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Muss ich ein Gewerbe anmelden?

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papaschlompf
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Hi!

Ich bin in diesem Gebiet völlig unerfahren und beschreibe erstmal meine Situation:

Ich bin Musiker in einer Coverband. Bisher hatten wir keine Rechtsform und es wurde auch kein Geld ausbezahlt. Inzwischen ist meine Band eine Gbr, wobei ich kein Gesellschafter oder ähnliches bin. Wir spielen ca. 10-15 Auftritte pro Jahr, und pro Gig ist mit unserem Chef eine Gage von 50€ ausgehandelt. Er meint aber, ich sollten ein Kleingewerbe anmelden, dass ich das Geld bekommen kann. Da ich wie gesagt keine Ahnung habe, ist meine Frage:

Muss ich wirklich eine Rechtsform beim Rathaus anmelden oder kann ich das Geld auch so "einstreichen", ohne dass es "schwarz" ist? Sollte ich ein Kleingewerbe anmelden, hat das irgendwelche Auswirkungen auf evtl. einen zukünftigen/bestehenden Ausbildungsvertrag/Arbeitsvertrag?

Wär cool, wenn mir einer eine konkrete Antwort geben könnte, ohne auf irgendwelche Paragraphen hinzuweisen, da mir das Fachchinesisch nicht grade liegt!

Vielen Dank im Voraus!

Gruß, Markus
 
Eigenschaft
 
Hy Markus,

nicht ganz einfach zu beantworten...

geht man von der Jahressumme der evtl. Gage aus, ist eine "gewinnerzielende Absicht" nicht zu unterstellen und das ist die Hauptvoraussetzung für eine Gewerbeanmeldung.

Wenn Du alle deine Kosten gegen die 500 -750 Euro Gage aufrechnest, also Sprit-/Autokosten für Fahrten zur Probe/Gig, Saiten und sonstige Verbrauchsmaterialien etc. ist ein Gewinn nicht zu erwarten (alle Quittungen dennoch sammeln!). Bei einer grösseren Anschaffung, wie neue Gitarre oder Amp, wärst Du dann schon ziemlich schnell im Verlustbereich.

Zweiter Punkt ist allerdings die "Nachhaltigkeit" der Unternehmung, sprich Band mit Gigs.

Hier könnte dir ein pingeliger Finanzbeamter, wenn er z.B. die Gigankündigungen in der Zeitung lesen kann, mal neugierig werden und nachhaken. Ist aber eher unwahrscheinlich, da die Steuerprüfer sich verständlicherweise lieber mit liquideren Kandidaten beschäftigen.

Insoweit würde ich sagen, keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Allerdings hat eine Gewerbeanmeldung den Vorteil, dass Du alle Kosten um 19% USt. reduzieren kannst, weil Du dann "Vorsteuerabzugsberechtigt" bist. Dazu gehört aber Büroarbeit in Richtung Buchhaltung, mindestens aber eine Einnahme-/Überschussrechnung und die regelmässige USt.-voranmeldung an das FA.
Diese Arbeit ist einer der Nachteile, doch mit einer Gewerbeanmeldung bist Du nunmal offiziell "Unternehmer" und das bringt auch einige (lästige ?!) Verpflichtungen mit sich.

Aber eure Band ist eine GbR und damit steuerpflichtig. Alle Kosten, d.h. auch die an dich ausgezahlte Gage, werden in der Erklärung aufgeführt. Insofern ist dem Finanzamt auch bekannt, dass Du eine Gage erhalten hast. Wird hier ein Gegencheck gemacht, wird das FA sofort feststellen können, ob Du diese Einnahmen angegeben und versteuert hast.

Hier noch ein Tip: solltest Du dich entschliessen ein Gewerbe anzumelden, musst Du für deine Tätigkeit eine Rechnung schreiben. Hier musst Du dann zu den 50 Euro/Gig noch 19% Ust. dazurechnen. Evtl. kannst Du auch den verminderten Steuersatz nehmen, aber USt. musst Du auf jeden Fall noch aufschlagen, sonst betrügst Du dich selbst, da das FA von den 50 Euro die USt. haben will (= USt.-zahllast)

Mein Rat: einen guten Steuerberater aufsuchen und dich beraten lassen, wäre in deinem Fall gut angelegtes Geld, denn mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen.

Sorry, dass ich dir nicht konkreter antworten kann, aber wenn man bedenkt, dass sich 70% der gesamten (Steuerrecht-) Weltliteratur, mit dem deutschen Steuerrecht befasst, erahnt man, wie kompliziert das Leben (in D) sein kann.

LG
RJJC
 
Entschuldigung Real_JJCale,

Deine Ausführungen mögen ja imm Allgemeinen zutreffen, aber hier sehe ich die Sachlage doch anders:

Meines Erachtens erzielt er einfach zusätzliche Nebeneinkünfte - genau so als würde er Baby sitten oder Nachhilfe geben und davon von jemandem beauftragt werden. Natürlich sind diese Nebeneinkünfte in einer jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Er ist - so wie ich das verstanden habe - kein Teil der Band, die eine GBR ist. Ob das schlau ist, ist eine zweite Frage. Er wird quasi von der Band, die eine GBR ist, in einer Art Dienstleistungsverhältnis für Auftritte bezahlt.

So wie ich das einschätze wird er aber den zulässigen Freibetrag schwerlich überschreiten.

Richtig ist, dass er - wenn er diesen Weg geht - weder Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) geltend machen kann und dass er seine Kosten auch nicht angeben kann.

Wie wichtig das ist, muss man letztlich mal mit einem Bleistift ausrechnen.

Meines Erachtens hat das mit einem Gewerbe überhaupt nichts zu tun.
Es geht lediglich um eine Tätigkeit, die er freiberuflich ausführt und bei denen möglicherweise Kosten und möglicherweise Einkünfte anfallen.

Dies kann man einfach auch mal auflisten und in einem Gespräch mit dem Finanzamt klären. Die sind nicht nur auskunfts- sondern auch unterstützungspflichtig.

Natürlich kann auch ein Gespräch mit einem Steuerberater helfen - aber im Moment finde ich das etwas mit Kanonen auf Spatzen gezielt.

x-Riff
 
***
Es geht lediglich um eine Tätigkeit, die er freiberuflich ausführt und bei denen möglicherweise Kosten und möglicherweise Einkünfte anfallen.
***
x-Riff


ich hätte vielleicht noch anführen müssen, dass das deutsche Steuerrecht eine Fülle an "Gestaltungsmöglichkeiten" bietet...:)

Dein Ansatz ist durchaus auch eine.

LG
RJJC
 
Ich wollte es als Ergänzung hinzufügen, da die Leute meistens sofort ein Gewerbe vor Augen haben - mit Gewerbeschein und so weiter.

Dies trifft aber oft nicht zu - und erleichtert in vielen Fällen die Planung.

Ich würde aber in jedem Fall - wenn der threadersteller seine Musik weiter ausbauen will - eine Anmeldung erwägen, in der eben - wie Du es geschildert hast - Kosten und Umsatzsteuern geltend gemacht werden können.

Es ist in einem Post aber wirklich nicht möglich, die Fülle der Gestaltungsmöglichkeiten, die das deutsche Recht bietet, aufzuführen - schon gar nicht mit ihren Fürs und Widers.
 
nicht ganz einfach zu beantworten...

So weit Zustimmung...


Allerdings hat eine Gewerbeanmeldung den Vorteil, dass Du alle Kosten um 19% USt. reduzieren kannst, weil Du dann "Vorsteuerabzugsberechtigt" bist.

Das wiederum möchte ich so pauschal nicht unterschreiben.
Der OP sprach von Kleingewerbe, die Vermutung liegt also nahe, dass der Jahresumsaz nicht mehr als 17.500,- EUR betragen wird.
In so fern wäre §19 Abs. I UStG und somit die "Kleinunternehmerregelung" interessant.
Kleinunternehmer sein bedeutet, nicht am Umsatzsteuerverfahren teilzunehmen, also keine Umsatzsteuer abzuführen, aber eben auch keine Vorsteuer ziehen zu können.

Letzteres wäre interessant, wenn größere Anschaffungen anstünden (neue Gitarre, Amp... whatever), führt aber zu einem nicht unerheblichen Aufwand, der IMHO (noch) in keinem sinnvollen Verhältnis zum erzielbaren Vorteil steht.
Ein weiterer Schwachpunkt: Nach ein paar Jahren mit niedrigen Umsätzen und viel Verlust (zumindest auf dem Papier) wird idR die Gewinnerzielungsabsicht in Frage gestellt und das Ganze läuft unter "Liebhaberei".

Abgesehen davon würde ich annehmen wollen, dass es sich hier nicht um (nebenberufliche) Selbstständigkeit als z.B. Kaufmann handelt, sondern viel mehr um eine freiberufliche Tätigkeit.

Ich würde einfach mal beim FA anrufen und mich erkundigen...
 
Ich wollte es als Ergänzung hinzufügen, da die Leute meistens sofort ein Gewerbe vor Augen haben - mit Gewerbeschein und so weiter.

Soetwas wie einen "Gewerbeschein" gibt es nicht.
 
ist umgangssprachlich aber wohl sehr verbreitet, vllt hieß er ja auch früher tatsächlich mal so, keine ahung...

es steht halt gewerbe-anmeldung drauf, und es ist ein "schein" von einem Amt ;) da ist ja schon klar was mit gewerbe schein gemeint ist ;)
 
So ihr´s!

Vielen Dank erstmal für die vielen schnellen Antworten. Ich denke, dass ich wohl mal beim Finanzamt vorbeispazieren werd und mich dort näher informiere. Weiß aber jemand noch etwas bzgl. Auswirkungen auf einen Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag? Oder kann mir das Finanzamt auch darüber ne Auskunft geben?

Gruß, Markus
 
Hat denn die Ausbildung oder der Arbeitsvertrag etwas mit der Musik zu tun?
 
Hat denn die Ausbildung oder der Arbeitsvertrag etwas mit der Musik zu tun?

Im Zweifelsfalle dann, wenn ein (nebenberufliches) Gewerbe angemeldet ist, ja.
IdR wird der (zukünftige) Arbeitgeber nichts dagegen haben, so weit ich mich erinnere, ist er allerdings darüber zu informieren.
 
auf jeden fall beim arbeitgeber nachfragen. es gibt einige firmen, die soetwas nicht wünschen, und auch einige, die es schlichweg nicht dulden.
als ich noch azubi war (ja ich hab mal was vernünftiges gelernt :D) mussten sämtliche nebentätigkeiten beim arbeitgeber angegeben und von diesem genehmigt werden.

alles was mit harter körperlicher arbeit zu tun hatte, oder in einem auch nur annähernden zusammenhang mit dem arbeitsgebiet der firma stand wurde generell abgelehnt. ziel war wohl kauptte mitarbeiter und betriebsspionage zu verhindern. ein verstoß dagegen war ein kündigungsgrund. das gabs auch schriftlich. die waren aber gerade was sicherheitsbestimmungen angeht extrem streng. fragen sollte man auf jeden fall, und sich auch ne schriftliche einwilligung des arbeitgebers besorgen, für den fall der fälle..
 
Okay - klar - in diesem Sinne auf jeden Fall.

Es kommt allerdings sehr auf die Darstellung an.

Für oder gegen was möchte sich denn der Arbeitgeber absichern und welche Interessen verbindet er damit?

Er möchte natürlich erstens, dass Du dem Unternehmen mit Deiner ganzen Arbeitskraft zur Verfügung stehst. Wenn Du beispielsweise zusätzlich morgens Zeitungen austrägst und ständig übermüdet bist, dann findet er das in der Regel nicht schick.

