Garantie bei Musicstore Köln

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guitarman95
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Hallo,
da meine Gitarre einige Kratzer hat von denen ich nicht weiß woher sie kommen, habe ich mir überlegt ob ich sie vielleicht umtausche, aber ich weiß nicht ob man es umtauschen darf wenn es nur Kratzer sind und nichts defektes.
Wisst ihr vielleicht ob es geht?
 
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Kommt wohl drauf an wann und wie du sie gekauft hast, bei Internetkauf hast du ja das 14 tage rückgabe recht laut deisem Fernabsatz(?) gesetzt

Wenn du sie im Laden gekauft hast wirst du wohl auf die Kulanz des Verkäufers hoffen müssen
 
Ich habe sie genau letzte Woche Donnerstag im Laden gekauft er sagte es gibt 3 Jahre Garantie
 
Ich habe sie genau letzte Woche Donnerstag im Laden gekauft er sagte es gibt 3 Jahre Garantie

Ich glaub in deinem fall ist das eher ne Glückssache ob das unter Garantie fällt. Du musst irgendwie belegen, dass die Kratzer nicht von dir stammen. Und denk dran, Kratzer können schon entstehen wenn du ne Gürtelschnalle trägst oder n Armband mit Eisen oder etwas der Gleichen. In dem Fall, denk ich nicht dass Musicstore dafür bürgt. Die Kratzer müssen halt vom Werk da sein. Und wenn du die Gitarre zurückgibts, musst du wohl den entstandenen Lackschaden durch bares ausgleichen.
 
Ich glaub in deinem fall ist das eher ne Glückssache ob das unter Garantie fällt. Du musst irgendwie belegen, dass die Kratzer nicht von dir stammen. Und denk dran, Kratzer können schon entstehen wenn du ne Gürtelschnalle trägst oder n Armband mit Eisen oder etwas der Gleichen. In dem Fall, denk ich nicht dass Musicstore dafür bürgt. Die Kratzer müssen halt vom Werk da sein. Und wenn du die Gitarre zurückgibts, musst du wohl den entstandenen Lackschaden durch bares ausgleichen.


Da ist so ein großer Kratzer neben den Steg unter den Saiten. Aber ich hab da noch nie hingepackt.
 
Da das hier wahrscheinlich gleich in einen konkreten Fall der Rechts Beratung ausarten wird, schließe ich mal vorsichtshalber diesen Thread.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob und wie der Mangel bei/nach der Übergabe der Ware vom Käufer geprüft worden ist und ob dieser Mangel unverzüglich "gemeldet worden ist".

Unverzüglich heißt : ohne schuldhaftes Zögern.

Weiteres findet man i.d.R. in den AGBs von Händlern zum Thema Garantie/Gewährleistung und Mangel.


Topo :cool:
 
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