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Was muss in einen Vertrag rein?

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JohannKönig
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Wir sind der meinung, das wir einen vertrag benötigen, den wir bei bedarf an veranstalter schicken können. wir sind schonmal übers ohr gehauen worden und möchten dieses nicht wieder erleben. was würdet ihr in einem solchen als bedingungen stellen. zur information, wir sind keine amateurband und legen unseren schwerpunkt im powermetalbereich.
vielleicht gibts hier ja auch n paar veranstalter die wissen wie viel gage man als band verlangen kann...
 
Eigenschaft
 
Wenn Du mir eine Mail mit Deiner Faxnummer als private Nachricht schickst, kann ich Dir zwei/drei Musterverträge faxen.

Da stehen dann die wichtigsten Grundparameter drin.

Wieviel Gage Du verlangen kannst, bestimmt allerdings einzig der "Markt". Gegenfrage von Veranstaltern: Wie viele Leute zieht denn Eure Band in meinen Laden? Wenn ein normales SoKuZentrum die Tür aufsperrt, entstehen z.B. durchschnittlich schon 1.000 - 1.500 € Grundkosten (Personal, Versicherungen, REinigung etc.). Das nur mal so nebenbei, um Fünfe gerade zu rücken...!

Fixgagendeals werden heute im professionelleren Bereich eigentlich meist nur noch bei Open-Air-Gigs gemacht. Der Rest sind Prozentedeals oder Prozente ab Break oder oder oder. Es gibt da ein paar Dealformen, über die wir unsere Veranstalter bei viertägigen Seminaren (Details siehe www.allmusic.de Rubrik "Seminar: Veranstalter") seit 14 Jahren aufklären.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo.
Wiso per PM und Fax? Kann mir vorstellen, dass das einige Leute hier interessiert. Mich auf jeden. Ich hab zwar nen Veranstaltungsvertrag mit dem ich arbeite, aber wär ja mal schön, die Formulierungen zu vergleichen... eben eventl. schlauer zu werden.

Wäre nice, sonst würde ich Dir auch gern meine Fax-Nr. als PM schicken, wenns nicht zu dreist ist?

Grüsse...
 
Boomshop schrieb:
Wieso per PM und Fax?

@boomshop

Fax hat zwei Gründe? Die Verträge liegen uns zum einen nicht als Datei vor! Und zum anderen sind zwei der drei Verträge von Touragentouren mit denen wir ein Agreement getroffen haben, diese eigentlich nur für unsere Veranstalterseminare - also begrenzt - zu verwenden.

Also gerne auch her mit Deiner Fax-Nummer. Wenn's heute noch klappt, kommen die Muster heute noch - ansonsten erst Donnerstag, da ich morgen mal wieder unterwegs bin.

CU
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
moin allerseits, na dann schließ ich mich einfach mal an. wenns nicht zu viel arbeit macht :great: , bedank u well
 
:great: , bedank u well
 
Wichtig auch Schadenersatzforderungen bei Rücktritt je nachdem, wie nahe die Absage am Termin ist
 
Hier... hier mal Auszüge mit kleinen Erklärungen ... (den ganzen Vertrag mit dem exakten Wortlaut kann ich öffentlich leider nicht zu Verfügung stellen, Sorry)

