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Kunde zahlt Musiker nicht -> welche Versicherung greift?

  • Ersteller Skinny Jeans
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Skinny Jeans
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Hallo,
genereller Fall:
Musiker spielt auf Event (vertraglich), Kunde zahlt innerhalb von 14 Tagen nicht, dann kommen Mahnungen etc., nichts passiert.
Welche Versicherung greift dort?
Eine normale Rechtsschutz scheinbar nicht, da es um "nicht-Einhaltung" von Vertragssachen geht?
Blieb mir zumindest so im Ohr damals?
Falls Ihr da Tipps und Empfehlungen für Versicherungen habt, gerne her damit, weil den Fall glaube ich jeder prof. Musiker kennt.
Danke und Grüße,
maz:)
 
Eigenschaft
 
es gibt Versicherungen gegen Forderungsausfall, ist teilweise in Haftpflicht-Paketen u.ä. mit drin. Informier dich da mal näher
 
Ich habe auch als erstes an den gerichtlichen Mahnbescheid gedacht. Das wäre der logisch nächste Schritt. Aber auch da könnte eine Rechtsschutzversicherung doch helfen und eine Beratung beim Anwalt bezahlen?! Das Hindernis sehe ich nicht so bei einer Nichteinhaltung von Verträgen, sondern eher darin, dass eine Band automatisch eine GbR ist und keine Privatperson.

Wie auch immer, gerichtlicher Mahnbescheid ist nicht so schwer, da kann man sich auch ohne Hilfe rein arbeiten.
 
Auch mein erster Gedanke wäre da ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Inkassounternehmen (ich meine keine Schlägertruppe, sondern eine Firma, an die man die Forderung gegen Abschlag abtritt und die dann eintreibt). Und vorher vielleicht noch ein persönliches Gespräch.
Ob man sich selbst gegen Zahlungsausfälle oder Insolvenz des Geschäftspartners versichern kann, keine Ahnung
 
Eine Versicherung, die nicht gezahlte Leistungen versichert ist mir nicht bekannt. Mahnverfahren zieht div. Kosten nach sich wie Gerichtskosten. Das kann Jahre dauern und bringt in vielen Fällen NICHTS, da es die Firma/Kunden meistens nicht mehr gibt.

Deshalb gehe ich seit über 20 Jahren wie folgt vor: Erstkunden werden per Vertrag zur Barzahlung VOR Auftritt verpflichtet. Wenn es Kunden sind mit denen man nur selten zu tun hat ( 1 oder 2 mal im Jahr genau so ) . Nur bei Kunden denen man wirklich traut und die man persönlich gut kennt läuft das anders.
Ich war mal auf einem Open Air Festival mit einer Band als Co-Headliner gebucht. Dort ging bereits Std. vorher das Gerücht um, das der Veranstalter Bands nicht auszahlt. Ich habe dann 2 Std. vor Show die Gage eingefordert und schon ging es los: können wir nicht später zahlen, oder nur einen Teil jetzt und dann ... Blaah.
Ich habe einfach auf den Vertrag wie unterzeichnet bestanden. Die Techniker haben aufgebaut und ich habe die klare Ansage gemacht: Ohne Geld vorher keine Show.
Das Ergebnis war: 30 Min. nach offiziellem Showbeginn wurden div. Plastiktüten mit div. kleinen Scheinen geliefert. Alles nicht sortiert und ich sollte meinen Jungs auf der Bühne das GO geben. Ich habe gesagt ein GO gibt es erst, wenn das Geld gezählt ist und alles OK ist. Das dauerte dann noch einmal knapp 30 Min. Dann die Show und anschliessend haben wir erfahren, das der Headliner kein Geld mehr bekommt. Die haben dann auch nicht gespielt. Gab dann noch Tumulte vom Publikum. Deshalb: Neukunden etc. immer CASH VOR SHOW :)
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Ich habe auch als erstes an den gerichtlichen Mahnbescheid gedacht. Das wäre der logisch nächste Schritt. Aber auch da könnte eine Rechtsschutzversicherung doch helfen und eine Beratung beim Anwalt bezahlen?! Das Hindernis sehe ich nicht so bei einer Nichteinhaltung von Verträgen, sondern eher darin, dass eine Band automatisch eine GbR ist und keine Privatperson.

Wie auch immer, gerichtlicher Mahnbescheid ist nicht so schwer, da kann man sich auch ohne Hilfe rein arbeiten.

Eine Rechtsschutzversicherung, die eine Beratung beim Anwalt zahlt, weil ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt wird man wohl nicht finden sonst würden die ja ständig zahlen müssen. Die Versicherungen haben auch sehr viele Ausnahmen. Meine Erfahrung dazu nach über 25 Jahren in der Branche: Rechtsschutzversicherung braucht kein Mensch. Mahnverfahren kosten zu 98% Prozent nur Geld, Nerven und Zeit und bringen nichts. In 2% Prozent bekommt man mit Glück einen Bruchteil des Betrags. Ist den Aufwand nicht wert.
 
Das Vorgehen hängt für mich auch davon ab, ob es sich bei dem Musiker um einen Berufsmusiker handelt, der seine Brötchen damit bezahlt oder ob es um einen Hobbyisten im semiprofessionellen Bereich geht.
Ersterer ist natürlich auf die Zahlungen angewiesen. Da kenne ich mich auch nicht aus und kann die Zahlungsmoral nicht einschätzen. Vielleicht ist es da sinnvoll, sich Möglichkeiten zu schaffen.

Im semiprofessionellen Bereich läuft bei uns aber seit 20 Jahren alles auf Vertrauensbasis, Bezahlung bar nach Auftritt oder, wenn für den Veranstalter einfacher, Überweisung. Bisher hatte ich tatsächlich noch nie Probleme. 2-3 Mal war vielleicht eine kurze Erinnerung nötig, aber ansonsten immer alles gut.
Wenn uns tatsächlich mal jemand draufsetzen würde, dann würde ich versuchen, mit der Person zu sprechen. Im Idealfall gibt es andere Ansprechpartner (z.B. des veranstaltenden Vereins), die man mit einbeziehen könnte.
Am Ende muss man aber abwägen: Wie viel Aufwand und finanzielle Investition möchte man betreiben, um an seine Gage zu bekommen? Bekomme ich meinen Seelenfrieden, wenn ich mein Recht durchsetze und nicht klein beigebe oder wenn ich mich nicht monatelang mit jemandem rumschlagen muss? Möchte ich jahrelang in eine Versicherung (sofern etwas Passendes angeboten wird) einzahlen, um mich sicher zu fühlen oder spare ich die Gebühren lieber und verzichte im Ernstfall dann auf eine Gage, die nicht gezahlt wird?

Ich persönlich entscheide mich für die entspannte Variante. Aber da ist jeder Typ anders.
 
Manche Rechtschutzversicherungen bieten die Zusatz-Option Vertragsrecht, was aber unverhältnismäßig teuer ist.
 
Also mit einiger Lebenserfahrung und über 25 Jahren Berufserfahrung ( Veranstaltungsbranche ) habe ich bereits vor ca. 20 Jahren festgestellt, dass wirklich
kein Mensch eine Rechtsschutzversicherung braucht. Weder privat noch beruflich. Gute Haftpflichtversicherungen für Beruf und Privat sind dagegen sehr wichtig. Die Rechtsschutzversicherungen haben so viele Ausnahmen in den Vers-Bedingungen, das es sich gar nicht lohnt. Klar, man geht zum RA teilt die Vers-Nr. mit und wird "erst einmal" mehrfach beraten und glaubt das ist kostenlos und nach ein paar Monaten sieht alles anders aus und man bekommt die Rechnung präsentiert .... Rechtsschutz - Fuck Off, reine Abzocke und Zubrot für Versicherungen.
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Manche Rechtschutzversicherungen bieten die Zusatz-Option Vertragsrecht, was aber unverhältnismäßig teuer ist.

Die zahlen aber NICHT, wenn der Veranstalter eine Band nicht bezahlt bzw. zahlen eventuell eine Beratung durch einen RA, aber nicht die entgangene Gage. Es gibt Spezialversicherungen für Veranstalter ( Ausfall etc.) das lohnt sich aber alles nur, wenn man es Beruflich macht und dann schließt man je nach Bedarf eine Vers. ab, aber KEINE Rechtsschutz.
 
Mal ganz einfach: Wenn es eine wirksame Versicherung gegen Zahlungsausfall gäbe, bräuchte man keine Schufa, keine Gerichtsvollzieher, kein Mahnwesen. Kunde zahlt nicht? Ach fein, dann zahlt die Versicherung. Ich kann nicht zahlen? Macht nix, kann trotzdem kaufen, zahlt die Versicherung. Firma ist insolvent? Macht nix, die Lieferanten und Mitarbeiter werden von der Versicherung bezahlt.

Bei vertraglich vereinbarter "Zahlung gegen Leistung" und dann Nichteinhalten der Vereinbarung helfen im Zweifel die Gerichte, aber keinesfalls irgendwelche Versicherungen. Oder noch allgemeiner: die Versicherungen machen das ja auch nicht nur zum Spaß, wollen also auch Geld verdienen ... wer also eine Versicherung gegen ein hohes Risiko will (und "Kunde zahlt nicht" ist wirklich etwas, das jeden Tag millionenfach passiert), muss eben auch eine hohe Prämie zahlen. Wenn vor allem die Verkehrs-Rowdys eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen, wird auch für Nicht-Rowdys diese Versicherung immer teurer, weil die Versicherung mehr Leistungen bezahlen muss.

Also: entweder gütlich einigen oder Rechtsweg oder abschreiben.
 
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Eine Rechtsschutzversicherung ist auch nicht dafür da, die Ausfallgage zu ersetzen, sondern lediglich um den Anwalt zu stellen, und ggf. Gerichtskosten zu übernehmen. Aber wie gesagt, das ist eine Sondervereinbarung, die - und da gebe @Yesterday Recht - wird es immer Klauseln geben, warum sie sich da rauswinden. Zum einen hat man die Versicherung in der Regel für sich privat abgeschlossen, und bei einem Gig einer Band handelt es sich nicht um einen privaten Fall, sondern um einen gewerblichen, genau wie die private Haftpflichtversicherung nicht zahlt, wenn einem Gast die Lichttraverse Deiner Band auf den Kopf fällt. Man müsste also die Versicherung, die Haftpflicht, wie auch die Rechtschutz für die Band abgeschlossen haben, was wohl kaum jemand macht.
Wenn der Veranstalter nicht zahlen kann, weil der Gig nicht das benötigte Geld eingebracht hat, müsste der eine Ausfallversicherung abgeschlossen haben, die solche Zahlungsverpflichtungen abdeckt, was aber die meisten Veranstalter wohl auch nicht haben. Schwierige Kiste - läuft wohl in den meisten Fällen auf einen Vergleich sowie eine gütliche Einigung hinaus, die man möglichst ohne Gericht und Anwalt klären sollte, und beim nächsten Mal ist man dann schlauer.
 

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