Titel von Bluesmusikern, die schon länger als 70 Jahre tot sind

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Liebe alle,

ich spiele in einer Blues- und Rockcoverband. Immer wieder fragen uns Leute nach einer Platte, aber da wir ein kleiner Fisch sind und hauptsächlich live unterwegs, lohnt sich das für uns kaum. Da zwei Bandmitglieder (inkl. mir selbst) aber auch Recording machen, und das auch für Kohle, ist Motivation und Know-How zum Recorden durchaus da. Nun kam die Idee auf, eine EP o.ä. mit Titeln zu machen, deren Urheber schon 70 Jahre tot sind. Gerade im Blues gibt es aber viele Grenzfälle.

Robert Johnson zum Beispiel ist 1938 gestorben, also tot genug. Er gilt als der Urheber von Sweet Home Chicago – einer der großen Klassiker aus dem Blues.

Nun ergeben sich zwei Fragen:
  • Welche eher bekannten oder markanten Blues-Stücke fallen Euch noch ein, deren Urheber lange genug tot sind, um durch das Urheberrecht public domain zu sein?
  • Wie ist das mit Bearbeitungen? Wenn wir also einen solch uralten Song so spielen, wie zum Beispiel Buddy Guy (lebt noch), vielleicht ohne dass uns selbst das klar ist, gibt es dann Ärger weil Buddy einen Teil der Rechte daran hat?
Abgesehen vom rechtlichen Aspekt finde ich es auch künstlerisch spannend, alten Songs neu aufleben zu lassen. Nicht immer müssten es bekannte Songs sein, sie könnten auch einfach irgendwie besonders cool sein. :redface:

Grüße
Schwob
 
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Also ich hab letztes Jahr Blind Willie Johnson als Blueser entdeckt und finde ihn super. Ist 1945 gestorben... also wohl auch lange genug nicht mehr unter uns für deine Fragestellung.
Z.B. "Let your light shine on me" oder "Dark was the night, cold was the ground"
 
Nicht immer genügt es, dass der Urheber entsprechend lange tot ist - ich habe vor einiger Zeit in eigener Sache auch erfahren müssen dass es häufig Rechtsnachfolger gibt die Rechte an den Songs halten und auch heute noch die Hand aufhalten ...

Die Idee finde an sich finde ich gut, aber da steckt Arbeit drin, gerade auch um diese Problematik wirklich abzuklären ... viel Erfolg!
 
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Ist 1945 gestorben... also wohl auch lange genug nicht mehr unter uns für deine Fragestellung.

Jupp. So für alle Nichtnumeriker wie mich mal eindeutiger 2016 - 70 = 1946. :engel:

Und falls wir dieses Projekt wirklich angehen sollten, wären wir damit erst 2017 startklar zum Veröffentlichen.

--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Nicht immer genügt es, dass der Urheber entsprechend lange tot ist - ich habe vor einiger Zeit in eigener Sache auch erfahren müssen dass es häufig Rechtsnachfolger gibt die Rechte an den Songs halten und auch heute noch die Hand aufhalten ...

Man muss hier zunächst vor allem bedenken, dass Copyright und Urheberrecht echt zwei verschiedene Stiefel sind und in Deutschland das deutsche Recht gilt.
 
...sobald Du aber international verfügbar bist (und das ist ja heute quasi sofort), kann es haarig werden. Und weil bei Robert Johnson (so ziemlich als Einzigem...) viel Geld drin steckt, wird es gerade bei seinen Songs gerne mal haarig (die Rechtsnachfolger klagen sehr gerne).

2 kleine Artikel, die das ganz gut beschreiben:
https://www.techdirt.com/articles/20090806/1710175789.shtml
http://12bar.de/cms/albums/public-domain-blues-songs/

Der erste Link listet auch eine ganze Menge Songs, die (der Meinung des Artikelschreibers nach) "public domain" sind.

Ganz praktisch sehe ich 3 Optionen:
1) Ihr geht den eindeutig legalen Weg und kümmert Euch um GEMA usw. - da seid ihr auf der sicheren Seite.
2) Ihr geht den wahrscheinlich legalen Weg und bringt Sachen raus, die ziemlich sicher "Public Domain" sind.
3) Ihr nehmt Eure eigenen Werke auf, mit eigener Melodie, eigenem Text und eigenem Arrangement (bei der durchaus vorhandenen Beschränktheit des klassischen Blues sind trotzdem Ähnlichkeiten zu bestehenden Songs nie auszuschließen)
Option 4, also "wir machen jetzt einfach und wird schon nix schief gehen", geht natürlich auch.
 
...sobald Du aber international verfügbar bist (und das ist ja heute quasi sofort), kann es haarig werden.

Nur zu meinem Verständnis: Soweit das wikipedianische Weltwissen verrät, ist in Europa das ganze einheitlich mit den 70 Jahren und fertig. Nun haben ja vor allem die USA eine andere Auffassung von Urheberrecht. Aber wieso gilt dann z.B. das amerikanische Recht für mich als deutschen Staatsbürger? Weil ich es international anbiete? (Internationalnet, erm Internet, ja gut passiert dann automatisch.)
 
Nee ich meinte nur, wenn ihr den Weg "70 Jahre tot also gut" geht, sehe ich international ein Thema, das man gut prüfen sollte - ich kenne mich da aber auch nicht aus.

Vielleicht mal schauen, was die Credits bei Claptons "Robert Johnson Sessions" hergeben?

Die ganze Thematik kommt ja daher, dass man es in den 1920-30er Jahren nicht so ernst genommen hat mit den Regeln, und der Argumentation, wann die Werke nun das erste mal "Veröffentlicht" wurden.
 

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