DJ und die rechtliche Seite

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Servus Leute,

ich hab mir mal ein bisschen die ganzen Urheberrechte auf meinen original im Laden gekauften CDs, die ich noch habe, angeschaut und da heißt es ja eindeutig: "not for public performance!" bzw. "nicht für gewerbliche Nutzung". Ebenso handelt ja auch ITunes und Musicload.

Wie läuft das jetzt, wenn man öffentlich auftritt. Kann ja nicht sein, dass ich da meine ganzen CDs nicht mitnehmen darf? Reicht es, wenn man das bei der GEMA meldet? Oder wie wird das gehandhabt?

Und: Wenn ich auf ner privaten Party auflege und bekomm dafür ein Entgelt, dann wäre das ja auch ein "gewerblicher Zweck"...

Wie sind da Eure Erfahrungen? Und wie sieht das eigentlich bei Beatport und Co aus?

Grüße

Bene
 
Eigenschaft
 
Der Veranstalter der "öffentlichen" DJ Veranstaltung zahlt GEMA dafür, dass Du z.B. Deine CD's benutzen darfst und eben öffentlich aufführst.

Bei Kauf CD's und Platten ist das eindeutig und rechtlich unumstritten.

Bei download Songs wird es komlpex und ist sehr umstritten und hängt sehr stark von der Vereinbarung zwischen Dir und dem Download "Portal/Firma" ab. Man muss die Frage stellen, welche Lizenz Rechte Du genau erworben hast.

Weiterhin ist Frage, nach welchem Recht (Land), so ein "download-Vertrag" abgeschlossen worden ist und ob hier ggf. der sogenannte deutsche Erschöpfungsgrundsatz greift usw. usw. usw. usw.


Topo :cool:
 
Hmm, ok dann ist das mit den CDs schonmal nicht das Problem.

Aber ich hab auch einige Songs von Musicload und ITunes. Da werd ich denen wohl extra mal die Frage stellen müssen. Bzw. weiß das die GEMA vielleicht auch?

Grüße
 
da du nicht der erste sein wirst, sollte das eigentlich kein problem sein, dass die gema da bescheid weiß, u.u. sogar besser als das entsprechende portal.
 
So, das ist die Antwort der GEMA auf die Frage, ob man die heruntergeladene Musik auch öffentlich Spielen darf:

Sehr geehrter Herr ********,

anbei erhalten Sie einen Link auf ein Informationsblatt für DJs, in dem Ihre Frage beantwortet wird: GEMA - GEMA-INFORMATIONEN FÜR DISC-JOCKEYS.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die räumlich für Sie zuständige Bezirksdirektion, vgl. GEMA - Die GEMA-Bezirksdirektionen: Kompetente Beratung vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Conny Graßler

GEMA
Direktion Außendienst

Also so wie ich das verstehe, darf ich privat schonmal alles auflegen und wenn ich öffentlich auflege, muss ich im Vergleich zur "Originial-CD-Lizenz" 30% mehr Gebühr zahlen?

Versteht ihr das auch so?
 
die 30% zahlst nicht Du, sondern der veranstalter.
 
Das ist mir schon klar ;) Ich finde es nur wichtig, dass man da selbst auch Bescheid weiß.

Dann denke ich mal, dass mit dieser "30% mehr Gebühr" dann alles in Ordnung geht...
 
So stellt sich die GEMA das vor. Und wenn man erst einmal keinen Ärger als Veranstalter haben will, sollte man auch die 30% mehr bezahlen......aber unter Vorbehalt.

Man muss noch 2 Prozesse bzw. die Urteile dazu, die in Kürze vor dem BGH landen werden, abwarten.

Um das mal ganz einfach (extrem schwarz -weiß) auszudrücken, worum es dabei geht.

Man kauft ein Auto und ist Eigentümer und Besitzer. Nun sagt der Hersteller, nach Italien darfst Du nicht fahren oder Du musst 30% mehr Aufschlag zahlen.
Hier sagt der Autoeigentümer zum Hersteller: du spinnst Hersteller und verklagt ihn.
Bei einem Mietwagen von der Autoverleihung ist dieses ohne weiteres möglich.
Die dürfem einem sagen, nach Italien fährst Du nicht (in Analogie zu Napster - quasi Musik zur Miete)

Natürlich kann man jetzt sagen, man kann ein Auto (gegenständlich) nicht mit
mit Musiktiteln aus dem Internet (quasi virtuell) zu vergleichen sind, aber deshalb der Hinweis "extrem schwarz -weiß".

PS: die GEMA sieht das natürlich hier ganz anders. Und Leute mit einem juristischen Hintergrund mögen mir die stark vereinfachte Darstellung/Vergleich verzeihen.



Topo :cool:
 
Man kauft ein Auto und ist Eigentümer und Besitzer. Nun sagt der Hersteller, nach Italien darfst Du nicht fahren oder Du musst 30% mehr Aufschlag zahlen.
Hier sagt der Autoeigentümer zum Hersteller: du spinnst Hersteller und verklagt ihn.
Bei einem Mietwagen von der Autoverleihung ist dieses ohne weiteres möglich.
Die dürfem einem sagen, nach Italien fährst Du nicht (in Analogie zu Napster - quasi Musik zur Miete)


Hi Topo,
der Vergleich hinkt, denn durch den Kauf der CD bzw. das Herunterladen bist Du eben nicht Eigentümer der Musik sondern nur deren Nutzer.
Eigentümer bleibt der Komponist/Texter bzw. Lizenzinhaber.
Ich weiß schon, sollte schwarz-weiß sein etc., es wird nur immer so dargestellt, als wäre die GEMA der Böse bei dem Spiel. Man sollte nicht vergessen, daß die GEMA letztlich die Interessen der Musiker und Komponisten wahrnimmt, also unsere.
Ob mit den Abrechnungen alles fair und in Ordnung ist steht sicher auf einem anderen Blatt bzw. kann man (woanders) diskutieren, aber als Musiker fühle ich mich durch die GEMA vertreten, nicht beschissen.
Nix für ungut,;)

es grüßt
das Tonkind
 
Crane
  • Gelöscht von joe-gando
  • Grund: spam
tonkind
  • Gelöscht von joe-gando
  • Grund: spam
Hier wird immer nur von der GEMA geredet, hat mal als live DJ überhaupt nichts mit der GVL am Hut? Ich betreibe ein Webradio und dabei ist die GEMA wirklich eine Kindergartengeschichte im Vergleich zu dem, was die GVL einem an Regeln vorsetzt.
Die GVL ist es auch, die genauer auseinander fummelt, welcher Künstler was bekommt, bei der GEMA geht alles in einen großen Pott - und nicht immer sinnvoll.
 
hab mal noch ne Frage bezüglich öffentlich und privat:


ist es eine private Feier, wenn ich alle Leute, die kommen sollen, einlade, eine geschlossene Veranstaltung daraus mache, also keinem nicht-eingeladenen zutritt gewähre, aber einen Eintritt verlange (für die Getränke) - prakitsch einen Unkostenbeitrag?
 
ha ha, das ist wohl die häufigste frage, die ich mir übrigens auch jedesmal wieder stelle... Du bewegst Dich in diesem fall grundsätzlich in einer rechtlichen grauzone, das musst Du dann auch entsprechend geschickt anstellen :D aber die absolut geschlossene gesellschaft ist schon mal sehr gut.
 
hab mal bei der gema angerufen dashalb. auskunft war: sobald eintritt oder unkostenbeitrag erhoben wird isses wurscht ob geschlossen oder nicht. einzige chance legal zu bleiben is dann wohl für die getränke geld zunehmen oder ein sparschweichen aufzustellen und jedem mit hieben zu drohen, der nicht freiwillig spendet .

@tranqui

konnichiwa heintaiyaroo :D

lustig, worauf man so stöst, wenn man nach maudio torq und drm googelt...
 
ein sparschweichen aufzustellen und jedem mit hieben zu drohen, der nicht freiwillig spendet .

@tranqui

konnichiwa heintaiyaroo :D
das mit dem sparschweinchen funktioniert. und: naaniiii, tsh'kshou-bakayaro?! romanji FTW :D
 
hab mal bei der gema angerufen dashalb. auskunft war: sobald eintritt oder unkostenbeitrag erhoben wird isses wurscht ob geschlossen oder nicht. einzige chance legal zu bleiben is dann wohl für die getränke geld zunehmen oder ein sparschweichen aufzustellen und jedem mit hieben zu drohen, der nicht freiwillig spendet .

hey,

danke für die Info. Dann verkauf ich in Zukunft einfach die Getränke und gut ist. Das mit dem Sparschwein funktioniert eh nie.
 
doch, das tut es.
 
D
  • Gelöscht von joe-gando
  • Grund: 15 minuten hat's gebraucht;-)
E
  • Gelöscht von joe-gando
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