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Versicherungs-Problem

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Silent_E
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Bei unserem letzten Gig hat mir der Ausrichter ein Bühnenelement auf den Fuß fallen lassen, seit dem habe ich meinen Fuß gebrochen. Wer zahlt denn nun? Zahlt nun Versicherung? Oder der Ausrichter?
 
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ich würd sagen die Haftpflicht des Ausrichters (Ausrichter=Veranstalter???)
 
8ight schrieb:
ich würd sagen die Haftpflicht des Ausrichters (Ausrichter=Veranstalter???)
Gehe ich auch von aus.

Normalerweise schliessen die Künstler mit dem Veranstalter immer einen Veranstaltungs- oder Eventvertrag ab, da steht u.a. drin, dass der Veranstalter für Schäden wärend des Konzerts haftet. Sowol beim Equipment als auch bei Körperschäden. Hattet Ihr so einen?

Gruss...Martin
 
ich geh mal davon aus, dass der Veranstalter versichert ist. Ansonsten hat er wohl ein Problem.
 
Falk schrieb:
ich geh mal davon aus, dass der Veranstalter versichert ist. Ansonsten hat er wohl ein Problem.
Ich gehe davon aus, dass Silent ein Problem hat, wenn es keine entsprechenden Verträge gibt. Was war das eigentlich für eine Location? Offizieller Veranstalter oder ne Kellerparty?
 
Nene, war eine Art "Rock am Gym" in einer Turnhalle eines Gymnasiums, hab mich da halt mal umgesehen und so ein Typ vom "Team" - wie sie es nenen - lässt dann halt so ein Teil fallen.... also war schon offizieller
 
der soll das seiner Haftpflichtversicherung melden und gut is...
 
Hi,

Schulturnhalle? War das möglicherweise eine "Schulveranstaltung" im weitesten Sinne? Dann schnell der Schulleitung melden.

Falls keine Schulveranstaltung; dürfte die Haftungsfrage nicht so leicht sein. Schlussendlich gilt in Deutschland aber immer die sogenannte Verschuldenshaftung (§ 823 BGB). Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet!

Ein "loses TEam"? Die haben - ich würde fast sagen garantiert - keine Veranstalterhaftpflichtversicherung für einen Kleingig abgeschlossen. Da befinden sie sich im gleich Boot mit vielen Nebenbei-Veranstaltern, die auch meist mit einem Fuß im Knast stehen; gerade dann, wenn es um Haftungsfragen geht.

Das betrifft aber übrigens auch jeden Musiker selbst! Wenn z.B. ein Musiker einer anderen Band beim Umbau einen schweren Amp auf besagten Fuß hätte fallen lassen, dann - hätte dessen private Haftpflichtversicherung auch mit dem Kopf geschüttelt und die Schadensregulierung abgelehnt. Denn ALLE (!) Musiker - die gegen Gagen Auftritte absolvieren - brauchen für diesen Fall eine sogenannte "Berufshaftpflichtversicherung" (die private Haftpflicht lässt sich dort allerdings sehr günstig mit einschließen).

NUR: kaum ein Mucker weiß, dass er für Schäden - auch Sachschäden z.B. am Equipment des Clubs (Bearbeitungsschäden, Entladeschäden etc.) - nicht auf seine private Haftpflicht zählen kann. Im worst case muss man diese Schäden ohne Berufshaftpflicht aus der Privatschatulle bezahlen.

Also VORSICHT! Weitere Detailinfos im Forum von www.allmusic.de !

Viele Grüße
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD
 
Moin

ich würde auch sagen, da greift die Versicherung der "öffentlichen Hand" also des Schulträgers, wenn es im Auftrag der Schule aufgebaut wurde.

Also eine Art Schulunfall.

Komisch, Ihr habt die Bü-Po zugemietet & mußtet das selbst aufbauen ?

Also Sicherheitsschuhe demnächst anziehen mit Stahlkappe :p
 
Privathaftpflicht wird wohl nicht greifen.

Mitgegangen, mitgefangen, wenn kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel war, da muß Jeder für sich selbst einstehen.

"Nachbarschaftshilfe" aus Gefälligkeit.

Es sei denn, die Krankenkasse macht Verdienstausfall bei einem "Schuldigen" oder Behandlungskosten geltend.
 

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