......“immer“ Ärger mit Software Firmen/Service

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HCA Recording
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In den letzten Wochen beobachte ich bei mir selbst und in meinem „Umfeld“ eine massive Zunahme von ganz schlechtem Service im Musik-Software Umfeld. Hauptsächlich in Verbindung mit Online Registrierungen und After Sales Service.

Um das mal kurz an nur einigen Beispielen deutlich zu machen:

  • 1) Jemand kauft Plugins i.V.m. Hardware fürs Recording bei einem deutschen Händler für über 1000,-€. Die Plugins müssen in den USA freigeschaltet werden. Innerhalb von jetzt über 4 Wochen bekommen es weder der deutsche Händler, noch der deutsche Distributor hin, eine Freischaltung zu erreichen, da der online "Self-Service" des Herstellers nicht funktioniert.

  • 2) Jemand kauft sich eine „Tonstudio“ Software, deren Lizenz sich auf einem Dongle befindet. Nach User Protesten entschließt sich der Software Hersteller eine zusätzliche Online Registrierung einzuführen, u.a. um auch beim Verlust des Dongles dem User die Möglichkeit zu geben, zu beweisen, dass er die Lizenzrechte ordnungsgemäß erworben hat. Soweit sehr gut und sehr löblich für den Software Hersteller!
    Nun gibt es aber Probleme bei der Online Registrierung (eine andere Firma macht das im Auftrag des Software Herstellers), da der Server mitten drinnen abstürzt. Die Folge, die Lizenzen (auch für weitere Plugins) sind gelöscht. Das ist jetzt über 2 Wochen her. Niemand kann scheinbar dem Software User helfen. Er kann mit seinen für über 1500,- gekauften Programmen nicht arbeiten.

  • 3) Jemand kauft sich in einem Musikfachgeschäft ein Recording Interface. In der Werbung des Herstellers stand „ Ultra low latency“. Selbst mit Unterstützung eines Fachmanns, ist keine bessere Latenz als 26ms hinzubekommen. Der Kunde möchte das Interface zurückgeben – das Musikfachgeschäft weigert sich.......

  • 4) Jemand kauft sich für eine Keyboard Workstation eine Sounderweiterung online. Die notwendige Registrierung und Freischaltung klappt auch mit der Unterstützung des deutschen Vertriebes der Herstellers vorne und hinten nicht. Dem User reicht es nach etwas über 1 Woche. Er will nicht mehr und möchte sein Geld zurück haben. Der Hersteller sagt – nein geht nicht – Du User hast einen Software Kaufvertrag (online) nach dem Recht XYZ (Bundesland) in den USA abgeschlossen. Da geht das nicht.

  • 5) Ein Anwender nutzt eine Software schon sehr lange. Um die Software nutzen zu können, musste sich der User registrieren. Das hat der Anwender schon vor 4 Jahren gemacht. Nun wollte sich der Anwender ein neues Update runterladen. Er stellte jetzt aber fest, dass er das nicht mehr konnte, da sich seine E-Mail Adresse geändert hatte. Die Software ist auf eine andere E-Mail Adresse (das Mail Unternehmen wurde aufgekauft) registriert und der Anwender kann nicht updaten. Schon über 2 Wochen bekommt man das in Berlin oder den USA nicht gebacken, hier eine Umschreibung vorzunehmen.


Das sind jetzt nur ein paar Beispiele von mir und Freunden und bei weitem nicht alle und nicht die "Schlimmen". Bei denen ist schon Klage eingereicht.

Ich bin inzwischen „so etwas von pissed“ – wie selten zuvor!

Natürlich kann ich/man in den meisten Fällen juristisch etwas machen. Aber das hilft meinen Freunden oder mir im Einzelfall und dauert. Aber die Firmen machen doch so weiter.........?????

Irgendwie möchte ich so eine Art „Musiksoftware – Anwender – Vereinigung/Gewerkschaft“ gründen, um mit geballter Userpower einigen Unternehmen zu zeigen – so geht es nicht, was sie da machen.

Ich möchte diese Idee hier einfach mal zur Diskussion stellen.


Topo :cool:
 
Eigenschaft
 
Schwierieges Thema! Ich würde es etwa so interpretieren:

Fall 1: halte ich für klar. Produkt von vorneherein mangelhaft, Nachbesserung objektiv unmöglich = Kaufpreiserstattung :)

Fall 2: Daumen nach unten, wenn die Online-Registrierung nicht ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft war. :(

Fall 3: reine Auslegungsfrage: es entscheidet die Verkehrsanschauung ob mit "Ultra low latency" eine besondere(!) Eigenschaft verbunden ist. Der Vertrag entscheidet ob diese Eigenschaft zugesichert wurde.

Fall 4: Beim deutschen Händler gekauft? Dann siehe Fall 1. Sonst sehe ich eher schwarz.

Fall 5: keine Ahnung - ist sehr kompliziert. ein 'Recht' auf Support halte ich für kaum durchsetzbar.

Bei allen Fällen kommt es natürlich insbesondere auf die AGB und besondere Vertragsvereinbarungen an, die wir hier kaum erörtern können.

Unabhängig davon sind die geschilderten Geschäftsgebaren natürlich schon traurig. Von der juristischen Seite her ist Prävention angebracht. Wenn laut Prospekt ein Benziner-Mittleklassewagen im Drittelmix angeblich nur 6.35 l/100 km/h verbraucht, dann muß man den Verkäufer im Vertrag eben darauf festnageln. Anderenfalls muß man sich von der deutschen Rechtsprechung belehren lassen, daß ein Höherverbrauch von 10 % tolerierbar sei...
 
Punkt 5 hat sich ca. 50 Minuten später, wie ich eben erfahre, nachdem ich diesen Post geschrieben habe, plötzlich erledigt. Über 2 Wochen lang hat man das Problem scheinbar nicht verstanden. Ob das ein Zufall ist?????


Topo :cool:
 
Auch wenn es manche nicht hoeren wollen:
REAPER | About
+ Keine Dongles, Onlinefreischaltungen, Registrierung etc.
+ Jede Menge Updates (Bug Fixes + neue Features)
+ Gutes Support Forum
+ Unablaufende, -eingeschraenkte gratis Trail Version (testen kostet nichts!)
+ Preis nur 200 US$ (40 $ nicht kommerzieller Gebrauch)

- Ersetzt keine VSTi s oder Probleme mit bereits gekaufter Software oder anderer Software als DAWs :p
 
Naja, ich gehöre offenbar zu den (glücklichen?) Menschen, die in derlei Hinsicht noch nie Probleme hatten...wobei ich natürlich nicht leugnen will, dass die angesprochenen Dinge durchaus vorkommen :redface:

@Lucky:

Reaper ist ok sag ich mal. Aber es ist halt auch subjetiv: ich mag das Interface nicht, ich finds nicht intuitiv und nebenbei hässlich :p
Das ist aber auch bei Tracktion und Ableton Live der Fall. Die Cubase Oberfläche macht für mich noch am meisten Sinn. Ein anderer mag da andere Vorlieben haben.
Es ist also nicht immer nur der reine Funktionsumfang der entscheidet...

Was mich interessieren würde: wie läuft das mit der Commercial-License? Unter Purchase konnte ich jetzt keine Info finden, wie diese denn an den Mann gebracht wird. Es wird sich doch niemand eine 200$ Lizenz holen, wenn das Programm für 40$ das gleiche macht - so liest es sich jedenfalls.

Das fände ich dann schon so naiv, dass es direkt wieder drollig ist :redface:

Fazit: um noch mal aufs Thema zu kommen...der "Protest" ist wie bei fast allem eben nur durch eine Art konstruktiven Boykott möglich. Bei Produkten, die (auch bedingt durch die Infoplattform Inet) eine derart hohe Verbreitung genießen, ist das halt nahezu unmöglich finde ich. Zu mal der Großteil der User - wie ich - wohl selten mit Problemen dieser oder ähnlicher Art konfrontiert wird. Das meiste entpuppt sich ja als schlichter Anwendungsfehler, wie wir im Forum ja ständig erleben dürfen ;).

Aber da fällt mir gerade ja doch noch so ein Ärgernis ein: beim SE 3 liegt eine Demo von SX bei. Die wollte ich mal installieren vor einiger Zeit (auf meinem PC hier). Dongle angesteckt, ganz normal. Trotzdem irgendein Gezicke mit Lizenz, Programmstart nicht möglich...aber gut, ich hatte mich damals auch nicht näher damit befasst.
 
@Lucky:

Reaper ist ok sag ich mal. Aber es ist halt auch subjetiv: ich mag das Interface nicht, ich finds nicht intuitiv und nebenbei hässlich :p
Das ist aber auch bei Tracktion und Ableton Live der Fall. Die Cubase Oberfläche macht für mich noch am meisten Sinn. Ein anderer mag da andere Vorlieben haben.
Es ist also nicht immer nur der reine Funktionsumfang der entscheidet...

Was mich interessieren würde: wie läuft das mit der Commercial-License? Unter Purchase konnte ich jetzt keine Info finden, wie diese denn an den Mann gebracht wird. Es wird sich doch niemand eine 200$ Lizenz holen, wenn das Programm für 40$ das gleiche macht - so liest es sich jedenfalls.

Das fände ich dann schon so naiv, dass es direkt wieder drollig ist :redface:

Interface ist "skinable", naja zumindest kann man eigene buttons und color themes erstellen und die gradienten von den pannels einstellen, aber ist geschmackssache.

Zur Lizenz: Ja "die Trial version ist die Vollversion", d.h. die Trial version die nicht! zeitlich begrenzt ist beinhaltet alle features (und das sind reichliche).

P.S. AFAIK gibts im REAPER forum sogar leute die PT dafuer in der ecke stehen lassen :eek:
 
Zur Lizenz: Ja "die Trial version ist die Vollversion", d.h. die Trial version die nicht! zeitlich begrenzt ist beinhaltet alle features (und das sind reichliche).

Ja das ist klar, aber wo liegt jetzt der Unterschied zwischen non-commercial und commercial License? Ich erkenne da nur einen Sparvorteil von 160$ :p

Soll das echt auf Vertrauensbasis funktionieren? :confused:
 
Zumindest zu Punkt 3, man hat ein 2 wöchiges Rückgaberecht, von dem man ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen kann. Es handelt sich dabei ja auch wohl nicht ausschließlich um Software. Der Händler muss es zurück nehmen.

Soll ich mal was lustiges von nem Laptop - Kauf erzählen?
Laptop gekauft, ging 1 Tag, danach nichts mehr, sagt keinen Piep. Zum Händler gegangen, der hat es innerhalb von 2 Tagen "repariert", aber geändert hat sich an dem Zustand nichts. Wieder hin gegangen und wieder in die hauseigene Reparatur gegeben. Ab dann habe ich alle 2 Tage nachgefragt und es hieß jedes Mal in etwa, dass es morgen sicherlich fertig sei. Nach etwa zweieinhalb Wochen habe ich das Gerät zurück bekommen und wie sollte es auch sonst sein, immer noch kaputt. Daraufhin wollte ich das Ding zurückgeben und der Laden hat sich geweigert es zurück zu nehmen weil die 2 Wochen Gewährleistung ja schon rum waren... tja... vielen Dank dazu...
 
Navar schrieb:
Zumindest zu Punkt 3, man hat ein 2 wöchiges Rückgaberecht, von dem man ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen kann. Es handelt sich dabei ja auch wohl nicht ausschließlich um Software. Der Händler muss es zurück nehmen....
Sorry, aber die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes finden auf den 'Ladenkauf' keine Anwendung.

Navar schrieb:
Laptop gekauft, ... ...
Hast Du den Laptop bei einem deutschen Händler im Laden gekauft? Außerdem: Was hat das gesetzlich vorgeschriebene oder vom Händler eingeräumte Rückgaberecht mit Gewährleistung zu tun?
 
