• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

überraschend DJ?

  • Ersteller siebass
  • Erstellt am
siebass
siebass
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
18.04.24
Registriert
17.10.11
Beiträge
3.360
Kekse
6.883
moin,
ich bin in streß-zeitdruck, deswegen frage ich mal direkt ohne vorab zu suchen:
ich mußte gerade einen gig für morgen vormittag bei einer veranstaltung absagen, die wir die letzten jahre immer beschallt haben, unser sänger ist akut krank geworden.
das ist mit dem veranstalter auch kein problem, jetzt sind wir nur am überlegen, wo wir auf die schnelle irgendwelche musik für ihr sommerfest herbekommen.
das ist eine geschlossene veranstaltung in einer tagesstätte, circa 50 bis 100 leute.
es steht im raum, daß ich vom rechner irgendwas abspiele, hab' sowas aber noch nie gemacht.
technisch kein problem, aber was müssten wir (ich, der VA) rechtlich machen damit ich die sicher nicht GEMA freie musik abspielen darf?
danke, horst
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
für mich komfortables update: der VA hat betont, daß er sich darum kümmern wird, insofern bin ich erst einmal außen vor. ... :fear: :whistle: puh
 
Eigenschaft
 
Auch wenn‘s für den TE erledigt ist, bleibt trotzdem die interessante Frage, was man hier beachten müsste, um rechtlich sauber zu bleiben.
Welche Medien darf man überhaupt benutzen? Sind Streamingdienste wie Napster, Spotify, Applemusic etc.? Muss es gekaufte Musik sein? Wie kann man das nachweisen? Muss man das nachweisen? Fragt da jemand? Stand auf CDs nicht sogar immer ausdrücklich ‚öffentliche Aufführung verboten‘ oder so ähnlich?
Ist es am Ende nicht ausreichend, wenn man die Veranstaltung bei der GEMA anmeldet (was übrigens nie Aufgabe des Musikers/DJs ist, sondern des Veranstalters), und man am Ende eine GEMA Liste ausfüllt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
ist da die Gema nicht sowieso raus oder ist die Personenzahl zu groß?

Es gibt sehr strenge Anforderungen an "private" Veranstaltungen. Wenn sich die Gäste sich nicht alle gegenseitig kennen, gelten viele geschlossene Veranstaltungen als öffentlich und sind damit GEMA-pflichtig.
(Ist jetzt stark vereinfacht und unpräzise)
 
Ich bin immer noch bei genereller Wiedergabe von Dosenmusik, unabhängig ob geschlossen oder öffentlich. Es muss ja irgendwelche Regelungen geben, so viele DJs, die mittlerweile öfter gebucht werden als Livemusik...
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben