• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Gema-Gebühren für Song covern???

  • Ersteller BigKahoona
  • Erstellt am
Oh mann, also ich arbeite mich jetzt seit Stundne durch das rechtliche Zeug und bin schon ganz durcheinander. Das is einfach ncih mein gebiet... aber langsam wird einiges klarer.
Eine dumme Frage habe ich aber (sorry wenns schonmal gefragt wurde, aber suchfunktion gibts nichts her und so find ich auch nichts...): von wie hohen gebühren sprechen wir denn bei einem gecoverten Song bei einem Auftritt?
 
von wie hohen gebühren sprechen wir denn bei einem gecoverten Song bei einem Auftritt?

*ironic mode on* "was kostet ein auto?" - "ähm.. lada, porsche, matchbox-auto, rennwagen,...?!"*ironic mode off*

das lizenzentgelt, das an die gema zu enrichten ist, richtet sich nach der art der veranstaltung und nach der größe der veranstaltung. und nicht danach, ob du nun einen oder zwei gecoverte songs spielst.
schau mal hier nach für richtwerte: http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/veranstaltung.shtml

lg saxycb
 
Oh Mann, das ist ja gefährlich, was hier für ein Haufen an Fehlinformationen präsentiert wird! Dieser Thread sollte zu 80% gelöscht werden, weil viele Aussagen schlichtweg falsch sind.

Um es in einfachen Worten zu sagen:

Wer bei einer öffentlichen Veranstaltung von der GEMA verwaltetes Material aufführt, der muss an die GEMA eine Gebühr entrichten, die sich nach dem verlangten Eintritt und der Größe des Veranstaltungsraumes in qm richtet. Und dabei ist es egal, ob da 1 oder 1.000.000 Leute stehen. Für Live-Konzerte kann man hier nachlesen, was das kostet: http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_tarif.pdf

Bei dem von der GEMA verwalteten Material spiel es auch keine Rolle, ob es von Hans Müller, Bon Jovi oder sogar von einem selbst ist. Solange es zum GEMA-Repertoire gehört, muss gezahlt werden. Wie schon richtig gesagt, zahlt hier in der Regel der Veranstalter. Die Bands selbst haben damit selten was zu schaffen, außer dem Veranstalter mitzuteilen, dass sie GEMA-Material aufführen. Unterhält der Veranstalter einen Generalvertrag mit der GEMA, zahlt er nicht pro Veranstaltung, sondern eine Pauschale für einen Zeitraum, in dem er dann eine bestimmte Anzahl von Konzerten veranstalten darf. Die genauen Zahlen kenne ich hier nicht.

Egal ist es ebenfalls, ob man ein einziges Lied spielt oder 6 Stunden lang Metallica rauf- und runterdüdelt, die Gebühren bleiben die gleichen.

Eigentlich recht einfach. :)
 
Oh Mann, das ist ja gefährlich, was hier für ein Haufen an Fehlinformationen präsentiert wird! Dieser Thread sollte zu 80% gelöscht werden, weil viele Aussagen schlichtweg falsch sind.


Da sagst Du was.

Diese Halbwahrheiten und Gerüchte rund um die GEMA nerven wirklich - zumal alle paar Tage ein neuer Thread zu dem Thema erstellt wird, in dem der ganze Mist dann zum x-ten Mal wiederholt wird.

Leute, informiert Euch doch erst einmal bei
http://www.gema.de
Das ist die richtige Quelle für solche Fragen. Wenn ihr es dann nicht versteht, könnt ihr ja hier nochmal nachfragen.

Es grüßt
das Tonkind
 
Das Problem ist die Übersichtlichtlichkeit der Gema Web Seite.
Diese ist für Leute (vor allen Dingen für Bands), die keine Ahnung von den "Fachbegriffen" haben, nur ein risiger Haufen von Informationen ohne weitere Struktur.

Wenn man keine Ahnung hat, weiss man auch nicht wonach man suchen soll...........:confused:

Topo :cool:
 
Wenn man keine Ahnung hat, weiss man auch nicht wonach man suchen


Das mag ja sein, aber mir kommt es immer so vor, als ob die Leute einfach keinen Bock haben, sich mit dem Thema ernsthaft auseinander zu setzen.
Lieber wird irgendwas wiedergekäut, was irgendwer mal irgendwo von irgendwem gehört hat, anstatt einmal richtig hinzugucken..

Und nebenbei: es gibt auch viele gute Beiträge zu diesem Thema (z.B. von user rockbürosüd) in diesem Board. Einfach mal etwas mehr Mühe geben, Leutz.

Es grüßt
das Tonkind
 
Fragen ist ja kein Thema, nur Unwahrheiten als Antwort geben halte ich für gefährlich. Wenn man's nicht genau weiß, soll man doch bitte die Füße still halten.
 
Oh Mann, das ist ja gefährlich, was hier für ein Haufen an Fehlinformationen präsentiert wird! Dieser Thread sollte zu 80% gelöscht werden, weil viele Aussagen schlichtweg falsch sind.

Um es in einfachen Worten zu sagen:

Wer bei einer öffentlichen Veranstaltung von der GEMA verwaltetes Material aufführt, der muss an die GEMA eine Gebühr entrichten, die sich nach dem verlangten Eintritt und der Größe des Veranstaltungsraumes in qm richtet. Und dabei ist es egal, ob da 1 oder 1.000.000 Leute stehen. Für Live-Konzerte kann man hier nachlesen, was das kostet: http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_tarif.pdf

Bei dem von der GEMA verwalteten Material spiel es auch keine Rolle, ob es von Hans Müller, Bon Jovi oder sogar von einem selbst ist. Solange es zum GEMA-Repertoire gehört, muss gezahlt werden. Wie schon richtig gesagt, zahlt hier in der Regel der Veranstalter. Die Bands selbst haben damit selten was zu schaffen, außer dem Veranstalter mitzuteilen, dass sie GEMA-Material aufführen. Unterhält der Veranstalter einen Generalvertrag mit der GEMA, zahlt er nicht pro Veranstaltung, sondern eine Pauschale für einen Zeitraum, in dem er dann eine bestimmte Anzahl von Konzerten veranstalten darf. Die genauen Zahlen kenne ich hier nicht.

Egal ist es ebenfalls, ob man ein einziges Lied spielt oder 6 Stunden lang Metallica rauf- und runterdüdelt, die Gebühren bleiben die gleichen.

Eigentlich recht einfach. :)


Hi Benni,

Du hast bzgl. der Halbwahrheiten sehr recht. Genau so wie mit Deinen Erläuterungen. Jedoch sind 1-2 Dinge, die Du schreibst nicht 100%ig korrekt bzw. unvollständig, sorry.

In geschlossenen Räumen ist die Anzahl der Leute dann egal, wenn es sich nicht um eine Aufführung ernster Musik oder vor Stuhlreihen (z.B. bei Liedermacherabenden o.ä.) handelt. Im Freien wird in aller Regel sogar immer die Gesamtbesucherzahl zur Berechnung herangezogen (besonders bei Stadtfesten etc.). Auch kann die Personenzahl dann eine Rolle spielen, wenn eine Veranstaltung sehr schlecht besucht ist, und die GEMA-Vergütungen im groben Missverhältnis zu den Einnahmen aus der Veranstaltung stehen.

Der Pauschalvertrag für Veranstaltungen, den Du als Generalvertrag bezeichnest, wird aber sehr wohl pro Veranstaltung geschlossen. Der Veranstalter muss jedoch mindestens 5 Veranstaltungen in dem Vertrag haben, da ein Vertragsabschluss erst ab 5 möglich ist. Jede Veranstaltung ist im Vertrag genannt und beziffert und wird (mit einem Vertragsnachlass) ansonsten genauso detailliert berechnet, wie bei einer Einzellizenzierung.

Viele Grüße
Marc
 
Fragen ist ja kein Thema, nur Unwahrheiten als Antwort geben halte ich für gefährlich. Wenn man's nicht genau weiß, soll man doch bitte die Füße still halten.

Klar, wollte auch keinem verbieten zu fragen.
Aber das Niveau der Fragestellungen sagt teilweise auch eine Menge aus.

Es grüßt
das Tonkind
 
Hallo M-Zee, danke für deine Ergänzungen. Meine Ausführungen waren (natürlich) auf das klassische Livekonzert bezogen, wie es hier sicherlich zu 95% interessiert. Indoor versteht sich, sonst ist das mit qm-Zahl auch recht sinnlos. Das mit dem Missverhältnis, wenn sehr wenig Leute kommen, war mir bisher nicht bekannt. Wieder was gelernt. :)
 
Hi Benni,

im Falle der "normalen" Livekonzerte Indoor ist das natürlich vollkommen richtig. Es gibt sogar Open-Air-Veranstaltungen, die nach qm abgerechnet werden, wenn der Platz z.B. aufgrund des Erhebens von Eintrittsgeldern klar abgegrenzt ist. Auch das jedoch nur bei "kleineren" Veranstaltungen.

Zum Missverhältnis, es gibt eine sog. Missverhältnisklausel, die als Tarif der GEMA veröffentlicht wurde, demnächst aber durch eine ähnliche Klausel in den Tarifen abgelöst werden soll.

Grüße
Marc
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben