habe das auf Antrag so schriftlich bestätigt bekommen.
Es kann ja durchaus sein, dass die jeweilige Nutzung in den verschiedenen Bereichen nicht dem Verhältnis der Einnahmen entspricht. Wenn du z.B. mit der GbR-Band jede Woche probst, aber in einem Jahr 30 und in einem anderen Jahr 60 Auftritte hast und in einem anderen Jahr nur mal 10, dann ist die Nutzung über die Jahre zwar praktisch konstant, die Einnahmen aber wären aber stark schwankend.
Wenn man gezielt nur für die Gigs probt, dann wäre die Nutzung nicht konstant, sondern im gleichen Verhältnis mit schwankend.
Wie du dem Finanzamt gegenüber argumentierst und begründest, hängt also von deiner konkreten Situation ab.

Für die Steuerlast macht die Aufteilung ohnehin nichts aus, da bei einer vollständigen Absetzung der Kosten der Abzug in der Summe immer gleich bleibt, egal wie die Kosten prozentual auf die Einnahmebereiche aufgeteilt sind. Da das Finanzamt diesen Sachverhalt nachvollziehen können sollte, werden sie wahrscheinlich selber eine pauschale Aufteilung vorschlagen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich schätze das so ein wie Lobomix.

Halt uns mal auf dem Laufenden. Ist immer spannend mitzubekommen, wie FAs so reagieren.
Bei Telefon, Internet etc. mache ich das genau so wie Lobomix - einmal eine Einschätzung abgegeben, die plausibel ist und seitdem wird das Verhältnis von Jahr zu Jahr weiter so gehandhabt. Änderungen - wie beispielsweise die Umstellung auf eine flatrate - werden einmal besprochen, dann wird das wieder grundsätzlich so weitergeführt.

Das sind schließlich auch keine Riesensummen, um die es da geht. Wenn es um mehr geht wie beispielsweise ein PKW, der privat und geschäftlich genutzt wird, kann das FA schon mal das Führen eines Fahrtenbuches anordnen.

Aber ich wüßte jetzt nicht, in welcher Weise das bei der Nutzung von Instrumenten einen Sinn machen würde.

Ich würde auch mal stark anzweifeln, dass es großartig Sinn macht, zwischen einer privaten und einer beruflichen Nutzung eines Instrumentes etc. zu unterscheiden. Schließlich gehört das Üben, auch zu Hause, zu den Grundlagen der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit.

Na ja - mal schauen, was das FA sagt.

x-Riff
 
Leider bin ich auch nur Laie...

Meiner Einschätzung hängt das von dem GbR-Vertrag ab, wenn es denn einen gibt, und davon, ob die GbR eine Bilanz erstellt (unwahrscheinlich). Bei einer GbR aus mehreren selbständigen Freiberuflern (typisch für Musiker-GbRs) wäre es m.E. am einfachsten, die Instrumente etc. NICHT in die GbR einzubringen, sondern jeweils individuell als Ausgaben zu verrechnen. Dann würde die GbR lediglich Umsatzsteuer bezahlen (sofern nicht als "Kleinunternehmung" befreit), und die Gewinne verteilen - nach Abzug der gemeinsamen Kosten (Fahrtkosten, Werbung...). Die Aufwendungen für Instrumente etc. würde dann jeder Musiker individuell mir seinen Einkünften verrechnen. Viele Musiker spielen in mehreren Bands und/oder treten auch allein auf, da machen andere Regelungen wenig Sinn. Nachteil: der Sänger schneidet am besten ab, weil er am wenigsten Kosten hat (ggf. könnte man das bei der Gewinnverteilung berücksichtigen - ist aber m.W. nicht üblich).
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben