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Veröffentlichung Cover-Version eines ca. 35 Jahre alten sehr bekannten Musiktitels?

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Mick Rütter
Mick Rütter
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Moin,

angenommen ein Musiker (Gema-Nichtmitglied) fertigt von einem ca. 35 Jahre alten sehr bekannten Gesangs-Musiktitel eine Instrumental-Coverversion an (nur als rein fiktives Beispiel: "Smoke on the Water" von Deep Purple), muß jener Musiker damit rechnen, von irgendwem (GEMA, Musikverlag, xyz) zur Kasse gebeten zu werden, wenn er seine Coverversion des Titels nichtkommerziell (z. B. als Hörprobe) veröffentlicht oder auf YouTube hochlädt?

Beste Grüße
Mick
 
Eigenschaft
 
ja, urheberrechte bestehen bis 70 jahre nach tod des urhebers. auf youtube ist sämtliches GEMA-material zudem illegal, da sich beide parteien bisher nicht geeinigt haben. ob kommerziell oder nicht macht keinen unterschied.
 
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Ok, danke für die Antwort. Könnte jener Musiker denn verhindern, zur Kasse gebeten zu werden, indem er der GEMA beitritt? Oder was könnte er stattdessen tun um seine Coverversion unbehelligt veröffentlichen zu können?

Außerdem: auf YouTube sieht man z. B. gerade von dem erwähnten Stück "Smoke On the Water" sehr viele "handgemachte" Versionen; d. h.: es kümmert sich anscheinend eh niemand darum, solange es nicht eine Kopie der Originalversion der jeweiligen Band (z. B. Deep Purple) ist, habe ich den Eindruck. Wird also tatsächlich jeder, der dort "Smoke On the Water" klampft, von der Gema angeschrieben und muß berappen? Kann ich mir nicht so recht vorstellen, denn dann gäbe es doch dort nicht so viel davon, vermute ich. Wird sowas "stillschweigend geduldet"?
 
Mick Rütter;5663417 schrieb:
Wird sowas "stillschweigend geduldet"?
Ich denke ja. Noch... und könnte sich auch sehr schnell ändern...
 
Mick Rütter;5663417 schrieb:
Könnte jener Musiker denn verhindern, zur Kasse gebeten zu werden, indem er der GEMA beitritt?
nein, die regeln gelten für alle gleich. die GEMA macht für ihre mitglieder nur das inkasso und bietet sonst keinerlei vergünstigungen oder sonstiges. ein künstler hat keinen nutzen von der GEMA solange er nicht selbst werke schafft, die er von ihr vertreten lassen will.

Mick Rütter;5663417 schrieb:
Oder was könnte er stattdessen tun um seine Coverversion unbehelligt veröffentlichen zu können?
sein cover auf eine plattform hochladen, die eine vereinbarung mit der GEMA hat und für jeden click des videos an die GEMA zahlt. oder sein cover auf seine eigene homepage hochladen und dort entsprechend für die nutzung zahlen.

Mick Rütter;5663417 schrieb:
Außerdem: auf YouTube sieht man z. B. gerade von dem erwähnten Stück "Smoke On the Water" sehr viele "handgemachte" Versionen; d. h.: es kümmert sich anscheinend eh niemand darum, solange es nicht eine Kopie der Originalversion der jeweiligen Band (z. B. Deep Purple) ist, habe ich den Eindruck. Wird also tatsächlich jeder, der dort "Smoke On the Water" klampft, von der Gema angeschrieben und muß berappen? Kann ich mir nicht so recht vorstellen, denn dann gäbe es doch dort nicht so viel davon, vermute ich. Wird sowas "stillschweigend geduldet"?
wer GEMA-material auf seine eigene homepage stellt muss dafür zahlen. im falle von youtube ist aber google der anbieter, und somit derjenige der zahlen müsste. da google das momentan aber nicht will, verbietet youtube das hochladen von GEMA-material.

Mick Rütter;5663417 schrieb:
Wird sowas "stillschweigend geduldet"?
die GEMA will einzelne youtube-künstler nicht gängeln, sondern eine einigung mit youtube selbst. laut eigener aussage möchte sie momentan nichts gegen solche videos unternehmen, was sich aber jederzeit ändern kann und nichts daran ändert dass es urheberrechtsverletzungen sind. die GEMA sperrt außerdem keine videos, auch wenn youtube das nach außen so darstellt. der einzige ärger, der youtube-nutzern momentan blüht wenn sie GEMA-material hochladen, kommt von youtube selbst, da man mit dem upload von solchem material gegen die youtube-nutzungsregeln verstößt.
 
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Ok. Vielen Dank für die sehr informativen, nützlichen Antworten.

Beste Grüße
Mick
 

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