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Vom Musikhaus beschissen

Cloppy
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Hi,
ich bin ziemlich frustriert (bin mir übrigens nicht sicher, ob das hier der richtige Bereich ist. Bitte an den Mods, dass gegenfalls zu verschieben.).
Und zwar war ich heute im Musikhaus meines Vertrauens, worin ich auch schon viel Geld investiert habe (fast 1000€, was für nen Schüler wie mich ziemlich viel Geld ist), gefahren, um mir ne E-Gitarre mit Verstärker zu kaufen. Nach vielem ausprobieren, entschied ich mich für eine Epiphone Les Paul Studio+. Ich hatte eine rote Ausführung angespielt. Nachdem ich dem (in meinen Augen mittlerweile geldgeilen) jungem Mitarbeiter meine Wahl zukommen ließ, fragte ich noch, ob der 6-Saiter auch in schwarz zu haben wäre. Der meinte, dass wäre kein Problem, da geht er mal kurz ins Lager. Fertig eingepackt (Das Teil kam übrigens 359€ exklusive Verstärker und kleinkram wie Gurt, etc) übergab er es mir dann. In vollstem Vertrauen fuhr ich die 50km wieder nach Hause und pack das Teil aus. Schwarz, gut. Dann halt ich sie mal ins Licht, dann die Ernüchterung: Der Lack war überall völlig zerkratzt, das Schlagbrett war von Kratzern übersät. Ich war schon stinksauer, als ich mir die Misere von hinten ansah. In der Mitte, eine Armada von richtig böse tiefen Kratzern. Und dann fiel mir auf, dass das Teil ein Preisschild an einer Saite dran hatte. Ich begann zu stutzen, da dass eigentlich nur Vorführmodelle haben. Und dann die Erleuchtung: Als ich ihm nach einer Studio Plus in schwarz fragte, meint er, dass er sie da habe, aber er mir mal ne rote Ausführung gibt. Er hat mir also das völlig zerkratzte Vorführmodell eingepackt und war beim besten Willen nicht im Lager. Zudem noch den vollen Preis bezahlen lassen. Und der Hammer war: Kurze Zeit nachdem mir auch der Sound etwas merkwürdig vorkam, sah ich, dass ich eine Les Paul Studio in der Hand hielt und keine Plus. Ich will nicht sagen, dass es Welten sind, was den Sound betrifft, aber es war ein deutlicher Unterschied zu hören, der mir missfiel (Verstärker war der gleiche wie im Geschäft). Natürlich gleich angerufen. Der Mitarbeiter meinte nur, ich müsste da dann morgen mal vorbeikommen. Und dann kam er noch mit Preisnachlass. Wenn ich ne neue haben wöllte, müsste man die erst bestellen :screwy: Ich dachte mein Schwein pfeift.

Habt ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht und was sollte ich eurer Meinung nach am besten tun?

Besten Danke für die Aufmerksamkeit
 
Eigenschaft
 
naja wenn der die net zurücknimmt, dann nenn mir mal den namen und die adresse ;) nee also ich denk ma, wenn die net wollen, dass de juristisch wirst, dann werden die die zurücknehmen und vll wegen der "unannehmlichkeiten" noch n päckchen saiten oder so drauflegen, wenn nicht, geld zurück anderer laden... sowas is mir echt noch nie untergekommen unverschämtheit...
 
Ganz sachlich bleiben. Besteh drauf, dass dein Schaden an Fahrtkosten/Versandkosten irgendwie beglichen wird, am besten durch Kleinteile (Kabel, Saiten) oder sowas, da hier der Verkäufer weniger verliert, als wenn er dir nen Preisnachlass gibt.

Du bist zwar nicht schuld daran, dass dir was Falsches eingepackt wurde, aber generell würde ich, grade bei einer neuen Gitarre, schon im Geschäft mal nachprüfen, ob mit dem Teil alles stimmt (Kratzer, Einstellung der Mechaniken etc.), da es selbst bei neuen Geräten oft noch Qualitätsschwankungen gibt.

Sieh es einfach als Lehrgeld an ;)
 
Gitarre zurückgeben, Kaufpreis erstatten lassen, Laden verlassen, nie wieder zurückkommen.

So würd ichs handhaben, was du tust ist da natürlich dir überlassen.
 
@ skarnickel: eigentlich auch meine meinung, außer der verkäufer gesteht ein, dass es sein fehler war (was ja eigentlich schlecht sein kann) und begleicht den "schaden" und vor allem die dreistigkeit
 
Keine gute Aktion von dem Musikhaus. Kann im Eifer des Gefechtes sicher mal passieren ... man ist ja schließlich Mensch und Mensch macht nunmal Fehler. Man hätte das aber etwas geschickter regeln können was die Reklamation Deinerseits anbetrifft. Die Leistung eines Mitarbeiters würde ich aber nicht festmachen an der Gesamtleistung des Musikhauses ... Wer so anfängt der schafft es auch Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Man hat mir mal beigebracht genau das zu kaufen was man in der Hand hatte und auch für gut befunden hat ... Wer kann Dir schon garantieren das die eingepackte Neuware besser ist als das angespielte Model für das Du Dich entschieden hast ???
 
Gitarre zurückgeben, Kaufpreis erstatten lassen, Laden verlassen, nie wieder zurückkommen.

