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Wegen 10-Euro-CD: Eric Clapton verklagt Ratinger Angestellte

Die Frage ist halt, ob "das Ganze" wenig glaubwürdig ist, obwohl vielleicht nur die Redaktion geschlampt (oder die Quelle schlecht gerechnet) hat.
Genau das ist meine Haltung. Wenn schon bei diesen so einfach überprüfbaren Dingen keine Sorgfalt waltet, traue ich der Zeitung oder der Webseite nicht zu, in den Feinheiten in irgendeiner Form verlässlich zu sein.

Die Information aus dieser Quelle ist nicht zuverlässig, nicht belastbar und sollte gar nicht weiter diskutiert werden.
 
Die Information aus dieser Quelle
deckt sich weitgehend mit der aus anderen Quellen, die die festgestellten Fehler nicht aufweisen. Und ist von daher aus meiner Sicht nicht "das Ganze".
 
Bitte den verlinkten Artikel genau lesen: Es ist die gleiche Kanzlei und das gleiche Vorgehen, wie im Clapton-Fall, es geht also um eine Abmahnung, nicht um eine Klage! Diese wäre nur möglich, wenn jemand die Unterlassungserklärung unterschreibt und anschließend dagegen verstößt (wie im nachfogend erwähnten Fall).
Ich bezog mich eigentlich nur darauf, dass - zumindest steht es so im Spiegel-Artikel - der Abmahnanwalt im Fall Maiden nicht aus eigenem Antrieb gearbeitet habe, sondern er "vom Management der Band beauftragt" worden sei.
Ob das so auch tatsächlich stimmt, steht natürlich auf einem anderen Blatt - wie mir ein befreundeter Jurist mal mitteilte, ist die Wiedergabe juristischer Sachverhalte durch Spiegel (o.ä.)-Redakteure zumeist eher mit Vorsicht zu genießen.
 
wie mir ein befreundeter Jurist mal mitteilte, ist die Wiedergabe juristischer Sachverhalte durch Spiegel (o.ä.)-Redakteure zumeist eher mit Vorsicht zu genießen.
Da scheint es in der Tat merkwürdige Dinge zu geben. Nachdem nun das Gericht in D'dorf die Sache (im "einstweiligen Verfahren", wie eine Quelle schreibt) verhandelt hat, wollte ich mich mal über das Ergebnis informieren. Erste Feststellung: Es war jetzt deutlich leichter, Artikel in "seriöseren" Medien zu finden, und es gibt detailliertere Angaben zum Verfahren. Zweite Feststellung: Das Gericht hat zu Gunsten von Herrn Clapton entschieden. Dritte Feststellung: Die Witwe will die Sache weiter durchziehen, trotz (oder wegen?) der Gebühren und Kosten in Höhe von 3 400€, die bis jetzt zu Buche stehen.

Wer aber glaubt, dass sich die Berichterstattung deckt, hat sich geirrt. Natürlich gibt es Artikel, die sich auf dieselbe Quelle (z.B. dpa) stützen und sich allenfalls in Formulierungen voneinander unterscheiden. Aber längst nicht überall findet sich die Info, dass evtl. ein Sachverständiger klären soll, ob der Mitschnitt tatsächlich nicht von EC autorisiert war. :nix:
 
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In dem Fall gibt es zu Weihnachten Neuigkeiten von Claptons Management:

Gegen die gerichtliche Entscheidung, die eBay-Auktion zu beenden, hatte die Witwe demnach Einspruch eingelegt. Und obwohl selbst der Richter ihr noch nahelegte, den Einspruch zurückzuziehen, wollte sie jedoch prozessieren und verlor dann vor Gericht. Das wäre alles nicht nötig gewesen, jedoch hatte die Witwe wohl auf das erste Schreiben von Claptons Anwälten patzig geantwortet: "Feel free to file a lawsuit if you insist on the demands", und das hatten die Anwälte dann halt auch so gemacht und die Auktion wie angedroht gerichtlich unterbinden lassen. 95% der Fälle würden allerdings eingestellt gegen Zahlung einer niedrigeren Gebühr und nicht vor Gericht gebracht. Clapton verzichtet nun auf den Geldbetrag, den er direkt erhalten hätte, die restlichen Kosten für Prozess und Anwälte muß die Frau jedoch tragen.

