Alles richtig!
Kleine Ergänzung:
Der Buchstabe gibt die Hauptbrennstellung an:
s für stehend (Sockel unten),
p für horizontal (oft bei zweiseitig gesockelten Leuchtmitteln),
h für hängend (Sockel oben).
Die Zahlen dahinter geben die zulässige Abweichung in Winkelgraden an. Es gibt auch Mischvarianten, wenn mehrere Brennstellungen möglich sind.
Beispiele:
s20: Stehende Brennstellung, zulässige Abweichung nach links bzw. rechts je 20°
h135: Hängende Brennstellung, zulässige Abweichung nach links bzw. rechts je 135°
p10: Horizontale Brennstellung, zulässige Abweichung nach links bzw. rechts je 10°
s30p20: Bei stehender Brennstellung zulässige Abweichung nach links bzw. rechts je 30°, bei hängender Brennstellung zulässige Abweichung nach links bzw. rechts je 20°
p90/15: Horizontale Brennstellung, zulässige Abweichung nach oben 90°, nach unten 15°
Dann noch der Hinweis, dass
".....Leuchtmittel mit flächigem Leuchtkörper nur senkrecht zur Leuchtkörperebene geneigt werden dürfen."
Puh, was soll das nun heißen?
Das trifft nur auf Temperaturstrahler (ordinäre Glühlampen

) zu, bei denen mehrere Wendel parallel nebeneinader liegen und ein eckiges Leuchtfeld formen, z.B. die häufig anzutreffende CP/XX-Reihe (LIF, Netzspannungslampen für Verfolger u.ä.).
Würde man seitlich neigen, würden die Fäden durchhängen und sich berühren, daher darf nur in senkrechter Richtung zu dem Leuchtfeld geneigt werden.
Wieder ein Beispiel: In einem Verfolger ist ein Lechtmittel stehend eingebaut, das Leuchtfeld zeigt logischerweise nach vorne bzw. hinten. Wird der Scheinwerfer geneigt, ist alles in Ordnung, das Leuchtfeld wird nach vorne bzw. hinten gekippt. Man dürfte den Verfolger nur nicht um die Längsachse drehen/neigen. Übrigens sind bei vielen PAR-Kannen die Leuchtmittel falsch eingebaut oder das Gehäuse geneigt, denn die Pressglaslampen haben auch einen flächigen Leuchtkörper.