Hi,
Schulturnhalle? War das möglicherweise eine "Schulveranstaltung" im weitesten Sinne? Dann schnell der Schulleitung melden.
Falls keine Schulveranstaltung; dürfte die Haftungsfrage nicht so leicht sein. Schlussendlich gilt in Deutschland aber immer die sogenannte Verschuldenshaftung (§ 823 BGB). Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet!
Ein "loses TEam"? Die haben - ich würde fast sagen garantiert - keine Veranstalterhaftpflichtversicherung für einen Kleingig abgeschlossen. Da befinden sie sich im gleich Boot mit vielen Nebenbei-Veranstaltern, die auch meist mit einem Fuß im Knast stehen; gerade dann, wenn es um Haftungsfragen geht.
Das betrifft aber übrigens auch jeden Musiker selbst! Wenn z.B. ein Musiker einer anderen Band beim Umbau einen schweren Amp auf besagten Fuß hätte fallen lassen, dann - hätte dessen private Haftpflichtversicherung auch mit dem Kopf geschüttelt und die Schadensregulierung abgelehnt. Denn ALLE (!) Musiker - die gegen Gagen Auftritte absolvieren - brauchen für diesen Fall eine sogenannte "Berufshaftpflichtversicherung" (die private Haftpflicht lässt sich dort allerdings sehr günstig mit einschließen).
NUR: kaum ein Mucker weiß, dass er für Schäden - auch Sachschäden z.B. am Equipment des Clubs (Bearbeitungsschäden, Entladeschäden etc.) - nicht auf seine private Haftpflicht zählen kann. Im worst case muss man diese Schäden ohne Berufshaftpflicht aus der Privatschatulle bezahlen.
Also VORSICHT! Weitere Detailinfos im Forum von
www.allmusic.de !
Viele Grüße
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD