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Was bedeuten bei einem Digitalvertrieb exklusive Vertriebsrechte?

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Progressive Anarchists
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Hallo,

es gibt zahlreiche Digitalvertriebe, die sich darum kümmern, die eigene Musik auf verschiedenen Download- und Streamingplattformen zu platzieren.

Wenn ein solcher Anbieter in seinen AGBs verlangt, dass man ihm die exklusiven Rechte an einer Digitalveröffentlichung gewährt; bedeutet dies im Grunde genommen, dass man davon absehen muss, die Musik auf Plattformen wie Bandcamp anzubieten und man sie weder bei Soundcloud und Youtube, noch auf seiner eigenen Webseite bereitstellen darf? Oder bezieht sich das nur darauf, dass man keine anderen Digitalvertriebe für die gleiche Veröffentlichung nutzen darf, die die Musik bei Spotify, Deezer und Co. reinstellen?
 
Eigenschaft
 
Ich würde wetten, dass das ebenfalls in den AGB geklärt wird.
 
Könntest du einen Link zu den AGB einstellen?

Keine Rechtsberatung da ich kein Jurist bin, aber als Laie interpretiere ich es so, dass die Plattform das alleine Vetriebsrecht hat, bedeutet du darfst deine Stücke nicht auf anderen Plattformen anbieten. Selbst YouTube wäre bei strenger Auslegung weil jemand oder du an Werbung verdienen könntest bereits eine Vermarktung.

Meine Persönliche Meinung dazu ist, an meinen Werke behalte ich das vollständige Recht und ich alleine entscheide was ich damit mache und was nicht. Wenn ich jemanden bitte diese zu verkaufen, dann hat er nicht mitzureden wenn ich auf die Idee komme diese Stücke kostenlos als Download anzubieten.
 
Auch wenn hier jemand Jurist wäre: Eine Rechtsberatung ist hier nicht statthaft, allgemeine Hinweise schon.
 
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Danke für den Link. Ich verstehe es so, dass im Abschnitt 5 sich der Vertreiber tatsächlich abhängig von der Art der Vereinbarung sämtliche Rechte sichert und du in dieser Zeit keine Verwertungen vornehmen kannst. Aber es scheint wirklich je nach Variante anders zu sein.

Was mir beim Lesen auch aufgefallen ist, der Verwerter sichert sich die Rechte für 5 Jahre und diese werden danach 1 Jahr jeweils verlängert. Würde auch meiner Sicht bedeuten, du gibst dem Verwerter bis zu 5 Jahre nach Abschluss/Auslaufen (ist mir jetzt unklar) weiterhin die exklusiven Rechte.

Mein Gefühl sagt mir, ich würde das so für mich persönlich nicht wollen. Ich würde dir aber auch unabhängig vom Anbieter im Vorfeld wirklich eine Beratung von einem Juristen für Medienrecht ans Herz legen. Dieser ist in der Lage das zu bewerten und dir sauber zu erklären was wes für dich an Folgen bedeutet.
 
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Es gibt auch einige Anbieter, die offensiv davon reden, ihnen ein nicht-exklusives Recht zu gewähren.

Ich dachte mir einfach, ich probiere für eine geplante Veröffentlichung mal einen anderen Anbieter aus und bin zunächst wohl etwas blauäugig davon ausgegangen, dass die Nicht-Exklusivität branchenüblich ist.

Ich habe aber den Anbieter mal selbst angeschrieben und warte nun einmal ab, was er sagt. Noch befindet sich das Release dort in einem Bearbeitungsstadium ohne Freigabe meinerseits. Aber Soundcloud und Bandcamp sind schon essentiell, zeigt mir die eigene Erfahrung.
 
Aber Soundcloud und Bandcamp sind schon essentiell, zeigt mir die eigene Erfahrung.
Das sehe ich ähnlich. Ich meine aber auch in den AGB gelesen zu haben, dass vor Abschluss des Vertrages getätigte Bereitstellungen nicht betorfen sein sollten. Würde aus meiner Sicht bedeuten du lädst Montag die Lieder bei Soundcloud hoch und Dienstag schließt du den Vertrag, dann ist die Upload bei Soundcloud okay. Anders herum dann nicht.

Ob sich der Vermarkter das aber gefallen lassen würde ist eine andere Frage.
 
Als Exklusivkünstler mit Vertrieb möchte ich dir die Fragen gerne beantworten:

Mit einem Exklusivvertrag räumst du dem Vertrieb die alleinigen(!) Vertriebs&Verwertungsrechte (hier u.a. der Vertrieb über digitale Wege) deiner dem Vertrieb zur Verfügung gestellten Werke ein... exklusiv aus folgenden Gründen:

In erster Linie möchte man als Vertrieb natürlich A) keine Konkurrenz durch etwaige non-exklusive Bindungen und Angebote anderer Anbieter, sowie B), und dies weit wichtiger, spielen potentielle Rechtsstreitigkeiten ein gewichtige Rolle.
Nicht wenige Leute bieten ihre Musiken auch unter anderen Künstlernamen bei Vertrieb "X" und "Y" an (auch exklusiv) und das führte zu delikaten Situationen, sowohl für Vertrieb, Kunde und letztlich Künstler.

Zum einen steht ein Vertrieb natürlich sehr verdutzt da, wenn eine Kunde hinsichtlich Lizenzangelegenheiten fragt, weswegen der Titel von "Künstler 0815" nicht nur bei Vertrieb "XY-Ungelöst" zu haben sei, sondern dort auch noch günstiger (Konkurrenzfrage).

Noch ärgerlich ist es in der Folge hinsichtlich rechtlicher Problematiken, wenn z.B. ein Kunde exklusive Musik für seine Werbung, Filmtrailer o.ä. ordert und bei Veröffentlichung plötzlich wegen einem Urheberrechtshinweis u.ä. blockiert gemahnt wird, weil der Titel bereits schon anderweitig genutzt in Umlauf ist und nicht nur den Kunden, sondern letztlich auch den Vertrieb eine Menge Geld kosten wird, der für u.a. Schadensersatzleistungen herhalten darf- und natürlich auch der Künstler selbst von diesen Forderungen nicht unberührt bleibt.
Daher Exklusivverträge, auf die eigentlich alle großen (und seriösen) Vertriebe bestehen, die insoweit auch ausschließen sollen, dass es zu genau solche Szenarien kommt.

Wie sieht es mit User-Veröffentlichungen auf Youtube, Soundcloud usw. aus ?
Ich kann keine Titel die ich meinem Vertrieb anbiete, ebenfalls auch auf SoundCloud&Co zur Verfügung stellen... eben auf Grund bezüglich rechtlicher Problematiken durch im Umlauf befindlicher Titel. Das wird bei anderen Vertrieben nicht anders sein.

Das sehe ich ähnlich. Ich meine aber auch in den AGB gelesen zu haben, dass vor Abschluss des Vertrages getätigte Bereitstellungen nicht betorfen sein sollten. Würde aus meiner Sicht bedeuten du lädst Montag die Lieder bei Soundcloud hoch und Dienstag schließt du den Vertrag, dann ist die Upload bei Soundcloud okay. Anders herum dann nicht.

Ob sich der Vermarkter das aber gefallen lassen würde ist eine andere Frage.
(Ich habe es in meinen SoundCloud-Anfängen selbst in einem Urheberrechtsstreit erfahren müssen, wie es ist und was es bedeutet, wenn sich da jemand meine Sachen runterlud und damit als Vertrieb illegal Geld machte und dein eigener Vertrieb plötzlich vor Urheberrechtsstreitigkeiten steht und man selbst mehr als verdutzt aus der Wäsche guckt... aber gut, das ist eine ganz andere und nicht schöne Geschichte... aber nichtsdestotrotz sehr lehrreiche gewesen).

