Verkauftes Digitalpiano kommt wieder zurück zu mir?

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Hallo Leute,

ich habe vor einer Woche mein Korg SP170 über die Ebay Kleinanzeigen verkauft. Es war in einem gebrauchten, aber voll funktionsfähigen Zustand.

Ich habe extra, weil ich den Versand eigentlich scheue, die Verpackung eines anderen Digitalpianos aufgetrieben, um es gut versenden zu können.

Der Verkäufer hat mir dann eine Email geschickt, dass das Rauschen der Lautsprecher und des Kopfhörereingangs ihn stören würden, ebenso zwei Tasten, die weniger sensitiv anzuschlagen sind.
Ich habe ihm geschrieben, dass ein gewisses Rauschen, gerade bei den günstigeren Digitalpianos auf höheren Lautstärken, immer vorhanden ist. Die Tasten haben kurz vor dem Verpacken noch funktioniert, dafür habe ich auch einen Zeugen. Danach kam nichts mehr.

Heute kam das Digitalpiano wieder zurück?! Da habe ich dann schon mit dem schlimmsten gerechnet. Allerdings kam es einfach genauso verpackt zurück, keine Stellungnahme oder sonst was?! Eine Handynummer war auf dem Versandschein, die habe ich versucht anzurufen, sie ist aber nicht vergeben. Ich habe alle Möglichkeiten, wie man diese Nummer deuten könnte durch, aber erreiche niemanden.
Die beiden Tasten waren tatsächlich leiser, allerdings war das beim Versand noch nicht so. Ob da etwas passiert ist oder der Interessent eventuell ein "defektes" Korg zu Hause hatte und dachte, er versucht es mal das so "auszutauschen", kann ich nicht sagen. Allerdings ist das ein starkes Stück...

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Danke für eure Hilfe!
 
Eigenschaft
 
Also das Ding wurde unerwünscht zurückgesendet, da bist du zu nichts verpflichtet. So reklamiert man nicht. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
 
Nein, ich bin nicht rechtschutzversichert, weil ich das als Student noch nicht gebraucht habe. Soll ich da noch irgendwas abschließen?

Ich bin auch ziemlich verdutzt, die Tasten funktionieren wirklich schlechter, aber ich habe das Teil auf Herz und Nieren vorher getestet. Vor allem wird die eine Taste in dem Lied was ich zu dem Zeitpunkt gespielt habe, bis zum Erbrechen genutzt, das wäre mir ja aufgefallen.
 
Hast Du dir vorher die Seriennummer aufgeschrieben? Dann könntest Du vergleichen, ob es tatsächlich "Dein" Instrument ist....
 
Eventuell steht die Seriennummer auch auf der Originalrechnung, falls Du die noch hast. Gibt es sonst irgendwas, woran Du Dein altes Instrument identifizieren könntest? Charakteristische Kratzer, Macken oder so?
 
Ich mag mich erinnern (allerdings im Zusammenhang mit dem SV-1), das Korg-tastaturen bei falschem Transport solche Ausfälle zeigen
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Wie ich gerade gelesen habe, haben beide die RH-3 Tastatur..
 
Na super,

das hört sich stark nach dem Problem an... Zumal nach dem Rückversand 2 weitere Tasten diese Probleme aufzeigen. Die Tasten sind aber nicht komplett ausgefallen nur sehr schwer anzuschlagen!

Was mache ich denn jetzt?
 
Ich gehe jetzt erst mal davon aus, dass Du das Gleiche Piano zurück erhalten hast, so lange Du nicht das Gegenteil beweisen kannst.
Ferner gehe ich davon aus, dass das Piano vor dem Versand noch funktionierte.
Der Wahrscheinlichste Fall ist somit, dass die 2 Tasten während des Transportes beschädigt wurden.
Rechtlich ist in diesem Fall die Frage nach dem Gefahrenübergang interessant. Das heißt im Prinzip: Wer hat Pech gehabt, wenn die Sache unterwegs kaputt geht und muss beim Transportunternehmen evtl. Schadenersatz gelten machen.
Soweit ich das in Erinnerung habe, geht der Gefahrenübergang bei Privatverkäufen schon beim Versenden auf den Besteller über. Es wäre also sein Pech. Das kann man aber nur schwer beweisen, dass es vor dem Versand in Ordnung war. Und versetze Dich mal in die Lage des Käufers: Wenn mir ein defektes Teil zugesandt wird, möchte ich auch nicht den vollen Preis zahlen und mich dann mit der Spedition herumärgern. Ich würde es dann auch mit der Begründung zurücksenden, dass es nicht in Ordnung war.

