Richtet sich die Höhe nach der Auflage bzw. Verwendungszweck?
		
		
	 
Hallo Mercur, 
naja, als UNGEFÄHRE Messlatte sagt man, soweit ich mich erinnere, 
ungefähr 15% Beteiligung an den Nutzungsrechten für eine Text-Übersetzung. 
Das muss aber nix bedeuten. Die Musikwirtschaft ist Privatwirtschaft. Da darf 
also jeder als Beteiligung für eine Bearbeitung verhandeln was er möchte. 
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Und wie du schon richtig vermutet hast: das ist immer völlig abhängig von der 
Auflage und vom Verwendungszweck. 
Angenommen Timbaland würde den unbekannten Musiker "xy" anrufen, weil er 
eines der Stücke des Musikers bearbeiten und dann groß raus bringen will, 
dann würde der unbekannte Musiker (in der Regel) gut daran tun, ihm das Ding 
frei zu geben, selbst, wenn dabei nur 1-3 Prozent rumkommen. 
(Das wäre für die meisten unbekannten Musiker schon als Image-Gewinn und für 
Folge-Aufträge sehr ratsam ... mal davon abgesehen, dass dieser Fall nicht 
eintreten wird, weil Timbaland natürlich lieber mit Justin Timberlake zusammenarbeitet 
oder mit Nelly Furtado ...) 
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Anders herum, angenommen der unbekannte Musiker "xy" ruft bei dem Verlag 
von Madonna an und will einige ihrer Songs remixen und neu veröffentlichen ... 
... dann wird Madonna dem BEARBEITER in diesem Fall 
schätzungsweise maximal 
10-15% gewährleisten, WENN sie das überhaupt zusagt. 
... Und dann wäre es auch tendenziell besser für "den Bearbeiter", wenn er sich 
am Telefon mit "Hallo, hier ist Alex Christensen" melden kann. 
Das würde die Chancen einer Freigabe erhöhen und WENN das freigegeben wird, 
dann könnte Christensen wahrscheinlich noch ein paar Prozentpunkte mehr raus-
schlagen, zumindest im Vergleich zu "Musiker xy". 
Solche Leute ... also Musiker, die riesige Hits hatten ... haben allerdings in der Regel 
keine Lust auf "0815-Trittbrettfahrer" und sind NICHT gerade scharf drauf, dass 
jeder ihre Stücke bearbeitet und neu veröffentlicht. 
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Falls jemand nur zum privaten Vergnügen coole Musik remixen will(?) ... 
sollte er mal 
www.nin.com ansteuern ... !! 
 
Trent Reznor veröffentlicht viele seiner Einzelspuren und ruft zum Remixen auf! 
 
(... Diese coole S*u ...) 
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Also: Alles Verhandlungssache; alles eine Frage der Positionen; eine Frage der 
Auflage und vor allem ... mal wieder der GELDMENGE, um die es da geht, ... 
zudem noch eine Frage des Images (wenn DJ Bobo Rammstein remixen wollen 
WÜRDE, würden die Jungs das 
wahrscheinlich nicht so lustig finden, egal, wie 
viel Kohle da geht ...) ... und natürlich eine Frage dessen, wie bekannt die Songs 
vorher schon einmal waren. // Und welchen Bekanntheitsgrad und welchen Ruf 
"der anfragende Bearbeiter" in der Branche hat. 
Wenn sich ein "ganz schlauer" Bearbeiter überlegt hat: "Hey, ich mache einfach mal 
eine Übersetzung von Highway To Hell und noch 20 anderen Gassenhauern", dann 
werden sich die Verlage beziehungsweise die Urheber schon ihren 'gerechten' 
Anteil daran besorgen. (Oder natürlich, wie häufig bei solchen "0815-Anfragen", 
einfach absagen.) 
Wenn sich ein Bearbeiter sagt: "Ich will mal 20 völlig unbekannte Stücke von unbekannten 
Künstlern bearbeiten und für die Veröffentlichung werde ich 100.000 Euro Marketinggeld 
investieren", dann sieht die Sache schon anders aus ... 
 
Und zwischen diesen Extremen gibt es natürlich alle möglichen Abstufungen. 
Hoffe das hilft dir zur Orientierung. Also, einen festgelegen Satz gibt es da meines 
Wissens nach nicht. ... In jedem Bereich wird es allerdings "so ungefähre" Werte geben. 
Daher, Tipp: Frag doch mal direkt jemanden, der so etwas ähnliches macht, wie die 
fiktive Person in deinem Fall vor hat 
 
Beste Grüße 
Nils