Vorteil / Nachteil anmeldepflichtige / freie Funkfrequenzen

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Flauchi
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Servus liebe Musiker, Musikerinnen und so,
in meiner aktuellen Band benutzen wir gelegentlich Inear - Monitoring vorviegend über Funk. Ein Teil benutzt ein System mit anmeldepflichtige Frequenzen, ein Teil ein System für freie Frequenzen. Beide Systeme sind mW. von LD Systems.
Wo aber sind jetzt die Vor - bzw. Nachteile zwischen den Systemen, bzw. Freqenzen, welche frei sind, und welche die angemeldet werden müssen?
Ok, die Musiker, die für die Frequenzen bezahlen dürfen rechtlich auch die freien Frequenzen benutzen, anders herum nicht, richtig?
Ist der Frequenzbereich bei den anmeldepflichtigen Funkfrequenzen größer?
Welche Unterschiede gbt es noch?
Und was passiert, wenn ein Musiker, der eine anmeldepflichtige Frequenz nutzt, die Band wechselt? Solange das System bei der BNA angemeldet ist und das Geld dort ankommt, ist doch alles ok, oder?
Danke für Eure Hilfe.

FG Flauchi
 
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Ein primär viel wichtiger Grund ist die deutlich höhere und nutzbare Bandbreite, sofern dies das Funksystem technisch Bedingt zulässt. Es gibt durchaus Empfänger mit Schaltbandbreiten größer 40 MHz. Durch eine höhere Schaltbandbreite stehen deutlich mehr Ausweichfrequenzen zur Verfügung, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass ein System nicht spielt, weil auf dem Träger Störungen sind, ist deutlich geringer und/oder man bekommt deutlich mehr System simultan ans Laufen.

Ist der Frequenzbereich bei den anmeldepflichtigen Funkfrequenzen größer?
WLAN - igitt. Nix Bandbreite, nix Störsicherheit, hohe Latenzen. Ja, es gibt Jünger die permanent das Gegenteil behaupten, also dass das super funktioniert und niemals nicht Störungen auftreten. Die hatten halt noch nie einen Ausfall mit Regressforderungen nachfolgend.
1.8 GHz Bereich. Ja, geht, wenn man die Physik zur Ausbreitung von Wellen in Bezug auf ihre Frequenz im Hinterkopf hat.

ISM 863 - 865 MHz hat eine nuztbare Bandbreite von 2 MHz. Autsch! Zudem tummelt sich hier alles mögliche, vom Autofunkschlüssel über Garagentoröffner und Babyfons oder Funkkameras. Danke, nein.
LTE Mittenlücke 823 - 833 MHz hat eine nutzbare Bandbreite von 10 MHz. Kann vor allem am unteren und oberen Rand Störungen enthalten durch die Burstsignale des LTE.
Die Gesamtbandbreite liegt bei exakt 42 MHz. Man vergleiche die Schaltbandbreite von z.B. Sennheiser EWxxx. Oh, 42 MHz Schaltbandbreite. :)
Allerdings dürfen eben nur die oben genannten Frequenzbereich aus der gegebenen Schaltbandbreite genutz werden. Verschenkte Schaltbandbreite also.

Ehemaliger und nun auch allgemein zugeteilter "Profibereich"
Bereich 1 470 MHz – 608 MHz hat eine nuztbare Bandbreite von 138 MHz
Bereich 2 614 MHz – 694 MHz hat eine nuztbare Bandbreite von 80 MHz
Hier darf man gerne die ganze Schaltbandbreite ausnutzen oder eben auch Systeme mit durchaus höheren Schaltbandbreiten nutzen und zwar voll.

Noch fragen Kienzle?

die Musiker, die für die Frequenzen bezahlen dürfen rechtlich auch die freien Frequenzen benutzen, anders herum nicht, richtig?
Nicht ganz. Wir sind sogenannte Sekundärnutzer und werden rechtlich gesehen geduldet. Selbst als man noch dafür bezahlt hat, hatte man deswegen keine Garantie, dass die Systeme ohne Störungen funktionierte. Wenn eine Anwendung mit höherer Priorität störte, dann musste man dies hinnehmen. Auch konnte man einem weiteren (Sekundär)Nutzer nicht untersagen diesen Frequenzbereich zu nutzen, denn gleiches Recht für alle. Der Primärnutzer mit konnte allerdings jedem Sekundärnutzer den Betrieb der Anlage untersagen, wenn diese den Betrieb der primären Anwendung störte.
Umgekehrt konnten empfindlichen Strafen bei Nutzung ohne Lizenz als Konsequenz folgen. Da war das Konfizieren der Anlage noch geringfügig.

