Veranstaltungstechniker Teilnehmerzahl

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Sir Maxi
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Guten Tag,

Ich hoffe ich stelle die Frage in die Richtige Gruppe.

Eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik, welche mindestens 3 Jahre Berufserfahrung hat, darf Veranstaltungen bis 5000 Besucher selbstständig betreuen.

Doch ab welcher Teilnehmerzahl muss ein Veranstaltungstechniker dabei sein?
Und bis weicher Größe muss demnach kein Veranstaltungstechniker dabei sein?
 
Eigenschaft
 
Generell regelt so etwas die für dein Bundesland gültige Versammlungsstättenverordnung (VStättV).

Neben der Anzahl der Besucherplätze ist auch die Größe der Szenenfläche entscheidend.

Werfen wir mal einen Blick auf die VStättV Bayern, §39, "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik":
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVStaettV-39

Spannend wird es eigentlich ab Absatz 5, da gehen nämlich die Alltagsprobleme schon los. Wann ist eine Versammlungsstätte eine Versammlungsstätte, bzw., wann findet in dieser etwas statt, was die verpflichtende Anwesenheit eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik überhaupt sinnvoll begründbar macht?

> 50m² Szenenfläche findest du de facto in fast jeder älteren Mehrzweckhalle, wo man damals vor 30, 40 Jahren beim Bau noch nicht Wert drauf gelegt hat, "mit Gewalt" unter diesem Wert zu bleiben (weil es ihn da wohl auch schlicht und ergreifend noch nicht gab). Da stellt sich eben die Frage: Wenn da vorne ein einzelner Referent steht und über seine mitgebrachte Bose L1 zu 200 Hanseln spricht, ist hier die Anwesenheit eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik erforderlich? IMHO nicht, da das über die entsprechenden Punkte "...[wenn] von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können..." und "[wenn] von Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen keine Gefahren ausgehen können" abgedeckt ist.

Wer allerdings da sein muss, ist jemand, der bspw. die Einhaltung der entsprechen Bestuhlungspläne überwacht, vornehmlich zum Erhalt der vorgeschriebenen Fluchtwege. Nicht selten kommt es ja vor, dass der Veranstalter dann gern mal heimlich noch "zwei, drei" Stühle mehr dazustellt, weil "zwar nur mit 200 Gästen kalkuliert wurde, aber wir können die doch nicht heimschicken...........". Auch muss ja irgendwer wissen, was im Falle wie auch immer gearteter Zwischenfälle (Stromausfall -> Bude (nahezu) finster, Feueralarm (selbst wenns eins Fehlalarm ist), ...) zu tun ist.

Sowas übernimmt oft neben einem Hausmeister/Haustechniker je nach konkreten Regelungen auch mal die örtliche Feuerwehr. Bei Abschaltung einzelner BMA-Linien (weil z.B. mit Nebel/Haze gearbeitet wird) wird die i.d.R. eh zwecks Brandsicherheitswache vor Ort sein, auch da habe ich aber auch schon Abweichungen erlebt...


Interessant ist jetzt vielleicht noch die Quintessenz daraus für den Techniker der x-beliebigen Coverband vom Lande, die die klassischen 2000er Bierzelte auf dem lokalen Volksfest spielt. Muss der jetzt Angst haben, dass er eigentlich Fachkraft oder Meister sein müsste? Eben nicht, da das "Problem" ja nicht erst durch den Auftritt der Band entsteht, sondern bereits dadurch, dass überhaupt jemand erstmal die Veranstaltung inkl. der dortigen Bühne auf die Beine gestellt hat. Da muss also bereits ein vom Veranstalter bestellter Verantwortlicher vor Ort sein. Wäre ja auch Wahnsinn, wenn du als Externer ohne Überblick über die Gesamtsituation "nebenher" kontrollieren müsstest, ob in Punkto Sicherheit alles passt. Auch hier aber wieder die ehrliche Antwort aus der Praxis - habe ich auf den einschlägigen dörflichen Zeltpartys in Bayern und Österreich so jemanden jemals zu Gesicht bekommen? Hat irgendwer mal ein Auge drauf geworfen, was wir da an Trussing, Liften, Drumrisern, Stromverteilern, ... eigentlich anschleppen und in welchem Zustand das ist? Natürlich nicht... :gruebel: :nix:
 
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klugscheißmodus an
Der Veranstaltungstechniker kann jeder sein und darf sich auch jeder so nennen, da kein geschützter Berufsname. Daher ist das zunächst sinnfrei.
Anders siehst das bei einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik aus. Dies ist ein Lehrberuf mit abschliesender Prüfung. Dasselbe gilt für den Meister für Veranstaltungstechnik.
klugscheißmodus aus

Ob und wer bei einer VA vor Ort sein muss regelt - wie schon geschrieben - die für den Veranstaltungsort gültige Versammlungsstättenverordnung. Dies fängt bei der Brandwache und evtl. notwendigen Sanitätern vor Ort an und hört eben beim Meister für Veranstaltungstechniker oder gar einem Ingenieur (z.B. wenn es um Laseraufbauten geht) auf.

Es gilt immer: Wer auch immer den Mist hinstellt und aufbaut ist auch dafür verantwortlich, egal welche Qualifikation diese Person hat.

Auch gilt immer: Wo kein Kläger da auch kein Richter.

Dennoch sollte dies alles in einem rechtlichen und vor allem auch sicheren Rahmen ablaufen, denn Personenschäden sind das schlimmst was nur überhaupt passieren kann. Wenn man also keine Ahnung hat, Finger weg. Es ist dabei auch vollkommen unerheblich ob die VA für 5 oder 50.0000 Personen geplant ist bzw. statt findet.
 
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Guten Tag,

Ich hoffe ich stelle die Frage in die Richtige Gruppe.

Eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik, welche mindestens 3 Jahre Berufserfahrung hat, darf Veranstaltungen bis 5000 Besucher selbstständig betreuen.

Doch ab welcher Teilnehmerzahl muss ein Veranstaltungstechniker dabei sein?
Und bis weicher Größe muss demnach kein Veranstaltungstechniker dabei sein?


Erklär doch mal kurz in welchem Zusammenhang du die Frage stellst, es gibt Verschiedene Antworten darauf.
Auch was heisst für dich "eine Veranstaltung selbständig betreuen"?


A: Fragst du als Betreiber einer Location oder
B: Fragst du als Veranstalter / Mitveranstalter
C: Fragst du als Techniker / Technik Dienstleister oder
D: Fragst du als Band Techniker / oder DJ mit Technik.


A: Bist du Betreiber gilt die VStätt des jeweiligen Bundeslandes und die weiteren Betriebs- / Bewilligungsauflagen.

B: Bist du Veranstalter schreibt dir das der Betreiber der Location anhand seiner Auflagen / Verträge vor.
(Ausserhalb einer fest bewilligten Location ist der Veranstalter gleichzeitig auch Betreiber.)

C: Bist du Technik Dienstleister schreibt dir das der Betreiber der Location und / oder der Veranstalter vor.
Bist du Techniker hast du einen Chef / Auftraggeber der dir das Vorschreibt.

D: Bist du Band Techniker / DJ regeln das deine Verträge mit deinem Auftraggeber und / oder Veranstalter.



Grundsätzlich kann jeder eine Veranstaltung selbständig betreuen.

Als erstes ist zu Unterscheiden zwischen Veranstaltungs-Verantwortlicher und Technik-Verantwortlicher.

Eine Fachkraft egal was braucht es nicht Zwingend für eine Veranstaltung, einen Verantwortlichen jedoch schon. (§38 MVStätt , DGUV usw )
Hier muss dann rechtlich noch zwischen Betreiber/ Veranstaltungsleiter und Veranstalter unterschieden werden. (MVStätt, DGUV usw)


Die Technische Verantwortung ist eine andere. (§39 MVStätt, BGV C1, DGUV usw)

Diese Person ist Meister, Teilabschluss zum Meister und / oder befähigte Person. Die befähigte Person kann eine Fachkraft sein. (§39 MVStätt usw)

Als "Nur" Fachkraft bist du nie die alleinig Verantwortliche Person, du bist nur eine Person der eine gewisse Verantwortung Übertragen werden kann.
Das Zauberwort hier heisst Überantwortung. Der rechtlich Verantwortliche (als angestellter dein Chef) kann einer befähigten oder durch ihn befähigte / instruierte Person eine Teilverantwortung mit den dazugehörenden Rechten und Pflichten übertragen.

Als Fachkraft VAT kommst du ab dem Punkt in die Verantwortung wo du eine technische Einrichtung betreust oder einrichtest über die du befähigt
und instruiert bist.
Das ist nicht Besucherzahl abhängig.

Das heisst zum Beispiel, ich kann von dir als Fachkraft verlangen dass du VA-Technik selbständig einrichtest und betreust, dabei die entsprechenden Sicherheits-Vorschriften beachtest und einhältst. Aber immer unter der Prämisse deines Wissen, Können und deinen Befähigungen.



@ Yamaha4711 saublöde Antwort mit dem Kläger und Richter auch wenn ich leider immer noch vieles sehe das in die Richtung läuft.
 
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