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Veröffentlichen einer Videoaufnahme

  • Ersteller ChristianK
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ChristianK
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Moin alle miteinander,

ich habe folgendes vor, ich möchte eine selbstgemachte Videoaufnahme im Internet veröffentlichen (auf meiner privaten Homepage). Es ist zu sehen das Auslaufen eines Kreuzfahrtschiffes aus dem Hafen. Das Auslaufen des Schiffes ist auch Hauptgegenstand des Films. Nebenbei spielen die aus Lautsprecherboxen von Enya - Orinoco Flow und noch ein anderes selbst arrangiertes Stück.

Kann ich nun Probleme bekommen, weil die Musik zu hören ist? Ich habe die Tonspur nicht nachträglich "optimiert" und das Musikstück drüber gezogen! Die Tonaufnahme ist Original und die Nebentöne sind gut zu hören - Live halt.

Wäre nett, wenn mir dazu einer was sagen könnte. Danke.

Liebe Grüße

Christian
 
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Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Über Fair-Use bin ich auf die deutschen "Schranken des Urheberrechts" gekommen. Ich bin der Meinung, das ich nach §50 UrhG Berichterstattung über Tagesereignisse gemacht habe. Allein schon deshalb, weil ich auf meiner Website über das Auslaufen berichte und die Musik mit keinem Ton erwähne.

Sieht das jemand ähnlich?!?
 
wenn du ein video veröffentlichst in dem musik auftaucht, auch wenns nur ein kleiner ausschnitt ist, dann brauchst du urheber- und leistungsschutzschutzrechte.
auch wenn man das nur in ganz kleinem umfang auf der eigenen privaten homepage macht, mit wenig klicks und ohne kommerzielle absichten, kann ein eifriger anwalt der abzocken möchte einem eine abmahnung schicken.

ne andere möglichkeit wäre, wenn du es auf youtube hochlädst, die haben einen vertrag mit der gema, so bist du von der urheberrechtlichen sache auf der sicheren seite, die leistungsschutzrechte fehlen dir immer noch.
 
Sorry, ambee,. Kleine Kniefieseligkeit. Man benötigt dafür nicht die Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte, sondern die Nutzungsrechte, die diese Rechte berühren. Urheberrechte bestehen beim Urheber, Leistungsschutzrechte bei den Beteiligten an der verwendeten Aufnahme.

Um Dein Post etwas zu entzerren: Die Möglichkeit mit youtube ist aufgrund der Vereinbarung mit der GEMA eine durchaus vernünftige Alternative. Zur Herstellung eines Videos mit Musik wird das sog. Benutzungs- oder Herstellungsrecht benötigt. Dieses Recht erwirbt man im "Normalfall" vor Veröffentlichung beim Urheber des musikalischen Werkes oder dem Verlag. Normalfall wäre hier Einstellen des Videos auf der eigenen Website. Hinzu käme dann die Lizenzvergütung für die öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Internet. Diese erhebt die GEMA.

Bei youtube sieht die Sache so aus, dass der Betreiber des Portals für die hochgeladenen Inhalte eine Pauschale an die GEMA zahlt. Die Pauschale deckt in diesem Ausnahmefall das Benutzungsrecht ab. Hier ist der Sachverhalt ähnlich wie beim TV, auch dort nimmt die GEMA das Benutzungsrecht für die Mitgliedsverlage wahr.

Leistungsschutzrechte (oder auch "verwandte Schutzrechte" nach §§73 ff. UrhG) werden in Deutschland kollektiv durch die GVL wahrgenommen. Für bestimmte Bereiche hat die GEMA ein Inkassomandat. Im Internet erhebt die GVL bislang (mit Ausnahme von Webradio) jedoch keine Ansprüche.

Ergänzend zu Christians 2. Post: Zulässig im Sinne des Abschnittes 6 des UrhG ist nicht gleichzusetzen mit vergütungsfrei.

Grüße
Marc
 
Auf das einfachste bin ich nicht gekommen. Ich melde meine Homepage nun für 25,- Euro Jahresbeitrag bei der GEMA an (http://www.gema.de/lizenzshop/) und gut ist. Ich wusste gar nicht, dass das möglich ist. Anmeldung ist bereits erfolgt. Mal sehen was die schreiben.

Die YouTube-Lösung hat mir nicht so richtig gefallen, weil Videos dort zu klein dargestellt werden und der Autor, wie ich finde, nicht richtig zur Geltung kommt.

Trotzdem Danke für eure Antworten!
 
Hi Christian,

die Lösung ist mit Sicherheit gut, deckt aber das Benutzungsrecht zur Herstellung des Videos nicht ab. Das ist das, was ich mit meinem "Normalfall" im letzten Post meinte. Der Urheber bzw. Verlag muss der Verwendung der musikalischen Werke im Video zustimmen und ggf. tut er das nur gegen Entgelt. Dieses Recht nimmt die GEMA nicht wahr.

Ich würde mich, wenn ich eine Video drehe und veröffentliche in jedem Fall mal an den Verlag wenden und anfragen. Nicht, dass es irgendwann zu Schadenersatzforderungen oder Unterlassungsansprüchen kommt...

Grüße
Marc
 

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