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Wieviele Gitarren darf ein HartzIV-Empfänger besitzen?

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Hallo Forum,

ich habe mal die hypothetische Frage, wieviele Gitarren man besitzen darf, wenn man auf Sozialhilfe angewiesen ist? Darf man überhaupt höherwertige Instrumente besitzen? Oder muss man die erst verkaufen, bevor man Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Man hört ja öfter, dass Beamte der Behörde vorbeikommen, um die Lebensumstände/Wohnsituation zu dokumentieren. Was passiert denn, wenn der Antragsteller mehrere Gitarren an der Wand hängen hat? Oder eine mehrere tausend Euro schwere US-Edelgitarre nebst Röhren-Amp.

Können die dann verlangen, dass man die zu Geld macht? Oder ist das zur freien Entfaltung notwendige Handwerkzeug irgendwie geschützt. Wieviele oder welche Gitarren sind angemessen für einen HartzIV-Empfänger?

Glücklicherweise betrifft es mich nicht, interessieren würde es mich aber dennoch.

Gruß
Andreas
 
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Hallo

vor diesem Problem stand ich auch einmal.

Das zählt wohl zum "sonstigen Vermögen" wie Schmuck etc

Ich würde auf jeden Fall die Restwerte recht niedrig ansetzen auf Grund sehr niedriger Gebrauchtpreise.

Vielleicht fällt die Sammlung dann auch unter das sog. "Schonvermögen". Ergo 150 € pro Lebensjahr.

Genau: Beiziehung eines Dritten bei Hausbesuchen der ARGE. Siehe hierzu www.hartz4-forum.de
 
Vielleicht fällt die Sammlung dann auch unter das sog. "Schonvermögen". Ergo 150 € pro Lebensjahr.

Das ist eine sachliche Information. Vielen Dank!

Vanillekönich schrieb:

Du hast als Einzelperson eine Bemessungsgrenze für persönlichen Besitz (ich glaube das waren 4200,- Euro, bin mir aber nicht sicher!)

Rechnerisch müsste der Antragsteller demnach 28 Jahre alt gewesen sein, dann decken sich die Angaben. Das ist doch schonmal eine Hausnummer.

Gruß
Andreas
 

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