Guten Tag,
Ich hoffe ich stelle die Frage in die Richtige Gruppe.
Eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik, welche mindestens 3 Jahre Berufserfahrung hat, darf Veranstaltungen bis 5000 Besucher selbstständig betreuen.
Doch ab welcher Teilnehmerzahl muss ein Veranstaltungstechniker dabei sein?
Und bis weicher Größe muss demnach kein Veranstaltungstechniker dabei sein?
Erklär doch mal kurz in welchem Zusammenhang du die Frage stellst, es gibt Verschiedene Antworten darauf.
Auch was heisst für dich "eine Veranstaltung selbständig betreuen"?
A: Fragst du als Betreiber einer Location oder
B: Fragst du als Veranstalter / Mitveranstalter
C: Fragst du als Techniker / Technik Dienstleister oder
D: Fragst du als Band Techniker / oder DJ mit Technik.
A: Bist du Betreiber gilt die VStätt des jeweiligen Bundeslandes und die weiteren Betriebs- / Bewilligungsauflagen.
B: Bist du Veranstalter schreibt dir das der Betreiber der Location anhand seiner Auflagen / Verträge vor.
(Ausserhalb einer fest bewilligten Location ist der Veranstalter gleichzeitig auch Betreiber.)
C: Bist du Technik Dienstleister schreibt dir das der Betreiber der Location und / oder der Veranstalter vor.
Bist du Techniker hast du einen Chef / Auftraggeber der dir das Vorschreibt.
D: Bist du Band Techniker / DJ regeln das deine Verträge mit deinem Auftraggeber und / oder Veranstalter.
Grundsätzlich kann jeder eine Veranstaltung selbständig betreuen.
Als erstes ist zu Unterscheiden zwischen Veranstaltungs-Verantwortlicher und Technik-Verantwortlicher.
Eine Fachkraft egal was braucht es nicht Zwingend für eine Veranstaltung, einen Verantwortlichen jedoch schon. (
§38 MVStätt , DGUV usw )
Hier muss dann rechtlich noch zwischen Betreiber/ Veranstaltungsleiter und Veranstalter unterschieden werden.
(MVStätt, DGUV usw)
Die Technische Verantwortung ist eine andere.
(§39 MVStätt, BGV C1, DGUV usw)
Diese Person ist Meister, Teilabschluss zum Meister und / oder befähigte Person. Die befähigte Person kann eine Fachkraft sein.
(§39 MVStätt usw)
Als "Nur" Fachkraft bist du nie die alleinig Verantwortliche Person, du bist nur eine Person der eine gewisse Verantwortung Übertragen werden kann.
Das Zauberwort hier heisst Überantwortung. Der rechtlich Verantwortliche (als angestellter dein Chef) kann einer befähigten oder durch ihn befähigte / instruierte Person eine Teilverantwortung mit den dazugehörenden Rechten und Pflichten übertragen.
Als Fachkraft VAT kommst du ab dem Punkt in die Verantwortung wo du eine technische Einrichtung betreust oder einrichtest über die du befähigt
und instruiert bist.
Das ist nicht Besucherzahl abhängig.
Das heisst zum Beispiel, ich kann von dir als Fachkraft verlangen dass du VA-Technik selbständig einrichtest und betreust, dabei die entsprechenden Sicherheits-Vorschriften beachtest und einhältst. Aber immer unter der Prämisse deines Wissen, Können und deinen Befähigungen.
@ Yamaha4711 saublöde Antwort mit dem Kläger und Richter auch wenn ich leider immer noch vieles sehe das in die Richtung läuft.