Die Verfolgung privater Verkäufer sei aber nicht das Ziel, warum Clapton Anwälte mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt hat, sondern ausschließlich der gewerbliche Verkauf illegaler Mitschnitte. Das halte ich schon aus Imagegründen für glaubwürdig, und wenn ich an die hier schon erwähnten Live USA-Mitschnitte denke oder an eine andere CD-Reihe, die 2 Nonnen mit Gewehren auf dem Cover zeigten, so gehören die alleine schon aufgrund ihrer miesen Qualität verboten. Auf denen konnte man teils die Songs nur erkennen, wenn man die bereits kannte. Manchmal nicht mal dann.
 
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Ich finde es immer schade, wenn nur eine Seite zu Wort kommt - in diesem Fall Claptons Management. Und frage mich schon, warum die Aktion von Claptons Seite - bzw. seiner Sachwalter hierzulande - nicht früher abgeblasen wurde. Dass es sich um eine Person handelte, die gerade nicht gewerblich unterwegs war, stand doch schon eine ganze Weile fest.

Im Übrigen bin ich nicht sicher, ob die Formulierung
verlor dann vor Gericht

der Weisheit letzter Schluß ist. Mir ist nämlich nicht klar, ob der Termin Mitte Dezember schon die endgültige Entscheidung in der "Sache" war oder ob es nur darum ging, weitere Verkaufsversuche der einen CD zu verhindern.
 
Ich finde es immer schade, wenn nur eine Seite zu Wort kommt - in diesem Fall Claptons Management.
Als Anwälte werden sie ihre Behauptungen belegen können, für den Fall, dass die Witwe dem widersprechen würde. Und es ist ja nicht so, dass die Frau keine Gelegenheit gehabt hätte, sich an die Presse zu wenden.

Und frage mich schon, warum die Aktion von Claptons Seite - bzw. seiner Sachwalter hierzulande - nicht früher abgeblasen wurde. Dass es sich um eine Person handelte, die gerade nicht gewerblich unterwegs war, stand doch schon eine ganze Weile fest.
Hätte die Frau sich ihre dreiste Aufforderung verkniffen, hätte es ja auch nicht so weit kommen müssen.

Im Übrigen bin ich nicht sicher, ob die Formulierung
verlor dann vor Gericht

der Weisheit letzter Schluß ist. Mir ist nämlich nicht klar, ob der Termin Mitte Dezember schon die endgültige Entscheidung in der "Sache" war oder ob es nur darum ging, weitere Verkaufsversuche der einen CD zu verhindern.
Es ging lediglich um die Verhinderung eines Verkaufes durch die Witwe, neue Verkäufer erhalten dann neue Post von Claptons Anwälten und können ja bei Interesse klären lassen, ob die CD nicht prinzipiell legal ist. Aber mittlerweile ist der Monat zum Einlegen einer Berufung vergangen sowie die geschätzt 5 Wochen der Urteilsabsetzungsfrist. Wenn also bis jetzt noch keine neue Entwicklung in den Medien verbreitet worden ist, kann man durchaus als der Weisheit letzten Schluss ansehen, dass die Witwe vor Gericht verloren hat.
 
Als Anwälte werden sie ihre Behauptungen belegen können
Ich glaube nicht, dass die Erklärung des Managements von Anwälten geschrieben wurde. Im Übrigen finde ich in der Erklärung keinen Hinweis darauf, dass die als Bootleg bezeichneten Scheiben schon lange praktisch nicht mehr gewerblich angeboten werden - obwohl es ja gerade die von EC und Anderen beauftragten Kanzleien waren, die dafür gesorgt haben. Dem Geschäftsmodell der "active bootleggers manufacturing unauthorised copies for sale" wurde der Boden entzogen. "sales of unauthorized and usually poor-quality illegal bootleg CDs are rife" - das war einmal. Hinzu kommt, dass sowieso kaum noch jemand CDs kauft...
Es ging lediglich um die Verhinderung eines Verkaufes durch die Witwe...mittlerweile ist der Monat zum Einlegen einer Berufung vergangen sowie die geschätzt 5 Wochen der Urteilsabsetzungsfrist. Wenn also bis jetzt noch keine neue Entwicklung in den Medien verbreitet worden ist, kann man durchaus als der Weisheit letzten Schluss ansehen, dass die Witwe vor Gericht verloren hat.
Sie scheint das ("einstweilige") Verfahren betreffend den beabsichtigten Verkauf ihrer CD in der Bucht verloren zu haben - aber das war nicht mein Punkt. Der zielte eher auf die (mögliche) Entscheidung in der Sache. Ob es eine solche Entscheidung inzwischen gibt, noch geben wird oder auch nicht, ist mir nicht bekannt.
 
Ich glaube nicht, dass die Erklärung des Managements von Anwälten geschrieben wurde.
Ich auch nicht, höchstens gegengelesen, aber das Management musste sich bei der Schilderung des Hergangs auf die Angaben der Anwälte verlassen.

Sie scheint das ("einstweilige") Verfahren betreffend den beabsichtigten Verkauf ihrer CD in der Bucht verloren zu haben - aber das war nicht mein Punkt. Der zielte eher auf die (mögliche) Entscheidung in der Sache. Ob es eine solche Entscheidung inzwischen gibt, noch geben wird oder auch nicht, ist mir nicht bekannt.
Wenn über zwei Monate später noch keine Klage eingereicht wurde, dürfte die Witwe dazu auch gar keine rechtliche Möglichkeit auf ein Hauptsacheverfahren mehr haben. Die geht nicht mehr das Risiko ein, auf weiteren Prozess- und obendrein vielleicht auch noch Gutachterkosten sitzen zu bleiben, um dann doch noch eine CD für ein paar Euro verkaufen zu dürfen. Clapton hat hier auf seinen Anteil verzichtet, irgendein EC-Fanclub wollte auch noch einen Teil der Kosten übernehmen, die Frau kann froh sein, so glimpflich davongekommen zu sein. Von daher kann man es weiterhin getrost als der Weisheit letzten Schluss ansehen, dass die Witwe vor Gericht verloren hat. Es gibt keinen Anlass, etwas anderes anzunehmen.
 
Der Haken an dieser Sichtweise ist halt, dass "der Weisheit letzter(!) Schluss" und "keine Entscheidung in der Hauptsache" nicht ohne Weiteres zusammen passen. Von daher könnte auch "der Weisheit letzter Schluss" ein, dass die Frau nicht - wie zunächst wohl beabsichtigt - am Ball bleiben konnte, weil schlicht und einfach die dafür erforderlichen Taler nicht hat. :nix:
 
Zuletzt bearbeitet:
weil schlicht und einfach die dafür erforderlichen Taler nicht hat. :nix:
Ja, selbstverständlich, davon rede ich doch! Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Die Frau hat im einstweiligen Verfahren verloren und es wird keine Entscheidung in der Hauptsache geben, weil es kein Hauptsacheverfahren mehr geben wird. Was für eine Hauptsache meinst du denn sonst?
 
ich habe auch in deutschen Super- und Media-Märkten "ganz legal" damals diverse CDs mit Live-Mitschnitten von SRV, Queen, und Tom Petty erstanden, mit "Papieren" und allem drum und dran. Die sind von recht unterschiedlicher Ton- und Performance-Qualität, und mir war damals als Teenager auch gar nicht klar dass die vielleicht nicht 100% Koscher waren.

z.B. die hier: https://www.discogs.com/release/6322240-Queen-Noblesse-Oblige

Da werden sicherlich noch mehr so potenzielle Bomben irgendwo schlummern...

Es war wohl ein Geschäftsmodell; die Medien wurden von unterschiedlichen Läden sowie auf Märkten und Plattformen verkauft. Wie soll dann ein Fan - oder im konkreten Fall eine Witwe - auf die Idee kommen, dass da was nicht stimmt, vor allem, wenn auch noch GEMA draufsteht?

Dein Hinweis lässt mich vermuten, dass auch das italienische Recht gewisse Möglichkeiten eröffnete ...

Soweit ich mich entsinne, war der Verkauf von Bootlegs damals für kurze Zeit uneingeschränkt erlaubt - für circa 3 Monate, schätzungsweise Frühjahr 1987 oder 1988. Man sah sie daraufhin in den ganz normalen Plattenläden. Ich erinnere mich speziell an einen Bootleg von Chris Rea, einem allseits bekannten Musiker aus der EU, von dem es leider quasi keine Liveaufnahmen gibt, weder auf Tonträger noch im Fernsehen noch bei YouTube, und schon gar nicht aus den Achtzigern (als er noch gute Musik machte ...). Wenige Monate später war dann nur noch der Verkauf von Bootlegaufnahmen aus den USA erlaubt. Den Chris-Rea-Mitschnitt aus den Achtzigern konnte man nicht mehr bekommen. 😢😢😢😢😢 Aber es gab trotzdem noch immer legal die LiveUSA-Reihe zumindest von amerikanischen Künstlern für eine Weile weiterhin ganz offiziell zu kaufen - völlig schizophrene Rechtslage, nur Juristen können so etwas aushecken. Irgendwann später wurde dann aber auch die Verbreitung amerikanischer Bootlegs untersagt.

Vielleicht kann hier jemand sachkundiges mal die korrekten Jahreszahlen dieser Gesetzesänderungen beisteuern?

Auch wenn die meisten Bootlegs eine fürchterliche Klangqualität hatten, waren einige doch verlockend: Manche Tonspuren mancher CDs/LPs klangen darauf schlecht und gleichzeitig andere Tonspuren/Instrumente richtig gut, zumindest aber glaubhafter als auf den offiziellen Livealben. Z. B. drückendes, knackig kickdrummendes Schlagzeug oder guter, original gitarrenampmäßiger Gitarrenklang, was mir mal bei einem Stevie Ray Vaughan Bootleg sehr positiv aufgefallen ist: Dünner Bandsound, aber der Gitarrenamp des Meisters klang so geil wie im Übungsraum: volle grandiose Schubkraft, die mir auch die audiophilen 180g-Vinyl-Pressungen seiner offiziellen Liveaufnahme nicht bieten können. Den SRV-Bootleg versuchte mir ein Arbeitskollege zu verkaufen, und als ich vom ersten Anhören voll begeistert war, behielt er ihn kurzerhand doch leider selber...
Irgendwo verschüttet schlummert noch auf irgendwelchen Bootlegs eine sinnliche Direktheit und Rauheit der Musik von teils längst verstorbenen Künstlern, welche die zu Tode ge-re-re-re-mixten, manisch über-desinfizierten Livealben der Majorlabels nicht überliefern. Auch wenn die meisten Bootlegs wie Mülltonne klangen.

Dies schreibe ich als der klangfetischistische, audiophile Musikgenießer, der ich bin, und der Jahrzehnte aufwändiger Optimierung in die eigene Stereo-Abhörkette und Raumakustik investiert hat. Von der Progband Pendragon gibt es ganz offiziell im Merchandizing die Live-CD 09:25 live aus 1986. Sie klingt dünn wie ein Bootleg, aber musikalisch funktioniert sie für mich spitze! Ich liebe diese Live-CD, egal wie schrottig sie klingt und egal wie unübersehbar (!) viele Live-CD-Auftritte Pendragon inzwischen in angeblich besserem Sound veröffentlicht hat.

