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Unterricht in der eigenen Wohnung geben

  • Ersteller ZakkSatriani
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ZakkSatriani
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Hallo,

da ich keinen entsprechenden Thread gefunden habe, hier meine Frage:

Wenn man rein theoretisch Gitarrenunterricht in seiner eigenen Mietwohnung anbieten wollte, was muss man da beachten? Dürfte man seine eigene Wohnung für Unterricht nutzen oder müsste man dann theoretisch irgendwas anmelden? Wie sieht es mit Nachbarn und Lärm aus? Würde man sich eine entsprchende Wohnung neu mieten, wäre man dann verpflichtet dem Vermieter sein Vorhaben offenzulegen. Wie würde ein Vermieter da reagieren, schätze nicht gerade positiv. Es würde sich theoretisch um 2 Tage und die Zeit zwischen 14 und 20 Uhr handeln.


Alles rein theoretisch und im Konjunktiv geschrieben :)

Gruß
ZakkSatriani
 
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Das kann Dir nur die Glaskugel sagen. Ich kenne weder die Wohnsituation, noch den Vermieter, von daher verstehe ich Dein Anliegen hier nicht ganz.
 
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Hier ein paar Sachen die man so oder so beachten muss.
Die Ruhezeiten sind zwischen 22:00 und 10 Uhr morgens, und zwischen 12 Uhr und 14 Uhr.
Außerdem Sonntags.
Außerhalb der Ruhezeiten darf man in seinem Wohnraum in Zimmerlautstärke Geräusche produzieren,
solange sich kein Nachbar, Vermieter oder die Stadt beschwert wahrscheinlich auch mal lauter Musik machen.
Kommt immer auf den Wohnraum an.
Generell bleibt man Steuerfrei, wenn man im Jahr nicht mehr als 4800€ verdient, bzw. nicht mehr als 400€ im Monat.
Ich kenn sehr viele Leute die ein zwei Musikschüler haben und sich nirgendwo gemeldet haben, Nachhilfe darf man ja auch geben
ohne sich irgendwo zu melden. Geringfügige Arbeitskraft heißt das glaube ich.
Also:
Viel Spaß beim unterrichten.
 
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Könnte Gitarrenunterricht in einer Mietwohnung vom Vermieter als unerlaubte gewerbliche Nutzung betrachtet werden und als Kündigungsgrund herangezogen werden ?
 
könnten die Ordnungsämter in verschiedenen Gemeinden gänzlich unterschiedliche Ruhezeiten haben?

könnten die Ordnungsämter unterscheiden zwischen üben (darauf beruhen nämlich div. Urteile) und unterrichten?

könnten in reinen Wohngebieten gewerbliche Nutzung grundsätzlich untersagt sein?

Fragen über Fragen!
...und nur weil es irgendjemand irgendwo trotzdem macht, heißt das noch lange nicht, daß man es genauso machen kann/darf...


Da hilft wohl gar nix, das wird wohl zum üblichen Gang hinauslaufen: Vermieter - Ordnungsamt - gegebenefalls Finanzamt/Steuerberater + Rechtsanwalt.
 
Ja genau, nimm dir einen Anwalt und klag dich durch -.-
Ruf einfach deinen Vermieter an, dann hat sich die Sache, kannst ihm ja sagen er soll dir ne Email mit der Erlaubnis schicken, dann haste
was schriftliches.
 
Und trotzdem muss man sich um Dinge wie Steuern und Lärmschutz kümmern, auch wenn der Vermieter einverstanden ist und kein Vermögen damit verdient wird.
 
Hallo,

ja genau um solche Dinge ging es mir. Glaskugeln sind halt beim Amtsgericht im Fall der Fälle wenig hilfreich.

Aber es gibt ja bestimmt entsprechende Regelungen vom Gesetzgeber, die allgemein gültig sind.

Also das Szenario ist. Ein Gitarrenlehrer gibt seit mehreren Jahren Unterricht an privaten Musikschulen und will jetzt 2 Tage Privatschüler nehmen. Er hat also eine Steuernummer. Das ganze zählt als Kleinunternehmer und ist nicht Gewerbesteuerpflichtig.
In seiner 1ZKB Wohnung kann und will er keinen Unterricht geben. Und da er eh endlich mal in eine größere Wohnung umziehen wollte, wollte er halt einen Raum für den Unterricht nutzen und diesen dann steuerlich geltend machen.

Nur kann er sich einfach nicht vorstellen, dass ihm ein Vermieter eine Wohnung vermietet, wenn er ihm erzählt, dass er 2 Tage die Woche Gitarrenunterricht in der Wohnung geben will.
Manche privaten Musikschulen sind ja in Mehrparteienhäusern untergebracht. Aber die kann er nicht fragen, weil er ja ein Mitbewerber ist.



Gruß
ZakkSatriani
 
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wäre auch noch zu klären, ob Konzertgitarre oder was mit Kabel + Verstärker...?
Über E-Gitarre in Wohnungen würde ich nicht mal ansatzweise nachdenken!

