Wo bekommt man Musik her?

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mauri1994
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Hi,

hab von nem DJ gehört, dass der bei nem Service angemeldet ist, bei dem man (sein Gewerbe anmelden muss!) pro Monat 10€ oder so zahlen muss und man regelmässig komplette Alben von Künstlern oder auch Chartsammlungen, Fetenhits, Hitgiganten usw. als Rar-Datei zugeschickt bekommt. Die kann man brennen und dann legal benutzen. Weiß zufälligjemand wie die Seite heißt?!
 
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kosten musicload oder napster nich 10€ /monat?
denn promopools sind ja generell eher umsonst...

allerdings gibs da auch noch whitelabel.net, da kriegste dann files, die du nir in serato in guter quali hören kannst...
 
gibt es so was wie Whitelabel.net auch mit bekannten Musikern und gibts da auch so was wie "Fetenhits" Zusammenstellungen oder Charts-CDs oder so?
 
nein gibt es nicht, weil die musiker auch geld verdienen wollen. sobald es kostenlos wird, handelt es sich meist um illegales zeugs.
bei napster ist auch das problem, dass du die lieder nicht öffentlich vorführen darfst. steht auch in den agb´s.
 
bei napster ist auch das problem, dass du die lieder nicht öffentlich vorführen darfst. steht auch in den agb´s.

Dass man die Lieder nicht öffentlich aufführen darf, steht auch auf jeder Audio-CD drauf. Genau für diesen Zweck bezahlt der Veranstalter Gema-Gebühren. Sofern diese Gebühren ordnungsgemäß abgeführt werden, darf man auch die Titel von Napster & Co. öffentlich spielen. Das ist jedenfalls meine Information.
 
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Dass man die Lieder nicht öffentlich aufführen darf, steht auch auf jeder Audio-CD drauf. Genau für diesen Zweck bezahlt der Veranstalter Gema-Gebühren. Sofern diese Gebühren ordnungsgemäß abgeführt werden, darf man auch die Titel von Napster & Co. öffentlich spielen. Das ist jedenfalls meine Information.

So ist auch meine laienhafte juristische Einschätzung.

Topo :cool:
 
ich meine bei napster gab es aber irgendeinen haken. werde mich mal informieren.

aus den agb´s
Ein "Stream" ist ein Musikstück, das Sie unmittelbar abspielen, während Sie im Service eingeloggt sind. Sie können während des laufenden Abonnements so viele Streams abspielen, wie Sie möchten. Es ist Ihnen nicht gestattet, ein Musikstück, das "gestreamt" wird, aufzunehmen, zu kopieren oder downzuloaden oder Dritte hierbei zu unterstützen. Napster zählt für Abrechnungs- und Analysezwecke, wie oft Sie ein bestimmtes Musikstück "streamen". Ein "Download" ist ein Musikstück, das Sie auf die Festplatte Ihres Computers herunterladen und das Sie während der Laufzeit Ihres Abonnements so oft, wie Sie möchten, abspielen können. Während der Laufzeit Ihres Abonnements können Sie beliebig viele Downloads machen. Sie können jeden Download auf bis zu zwei (2) weitere Computer kopieren, die Ihnen gehören (was eine Gesamtzahl von drei Kopien ergibt). Wenn Sie Downloads auf CDs brennen oder sie auf kompatible tragbare Geräte übertragen wollen (und dabei nicht den nachfolgend beschriebenen "Napster to go"-Service benutzen wollen), dann müssen Sie sie als gekaufte Musikstücke bezahlen

heißt mMn , dass man, wenn man die Lieder wirklich downloaden will ganz normal bezahlen muss. die napster flat beinhaltet nur den stream von einem oder mehreren computern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Napster Flat beeinhaltet den Download als wma mit einer "DRM Signatur" in der Datei.
Die Datei ist solange wie das "Napster Abo" läuft z.B. mit dem Windows Media Player abspielbar - jedoch nicht mit z.B. mit TP.
Die Napster Flat ist jedoch überwiegend nur für "Mainstream Musik" (ohne Wertung) zu gebrauchen. "Spezial Musik" unter DJ Gesichtspunkten kommt nur sehr zeitversetzt bis gar nicht. Möchte man letzteres muss man zu beatport usw.

Wobei itunes für mich ein No Go ist.

Topo :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist Ihnen nicht gestattet, ein Musikstück, das "gestreamt" wird, aufzunehmen

Ich bin zwar juristischer Laie, aber m. E. ist diese AGB-Aussage unwirksam. Denn laut Gesetzgeber ist eine Analogkopie von einer rechtskonform abgespielten Audiodatei erlaubt. Und nichts anderes ist hier bei Napster der Fall. Ich glaube kaum, dass Napster sich da einfach so rausreden kann, indem sie so etwas in die AGB schreibt.

Zweitens: Wer kann das konkret überprüfen? Das Abgreifen des Streams findet ja lokal auf dem eigenen PC statt, d. h. Napster kriegt gar nicht mit, ob man den Stream aufnimmt. Am Ende hat man nur eine selbst aufgenommene MP3-Datei, und deren Herkunft kann ja niemand mehr überprüfen.

