Rechtliche Grundlage

capsob
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Servus!

Wollte mich als Anfänger mal erkundigen, wie es läuft (gerade mit Laptop, Controller und MP3) bezüglich der rechtlichen Grundlage.

Um es mal näher zu beschreiben: Ein Bekannter hat mich gefragt, ob ich nicht bei seiner Geschäftsfeier für ein paar Stunden "auflegen" könnte. Jetzt siehts bei mir so aus, dass ich alle (bzw. die meisten) meiner CD´s als MP3 auf den Laptop gerippt habe.

- Muss ich jedes Mal die CDs mitschleppen, um "beweisen" zu können, dass ich das Original besitze?
- Wenn ihr CDs rippt, welche Einstellungen am besten, bzw. rippt ihr überhaupt?
- Boxen & Amp werden gestellt, wollte meinen Laptop, Controller, Kopfhörer, Kabel, etc. mitnehmen - gibt es irgendetwas, was unabdingbar wäre mitzunhemen?
- Bzgl. GEMA - muss man da irgendwas anmelden, aufschreiben, etc.?

Gibt es eigentlich generell einen Art Leitfaden für Anfänger?

mfg!
 
Eigenschaft
 
Die CDs müsste man als Nachweis normalerweise mitschleppen, da es so gefordert ist.

Aber:
Da Deinem Bekannten alle Geschäftspartner persönlich bekannt sind, handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft. Somit ist es kein öffentliches Auflegen und Dein Bekannter muss an die Gema nix bezahlen. Allerdings musst Du die Einnahmen, die Du machst, versteuern bzw. im Jahresausgleich angeben.

Rippen am besten mit EAC und dann mit Lame kodieren (320kbit, joint stereo). Allerdings kodiere ich bei den heutigen Speicherpreisen nichts mehr, das kommt alles 1:1 unkomprimiert auf die Festplatte.

Man sollte mal darüber nachdenken, welche Bitrate man nehmen würde, wenn es alle Bitraten von 64kbit bis 1511kbit geben würde. Würde man da auch mit 320kbit kodieren oder evtl. höher? Dann wäre man irgendwann im unkomprimierten Bereich.
 
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Da Deinem Bekannten alle Geschäftspartner persönlich bekannt sind, handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft. Somit ist es kein öffentliches Auflegen und Dein Bekannter muss an die Gema nix bezahlen.

Bist Du Dir 100% sicher? In anderen EU-Staaten muss man auch dann zahlen. Sobald mehr als die engsten Verwandten eingeladen sind. Ansonsten kann eine 1000PAX-Partye, auf der man nur mit Einladung reinkommt, auch eine "geschlossene Gesellschaft" sein...

Ich würde einfach hingehen/anrufen. Die können Dir alles in 15 Minuten erklären. Es wird davon abhängen, wieviel Leute kommen.

Ich weiß auch nicht, wie es in Deutschland ist, aber wenn Du eine CD auf Deinen Computer kopierst, fertigste Du eine Kopie an, für die Du keine Lizenz hast. Das geht gut, wenn Du das privat mit Deinem iPod machst. Aber nicht mehr, wenn Du es gewerblich nutzt. Diese Kopiene helfen Dir, Geld zu erwirtschaften und Du musst dementsprechend die Lizenzen haben.

Wie gesagt: Anrufen ;)
 
Andere EU-Staaten haben andere Richtlinien, das kann man nicht verallgemeinern.

Ich war einige Jahre im Deejayforum, dort wurde dieses Thema mehrmals durchgekaut. Was ich dazu geschrieben habe, ist das Ergebnis mehrerer Diskussionen zu diesem Thema.
 
Moin!

Also ob geschlossene Gesellschaft oder nicht, in dem Fall muß gezahlt werden es handelt sich hierbei um ein geschäftliches Ereignis. Eine Familienfeier ist da etwas anderes, wobei auch für Hochzeiten gezahlt werden muß, wenn nicht alle Leute miteinander verwandt sind. Klarer Fall eine Geschäftsfeier ist nicht GEMA frei!

Zitat von der GEMA Seite
Private Feier

Über die Nutzung von Musik bei privaten Feiern.

Bei der Klärung der Frage, ob die eigene Party öffentlich ist oder nicht, hilft ein Blick ins Urheberrechtsgesetz:

„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.

Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre geplante Musiknutzung öffentlich - und damit lizenzpflichtig - ist oder nicht, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den GEMA-Bezirksdirektionen gerne weiter.
Quelle https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/privatperson/private-feier.html

Kleiner Tipp, wenn die Feier in einer Gaststätte etc stattfindet, dann bezahlt meistens schon die Gaststätte Gebühren und du könntest so auflegen, weil dann de Veranstalter die Gaststätte wäre. Oft mußt du auch nicht selber zahlen, sondern derjenige der der Veranstalter ist, in dem Fall also die Firma die die Party macht.

Deine CDs mußt Du nicht mitschleppen, du mußt lediglich nachweisen können, das du der Inhaber der Originale bist, was du kannst wenn du die Musik zu Hause hast!

Leitfaden für Anfänger, ja lese hier mal etwas quer, und ja wenn du für deinen Job Geld bekommst müsstest Du ein Kleingewerbe angemeldet haben, sonst wäre es Schwarzarbeit. Ansonsten solltest Du schon ein wenig Kenntnisse mitbringen wie man auflegt und was du spielen kannst.

Greets Wolle
 
Auch servus,

Meines Wissens ist die rechtliche Grundlage so, dass der Veranstalter die GEMA-Gebühren zahlt.
Du solltest dem Veranstalter einer Liste der songs geben, die Du aufgelegt hast.
Auf Deutsch: das ist nicht Dein Problem sondern das des Veranstalters, also Deines Bekannten.

Einnahmen gibst Du in Deiner Einkommenssteuererklärung an.
Wenn sowas öfter vorkommt, solltest Du das als nebenerwerbliche Tätigkeit beim dem Finanzamt anmelden, was den Vorteil hätte, dass Du dann Kosten absetzen kannst, beispielsweise für Anschaffungen.

x-Riff
 
Danke erstmal Leute!

Also ist die GEMA-Sache des Veranstalters Sache, außer man legt für eine Hand voll Kumpels im Keller auf ;)

Aber ich würde gerne nochmal auf das von Nail.16 eingehen wollen:
...Ich weiß auch nicht, wie es in Deutschland ist, aber wenn Du eine CD auf Deinen Computer kopierst, fertigste Du eine Kopie an, für die Du keine Lizenz hast. Das geht gut, wenn Du das privat mit Deinem iPod machst. Aber nicht mehr, wenn Du es gewerblich nutzt. Diese Kopiene helfen Dir, Geld zu erwirtschaften und Du musst dementsprechend die Lizenzen haben...

Weiss da noch jmd was dazu?
 
Meines Wissens ist es so:

Du kaufst eine CD (original) und besitzt damit gleichzeitig das Recht, sie privat zu hören.
Du darst sie nicht kopieren und die Kopien verkaufen (oder sie umsonst verbreiten), Du darfst sie auch nicht (ohne Anmeldung und ohne dafür GEMA-Gebühren zu zahlen) öffentlich auflegen bzw. zu Gehör bringen.
Du darfst Dir für Deine privaten Zwecke eine Sicherheitskopie machen. Diese Sicherheitskopie ist gedacht für den Fall, dass die Original-CD Schaden nimmt - sie ist also wirklich nur eine Sicherheitskopie, die nur benutzt werden darf, wenn das Original ausfällt.
 
Moinsen!

Du darfst Dir für Deine privaten Zwecke eine Sicherheitskopie machen. Diese Sicherheitskopie ist gedacht für den Fall, dass die Original-CD Schaden nimmt - sie ist also wirklich nur eine Sicherheitskopie, die nur benutzt werden darf, wenn das Original ausfällt.

Nein! Man darf auch die CD rippen auf MP3 und dann die (Sicherheitskopie) öffentlich spielen. Man kann auch eigene Sampler usw. erstellen und die abspielen, nur erhöht sich dann der GEMA Beitrag um ca. 30%. Man braucht dazu ein sogenanntes einmaliges Verfielfältigungsrecht, deswegen auch die höhere Gebühr.

Kannst Du >HIER< nachlesen!

Greets Wolle
 
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Dann tut es mir leid, etwas unrichtig dargestellt zu haben.
Leider kann ich es nicht mehr aus meinem post löschen.

x-Riff
 
Moinsen!



Nein! Man darf auch die CD rippen auf MP3 und dann die (Sicherheitskopie) öffentlich spielen. Man kann auch eigene Sampler usw. erstellen und die abspielen, nur erhöht sich dann der GEMA Beitrag um ca. 30%. Man braucht dazu ein sogenanntes einmaliges Verfielfältigungsrecht, deswegen auch die höhere Gebühr.

Kannst Du >HIER< nachlesen!

Greets Wolle


Korrekt, auch eine Liste mit den gespielten Liedern wird von der GEMA (je nach Veranstaltungsgröße) i. d. R. nicht gefordert. Wenn alles ordnungsgemäß (Tonträger, Veranstaltungsfläche, Eintrittspreis, etc.) durch den Veranstalter angemeldet ist, sind die auch zufrieden.
 

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