Herzliche Grüße
Pit
 
völlig schizophrene Rechtslage, nur Juristen können so etwas aushecken. Irgendwann später wurde dann aber auch die Verbreitung amerikanischer Bootlegs untersagt. Vielleicht kann hier jemand sachkundiges mal die korrekten Jahreszahlen dieser Gesetzesänderungen beisteuern?
Ich bin kein Jurist, habe mich nur aus privater Neugier gefragt, was hinter der Meldung über den (versuchten) Verkauf einer Clapton-Cd , die zeitweise und anscheinend völlig legal in Deutschland verkauft werden konnte.
Vor diesem Hintergrund zwei Bemerkungen: "Aushecken" geht vermutlich an der Sache vorbei. Eher war es so, dass eine (doppelte) Gesetzes- bzw. Regelungslücke im Urheberrecht entdeckt und genutzt wurde.

Die Schließung einer dieser Lücken erfolgte - jedenfalls in Bezug auf Deutschland - nicht direkt durch eine Gesetzesänderung. Die Gesetzesänderung - genauer gesagt, die Änderung des Urheberrechts - wurde allerdings erforderlich, nachdem der Europäische Gerichtshof geurteilt hatte, dass die damalige Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Künstlern eine innerhalb der EU unzulässige Diskriminierung darstellte.

Wenn der Zeitpunkt von Interesse ist, würde ich von daher nach dem Zeitpunkt der entsprechenden Änderung des Urheberrechts gucken. Konkret ging es um einen der letzten § des Urheberrechts, in dem es der Geltungsbereich geregelt wird.

Die andere Lücke betraf die Veröffentlichung von in den USA gemachten Aufnahmen, und dazu habe ich keine Informationen.
Die Frau hat im einstweiligen Verfahren verloren und es wird keine Entscheidung in der Hauptsache geben, weil es kein Hauptsacheverfahren mehr geben wird.
Mein Punkt ist der, dass erst mit einer Entscheidung in der Hauptsache eindeutig festehen könnte, was rechtlich "der Weisheit letzter Schluss" ist. Eine solche Entscheidung kann immer noch kommen, z.B. wenn jemand mit einem besser gefüllten Geldbeutel oder entsprechender Rechtsschutzversicherung eine ähnliche CD anbietet und die Sache durchzieht. So lange das nicht der Fall ist, sind Aussagen über "der Weisheit letzten Schluss" m.M.n. verfrüht.
 
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Mein Punkt ist der, dass erst mit einer Entscheidung in der Hauptsache eindeutig festehen könnte, was rechtlich "der Weisheit letzter Schluss" ist. Eine solche Entscheidung kann immer noch kommen, z.B. wenn jemand mit einem besser gefüllten Geldbeutel oder entsprechender Rechtsschutzversicherung eine ähnliche CD anbietet und die Sache durchzieht. So lange das nicht der Fall ist, sind Aussagen über "der Weisheit letzten Schluss" m.M.n. verfrüht.
Ah, okay, dann beziehen wir uns einfach nur auf verschiedene Dinge, da du der Weisheit letzten Schluss erstmalig darauf bezogen erwähntest, dass die Witwe vor Gericht verloren hat (und für die war es das), und du mit der "Hauptsache" nicht das Hauptsacheverfahren in dem CD-Prozess meintest. Angesichts der Dauer, die eine Grundsatzentscheidung bereits nicht angestrebt wurde, angesichts des geringen Preises einer miserablen Gebraucht-CD und angesichts, wie du schon schriebst, der geringen CD-Käufer-Anzahl heutzutage musst du aber schon ein ungewöhnlich optimistischer Mensch sein, um das geltende Verkaufsverbot nicht als engültigen Stand anzusehen.
 
Dem ersten Teil kann ich (jedenfalls im großen und ganzen) zustimmen. Gerade deshalb dem zweiten nicht...
 
Magst du den Gedankengang hinter deiner Schlussfolgerung erklären?
 
Wohl nicht. Schade, hätte mich interessiert, wie man dem ersten Teil zustimmen kann und *gerade deshalb* dem zweiten nicht.

Überrascht aber nicht.
 

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