DJ Nameless

Die Napster Flat ist jedoch überwiegend nur für "Mainstream Musik" (ohne Wertung) zu gebrauchen. "Spezial Musik" unter DJ Gesichtspunkten kommt nur sehr zeitversetzt bis gar nicht. Möchte man letzteres muss man zu beatport usw.

Sicher, die Auswahl bei Napster an echter Underground-Musik ist tatsächlich nicht so sehr groß. Im Techno/House/Trance/Electro-Bereich sind Anbieter wie Beatport sicher am besten.

In anderen Richtungen kann Napster hingegen wiederum punkten, z. B. bei Volksmusik. Hier ist das Angebot nahezu lückenlos: Man findet nicht nur die Top-Stars wie Patrick Lindner, Wildecker Herzbuben, Kastelruther Spatzen oder Hansi Hinterseer, sondern ich habe da auch schon eher unbekannte Volksmusik-Acts wie die Argeter Buam, Takeo Ischi, Vreni & Rudi oder Günther Stern gefunden. In Bezug auf Volksmusik lässt das Napster-Angebot sogar die P2P-Tauschbörsen alt aussehen. Bei manchen anderen Genres sieht es ähnlich aus.

DJ Nameless
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin zwar juristischer Laie, aber m. E. ist diese AGB-Aussage unwirksam. Denn laut Gesetzgeber ist eine Analogkopie von einer rechtskonform abgespielten Audiodatei erlaubt. Und nichts anderes ist hier bei Napster der Fall. Ich glaube kaum, dass Napster sich da einfach so rausreden kann, indem sie so etwas in die AGB schreibt.

Das ist m.M. nur bedingt richtig, da man bei Napster ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht (quasi Miete) erwirbt. Hier ist eine Einschränkung der Nutzungsrechte durchaus in Teilen möglich.
Zum Vergleich: miete ich ein Auto, kann mir der Vermieter untersagen z.B. nach Rußland mit dem Auto zu fahren.
Kaufen ich ein Auto, kann der Verkäufer des Autos mir nicht untersagen mit dem Auto nach Rußland zu fahren.

Topo :cool:
 
wahrscheinlich, weil kein arsch mit internetanschluss volksmusik hört :)

Meiner Oma musste ich vor 2 Wochen erst lang und breit erklären, dass man Musik jetzt auch downloaden kann.
 
Okay, wir bewegen uns zwar langsam off topic, trotzdem halte ich die Info in diesem Zusammenhang für wichtig: es ist so ziemlich egal, ob man eine gestreamte, genapsterte, kostenpflichtig heruntergeladene oder auf einer eigenen CD vorliegende Audiodatei brennt oder auf die Festplatte packt, um sie als DJ aufzuführen: sobald ein Titel nicht von einem Original-Tonträger, sondern von einer selbst gebrannten CD oder einem Laptop abgespielt wird, wirds (wenn man nicht noch zusätzliche Rechte einholt) tatsächlich illegal!

Bei der GEMA heißt es dazu, dass eine (Sicherheits)kopie einer eigenen CD oder eines anderweitig rechtmäßig erworbenen Titels nur für private Zwecke erlaubt ist. Sobald man diese "vervielfältigte" Audiofile öffentlich aufführt, fallen zusätzliche Kosten für die Vervielfältigungsrechte an.

Siehe hier: http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/informationen/information_discjockeys.pdf

Zurück zur Frage: spätestens also wenn man von solch einer Plattform DJ-Songs runterladen könnte, müsste man sicherstellen, dass diese Vervielfältigungsrechte inklusive wären, denn sonst kannst Du die Daten zwar auf Deine Festplatte packen, darfst sie aber nicht öffentlich abspielen - solange der Veranstalter zu den GEMA-Gebühren nicht auch noch diesen Quatsch on top bezahlt.

Letztlich bleibt also nur die klassische Lösung: ein DJ sollte seine Musik auf Original-Tonträgern haben und sie auch von dort abspielen. Das ist sowohl rechtlich wie auch qualitativ der einzig wirklich gangbare Weg für einen Profi.
 
hä, sind die X prozent extra an gemagebühren für mp3s-djs nicht inzwischen gang und gebe?


Zitat:

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zu-sammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesem Fall erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
 
So erscheint mir auch die Rechtslage aus Sicht der GEMA.

Wenn ich allerdings den Aufschlag bezahlen müsste (wenn ich Veranstalter wäre), hätte ich dagegen geklagt und sicher über die Instanzen hinweg gewonnen, da dieser Aufschlag juristisch gesehen, äusserst fragwürdig erscheint.

Topo :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd mal gerne wieder auf die Ausgangsfrage "Wo bekommt man Musik her?" zurückzukommen...
Was könnt ihr empfehlen?
Meine Gedanken waren bis jetzt:
- Gebrauchte CD´s bei Ebay/Amazon
- Ganze CD-Sammlungen aufkaufen (Ebay/DJ Forum/Flomarkt/...)
- oder doch lieber alles über Online-Download-Portale kaufen?
- funktioniert das evtl wie oben angesprochen über eine 10-Euro-Flat?
- habt ihr noch andere gute Vorschläge?

LG Tim
 
nutze eine kombination aus allem oben genannten, ergänze es um den guten alten plattenladen und bleib von diesem komischen flatrates weg... qualität statt quantität!
 
H
  • Gelöscht von peter55
  • Grund: Werbung

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