Natürlich kannst du Sachen weiterhin auch bei SoundCloud, Youtube&Co reinstellen und dich als Künstler selbstverständlich selbst promoten... das wird dir seitens der Verträge insofern i.d.R. auch nicht verboten und mittlerweile ist selbst die GEMA da auch etwas entspannter hinsichtlich Promo und Selbstvermarktung geworden... allerdings darfst und solltest du halt keine Sachen reinstellen, die durch deinen Vertrieb bedient werden... man stellt also auf SC usw. nur die Werke rein, die du halt nicht durch einen Vertrieb verwerten lässt, bzw. insoweit sie nicht ausdrücklich durch den Vertrieb genehmigt sind.
 
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Wie sieht das dann in der Praxis aus, wenn die Digitale Veröffentlichung (Streaming Platformen) über so einen Anbieter gemacht wird und du ihm exlusive Rechte gewährst, du aber dann das Musikvideo auf Youtube veröffentlichen willst?
Wie funktioniert das dann das das alles zusammenpasst und dein Upload auf Youtube dann automatisch deinen Song und deine Urheberschaft erkennt?
 
@Vancosso Danke für deine Ausführungen. Kann es also tatsächlich passieren wenn es nicht abgesprochen ist, dass ich selber von meinem Vertrieb (wenn auch unwissend) juristische Probleme bekomme wenn ich die eigenen Inhalte dann nutze und diese von dort als Urheberrechtsverletzung erkannt werden? Habe ich das richtig interpretiert?

Klar bei automatischen Systemen geht so was schnell und wenn erst einmal ein Verfahren läuft sind ja Kosten entstanden.
 
Wie sieht das dann in der Praxis aus, wenn die Digitale Veröffentlichung (Streaming Platformen) über so einen Anbieter gemacht wird und du ihm exlusive Rechte gewährst, du aber dann das Musikvideo auf Youtube veröffentlichen willst?
Wie funktioniert das dann das das alles zusammenpasst und dein Upload auf Youtube dann automatisch deinen Song und deine Urheberschaft erkennt?
Das passiert automatisch bei Youtube durch den Algorithmus.
Da steht dann z.B unter dem Video. :

Musik in diesem Video​

Titel
Deep in You
Interpret
Bergmann & Borsig
Album
Deep in You
Lizenziert an YouTube durch
XYZ (im Auftrag von House42)



Topo :cool:
 
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Danke dir Topo,

aber woher bekommt Youtube diese Info?
welche Schritte muß ich unternehmen damit Youtube meine eigenen Songs dort entsprechend erkennt?
Passiert das genau dann, sobald man seine Musik über entsprechende Digitale Vertriebe veröffentlicht das diese dann auch in diese Algorithmus Datenbank dabei eingepflegt werden oder sind weitere Schritte notwendig?
 
Das passiert automatisch bei Youtube durch den Algorithmus.
Leider ist das bei Youtube aber teilweise kaputt. Ich habe schon dutzende angebliche Urheber bei Youtube gemeldet und diese wurden dann gesperrt und meine Videos wieder Monetarisiert. Youtube prüft scheinbar nicht ob jemand der als Rechteinhaber auftritt tatsächlich die Rechte hat. Ich lade auch öfter Orgelaufnahmen hoch und wenn dann die Monetarisierung auf ein Video aufgehoben wird weil ein Urheber meint Rechte an z.B der verwendeten Melodie vom Gloria Patri aus dem 4. Jahrhundert zu haben, dann fällt es auf dass da was faul ist (ich Monetarisiere aber selbst nicht). Da ich primär eigene Bearbeitungen von alten Melodien einstelle aus dem 14-16 Jahrhundert fällt es bei mir eben besonders stark auf. Bei einem Gottesdienst Video wo durchaus geschütztes Material enthalten sein kann würde es z.B nicht so schnell auffallen.

