Traverse, Motorkettenlift und dauerhafte Verbingung beider - zulässig?

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Black2007
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Hallo,

ich war vor kurzem bei einer Veranstaltung, wo während der Veranstaltung die Traversen über dem Publikum mit Motorkettenliften herabgelassen und später wieder hochgezogen wurden (also als Showeffekt und auch noch mindestens einen Meter über dem Publikum).
Damit Ihr das nicht falsch versteht: Es war keine Dauerbenutzung (also hoch, runter, hoch, runter), sondern einmal runter => 15min später wieder hoch, wenn nicht sogar noch später...

Desweiteren waren diese Traversen als Dreieck montiert. Das ist insofern wichtig, da während der Veranstaltung, als Effekt, einer der Kettenlifte weiter oben belassen wurde, sodass sich die Traverse schief stellte.

Seitdem ich ein Buch über die richtige Montage von Traversen gelesen habe, glaubte ich zu wissen, dass diese dauerhafte Verbindung von Motorkettenlift und Traverse nicht zulässig sei... vor allem dabei auch noch das schief Stellen einer Traverse...

Meine Frage ist nun diese:
Inwiefern ist dies zulässig? Gibt es auch Motorkettenlifte für dauerhafte Anbringung? Und was muss man erfüllen, dass man so etwas machen darf?


Vielen Dank und Grüße,

Black2007
 
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Also meines wissens nach, gibt es unterschiedliche Motorzüge, welche, die nur zum "ziehen" benutzt werden und dann entlastet werden, und solche die die ganze Zeit belastet bleiben können/dürfen. Somit ist das mit dem während der Show hoch und runter fahren völlig in Ordnung.

Oder muss ich mal wieder ne belehrung über mich ergehen lassen? :redface:

Das mit dem Schiefstellen weiß ich nicht, sollte aber solang nix dranhängt, was dann sein verhalten bzgl. Zug etc. verändert auch kein problem sein.
 
hi,

ist alles erlaubt wenn die kettenlifte nach bvg c8 zertifiziert sind, auch das schräg stellen, für das sogenannte moving-truss gibt es sogar ne software von chainmaster, ist aber auch über das lichtpult ansteuerbar.

gruß

thomas
 
Wenn ich mich nicht ganz vertue gibt es garkeine BGV C8 mehr.

Das was du meintest ist die BGV C1. DIese gilt für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung.

Die Kettenzüge sind laut D8 D8+ und BGV C1 eingeteilt.

Szenisch verfahren und über Publikum eingesetzt werden dürfen ohne sie Tot zu hängen nur Motoren die laut BGV C1 zugelassen sind. Und diese dürfen dann auch nur in bestimmten Geschwindigkeiten angefahren und verfahren werden.

Das schräg hängen der Traverse ist zulässig. Das ganze muss nur abgenommen sein und statisch dementsprechend mit Sicherheiten ausgelegt sein.
 
@ stocky,

die zeit vergeht, als ich das das letzte mal gemacht habe war bgv c8 noch aktuell, aber jetzt wenn ich das so lese, glaube ich, mich zu erinnern schon mal sowas gehört zu haben.
und genau das ist es, nur d8+ dürfen während des betriebes verfahren werden und müssen auch nicht tot gehängt werden.

gruß

thomas
 
Und ich muss dir leider sagen das du dir dringend die BGV C1 zu gemüte führen solltest. ;)

NUR BGV C1 Motoren sind erlaub um sie Szenisch zu verfahren. Also auch ohne sie tot zu hängen.

Das Tothängen erspaaren D8+

Die D8 sind nur mit Tothängen zu benutzen.

Verfahren mit Personen unter der last durfen aber nur BGV C1 Motoren.

Da hat sich wirklich viel getan in der Veranstaltungstechnick.
Stahlseile zum Saven sind da auch noch ein Thema was man sich wenn mans lange nicht getan hat, nochmal angucken sollte.
 
oh oh, da muss ich mir echt wieder mal die techniker-bravo bestellen.........:)
aber danke.....

thomas
 
Kein Thema. Die ganzen BGV´s gibts auch im Inet zum Download wenn man ein bischen mit Tante google sucht.
 
Hallo,

danke für Eure zahlreichen Antworten und Anregungen bezüglich BGV-C1.

Was mich hierbei noch interessiert wäre, was ist mit der Absturzsicherung bei solchen Kettenliften? Normalerweise hat man, um Traversen zu sichern, dicke Stahlketten um die Traverse und einen Träger gewickelt...
Wie sieht es hier aus? Haben die Kettenlifte eine eingebaute Absturzsicherung? Oder wie sollte dann sonst die Traverse gesichert werden, wenn diese um 5m im laufenden Betrieb gehoben/gesenkt wird?

Grüße,

Black2007
 
Die BGV-C1 Kettenlifte sind mit einer 2ten Bremse ausgerüstet.
Aufgrund dieser 2 Bremsen ist die Doppelte sicherheit gegeben. Und an neuralgischen Punkten werden auch schon mal 2 solcher Motoren verlang.


Aber Stahlketten. ICh würde ja auf zugelassene Stahlseile setzen. Und auch hier hilft immer ein Blick in die BGV-C1
 
Da muss ich jetzt DOCH meinen Mostrich dazugeben:
Hier ist viel gefährliches Halbwissen geäussert worden, daher Grundsätzliches:

Die BGV C1 ist in diesem Fall grundsätzlich heranzuziehen, das ist RICHTIG.
Allerdings sollte der interessierte Leser auch die Landesbauordnung (LBO) und die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des jeweiligen Bundeslandes konsultieren, weil die BGV eigentlich "nur" für den Arbeitsschutz zuständig ist, auch wenn sie für andere Zwecke beigezogen wird.
Ich empfehle, wenn man sowas nachbauen und betreiben will intensive Zusammenarbeit mit Bauordnungsamt, Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht...

LG
HinrichsVT
 
Hallo,

keine Angst. Ich will so etwas nicht nachbauen...
Seitdem ich ein Buch über das richtige Anschlagen von Traversen gelesen habe, weiß ich, wie gefährlich das sein kann und an was man alles denken muss. Denn Sicherheit geht hier vor!

Im Grunde bedeutet das nun für denjenigen, der das betrieben/installiert hat, dass er einen hohen Aufwand betrieben haben muss, damit das Alles konform ist (BGV-C1, Bauordnungsamt, Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt...)

Das ist im Grunde das, was ich wissen wollte:
Darf man das, wenn ja, mit welchen Geräten und mit welchen Aufwand.


Vielen Dank und einen guten Rutsch,

Black2007
 

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