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Verkauf bei iTunes/Amazon - Künstlername schon vorhanden

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jox
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Nehmen wir an, eine junge Nachwuchsband produziert ein Album und macht sich deshalb Gedanken über dessen Vertriebsmöglichkeiten. Unter anderem stehen iTunes und Amazon zur Debatte!
Weiß jemand, wie die Situation aussieht, wenn dort allerdings schon Musik von einem Künstler mit dem gleichen Namen verkauft wird?
Im Speziellen: wenn dieser Künstler allerdings aus einem anderen (EU-)-Land kommt und möglicherweise nicht einmal mehr aktiv Musik produziert?
 
Eigenschaft
 
Hi,

tja, die Situation sieht so aus, dass ihr nun festgestellt habt - in diesem Fall anläßlich iTunes, aber der Anlaß ist ja wurscht - dass eine andere Band, so wie es klingt, vor euch denselben Namen verwendete und vielleicht noch verwendet oder dies demnächst wieder vorhat.

Zum Rechtlichen allgemein: Soweit sich Künstlernamen ins Gehege kommen (wenn nämlich der Verkehr irritiert werden kann und Verwechslungen möglich sind), kann grds. der zeitlich frühere Verwender Ansprüche gegen den späteren Verwender geltend machen. Da steht wohl ein Beratungstermin bei einem Urheberrechtler an, wenn ihr unter dem Künstlernamen nicht nur ein Baumhaus baut, sondern wirklich geschäftsmäßig unterwegs seid.

Grüße
 
Servus!

Ab wann besteht denn "Verwechlsungsgefahr" ganz allgemein?

Man nehme an, es handelt sich bei den verwendeten Namen tatsächlich um Zusammenrottungen von Musikern, die eben Musik machen. Die einen machen Grindcore, die anderen spielen russische Balalaika-Lieder auf Kirchenorgeln nach. Besteht in so einem beispielhaft konstruierten Fall schon Verwechslungsgefahr? Der einzige gemeinsame Nenner ist hier ja lediglich, dass beide Formierungen eben Musik machen (live wie auch Veröffentlichungen auf CD/im Internet etc.)...

Ciao
Wolle
 
Ich würde sagen Verwechslngsgefahr besteht sobald die andere Band merkt das ihr mehr Kohle macht als sie bzw die Möglichkeit bestünde und den gleichen namen tragt. Ansonsten kann ich mir keinen grund vorstellen, bestes Beispiel wären doch pendulum.
 
Meine Frage zielte eher darauf ab, ob diesbezüglich irgendwelche Richtlinien existieren.

Gerade der Fall der sich stark unterscheidenden Musikrichtung interessiert mich. Das muss es doch schon haufenweise gegeben haben. Wie ist das ausgegangen, wenn es da Streitigkeiten gab? Gibt's da Paradebeispiele?
 

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