Er möchte natürlich zweitens, dass Du Die beruflichen Fähigkeiten und Beziehungen, die Du Dir durch den Arbeitgeber und in der bezahlten Tätigkeit aneignest, privat und eventuell gegen die Firma nutzt. Beispielsweise wenn Du die Geschäftskunden nutzt, um für Deine Band zu werben oder Gigs zu organisieren. Oder Du unabgesprochen mit dem Firmenwagen zu gigs fährst etc.

Hört sich vielleicht für Dich und das, was Du musikalisch machen willst, etwas konstruiert an, aber generell sind diese Interessen des Arbeitgebers berechtigt und plausibel.

Heißt in möglichen Gesprächen mit Deinem Arbeitgeber:
> eher als Hobby darstellen denn als freiberufliche Tätigkeit.
> versichern, dass das Deine Arbeitskraft nicht beeinträchtigt
Und dann bitte auch wirklich nicht jeden Montag oder am nächsten morgen nach dem Gig oder der Probe verkatert und übernächtigt auftauchen etc.
> beispielsweise im Vergleich sagen: wer Fußball spielt, lebt eigentlich mit einem höheren Risiko, denn beim Musikmachen verletzt man sich in der Regel nicht.

Es gibt größere Firmen, die eindeutige Regelungen haben, die für alle gilt.
In kleineren Firmen geht es oft darum, dass man ein offenes Gespräch sucht, der Arbeitgeber das Gefühl hat, Du kannst seine Interessen verstehen und nutzt seine Toleranz nicht aus.

x-Riff
 
Hi Markus,
Gewerbe anmelden musst Du nicht, da freiberuflicher Musiker kein Gewerbe ist, sondern eben eine freiberufliche Tätigkeit. Das ändert aber nicht am Status gegenüber dem Finanzamt. Normalerweise müsstes Du dann deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden, und jährlich eine Einnahme/Überschussrechnung machen. Da das Ergebnis aber bei den Minigagen, die Du bekommst wahrscheinlich negativ ausfällt, würde ich an deiner Stelle zwar alle Belege sammeln, aber mit der Anmeldung warten. In der Regel ist es auch so, dass das Finanzamt dir nach ein paar Jahren Minus Liebhaberei unterstellt, und deine Musikertätigkeit nicht mehr anerkennt (weil viele nutzen ihr Musikerdasein um kräftig minus zu machen, und auf diese Weise ihre Steuerlast in ihrem Dayjob zu verringern).
Der Band (Gbr) würde ich Quittungen über die Beträge ausstellen, auf keinen Fall Rechnung mit MwSt oä.
 
@ X-Riff: Bin mir nicht sicher, wie du das mit der Ausbildung gemeint hast. Also, es hat wirklich etwas mit Musik zu tun. Wenn alles klappt, werd ich Musikalienhändler. Ich weiß, dass in dem Laden fast alle aktiv nebenher Musik machen, daher denk ich nicht, dass das ein Problem darstellt. Außerdem kann es ihnen eigentlich nur Recht sein, wenn ich von den Problemen der Kunden auch etwas verstehe, denk ich. Außerdem hab ich das auch in der Bewerbung schon angegeben.

Wie gesagt, werd ich mal zum Finanzamt gehen, und mir Infos einholen bzw. nach deren Unterstützung fragen bzgl. was für mich wohl am ehesten in Frage kommt.

Dass ich nicht grade noch halb besoffen im Geschäft auftauchen sollte seh ich als selbstverständlich an, also glaub ich nicht, dass ich meinen Arbeitgeber in der Hinsicht enttäuschen werde :great:
 
Hi papaschlompf,

war mir halt nicht so klar, ob Dein job/Deine Ausbildung (hoffentlich klappt es!) was mit der Musik zu tun hat. Na - das ergänzt sich doch prima denke ich.

Ansonsten neige ich zu etwas drastischen Formulierungen, um deutlich zu machen, worum es geht.

Schreib mal, was beim Finanzamt rausgekommen ist,

herzliche Grüße,

x-Riff
 

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