Auftrittsbestätigung

§1 Zeit und Ort der Veranstaltung
- Datum, Uhrzeit, Ort, Auftrittszeit
§2 Vergütungen
- Vergütung zuzügl. der MwSt.
- Pauschale pro Stunde von Betrag X für eine längere Spielzeit als vereinbart
- Kostenlose Mahzeiten und Getränke für Band und Technik
- Gebühr von Betrag X für die Mitbenutzung von Bandeigenem Equipment von dritten
§3 Vereinbarungen
- Zahlung der Gage in Bar nach dem Auftritt
§4 GEMA
- Übernahme der gesamten Gemakosten durch den Veranstalter
§5 Freiheit der musikalischen Darbietungen
- Auswahlgestaltung des Programms obliegt ausschließlich dem Künstern
§6 Rücktritt vom Vertrag
- Bei Rücktritt vom Vertrag trägt der Veranstalter die vollen vereinbarten Kosten
- Sollte die Band zum Zeitpunkt des Auftritts verhintert sein wird sie sich um gleichwertigen Ersatz bemühen
§7 Technische Voraussetzungen
- Der Veranstalter muss für eine ausreichende Bühnennahe Stromversorgung sorgen
- Bühneneigenschaften (breite, tiefe, Beleuchtung, Schutz gegen Erschütterung, Schutz gegen kondenzwasser, Abschirmung vom Publikum,
- Bei Folgeschäden an der Band oder dem Equipment haftet der Veranstalter
- Der Veranstalter haftet voll für Gastspielausfälle
§8 Aufbau
- Information der Band durch eine autorisierte und informierte Person
- Frei zugängliche Bühne für die Band
- In besonderen Fällen (weiter Weg zur Bühne, tragen des Equipments in andere Stockwerke) muss der Veranstalter 2 weiter Aufbauer zur Verfügung stellen
- Aufbaubeginn ist 30 bis 10 Minuten vor dem Auftritt
- Der Veranstalter verpflichtet sich genügend Parkplätze für die Band zur Verfügung zu stellen
§9 Haftung für eingebrachte Gerätschaften
- Der Veranstalter haftet für alle eingebrachten Gerätschaften
- Bei längeren Spieltagen muss der Veranstalter für eine sichere Unterbringung der Gerätschaften gegen Diebstal und Vandalismus sorgen (abschließbarer Raum, Wache, etc.)
§10 Begleitpersonen
- Freier Eintritt für alle Begleitpersonen der Band
§11 Persönliche Haftung
- Der Veranstalter (Unterzeichner) haftet direkt und persönlich
§12 Stillschweigen
Verpflichtung zum Stillschweigen für beide Parteien
§13 Vertragsänderungen
- Für Vertragsänderung bedarf es der Schriftform
- Insofern einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sind, so wird die Wirksamkeit der Vertragses nicht berührt
§14 Gerichtsstand
- Der gerichtsstand ist XYZ
 
@ J.Konetzki: Sehr nett, habe ich mir mal kopiert. Bewertung folgt :great:

Ferner für Bands interessant die Rider-Vorgaben für die technische Ausstattung für PA (auch Markengebunden), Licht, Mischpult, Mikrofone, Monitore, Siderack etc
 
j.konetzki schrieb:
§2 Vergütungen
- Vergütung zuzügl. der MwSt.
...
- Aufbaubeginn ist 30 bis 10 Minuten vor dem Auftritt
...
§11 Persönliche Haftung
- Der Veranstalter (Unterzeichner) haftet direkt und persönlich
....
- Für Vertragsänderung bedarf es der Schriftform
...
§14 Gerichtsstand
- Der gerichtsstand ist XYZ


Hi,

ich hätte da noch ein paar Anmerkungen:
1. wegen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibts schon lange nicht mehr weil verfassungswidrig): diesen passus darf NUR schreiben, wer die Umsatzsteuer auch tatsächlich ans Finanzamt abführt. D.h. ab ca 7000-8000 Euro Umsatz im Jahr ist das erst möglich. Also da aufpassen: jeder der unter diesen Grenzen bleibt schreibt nix von Mehrwertsteuer!! Auch keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen!!

2. Der Aufbaubeginn wäre mir persönlich etwas arg kurzfristig, aber das kann ja jeder ändern wie er will.

3. Persönliche Haftung de Veranstalters: was ist damit bezweckt? Erscheint mir u.U. kontraproduktiv. Meist ist gewünscht dass der Unterzeichnende gerade NICHT persönlich haftet. Der dahinterstehende Verein/Gemeinde/Agentur, für den der Unterzeichnende als Vertreter fungier haftet ohnehin. Und wer will schon dass anstelle der Gemeinde nur der Kulturamtsmitarbeiter persönlich haftet? Also mE sehr missverständlich. könnte leicht ins Auge gehen.