Wenn sich der Gitarrenunterricht finanziell lohnt, dann käme doch eventuell auch was mit Proberaum-Charakter in Frage, dort ist in der Regel die Lärmbelästigung kein Problem.
Dein Unterricht ist wohl tagsüber/gegen Abend, da sollte es auch in Nachbarräumen noch nicht so heftig laut zugehen.
 
Zitat v. ZakkSatriani: Nur kann er sich einfach nicht vorstellen, dass ihm ein Vermieter eine Wohnung vermietet, wenn er ihm erzählt, dass er 2 Tage die Woche Gitarrenunterricht in der Wohnung geben will.

Warum nicht? Auf jeden Fall würde ich es als Vermieter besser finden, wenn mein zukünftiger Mieter sowas fragt.

Begründung:

Im Mietvertrag steht mit Sicherheit, dass "die Anmietung nur zu Wohnzwecken erfolgt" oder auch "der Mieter darf die Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken nur mit Erlaubnis des Vermieters nutzen" usw...

Das ist deshalb so, weil eine gewerbliche Nutzung durch den Mieter auch Konsequenzen für den Eigentümer/Vermieter selber haben kann. Z.B. wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt und nicht nur um einen Alleineigentümer des Hauses.

Das hat mit Publikumsverkehr, Umlageberechnungen, Versicherungen, , ggfls baurechtlichen Bestimmungen, evt. zusätzlichen Leistungen der Verwaltung, Mietausfall durch andere wegen Beschwerden bzw.Forderungen der Eigentümergemeinschaft diesbezüglich zu tun.

Wenn der Vermieter nun weiß, dass 2x / Woche so eine Nutzung erfolgt, kann er sich darauf einrichten, abwägen bzw. hat die Info. Sowas ist im Grunde ja auch nichts anderes wie Nachhilfeunterricht oder ähnliche Nutzung. Der Publikumsverkehr scheint auch überschaubar und wenn die Ruhezeiten eingehalten werden, ist doch alles o.K..

Wenn er sowas aber nicht weiß, und da entsteht plötzlich eine "Musikschule" mit 30, 40 Leuten Publikumsverkehr/Woche, gibts u.U. Ärger:)

Ich hätte beim Mietgespräch gesagt, ob es ein Problem ist, 2x wöchentlich privaten Unterricht zu geben.....und schon ist das Thema durch.
 
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Das ist doch immer dasselbe: bei diese Mietsachen gibt es einen enormen Spielraum, was der theoretisch untersagen kann und was nicht. Partys unter der Woche, die bis 2 Uhr Früh dauern können auch okay sein - wenn man sie ankündigt und verspricht, ab 10 Uhr die Lautstärke runterzudrehen. Freunde von mir haben immer ein kleines Sackerl mit Süßigkeiten bei der allgemeinen Haustür hingehängt mit der Ankündigung, dass es eine Party geben wird - das war immer geschickt, gab nie Beschwerden.

Heißt: wenn nicht prinzipiell ein gestörtes Verhältnis zum Vermieter da ist, ihn deswegen ansprechen, erklären, um was es geht, normalerweise sollte das kein Problem sein. Wichtig: davor alle Hintergründe geklärt haben! Heißt, schauen, ob es unter die Steuer fällt (wie schon richtig angemerkt, wenn es unter einen bestimmten Wert/Jahr fällt, ist das wurscht), schauen wie es mit den Lärmschutzbestimmungen aussieht. Notfalls Kompromisse eingehen z.B. bei der E-Gitarre nur wenn unbedingt nötig mit Verstärker üben, sonst "Trockenübungen" machen.

Nur kein Stress bei dem Ganzen - geht doch nur um ein bisschen Nachhilfe. :)
 
Es gibt zu der Frage, ob und wieweit der Vermieter eine gewerbliche Nutzung der Wohnung dulden muss (darum geht es hier nämlich!) höchstrichterliche Rechtsprechung, nämlich hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=48616&linked=pm

Und da es dabei auf die Außenwirlkung ankommt, muss der Vermieter Instrumentalunterricht höchstwahrscheinlich NICHT dulden, es sei denn, dass sich kein Nachbar gestört fühlt.

LG
Dirk
 
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Köttel: Danke. Der Link ist super hilfreich. Den anderen auch danke!

Denke der Gitarrenlehrer sollte tatsächlich den Vermieter vorab informieren. Ansonsten dürfte es Probleme geben.

Gruß
ZakkSatriani
 
Denke der Gitarrenlehrer sollte tatsächlich den Vermieter vorab informieren. Ansonsten dürfte es Probleme geben.
Mit einem bloßen Informieren ist es m.E. nicht getan (siehe Köttels Beitrag). Der Gitarrenlehrer ist gut beraten, wenn er sich die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich, einholt.
 
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