Entschuldige, ich bring manchmal die Begrifflichkeiten durcheinander, danke für die Korrektur.
Zu deiner ersten Korrektur, danke, gut zu wissen, man lernt ja nicht aus... also ignoriert das was ich geschrieben hab *g*
 
Ich glaube, man sollte Firmen beim Namen nennen.

IMO handelt es sich bei

1) um UAD
2) um Steinberg bzw. Cubase
3) um einen "scheiß" Händler;)
4) um Korg für den OASYS
5) um NI = Native Instruments
 
Jemand kauft Plugins i.V.m. Hardware fürs Recording bei einem deutschen Händler für über 1000,-€. Die Plugins müssen in den USA freigeschaltet werden. Innerhalb von jetzt über 4 Wochen bekommen es weder der deutsche Händler, noch der deutsche Distributor hin, eine Freischaltung zu erreichen, da der online "Self-Service" des Herstellers nicht funktioniert.

Hört sich ein bißchen nach Native Instruments an. Hab mir vor kurzen auch Software und ein Interface bei denen gekauft. Dadurch das sie jetzt 6 Produkte gleichzeitig auf den Markt geworfen haben, kommen sie überhaupt nicht mehr mit der Registrierung hinterher.

Keine Registrierung - Kein Service :mad:

Obwohl ich eigentlich dringend Hilfe brauche. Noch nicht mal eine Telefonnummer geben sie für den technischen Support raus. Wahrscheinlich weil sie Angst haben, das Leute mit gezogener Software "rotz frech" ihren Support in Anspruch nehmen. Ist ja verständlich, aber ich hab ein Interface was man nicht ohne weiteres aus dem Internet ziehen kann. :D Sind die denn nur blöd. :screwy:
 
Ruf in Berlin an - und mach denen die Hölle heiß!

NATIVE INSTRUMENTS GmbH
Schlesische Straße 28
D-10997 Berlin, Germany

Telefon: 030/61 10 35-0
Fax: 030/61 10 35-2600
info@native-instruments.de
 
Ruf in Berlin an - und mach denen die Hölle heiß!

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Telefon: 030/61 10 35-0
Fax: 030/61 10 35-2600
info@native-instruments.de

Danke für den Tipp. Es gab tatsächlich unter dieser Rufnummer einen technischen Support, obwohl auf der Homepage überall steht: "nicht für technischen Support".

Tja, nett waren die auch bei Native Instruments, doch helfen konnte mir keiner. Werd jetzt erst mal ein Thema erstellen wo ich mein Problem schilder. Vielleicht kann mir jemand im Board helfen.

Unter Interface findet ihr mein Problem, wäre sich also auskennt mit Soundkarten, Computern und Interfaces, kann mir gerne helfen.

Danke im vorraus. :great:
 
Ehrlich gesagt, ich verstehe Euch nicht. :confused: Wer Software (in Deutschland) kauft und keine Registrierung innerhalb angemessener Zeit (wo auch immer) herbekommt, der sollte dem Händler den Dreck für die Füße werfen und sein Geld zurückverlangen.

Das Thema "Nachbesserung" stellt sich doch gar nicht, wenn die Unfähigkeit einer Registrierung - und damit die Unfähigkeit der Nutzung dieses Produkts - objektiv nicht behebbar ist. Wenn ein inhärenter Mangel vorliegt, dann mag der Händler, so er kann, das Gegenteil dessen beweisen, gelingt ihm das nicht, ist die Sache doch klar.

Nur mal so in den Raum stellend:

Ist der Käufer hinreichend darüber belehrt worden, daß die Programm-Nutzung von einer Online-Registrierung abhängig ist und er (der Käufer) das Risiko eines funktionierenden Datenverkehrs selbst zu tragen hat?

Kann der Verkäufer dieses Risiko überhaupt auf den Kunden rechtswirksam abwälzen?

Und schließlich: einen Anspruch gegen den Hersteller sehe ich nirgends...
 

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