4. Der Passus mit der Schriftform ist unnötig. Kann nämlich mündlich aufgehoben werden (ständige Rechtsprechung des BGH). Eher wäre empfehlenswert: "Änderungen bedürfen der Schriftform und die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform."
Das ist nach BGH zwar immer noch unwirksam, aber bringt wenigstens eine Beweiserleichterung, da meist eben keine schriftliche Erklärung vorliegt!

5. Die Gerichtsstandsvereinbarung ist nur Kaufleuten möglich!

Gruß Chris
 
RfC schrieb:
1. wegen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibts schon lange nicht mehr weil verfassungswidrig): diesen passus darf NUR schreiben, wer die Umsatzsteuer auch tatsächlich ans Finanzamt abführt. D.h. ab ca 7000-8000 Euro Umsatz im Jahr ist das erst möglich. Also da aufpassen: jeder der unter diesen Grenzen bleibt schreibt nix von Mehrwertsteuer!! Auch keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen!!

@Chris
Man muss den Punkt der Kleinunternehmerregelung noch etwas verifizieren.
Grundsätzlich sind "Unternehmer" mit den von ihnen ausgeführten Umsätzen umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird aber nicht erhoben, wenn es sich um einen sogenannten "Kleinunternehmer" handelt. Zu diesem Zweck bringt der § 19 UStG für diese Kleinunternehmer eine weitgehende Gleichstellung mit "Nichtunternehmern".

Voraussetzung für die Besteuerung als Kleinunternehmer sind:
1. Der Umsatz zzgl. die darauf entfallende Steuer übersteigen nicht 17.500 € im vorangegangenen Kalenderjahr UND
2. werden im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen.

WICHTIG: Ein Kleinunternehmer ist nicht berechtigt, die Steuer offen in einer Rechnung auszuweisen. Weist er sie dennoch aus, greift § 14 Abs. 3 UStG; danach muss er die ausgewiesene Steuer an das Finanzamt abführen, obwohl für die Umsätze die geschuldete Umsatzsteuer eigentlich nicht erhoben wird.

UND: Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist man für fünf Kalenderjahre an die sog. Regelbesteuerung gebunden!

3. Persönliche Haftung de Veranstalters: was ist damit bezweckt? Erscheint mir u.U. kontraproduktiv. Meist ist gewünscht dass der Unterzeichnende gerade NICHT persönlich haftet. Der dahinterstehende Verein/Gemeinde/Agentur, für den der Unterzeichnende als Vertreter fungier haftet ohnehin. Und wer will schon dass anstelle der Gemeinde nur der Kulturamtsmitarbeiter persönlich haftet? Also mE sehr missverständlich. könnte leicht ins Auge gehen.

Wir empfehlen Veranstaltern bei unseren Seminaren grundsätzlich solche Formulierungen zu streichen und durch folgenden Passus zu ersetzen: "Wir haften im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland".
Damit kommt automatisch der § 823 BGB (Verschuldenshaftung) mit ins Spiel.

Angenommen: Eine "Who"-Coverband kommt auf die Idee, bei jedem Gig sein Equipment zu crashen - soll das dann (überspitzt formuliert) auch der Veranstalter zahlen? Nach dem obigen Passus JA!

Aber es geht auch simpler: kein Veranstalter kann checken, in welchem Zustand ein Mucker sein Equipment mitbringt. Da könnte so manch einer auf die Idee kommen, sich seine Backline über den Veranstalter zu "renovieren".

Es sollte aber nur der haftbar gemacht werden, der auch einen Schaden verursacht.

lg
 
Hi,

vielen Dank für die Klarstellung. :great:
Nochmal wegen der Umsatzsteuer:
es gibt doch eine Regelung (hab sie um UStG-Dickicht gerade nicht gefunden), die besagt, dass man zwischen ca 7000 Euro und einem Betrag X Jahresumsatz sich freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen kann. Ab einem gewissen Betrag (X) muss man ja die USt abführen. Aber darunter gibt es eine "kann-Regelung", nach der man dann ja auch zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Weißt du da genaues drüber? Oder ist das die oben genannte Kleinunternehmerregelung und ich hab da was falsches im Kopf?

Ich hätte auch noch eine Frage: ab wann genau behandelt denn das Finanzamt eine Band als "Gewerbe" i.S.d. EStG? D.h. ab wann muss man diese "Einkünfte" denn in der Steuererklärung angeben? Welche Kriterien sind da ausschlaggebend? Bestimmter Jahresumsatz oder Größe/Menge der Konzerte o.ä.? Gibts da Richtlinien wo man das nachlesen kann?
Die Band als GbR unterliegt ja nicht der ESt, sondern jedes Bandmitglied als Gesellschafter muss die Einkünfte ja selbst im Rahmen seiner Einkünfte als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" versteuern, oder liege ich da falsch?

Gruß Chris
 
RfC schrieb:
Nochmal wegen der Umsatzsteuer:
es gibt doch eine Regelung (hab sie um UStG-Dickicht gerade nicht gefunden), die besagt, dass man zwischen ca 7000 Euro und einem Betrag X Jahresumsatz sich freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen kann. Ab einem gewissen Betrag (X) muss man ja die USt abführen. Aber darunter gibt es eine "kann-Regelung", nach der man dann ja auch zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Weißt du da genaues drüber? Oder ist das die oben genannte Kleinunternehmerregelung und ich hab da was falsches im Kopf?

Eine andere, als die geschilderte "Kleinunternehmerregelung" mit den entsprechenden Umsatzgrenzen ist mir nicht bekannt! Kann es sein, dass da jemand statt 17.000 (17.500) € fälschlicherweise eine eins verschluckt und nur 7.000 € gesagt hat?

RfC schrieb:
Die Band als GbR unterliegt ja nicht der ESt, sondern jedes Bandmitglied als Gesellschafter muss die Einkünfte ja selbst im Rahmen seiner Einkünfte als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" versteuern, oder liege ich da falsch?

Nee, right, Anlage GSE!

lg
 
RfC schrieb:
Ich hätte auch noch eine Frage: ab wann genau behandelt denn das Finanzamt eine Band als "Gewerbe" i.S.d. EStG? D.h. ab wann muss man diese "Einkünfte" denn in der Steuererklärung angeben? Welche Kriterien sind da ausschlaggebend? Bestimmter Jahresumsatz oder Größe/Menge der Konzerte o.ä.? Gibts da Richtlinien wo man das nachlesen kann?

@all,
da wir gesehen haben, dass das Thema STEUERN & ABGABEN / DIE BAND ALS KLEINBETRIEB doch etliche unter Euch beschäftigt, hat das Rock.Büro SÜD im Rahmen seiner Herbstworkshops extra dazu einen Workshop mit dem gleichen Thema ziemlich zentral in Deutschland positioniert: in ASCHAFFENBURG, wo auch die Macher dieses Boards sitzen!
Als Referent konnte ein überaus renommierter Steuerexperten und Fachanwalt verpflichtet werden, der auch bereits für unsere Rockbücher den Steuerteil geschrieben hat.

Details dazu unter www.allmusic.de (Rubrik "Musikerworkshops").

Vielleicht haben ja ein paar von Euch Lust anzureisen...

CU
 
Ok, danke schonmal. Aschaffenburg ist leider etwas weit weg... :(
Finde es aber klasse, dass sowas gemacht wird. :great: Schade, dass es das bei uns nicht gibt.

Gruß Chris
 

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