• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Gema Gebühren

  • Ersteller drummerseb
  • Erstellt am
D
drummerseb
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.06.07
Registriert
01.03.05
Beiträge
28
Kekse
0
Ort
Nürnberg
Hallo,
kann mir hier jemand vielleicht kurz und knapp erklären wann man Gema-Gebühren bezahlen muss und wann nicht?
Danke
 
Eigenschaft
 
soweit ich weiß wenn du öffentlich auftrittst und/oder geld velangst bzw. eintritt...
 
nein, davon hängt das nicht ab. Ob GEMA-Vergütungen bezahlt werden müssen, hängt in erster Linie davon ab, ob die Stücke, die man öffentlich aufführt, bei der GEMA gemeldet sind.

Ich würde hier aber einmal ausgiebig die Suchfunktion benutzen. Es gibt unzählige Posti8ngs darüber. Auf der Seite www.gema.de findet man mehr ...
 
je mehr man drüber liest (vor allem den Tarifdschungel), desto komplizierter wird´s... :screwy:
 
da hast du allerdings Recht!
 
..Zwecks Gema-Gebühren habe Ich folgende Info:

Wenn Ihr Songs spielt, die bei der Gema gemeldet sind, zahlt man dafür. Logisch bis hier hin.

Wie die Abrechnung bei Live-Auftritten ist, weiß Ich nicht; beim Pressen einer CD mit Gema-Songs drauf, zahlt man nach Spielzeit bezogen, den Gema-Anteil ..... :screwy:

Soll heißen: Gesamtspielzeit eurer CD ist 60 min....ein Cover ist drauf mit 6 minuten, somit erhält die Gema (..6minuten von 60 sollte 10% entsprechen....?!) 10% der Gemavergütung, die für eine komplett mit Gema-Material gefüllte CD veranschlagt ist.
Diese Vergütung einer 100% Gema-Titel CD steht bei 13,75% des Netto-Verkaufspreises der CD.

Um das Beispiel zu vervollständigen....10% von 13,75% von 8.-Euro.....damit müsstet Ihr 0,11 Euro PRO GEPRESSTER CD!!!! an die GEMA zahlen.

Zu lesen unter GEMA-Tarife für Tonträger

Es gibt aber eine Mindestvergütung. Wenn der Prozentuale Anteil der Gema-Titel zu niedrig ausfällt, greift diese Mindestvergütung.
Pro Gema-Titel bis 5 MInuten Spielzeit fallen mindestens 0,032 Euro an...

So......Ich hoffe Ihr seid jetzt genauso verwirrt wie Ich........Ja?.....Super :great:
 
also Grundsätzlich zahlt bei einem Konzert, Auftritt (öffentlich), der Veranstalter die Gema. Nicht die Band. Ihr könnt dem Veranstalter aber entgegenkommen und Eure Titel, die Ihr spielt auf einer Liste übergeben.
Das Thema Gema wird oft verkannt. Die Gema ist für die Musiker nicht die Böse, nein es sind die Guten. Sie vertreten Deine Rechte an Deinem Stück.
Jeder der schon einmal etwas veröffentlicht hat und dessen Stück z.B. im Radio gespielt wurde oder wird, freut sich nachher über eine kleine Auszahlung (Tantimen).

Achso. In der Regel zahlen die Veranstalter eine pauschale Gebühr an die Gema.
 
Falk schrieb:
Das Thema Gema wird oft verkannt. Die Gema ist für die Musiker nicht die Böse, nein es sind die Guten. Sie vertreten Deine Rechte an Deinem Stück.

Sorry...welche Rechte? Wie schon sooft gesagt, vertritt die GEMA ganz sicher keine Rechte an Deinen Songs, sie zieht lediglich Tantiemen bei den Veranstaltern, Radios usw. ein, um sie den Künstlern entsprechend zukommen zu lassen. Aber wie Du ja schon sagtest, zieht die GEMA bei den Veranstaltern die Gebühr (fast) pauschal ein und wenn Ihr keinen Anmeldebogen mit Euren Songs beim Veranstalter unterzeichnen lasst und diesen dann bei der GEMA einreicht, gibt es genau gar nichts. Bei einer Band, die im Jahr vielleicht 5-15 Auftritte hat, ist es auch egal, weil die Tantiemen lohnen nicht. Bei 50 oder mehr Auftritten im Jahr, schön Bundesweit, weil verschiedene GEMA-Bezirke und möglichst noch nen guten CD-Absatz, da sieht es dann anders aus. Da kommt schon ordentlich was zusammen, da sollte man dann auch alles schön verbuchen und verwalten.

Aber um Deine "Rechte vertreten" zu lassen, bist Du bei der GEMA falsch. Ganz im Gegentei, bist Du als Newcomerband bei der GEMA angemeldet, darfst Du nicht mal mehr Deine Songs als Download auf Deiner Seite zur Verfügung stellen, ohne dass Du dafür erstmal bezahlst. Und Deine CD.Pressung der ersten 500 Scheiben wird dann auch mit GEMa-Gebühren belastet. Und das ist für ne Nachwuchsband gar nicht mal so wenig. Also erstmal locker bleiben mit der GEMA.

Viele Grüsse...Martin
 
Jepp....

Rechte vertritt der Verlag, dein Anwalt oder sonnst wer.

Gema schaut nur, daß Du auch dein Geld bekommst, wenn irgendjemand in Deutschland deinen Song (....sofern Du Gema-Mitglied bist und dein Song durch die GEMA geschützt ist...) spielt.

Die Gema's sind also doch die "Guten" .....allerdings wie von Boomshop erwähnt, nur wenn Ihr wirklich halbwegs professionell unterwegs seid mit vielen Auftritten und einem gewissen Bekanntheitsgrad.

Da ich mich auch als "Newcomer" sehe, werfe Ich mein hart erspieltes Geld lieber für mein Equipment aus dem Fenster, als mir 'ne Gema Mitgliedschaft zu erkaufen und dann einzelne meiner Stücke zu schützen.

Wenn Ihr erst mal euren ersten Plattenvertrag abgeschlossen habt, dann könnt Ihr immernoch Gema Mitglied werden.

Und was wäre denn das Internet, wenn keine der zahlreichen Newbie-Bands mehr Ihre verkannten Chartstürmer auf der eigenen Bandpage zum Download anbieten darf?.....Stimmt........Sch*** Langweilig.
 
Mal ne Frage:

Es heißt ja immer wieder die Gebühren zahlt der Veranstalter und nicht die Band.

Folgendes Zenario:

Meine Band organisiert ein kleines Konzert in der Stadthalle.
Es werden einladungen an unsere Freunde verschickt (macht dann etwa 300 Mann/Frau ), andere kommen nicht rein (und später auch keiner mehr raus ;-) ).

Wir spielen ca. 50 Coversongs.

Muss ich nun diese Veranstaltung anmelden und GEMA zahlen oder nicht?
 
Das wird wohl die GEMA als "öffentlich" interpretieren. Somit müsst ihr anmelden und zahlen.

Jens
 
.Jens schrieb:
Das wird wohl die GEMA als "öffentlich" interpretieren. Somit müsst ihr anmelden und zahlen.
Hallo.
Ist das wirklich so, Jens? Wäre es falsch, wenn man voraussetzt, dass der Veranstalter oder der Betreiber der Location die GEMA-Anmeldung erledigt und dann auch finaziell trägt? Ich bezahle doch als Band oder auch als "Booker" für ne Veranstaltung nicht auch noch des Veranstalters GEMA und er fährt seinen Bierabsatz nach oben, weil ihm die Bands die Hütte vollzaubern... Oder sehe ich das falsch?

Gruss... Martin
 
Im Prinzip hast du recht, nur verstehe ich das in diesem Fall so, dass die Band das Konzert selbst veranstaltet. Sprich: Stadthalle mieten und Veranstaltung auf eigene Kappe durchziehen. So hört sich das zumindest für mich an.

Klar, wenn es einen Veranstalter gibt, der den Eintritt kassiert und auf seine Rechnung Gastro macht, sieht das anders aus... Aber einer muss in jedem Fall zahlen, und wer das ist, sollte man auch klären (schriftlich) - auf jeden Fall sich nicht darauf verlassen, dass es "der andere" schon machen wird. Das geht schief.

Veranstalter ist nicht immer der "Besitzer/Eigentümer" einer Location. In Kneipen und Clubs trifft das i.d.R. zu, aber bei Mehrzweck-, Stadt- oder sonstigen Hallen ist i.d.R. derjenige VA, der die Halle anmietet...
Genauer gesagt andersherum: Der Veranstalter ist derjenige, der das unternehmerische Risiko der VA trägt, der Hauptverantwortliche also, und der kümmert sich normalerweise auch um die Miete der Location...

Jens
 
Ja, genauso hatte ich das auch in Erinnerung.
Danke fürs ausführliche "auseinanderpflücken"...

Gruss...Martin
 
dunkelelf schrieb:
Folgendes Zenario:
Meine Band organisiert ein kleines Konzert in der Stadthalle.
Es werden einladungen an unsere Freunde verschickt (macht dann etwa 300 Mann/Frau ), andere kommen nicht rein (und später auch keiner mehr raus ;-) ).
Wir spielen ca. 50 Coversongs.
Muss ich nun diese Veranstaltung anmelden und GEMA zahlen oder nicht?

Seit Januar 2005 gibt es im U-VK-Tarif der GEMA eine Modifizierung. Danach müssen auch bei Veranstaltungen mit "geladenen Gästen" Urheberrechtsabgaben gezahlt werden.
Entscheidend ist alleine, ob urheberrechtlich geschütztes Material (Eure 50 Coverversionen) zur Aufführung gelangt.

Als Berechnungsbasis nimmt die GEMA die Produktionskosten (Hallenmiete, Technikmiete, ggf. Bandgage/n etc.) heran und teilt diese dann durch die Anzahl der "anwesenden geladenen Gäste" (sprich: wenn Ihr 300 einladet und es kommen nur 120, dann wird der Pro-Kopf-Wert = "fiktiver Eintrittspreis" auch teurer).

Wie manche aus unseren früheren Postings vielleicht wissen, hat das Rockbüro SÜD die GEMA in diesem Frühjahr für den wirklich günstigen GEMA-"Jugendtarif" mit dem Bayerischen Rockpreis PICK UP ausgezeichnet. Für diese Preisverleihung wurde genau aufgrund dieser U-VK-Modifizierung eine entsprechende GEMA-Gebühr fällig.

Der Hallenvermieter oder der Gastronom bleiben da außen vor. Erster wird von der GEMA nur dann in Regress genommen, wenn der eigentliche Veranstalter nicht (mehr) zahlungsfähig ist.

Viele Grüße
 
rockbuerosued schrieb:
Als Berechnungsbasis nimmt die GEMA die Produktionskosten (Hallenmiete, Technikmiete, ggf. Bandgage/n etc.) heran und teilt diese dann durch die Anzahl der "anwesenden geladenen Gäste" (sprich: wenn Ihr 300 einladet und es kommen nur 120, dann wird der Pro-Kopf-Wert = "fiktiver Eintrittspreis" auch teurer).

Das versteh ich nicht ganz. Wenn ichz sowas doch komplett privat mache, dann habe ich gar keine produktionskosten ?!
 
Wie Produktionskosten?
Hier geht es um die an die GEMA abzufühenden Tantiemen, da ja Musik gespielt wird, für die abgerechnet werden muss. Oder was verstehe ich jetzt falsch??
 
Oben is doch ne Def. von Produktionskosten:

Miete usw
 
Als Berechnungsbasis nimmt die GEMA die Produktionskosten (Hallenmiete, Technikmiete, ggf. Bandgage/n etc.) heran und teilt diese dann durch die Anzahl der "anwesenden geladenen Gäste" (sprich: wenn Ihr 300 einladet und es kommen nur 120, dann wird der Pro-Kopf-Wert = "fiktiver Eintrittspreis" auch teurer).
Was ist, wenn ich in eigenen Räumlichkeiten, mit eigenem Equipment Songs covere und auch keinen Eintritt verlange. Da dürften laut dieser Regel keine Gema Gebühren anfallen, weil ich keine Produktionskosten habe.
 
ronnie schrieb:
Was ist, wenn ich in eigenen Räumlichkeiten, mit eigenem Equipment Songs covere und auch keinen Eintritt verlange. Da dürften laut dieser Regel keine Gema Gebühren anfallen, weil ich keine Produktionskosten habe.

Es geht dabei um "öffentlich Aufführen" - das hat meines erachten nix mit Geld zu tun.

Uns wurde verboten einen titel öffentlich aufzuführen und auf unsere CD zu pressen, obwoh diese CD ausschließlich zu promotion Zwecken deklariert war.

Wir haben aber in der Band eine eventuelle Lösung gefunden:
Wir´sagen bei einem Gig, wir dürfen leider nicht die Punk-Version des Stückes Spielen und deshalb spielen wir dieses original nach.
Naja......wir sind halt alle zusammen hundserbärmliche Musiker und am ende hört sich das ganze halt wieder nach Punk an.....wir können's halt nicht besser. :D
Es hat sicherlich noch niemand Ärger bekommen, weil er schlechte Musik macht ......... denn sonnst würden im Radio nur noch 2-3 Lieder den ganzen Tag laufen.... :great:

Falls Ihr dies Probieren wollt - Ich weiss von nix
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben