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Tantiemen? Wer an Wen

Lindl.S
Lindl.S
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Hallo Leute, ich habe mal eine rechtliche Frage.


Eine Junge Band (Anm. d. Mod: Namen der Band entfernt) hatte einen Bassisten,der zugleich Songwriter und Komponist.
Jetzt hat er sich von der Band getrent und verlang von der Band das Sie die Song nicht mehr spielen.

Die Songs sind nicht bei der GEMA gemeldet oder noch wo ei getragen.

Meine Frage ist, kann Er sowas verlsngen oder können die es einfach weiter spielen.


Danke im voraus.
Mfg Sergej
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
gleiche Antwort wie die letzten 378x auch, der Bassist ist Urheber und ihm steht eine Vergütung zu.
Dumm, wenn er nicht in der GEMA ist, dann müßt ihr das einzeln mit ihm aushandeln.

Was ihr in Euerem Keller macht, ist wurscht, öffentlich nicht ohne Bezahlung/Freigabe.



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Er will ja kein Geld, er willnur das die Songs nicht mehr Öffentlich gespielt werden.

es ist aber sch.... die Cd ist schon gedruckt und Paar verkauft.
 
Dann beteiligt ihn am besten an den Umsatzerlösen aus den verkauften CDs.
 
Wenn der Bassist aber aus verletztem Stolz (o.ä.) einfach die öffentliche Darbietung verhindert, ist das als Urheber sein gutes Recht. Er wird sich sicherlich auch nicht auf andere Deals einigen, da es hier wohl kaum um richtig große Erlöse geht. Versuchen kann man es, aber es wird wohl eher nicht ums Geld, sondern ums Gewinnen gehen.

Man sollte auch vorsichtig sein und diese Anordnung des Urhebers nicht missachten, da, so der Bassist es will, im schlimmsten Fall eine Verletzung des Urheberrechts zur Anzeige gebracht wird. Auch wenn das für mich ein Szenario ist, welches recht übertrieben erscheint, sollte man einen gekränkten Menschen nicht unterschätzen.
 
Mit dem Nichtunterschätzendürfen von verletzten Menschen gebe ich ColdDayMemory recht.

Dennoch scheint mir die Angelegenheit nicht so einfach zu sein. Aus folgenden Gründen:

1) Wenn Planung und Umsetzung der CD mit Willen und Zustimmung des Menschen, der die songs geschrieben und als Musiker mit umgesetzt hat, geschah - dann kann er meines Erachtens nicht ohne sehr gewichtige Gründe deren Veröffentlichung und Verkauf verhindern.
Er schädigt ja dadurch andere Menschen, die gleichfalls Rechte haben. Mögliche Miturheber (Text, andere Instrumente, so diese ihre Parts eigenständig entwickelt haben) und die Mitglieder der Band, welche ein persönliches, künstlerisches und finanzielles Interesse haben, das dem seinen zunächst mal gleichzustellen ist.
Ausnahme: Der songwriter hat die anderen Menschen angestellt und sie sind bezahlt worden im Wissen, kein Mitspracherecht zu haben.

2) Falls songs schon öffentlich dargeboten wurden, sind sie schon veröffentlicht. In dem Fall gibt es gute Gründe, dass überhaupt gar kein Recht von irgendeiner Partei besteht, die weitere öffentliche Darbietung zu unterbinden. Es besteht nur ein Recht der Urheber darauf, entlohnt zu werden.

Den unter 1) und 2) skizzierten Fällen sollte konkret nachgegangen werden: Wie kam es zur CD? Wann erfolgte der Austritt des songschreibers und Mitmusikers und aus welchen Gründen? Welche rechtlichen Einigungen über die songs und welche Miturheberschaften bestehen überhaupt? Wie wurde beispielsweise in der Band mit songs umgegangen, bei denen eine andere Person oder andere Personen die Urheber und Miturheber waren und gab es sowas wie einen Bandkonsens darüber? Welche songs wurden schon öffentlich dargeboten?

Achtung: Aus rechtlichen Gründen darf hier keine Rechtsberatung erfolgen - insbesondere kein Eingehen auf individuelle Umstände etc. Es sollte daher in Form eines: "Was wäre, wenn xy vorläge/passiert wäre etc.?" hier eingebracht werden ...

Und ja: Die Suchfunktion ist unbedingt anzuraten!

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Hat der Bassist die Songs allein geschrieben? Dann ist er der alleinige Urheber und kann das - meiner Kenntnis nach - tatsächlich untersagen und ihr tut gut daran, Euch daran zu halten. Wenn er nur einer von mehreren Urhebern ist, schaut die Sache schon ganz anders aus.

Ich würde Euch dringend raten, vor allem da es ja auch um die CD geht, zu einem Anwalt zu gehen. Schliesslich könnten da auch Gegenforderungen an ihn herauskommen, da ja mit der CD Produktion Kosten entstanden sind, die nun verloren wären. Und diese Produktion hat ja noch mit dem Einverständnis des ausgeschiedenen Mitglieds stattgefunden.

Aber auf jeden Fall ist es ratsam nicht auf Konfrontation zu gehen, sondern einen Vergleich zu suchen - wie gesagt, am besten mit Hilfe eines Anwalts, der sich in der Materie auskennt. Manchmal hilft dann schon ein Brief, um Gesprächsbereitschaft bei der Gegenseite hervorzurufen.
 
Nichts gegen eine fachkundige Beratung - aber man muss auch an den Kostenfaktor denken. Und es dürfte einen recht engen Kreis an Rechtsanwälten geben, die sich im Musikrecht auskennen - obwohl, wenn man München noch einschließt, es dann da gar nicht schlecht aussehen dürfte.

Je nachdem, wie verhärtet die Fronten sind, wirkt vielleicht schon ein gemeinsames Gespräch Wunder, bei dem beispielsweise geäußert werden kann, dass die restlichen Bandmitglieder den Fall so sehen, dass bei einer Untersagung des Verkaufs der CD durch alleine eine Partei, diese auch die gesamten Kosten der CD zu tragen habe sowie wie noch in Rechnung zu stellenden Aufwände der anderen Bandmitglieder sowie ein Ausgleich für mögliche Rechte (Miturheberschaft) bzw. verunmöglichte Tantiemen (Veröffentlichungsvergütungen) aus diesen Rechten.

Im Fall, dass ein Gespräch nicht möglich ist, könnte dies auch in Form eines Briefes (dann als Einschreiben mit Rückschein) oder eines Fax oder einer email (mit Lesebestätigung) geschehen.

Allein diese Information dürfte je nach Lage der Dinge die andere Seite zum Überdenken ihrer Forderung veranlassen und ihr zumindest eine Sichtweise nahe legen, dass nicht nur sie Rechte und Forderungen an einem gemeinsamen Werk hat bzw. an einem Werk, das gemeinsam mit der Absicht der Veröffentlichung und des Verkaufs gemeinschaftlich angegangen und durchgeführt wurde.

Sprachliche Ausdrücke wie "Wir gehen momentan davon aus, dass ...", "Aus unserer jetzigen Sicht ..." oder ähnliches bringt einen aus der Falle raus, dabei selbst Äußerungen zu tätigen, auf die man später festgenagelt werden könnte. Generell ist angesagt, bei der Wahrheit zu bleiben.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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