Alles nicht so einfach. War das Paket evtl. versichert und kannst Du Dir den Schaden von der Spedition oder DHL erstatten lassen?
Vom Käufer wirst Du das Geld sehr wahrscheinlich nicht bekommen....
 
Der Versand war über GLS versichert, ich habe das Paket sogar abholen lassrn!

Ich kann mich sehr gut in seine Lage versetzen, aber er hat mir eben auch Fehler aufgezeigt, wie das Rauschen bei hohen Lautstaerken, die absolut lächerlich sind. Ebenso hat er mich sofort dafür verantwortlich gemacht und gemeint, dass ich es mutwillig so versendet habe.

Meine Lage ist auch nicht prickelnd. Ich meinte noch, dass mir ein Versand nicht so lieb wäre, aber weil er unbedingt wollte, habe ich mir da nichts bei gedacht.

Es ist halt auch sehr kurios, dass er weder ein Schreiben zum Klavier gelegt hat, noch eines im Briefkasten lag und seine Telefonummer auch nicht funktioniert.

Auf die Email vor jetzt fast 3 Stunden ist er auch nicht eingegangen.

Scheinbar ist das ganze nun ja ein bekanntes Problem, soll ich heute Abend das Piano vielleicht in Ruhe mal öffnen? Irgendwie glaube ich eben, dass da beim Transport was verrutscht ist.

Edit: Apropos, bezahlt hat er schon. Nicht, dass ich da jetzt blocke, aber das ist rechtlich glaube ich bin Belangen.
 
Schwieriges Thema - zumal das auch ein Stück weit in Richtung "Rechtsberatung" abdriften könnte, die hier im Forum von juristischen Laien nicht wirklich gegeben werden kann und darf.

Daher jetzt nur mal (IANAL!) eine grobe Einschätzung der Lage, verbunden mit dem Hinweis, dass du dir im Fall der Fälle am besten einen Anwalt suchst, wenn es Ärger gibt. Vorerst bist du ja auf der sicheren Seite, hast das Geld erhalten und das Instrument verkauft - auch wenn es jetzt wieder bei dir steht. ;)
Zweiter Hinweis: Bis zur Klärung der Sachlage würde ich davon absehen, an dem Instrument irgendetwas aufzuschrauben, reparieren oder sonstwas zu wollen - im Zweifelsfall würde ich ersteinmal davon ausgehen, dass das Instrument jetzt dem Käufer gehört (zumindest solange, bis ggf. der komplette Kauf rückabgewickelt ist). Also besser die Finger davon lassen, bis du zumindest irgendeine Art von Kontaktaufnahme mit dem Käufer in die Wege geleitet hast.

Um den Rest zu beurteilen, müsste man die näheren Umstände kennen - was war zugesichert, wie sah die Kommunikation aus vor dem Kauf, etc. Mit Ebay Kleinanzeigen kenne ich mich nicht wirklich aus - ich weiß z.B. nicht, ob da auch eine Art Käuferschutz greift oder besondere Bedingungen aus den Ebay-AGB zum Tragen kommen.

Ganz allgemein bei Privatverkäufen (von privat an privat) gibt es aber zumindest kein Widerrufsrecht wie bei kommerziellen Verkäufern, und es gilt bei Kleinanzeigen AFAIK "gekauft wie gesehen bzw. beschrieben". Den Gefahrübergang müsste man klären, wann der stattgefunden hat. So wie ich das hier deute (http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf) sollte mit der Abgabe an den Spediteur das Risiko auf den Käufer übergegangen sein.