Ja klar, so war auch meine erste Idee, aber das wird nur schwer zu managen sein, da das der einzige Laden in der Umgebung is der (eigentlich) was taugt. Und ich hab mich nu so auf das Ding gefreut.

@Bannockburn
Ja da hast du sicherlich recht, war sicherlich auch etwas naiv von mir (kann ja sein, die Gitarre is nich in Ordnung ohne böse Absichten des Verkäufers). Allerdings lebte ich nicht in dem Glauben, dass ich a) ne andere Gitarre und b) ein Vorführmodell untergeschoben bekomme, darauf wäre ich nie gekommen, da ich eigentlich auch immer nur gutes über den Laden sagen konnte, da die Mitarbeiter immer kompetent beraten haben und auch mal Kleinkram wie Gurt oder Kabel umsonst dazu gegeben haben (als ich mir meinen Bass beispielsweise kaufte).
 
Ne, wie gesagt, war ja nicht deine Schuld, damit konnte man wirklich nicht rechnen, aber das solltest du dir trotzdem angewöhnen.
Wenn du die Gitarre gleich im Laden auspackst und anspielst, fällt dir vielleicht auf, dass sie nicht bundrein ist, oder der Hals etwas krumm, das kann alles vorkommen. Und dann kann man gleich mal sagen "Ich kauf das Teil, aber bitte stellt's mir vorher noch gescheit ein".
Auf jeden Fall besser, als wenn man's erst zuhause merkt ;)
 
Ich kauf auch keine Jeans im Laden, ohne sie anzuprobieren.
 
1. KLarer Fehler vom Laden. Bring das Zeug zurück und schildere den Fall dem Inhaber, nicht dem Verkäufer.

2. Lerneffekt für Dich (und das wurde hier im Forum ja auch schon 1.000.000 mal erwähnt: Keine Gitarre ist zwangsläufig identisch mit dem selben Modell des selben Herstellers. Also immer vorher in die Hand nehmen, was man hinterher bezahlt.

Und dann kam er noch mit Preisnachlass.

iNicht daruf einlassen. Du wolltest ja schließlich was Anderes kaufen.

Wenn ich ne neue haben wöllte, müsste man die erst bestellen

Ist doch logisch, wenn sie die nicht am Lager haben.


Ich kauf auch keine Jeans im Laden, ohne sie anzuprobieren.

Antwort OT bzw. dann doch nicht:

Habe ich neulich zum ersten Mal gemacht :redface:. Selber Markenhersteller!, selbe Modellnummer!! selbe Größe! selber Preis - exakt davon habe ich bereits sehr zufrieden 3 Stück. Folge: Stoff deutlich(!) schlechter, zu lang, andere Oberschenkelweite... und zurückgegeben den Fetzen --- Wenn da schon bei Hosenmarkenware heute kein Verlass auf Name und Modelltyp ist - bei Instrumenten erst recht nicht.
 
Geht garnich sowas. Der Laden hat schließlich nen Ruf zu verlieren.
 
Bin auch der Meinung, dass das eine riesen Sauerei ist. Ich würde mir mein Geld erstatten lassen und dann hätten die mich gesehen.
Wenn ich mit einen VW Golf bestelle, bekomme ich ja auch keinen Polo...

Und ja, Markenjeans passen idR jahrelang, wenn man nicht gerade ne Weightwatcher-Diät macht oder das andere Extrem erlebt.

Ein Päcken Saiten zum Trost? ...was soll das? Die einzige Gutmachung wäre die Plus zum Preis von der Studio... ;)

think
 
Dann warten wir mal ab, was der Threadsteller Neues zu berichten hat. Immerhin hat er sich ja seit 5 Tagen hier nicht mehr blicken lassen und nicht reagiert. Wäre ja nicht der einzige Thread, wo ~ 100 ;) Leute auf eine Frage antworten, der Fragesteller jedoch nie wieder auftaucht und niemand den realen Rest der Geschichte erfährt.
 
Minderjährige Schüler verfügen eigentlich nur über Taschengeld. 1000 € gehen über das hinaus, was man nach § 110 BGB ausgeben darf, ohne daß die Eltern zustimmen.

Ohne Absegnung der Eltern ist der "Kauf" schwebend unwirksam. Kommen die Eltern & widersprechen dem Kauf, ist der Vertrag nichtig.
 
wie so viele schon gepostet haben nur kaufen was man angespielt hat.. bei solchen sachen sollte man einfach kein "blindes vertrauen" haben schließlich ist es dein sauer verdientes geld. Schon recht nicht wenn du eine wegstrecke von 50 km hast...
 
Minderjährige Schüler verfügen eigentlich nur über Taschengeld. 1000 € gehen über das hinaus, was man nach § 110 BGB ausgeben darf, ohne daß die Eltern zustimmen.

Ohne Absegnung der Eltern ist der "Kauf" schwebend unwirksam. Kommen die Eltern & widersprechen dem Kauf, ist der Vertrag nichtig.

Darum geht es hier aber mal überhaupt nicht, wenn du den Beitrag richtig gelesen hättest.
 
Korrekt. Also bitte - unter Beachtung der verschärften Regeln für dieses Forum - eng beim Thema bleiben. Danke.
 

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