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Tantiemen - Verteilung von GEMA-Einnahmen an Bandmitglieder bzw müssen alle angemeldet sein?

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Wechselschlag
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Servus zusammen,

wir haben eine EP aufgenommen und drei Leute als Urheber angegeben. Bisher als Mitglieder hat sich allerdings niemand bei der GEMA angemeldet, auch aus Unwissenheit.

Jetzt stehen erste Konzerte an und die Frage nach der GEMA kam auf. Hab mich also bisschen informiert und mach grad meinen Mitgliedsantrag fertig.

Jetzt die Frage: da drei Urheber für die Songs gemeldet sind - wenn sich zB nur einer als Mitglied anmeldet und vom Veranstalter GEMA-Gebühren abgeführt werden: bekommt dann dieser eine quasi 33% der Tantiemen oder, da sich sonst niemand meldet, 100%, weil die GEMA evtl davon ausgeht daß dann eh aufgeteilt wird (Geld würde in die Bandkasse kommen).

Oder wäre es demzufolge sinnvoll daß alle Urheber sich als Mitglied anmelden damit immer 100% der Tantiemen auch wirklich ankommen - oder ist das nicht notwendig?

Danke für eine kurze Einschätzung und Info!

VG Wechselschlag :)

Nachtrag: Vielleicht war die Frage auch einfach nur blöd und es sollten einfach alle Urheber auch bei der GEMA als Mitglied gemeldet sein um Geld aus öffentlichen Vorführungen etc zu erhalten? Dann müssten wir in Zukunft darauf achten das wirklich entsprechend zu trennen, denn in der Vergangenheit waren wir Hauptsongwriter da sehr großzügig und haben einfach jeden in der Band mit drauf geschrieben. Ist wohl nicht praktikabel? Denn wenn dann jeder Mitglied sein müsste würde das ja auch entsprechend bedeuten 5x50€/Jahr Mitgliedsbeiträge :)
 
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Jedes Bandmitglied, das komponiert oder Texte schreibt, muss Mitglied bei der GEMA werden - wenn sich eine Mitgliedschaft lohnt. Die GEMA zahlt nur an ihre Mitglieder aus. Sollen die anfallenden Tantiemen unter der ganzen Band aufgeteilt werden, muss das schriftlich geregelt werden, so wie einige andere Dinge auch. Das will gut überlegt sein, denn was heute scheinbar tadellos funktioniert, kann morgen schon völlig anders aussehen.
Ein Thema, über das man lange schreiben könnte, dieser Artikel beschäftigt sich mit solchen Dingen: https://www.popkultur.bayern/module..._fid=7&k_ident=18&k_mod=vorlagen&mod=vorlagen
 
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Jedes Bandmitglied, das komponiert oder Texte schreibt, muss Mitglied bei der GEMA werden
Ist das wirklich so? Zumindest ist ja die GEMA meines Wissens verpflichtet, auch Gebühren, die sie für Werke von Nichtmitgliedern einzieht, an die Urheber anteilig auszuzahlen.
 
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Hmm wenn dem so wäre könnte man sich ja eine Mitgliedschaft sparen demzufolge? :)

Also es gibt auf der Seite Formulare um Vollmachten zu erteilen. Diese berechtigen aber den Vollmachtnehmer nicht dazu Zahlungen der Vollmachtgeber von der GEMA entgegenzunehmen. Also warum sollten sie dies dann ohne Vollmacht tun?
Wäre natürlich nicht schlecht :) Aber ich meine gelesen zu haben daß solche Gebühren in einem großen Topf landen und an alle Restmitglieder (also nicht der Band, sondern unter allen) quasi verteilt werden. Aber vielleicht hast du das ja auch gemeint.
 
Es gibt den Topf "Ausfall", in dem die Einnahmen aus rechtefreien Werken landen, dessen Inhalt zwischen den außerordentlichen Mitgliedern und der GEMA-Sozialkasse aufgeteilt wird.

Da ja jede Veranstaltung gebührenpflichtig ist, bei der mindestens ein geschütztes Werk aufgeführt wird, gibt es jede Menge "Beifang" aus Werken von Nichtmitgliedern. Ich hab mich die letzten 30 Jahre nicht intensiv mit der GEMA beschäftigt, aber Nichtmitglied war ich nicht, war also von der Fragestellung nicht betroffen. Ich meine aber, dass dieser Beifang an die Urheber ausgezahlt werden muss, zumindest, wenn sich diese melden.
 
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Vielen Dank für die Antworten und die Hilfe.

Werden dann die beiden Hauptsongwriter anmelden und angeben. Wenn mal ein Einzelner einen Text beisteuert fällt das kaum ins Gewicht. So denken wir zukünftig gut aufgestellt zu sein.
 
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Ist das wirklich so?

Es scheint so:

Ausschüttungsberechtigt nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der Regelungen dieses Verteilungsplans sind Komponisten, Textdichter, Bearbeiter (zusammengefasst „Urheber“) und Verleger, soweit sie mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag geschlossen haben.

https://www.gema.de/fileadmin/user_...nen/jahrbuch/2020_21/Verteilungsplan_2020.pdf

Es wurde schon öfters kritisiert, dass die GEMA für die Werke von Nichtmitgliedern kassiert, ohne dieses Geld auch an diese auszuschütten.
 
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