Da sich das mit der Anmeldung mittlerweile erledigt hat, gibt es nur noch Nachteile bezüglich der Nutzung von WLAN, ISM und LTE Mittenlücke. Die Bandbreite ist einfach zu gering. Bei 1.8 GHz lasse ich noch mit mir reden.

was passiert, wenn ein Musiker, der eine anmeldepflichtige Frequenz nutzt, die Band wechselt? Solange das System bei der BNA angemeldet ist und das Geld dort ankommt, ist doch alles ok, oder?
Solange der Bereich legal ist, gar nix. Mittlerweile eben.
Als es noch beitragspflichtig war, ging das nicht so einfach, denn man musste dann den Frequenzbereich ummelden. Dies hat sich aber auch geändert. Ich hab für meine Funkanlagen damals eine Allgemeinzuteilung für den Bereich 470 - 608 und 614 - 694 MHz bekommen.
 
Huhu,
vielen lieben Dank für die Antworten. @yamaha4711, ich habe mich da falsch ausgedrückt.
Ok, die Musiker, die für die Frequenzen bezahlen dürfen rechtlich auch die freien Frequenzen benutzen, anders herum nicht, richtig?
Was ich damit meine ist, wenn es um zwei Musiker geht. Der eine nutzt eine anmeldepflichtigen Frequenz und der andere mit eine Freie. Der Erstere dürfte doch dann auf die Frequenzen vom zweiten ausweichen, anders herum nicht, oder?
Das ich als einfacher Bürger nicht die Frequenzen z.b. der Polizei verwenden darf und sollte, ist klar.
LG Flauchi
 
Der eine nutzt eine anmeldepflichtigen Frequenz und der andere mit eine Freie. Der Erstere dürfte doch dann auf die Frequenzen vom zweiten ausweichen, anders herum nicht, oder?
es wird/wurde ja das Gerät angemeldet, nicht die Person. Insofern kannst du dich eh immer nur in der Bandbreite des Gerätes bewegen. Damit erübrigt sich die Frage, ob der eine die Frequenz vom anderen... ;-)
 
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Bei der Anmeldung wurde dir - wie schon vorher gesagt - eine Frequenz bzw. ein Frequenzbereich zugeteilt. Diese Zuteilung gilt für eine bestimmte Anzahl von Geräten oder besser Sendern und hat mit der Person, welche die Geräte nutzt, erst mal nix zu tun, solange die Zuteilungsurkunde bei einer Kontrolle vor Ort ist. Diese ist nämlich mitzuführen.

Bei einer Vermietung liegt in jedem Funkrack von unserer Seite her eine Kopie der dafür gültigen Zuteilungsurkunde bei. Theoretisch darf in Summe die gleichzeitige Nutzung der zugeteilten und erfassten Sendeeinheiten nicht überschritten werden. Das heißt, dass du dir 50 Einheiten anschaffen darfst. Wenn du für nur 25 zugeteilte bezahlt hast, dann darfst du auch zeitgleich nur 25 Einheiten nutzen, egal wo und von wem.
Pro Urkunde werden dabei eben die Anzahl an Sendeeinheiten erfasst und jede Urkunde hat Geld gekostet. Das war dann erst mal eine Kostenrechnerei, wenn man mehrere Einheiten am Start hat. Das ist ja zum Glück nun Geschichte.

Wenn du nun mit deinem zugelassenen Sender aus dem dir zugeteilten Bereich in einen freien und allgemein zugeteilten Bereich wechselst, weil es deine Schaltbandbreite zulässt, so ist diese OK. Du darfst aber nicht in einen dir nicht zugeteilten Bereich wechseln, auch wenn deine Schaltbandbreite dies technisch könnte. Bestes Beispiel hierfür sind Sender, welche die LTE Mittenlücke und ISM nutzen. Die Sennheiser haben 42 MHz Schaltbandbreite, können also im Bereich 823 - 865 MHz technisch senden. Allerdings ist hier nicht der gesamte Schaltbandbreitenbereich allgemein zugeteilt, d.h. man darf nur den Bereich 823 - 833 MHz und 863-865 MHz "besenden". Der Bereich dazwischen (834 - 862 MHz) ist verboten, obwohl es technisch möglich wäre.
 

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