Hier gibt es mal ein bisschen Lesestoff zu einem ähnlichen Fall:
http://www.123recht.net/Verkauf-bei-Ebay-Kleinanzeigen-__f471795.html
http://www.123recht.net/Kein-Gefahrenuebergang-bei-Versand-Privatverkauf-__f399375.html

So oder so kann der Käufer aber nicht einfach ohne weitere Angaben das Ding zu dir zurückschicken und dann davon ausgehen, dass du ihm das Geld zurückzahlst. Sowas gehört IMHO vorher besprochen.
Unterm Strich sehe ich das (nochmal: IANAL) so, dass der Käufer hier nachweisen müsste, dass das Gerät bei Abgabe an die Spedition schon defekt war bzw. nicht der Beschreibung entsprach. Wenn du sogar Zeugen hast, die das Funktionieren vor Versand bestätigen können, wird das für ihn schwierig.

Ich würde ganz konkret jetzt erstmal abwarten, ob und wie der sich nochmal meldet. Du hast ja offenbar alles versucht, einen Kontakt aufzunehmen. Bis dahin das Gerät keiner weiteren Gefahr der Beschädigung mehr aussetzen. Und wenn konkreter Ärger droht, im Zweifel einen Anwalt nehmen. Ich persönlich würde jedenfalls nicht einfach so das Geld zurückzahlen - wer weiß, was der Käufer mit dem Ding angestellt hat - nicht dass du auf einem Schaden sitzenbleibst, den du nicht zu verschulden hast...
Das mit der Rechtssschutzversicherung für diesen Fall kannst du wahrscheinlich knicken. Die hilft dir in der Regel nur in Fällen, deren Auslöser erst nach Abschluss liegt (in dem Fall zukünftige Käufe, keine vergangenen - erst recht nicht, wenn sich schon Komplikationen andeuten). Einfacher dürfte es sein, in der Bekanntschaft einen Fachmann zu finden, der dir zumindest mal grob die juristische Lage auseinanderlegt. ;)
 
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Nun gut, ich warte erstmal ab,aber sobald sich etwas tut, melde ich mich noch mal!

Danke bis hier :)
 
ich habe vor einer Woche mein Korg SP170 über die Ebay Kleinanzeigen verkauft.
Ich habe extra, weil ich den Versand eigentlich scheue, die Verpackung eines anderen Digitalpianos aufgetrieben, um es gut versenden zu können.
Das Versenden war keine gute Idee. Gerade bei Digitalpianos besser den Käufer antanzen und testen lassen, dann den Verkauf direkt vor Ort abwickeln und das den Transport einschließlich Verpacken dem Käufer überlassen.

Biete dem Käufer an:

a) Rückzahlung von 50 % des Kaufpreises ohne das defekte DP (dann anderweitig losschlagen)
oder
b) Rückzahlung von 30 % des Kaufpreises plus das defekte DP zurück

Auf etwa die Hälfte läuft es auch bei Gericht raus (zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten für jeden). Der Käufer trägt das Versandrisiko, der Verkäufer schuldet allerdings die transportsichere Verpackung. Deine Improvisation hat offenbar nicht richtig funktioniert, also hast du erstmal schlechte Karten.
 
Das Versenden war keine gute Idee. Gerade bei Digitalpianos besser den Käufer antanzen und testen lassen, dann den Verkauf direkt vor Ort abwickeln und das den Transport einschließlich Verpacken dem Käufer überlassen.
Natürlich ist das immer die für beide Seiten sicherste Option. Generell davon abzuraten halte ich aber doch für ziemlich weit hergeholt. Zumal es in diesem Fall sich so liest als wäre der Versand statt Selbstabholung ein ausdrücklicher Wunsch des Käufers gewesen.

Biete dem Käufer an:

a) Rückzahlung von 50 % des Kaufpreises ohne das defekte DP (dann anderweitig losschlagen)
oder
b) Rückzahlung von 30 % des Kaufpreises plus das defekte DP zurück
Jetzt mal ehrlich: bevor der Käufer sich nicht erreichen lässt oder sich selbst meldet, würde ich da gar nichts anbieten. Vor allem nicht, wenn der Käufer dann unverlangt und ohne vorher etwas abzusprechen das Ding nochmal durch die Gegend schickt, wohl davon ausgehend, die selben Rechte zu haben wie bei einem Thomann und Co. Und dann am besten bei Option b) das Teil nochmal durch die Gegend gondeln? Nee nee....

Was, wenn der Käufer den Schaden selbst verursacht hat? "Geld zurück bei Nichtgefallen" ist ja nun nicht bei Privat an Privat. Es ist jetzt erstmal am Käufer, sich a) zu erklären, warum er einfach so das Ding zurückschickt, b) was er jetzt eigentlich will (vermutlich Geld zurück) und c) ist er eigentlich auch in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Schaden schon bei Versand vorgelegen hat oder dass die Transportverpackung definitiv ungeeignet war. Wenn sie letzteres seiner Meinung nach nicht war und er daraus irgendwelche Ansprüche ableitet - warum schickt er es dann in der gleichen Verpackung wieder zurück?

Auf etwa die Hälfte läuft es auch bei Gericht raus (zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten für jeden).
Das weißt du woher? Kristallkugel? Bevor die Sache vor Gericht geht, haben ja auch beide Seiten die Gelegenheit, sich mal beraten zu lassen - das ist sicher zielführender als jetzt hier wilde Empfehlungen auszusprechen.

Der Käufer trägt das Versandrisiko, der Verkäufer schuldet allerdings die transportsichere Verpackung. Deine Improvisation hat offenbar nicht richtig funktioniert, also hast du erstmal schlechte Karten.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass man ein DP sicher in einer vernünftigen Verpackung transportieren muss. Hat der OP offenbar getan. Wenn die Verpackung äußerlich beschädigt gewesen wäre, wäre es im übrigen ebenfalls am Käufer gewesen, das direkt bei Annahme der Spedition anzuzeigen - Stichwort versicherter Transport. Wie gut das DP in der Verpackung geschützt war, wissen wir beide nicht - daraus jetzt also zu schließen, dass die Verpackung ungeeignet war, ist also genauso unzulässig wie das Gegenteil zu behaupten. Genausogut kann es sein, dass der Paketdienst das Ding schäbig behandelt hat (ich sehe täglich vom Büro aus die Fahrer von verschiedenen Paketdiensten beim Umladen - dass da irgendwas heile bleibt, wundert mich sowieso).

Unterm Strich geht aber - der Schilderung hier nach - der Käufer mit der Situation definitiv falsch um. Es mag sein, dass er berechtigte Ansprüche hat (oder auch nicht) - aber die Art wie er das zu lösen versucht mit ungefragter Rücksendung ohne Begleitschreiben und einer Telefonnummer, die nicht funktioniert, ist definitiv Käse. Ehrlich gesagt habe ich da sogar ein flaues Gefühl im Magen, als ob da möglicherweise nicht sogar irgendeine krumme Tour dahintersteckt. Spätestens wenn in ein paar Tagen auch per Email keine Reaktion kommt, sollte man da sehr vorsichtig mit unbedachten Angeboten oder Rückzahlungen sein...

PS: @jtsn - du bist nicht zufällig der Käufer, oder? ;)
 
Das weißt du woher? Kristallkugel?
Wissen, wie solche Geschichten üblicherweise ausgehen: Vergleich, der Schaden wird aufgeteilt, weil jeder Beteiligte ein bißchen was falsch gemacht hat. Keiner kann richtig was beweisen, verdient haben am Ende nur die Anwälte. ;) Meine Empfehlung ist hier Schadensbegrenzung (Vermeidung weiterer Kosten).

daraus jetzt also zu schließen, dass die Verpackung ungeeignet war
Das ergibt sich aus dem beschriebenen Schadensbild. Und es war ja nicht die Originalverpackung.

Genausogut kann es sein, dass der Paketdienst das Ding schäbig behandelt hat
Das muß eine für den Paketversand geeignete Transportverpackung aushalten. Deswegen können die Paketdienste rausreden. Typische Definition einer geeigneten Verpackung: Hält einen Sturz aus 1 m Höhe aus. Ich schrieb ja schon, Digitalpianopaketversand ist keine gute Idee, wenn man nicht Musikinstrumentversender-Großkunde bei seinem Paketdienst ist.

Aber man kann natürlich immer noch versuchen, einen Transportschaden anzumelden, nachdem man sich mit dem Käufer geeinigt hat. Klappt allerdings selten, Versicherung ist hauptsächlich dafür, falls das ganze Paket unterwegs verschwindet.

PS: @jtsn - du bist nicht zufällig der Käufer, oder? ;)
Mein ES100 funktioniert noch perfekt. Kein Bedarf für ein SP170.
 