Ob Youtube gegen solche Betrüger (die damit auch richtig Geld verdienen können) vorgeht weiß ich nicht. Aufgehoben werden diese falschen Rechte aber. Aber auch fremde Inhalte wurden fälschlich bereits durch meine ID gesperrt und ich muss sie dann als falsch zugeordnet wieder deklarieren... Ich will ja auch keinen Probleme machen der etwas veröffentlich was sich ähnlich stellenweise anhört. So was ist ja nicht immer vermeidbar. Ein C-Dur gefolgt von einem F-Dur klingt nun bei den Beatles genau so wie bei mir.
 
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Hmm, also die AGB von diesem Feyir / DAD sind schon recht kompliziert formuliert, finde ich :weird:
Da hab ich ja offenbar mit Artistfy die richtige Entscheidung getroffen :)
(mir genügt allerdings auch ein Service-Anbieter, der eben den upload in den gängigen Stores übernimmt)

Bei Soundcloud z.B. kann man ja in den Metadaten die vom Vertrieb rückübermittelten (ISRC, Barcode usw.) Informationen hinterlegen, d.h. wenn jemand auf "Kaufen" klickt,
kauft er ja letztlich das gleiche Produkt, welches auch bei Spotify, AppleMusic, etc. angeboten wird. Damit sollte das ja eigentlich passen.
 
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Feiyr hat geantwortet, dass es OK ist, wenn die Songs auf Bandcamp verfügbar sind. Für Soundcloud gibt es eine spezielle Lösung, die hier dokumentiert ist: https://dewiki.feiyr.com/SoundCloud
 
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@Vancosso Danke für deine Ausführungen. Kann es also tatsächlich passieren wenn es nicht abgesprochen ist, dass ich selber von meinem Vertrieb (wenn auch unwissend) juristische Probleme bekomme wenn ich die eigenen Inhalte dann nutze und diese von dort als Urheberrechtsverletzung erkannt werden? Habe ich das richtig interpretiert?
Wenn es nicht abgesprochen ist, bzw. du wissentlich wie unwissentlich gegen Vertragsklauseln verstößt und du den Vertrieb praktisch hintergehst, kann das natürlich Konsequenzen haben.
Wie schwerwiegend derlei Konsequenzen sind, ist natürlich davon abhängig, welchen Schaden du insofern mit einem Verstoß angerichtet hast... und es daher von einer formalen "Bitte, eine Selbstpromo und Verwertungen künftig zu unterlassen" bis hin zu "Vertragskündigung mit Schadensersatzansprüchen" reichen kann.

Viele Vertriebe möchten daher auch von vornherein keine Selbstvermarktungsaktionen ihrer Künstler, andere Vertriebe hingegen räumen dir einen gewissen kreativen Freiraum hinsichtlich Selbstpromo und Vermarktung ein, sofern der Vertrieb i.d.R. davon involviert profitiert und keinerlei Nachteile hat.
Gerade aber Portale und Werbeplattformen wie z.B. Youtube usw. sind für nicht wenige Vertriebe problematisch, weil man den eigenen Content natürlich nicht einfach so an Google&Co hergebend verschenken möchte, ohne selbst was von den großen wie kleinen Werbekucheneinnahmen abzubekommen, an denen sonst nur Dritte verdienen würden.

Als Künstler der mit seinen Werken bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet ist, passiert aber hinsichtlich Selbstpromo wie z.B. Videos (Youtube&Co) mit kommerziellen Content ohnehin nichts ohne ausdrückliche Zustimmung, bzw. Lizenz der Labels... und hier dann auch z.B. Youtube durch etwaige gemeldete Werke bei z.B. der GEMA oder ASCAP usw. Content-ID`s ruckzuck ermittelt sind (aber auch nicht immer völlig zutreffend richtig liegen).
 
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