Wissen, wie solche Geschichten üblicherweise ausgehen: Vergleich, der Schaden wird aufgeteilt, weil jeder Beteiligte ein bißchen was falsch gemacht hat.
Kann so ausgehen, ja. Kann - je nach Sachlage - aber auch ganz klar in die eine oder andere Richtung gehen.

Keiner kann richtig was beweisen, verdient haben am Ende nur die Anwälte. ;)
Da fängt es schon an. Der Käufer müsste beweisen, dass ein Schaden entstanden ist (und zwar einer, der sich nicht mit Hausmitteln einfach beheben lässt: Bei schwergängigen Hämmern nach Transport habe ich durchaus schon erlebt, dass sich das ganz schnell wieder "wegspielt" oder durch vorsichtiges "Schaukeln" des Instruments oder (ebenso sachtes) Kippen auf die eine und dann die andere Seite wieder behebt).
Kann er insofern schon nicht, als dass er es nochmal auf die Reise geschickt hat. Wenn jetzt ein Schaden feststellbar ist (und es scheinen ja noch Tasten dazugekommen zu sein), dann kann der genausogut auf dem Rückweg entstanden sein - oder beim Käufer.

Meine Empfehlung ist hier Schadensbegrenzung (Vermeidung weiterer Kosten).
DAS unterschreibe ich. Aber gerade deswegen halte ich es für verfrüht, jetzt schon klein beizugeben und die Hälfte anzubieten. Vor einem Gerichtsverfahren gibt es ja noch andere Möglichkeiten, zumal burnpotter in der komfortablen Lage ist, das Geld schon erhalten zu haben. Meiner Erfahrung nach ist es oft schon ausreichend, dem Gegenüber sachlich (am besten schriftlich) seine Sicht der Rechtslage darzulegen, wenn möglich mich entsprechenden Gesetzeszitaten und/oder ähnlich gelagerten Urteilen - und gleichzeitig zu betonen, dass man an einer gütlichen Einigung interessiert ist.
Die Option, sich mit einem entsprechenden Angebot außergerichtlich und ohne Anwaltskosten "in der Mitte zu treffen", hat man als letzten Joker dann immer noch, wenn das Gegenüber ganz konkret mit Klage droht. Hat man erstmal schon ein so weitreichendes Angebot gemacht, wird es schwer, davon wieder runterzugehen.

Das ergibt sich aus dem beschriebenen Schadensbild. Und es war ja nicht die Originalverpackung.
Sehe ich nicht so. Das (behauptete!) Schadensbild kann auch beim Transport in geeigneter Verpackung auftreten, wenn die Versender unterwegs z.B. angebrachte Transporthinweise ("This side up", "zerbrechlich", "nicht werfen") missachten. Auch da ist der Nachweis schwer, aber dafür (u.a.) gibt es ja die Versicherungsoption. Die zu ziehen, hat der Käufer ja nun durch den Rückversand und Nicht-Anmeldung des vermeintlichen Transportschadens beim Dienstleister zunichte gemacht - das muss er sich also anrechnen lassen.

Das muß eine für den Paketversand geeignete Transportverpackung aushalten. Deswegen können die Paketdienste rausreden. Typische Definition einer geeigneten Verpackung: Hält einen Sturz aus 1 m Höhe aus.
Soweit richtig. Wenn die Verpackung allerdings die eines anderen DPs war, sollte das gegeben sein. Über die Ausstopfung kann man dann streiten (wobei die gängigen DPs ja durchaus sehr ähnliche Abmaße haben) - aber bei einer offensichtlich unbeschädigten Versandverpackung und einem Schaden, der sich auch erst beim Spielen offenbart, sehe ich nicht, dass die Sachlage da so sonnenklar wäre wie von dir behauptet.

Ich schrieb ja schon, Digitalpianopaketversand ist keine gute Idee, wenn man nicht Musikinstrumentversender-Großkunde bei seinem Paketdienst ist.
Stimmt alles. Aber das geschah ja auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers...

Unterm Strich bleibe ich bei der Empfehlung, erstmal den Kontakt mit dem Käufer abzuwarten. Wenn der nicht von sich aus mit der Begründung "unzureichende Verpackung" einen Schadenersatz geltend macht, kann man das Thema Verpackung sowieso erstmal streichen. Und wenn er es doch tut, muss man ihm klarmachen, dass sein (womöglich) bestehender Anspruch auf Schadenersatz nicht automatisch bedeutet, dass er vom Kauf zurücktreten kann - schon gar nicht durch kommentarlose Rücksendung. Selbst bei Onlineversendern wie amazon reicht das ja nicht mehr - da muss man schriftlich begründet widerrufen inzwischen. Lass die Reparatur 50-100€ kosten, dann kriegt er die ggf. ersetzt (mit Nachweis) - aber auf so eine dreiste Rücksendung sofort mit einem "halbe/halbe"-Angebot zu reagieren, käme mir nicht in den Sinn.

Wenn der sogar ausdrücklich in Unkenntnis des nicht vorhandenen "14-Tage-Rückgaberechts" den Kaufvertrag widerrufen möchte, kann man sogar darauf spekulieren, dass der sich damit selbst ein Bein stellt (womöglich schriftlich/Email sowas wie "gefällt mir nicht, ich mach von meinem Umtauschrecht Gebrauch").

Also erstmal die Füße still halten. Wenn der an sein Geld will, muss er sich ja irgendwann melden.
 
Der Käufer müsste beweisen, dass ein Schaden entstanden ist
Es gibt keine Beweislastumkehr. Jeder muß die für sich günstigen Tatsachen beweisen. Der Käufer muß vor allem nachweisen, daß er bezahlt hat.

Sehe ich nicht so. Das (behauptete!) Schadensbild kann auch beim Transport in geeigneter Verpackung auftreten, wenn die Versender unterwegs z.B. angebrachte Transporthinweise ("This side up", "zerbrechlich", "nicht werfen") missachten.
Das darf ein Paketdienst problemlos mißachten. Genau das ist ja das Problem. GLS, DHL, HLG & Co. sind keine geeigneten Transporteure für empfindliche Gegenstände. Das kann man als Großversender mit passendem Vertrag anders gestalten (inkl. "bißchen Schwund ist immer" und entsprechendem Ausgleich), als Privatverkäufer hat man da schlechte Karten.

Auch da ist der Nachweis schwer, aber dafür (u.a.) gibt es ja die Versicherungsoption. Die zu ziehen, hat der Käufer ja nun durch den Rückversand und Nicht-Anmeldung des vermeintlichen Transportschadens beim Dienstleister zunichte gemacht - das muss er sich also anrechnen lassen.
Einfach mal Paketdienst-AGB lesen. Dafür kommen die nicht auf. Versicherung klappt fast nur bei eindeutigen Fällen, bspw. wenn jemand mit dem Stapler ins Paket gekracht ist oder der Sprinter mit der Ware drin einen Unfall hatte.

Soweit richtig. Wenn die Verpackung allerdings die eines anderen DPs war, sollte das gegeben sein. Über die Ausstopfung kann man dann streiten (wobei die gängigen DPs ja durchaus sehr ähnliche Abmaße haben) - aber bei einer offensichtlich unbeschädigten Versandverpackung und einem Schaden, der sich auch erst beim Spielen offenbart, sehe ich nicht, dass die Sachlage da so sonnenklar wäre wie von dir behauptet.
Man muß sich nur ansehen, wie es die Hersteller liefern: In paßgenauen Styroporformteilen verpackt per Speditions-Versand auf Palette. Wenn man davon abweicht, geht's halt manchmal schief.
 
Es gibt keine Beweislastumkehr. Jeder muß die für sich günstigen Tatsachen beweisen. Der Käufer muß vor allem nachweisen, daß er bezahlt hat.
Wieso Beweislastumkehr? Da ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, einer hat geliefert, der andere bezahlt. Jetzt tritt der Käufer einseitig vom Vertrag zurück (jedenfalls kann man das vermuten) bzw. ficht ihn an. Ausdrücklich gesagt hat er das nicht - nur das Gerät kommentarlos zurückgeschickt. Für diesen Rücktritt (der IMHO beim Privatverkauf erstmal so gar nicht geht) muss er mindestens mal eine Begründung liefern - und natürlich sinnvollerweise auch belegen können. Ansonsten ist das Geschäft nämlich AFAIK abgeschlossen, beide Seiten haben ihren Teil erfüllt.
Bevor der Käufer also nicht Gründe belegen oder mindestens glaubhaft machen kann, die ihn aus seiner Sicht berechtigen, den Kauf rückgängig zu machen, muss man erst gar nicht weiterreden. Dass er alle "Beweisstücke" dem Verkäufer zurückgeschickt hat, ist aus seiner Perspektive mal mindestens dumm und beraubt ihn eigentlich der Möglichkeit, überhaupt etwas zu belegen.

Wenn es zum Verfahren kommt, müssen natürlich beide Seiten ihre Behauptungen jeweils belegen können. Aber damit es überhaupt dazu kommt, muss die Klage, wenn ich meine begrenzten Rechtskenntnisse richtig memoriere, zulässig und begründet sein. Zulässig ist sie im Zweifel, begründet - naja, das könnte eben schon schwer werden mit nichts in der Hand...

Ein seriöser Anwalt würde dem Käufer jedenfalls wahrscheinlich sagen: "Hättest du das Gerät nicht direkt zurückgeschickt,könnte man dir helfen, aber so..."
(N.B.: Ein geschäftstüchtiger Anwalt dagegen wird immer zur Klage raten :D)

Das darf ein Paketdienst problemlos mißachten.
...stimmt, das Risiko dafür trägt aber so, wie sich das hier darstellt, der Käufer (der, wie ich nochmal betone, auf den Versand bestanden hat...). Ich will nur sagen: Beim Transport selbst in geeigneter Verpackung können Schäden auftreten. Mit Glück springt dafür die Transportversicherung ein, und mit weniger Glück bleibt halt jemand auf dem Schaden sitzen. Das ist beim üblichen Gefahrübergang von "gleich zu geich" in dem Fall der Käufer. Dem Verkäufer kann man IMHO nur dann eine (Mit-)Schuld geben, wenn er das Gerät nicht nach bestem Wissen und Gewissen verpackt hat.

Einfach mal Paketdienst-AGB lesen. Dafür kommen die nicht auf. Versicherung klappt fast nur bei eindeutigen Fällen, bspw. wenn jemand mit dem Stapler ins Paket gekracht ist oder der Sprinter mit der Ware drin einen Unfall hatte.
Wie gesagt, primär ging es mir darum gar nicht. Es besteht aber formal eine Chance, dass die Versicherung zahlt - und wenn diese Chance durch den Käufer vorsätzlich sabotiert wird (den Schaden gar nicht erst anzeigen und mit erneutem Versand auch die Möglichkeit nehmen, den Schaden einem bestimmten Transportweg zuzuordnen), muss er sich auch anrechnen lassen, dass er die (unwahrscheinliche, aber mögliche) Regulierung verhindert hat. Ergo: sein Bier.

Man muß sich nur ansehen, wie es die Hersteller liefern: In paßgenauen Styroporformteilen verpackt per Speditions-Versand auf Palette. Wenn man davon abweicht, geht's halt manchmal schief.
Nochmal: Wir wissen nicht, wie die Verpackung im Detail aussah. Davon, dass empfindliche Geräte ausschließlich in Originalverpackung zu verschicken sind, steht nichts im Gesetz, AFAIK. Im Gegenteil: ich meine mich zu erinnern, dass es sogar Urteile gibt, dass ein Gewährleistungsfall z.B. nicht ausgeschlossen werden durfte, weil die Rücksendung zwar in einem gut gepolsterten, stabilen Karton geschah, aber nicht im Originalkarton...
So ähnlich auch hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/20...ckgabe-auch-ohne-originalverpackung-moeglich/
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
da Ebay jede Email-Korrespondenz bezüglich Rückgabe und Problemen heute mit Tickets lösen lässt und dabei mitliest, denke ich werden die sich bei klaren Verstößen ehwieso einschalten. Zudem würde ich auch warten bis der Käufer offiziell und mit Begründung vom Kaufvertrag zurücktritt. Ich weiß zwar nicht um wieviel Geld es hier geht, aber ich denke nicht, dass es einen Rechtsstreit wert ist (finanziell und nervlich gesehen). Und wichtig, immer freundlich bleiben. Auch der "andere" ist nur ein Mensch.
 
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Vielleicht macht ja der große Unbekannte auch von sich aus ein Angebot, über das sich nachzudenken lohnt. Melden wird er sich, da bin ich ziemlich sicher ;)
 
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