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Trad. Blues, Gemapflicht?

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Blues-Opa
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Hallo!

Angenommen man beschäftigt sich hauptsächlich mit den ganz alten Bluessachen der Anfänge und der "vorelektrischen" Zeit. Nun wird man immer wieder mal gefragt, ob man nicht bei kleinen ehrenamtlichen Events auch mal paar Sachen spielen würde, z. B. kleinere Feste einer Dorfgemeinde, oder in einer Ausstellung von Hobbykünstlern. Allerdings weiß niemand wie das mit der Gema ist bei diesen Sachen, Geld ist natürlich keins da, und dann macht mans lieber doch nicht.

Hat jemand von euch da schon eigene Erfahrungen mit dieser Art Musik, ist die überhaupt Gemapflichtig? Ist ja alles uralt, meist so etwa 1920-40, als Komponist wird häufig auch "Trad." angegeben, und es existieren oft schon in dieser Zeit zahlreiche unterschiedliche Versionen. Zudem spielt man meistens seine eigenen Versionen, nur instrumental auf akustischen Instrumenten, und bastelt sich meist seine eigenen Arrangements ... vom Stil her alles eher Hintergrundmusik, kein "Auftritt" im eigentlichen Sinn.
Auf der Gema-Seite bin ich da nicht wirklich fündig geworden, und die dortige Suchfunktion war immer deaktiviert ...
 
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Option "Bei der GEMA anrufen" ist immer gut.

Ansonsten dran denken, dass die wenigsten "Traditionellen" Blues Songs tatsaechlich "Traditionell" sind. Oft orientiert man sich doch an "der" Version eines bestimmten Kuenstlers, die es auf einem bestimmten Album oder diversen Compilations gibt, und zack ist man drin.

Option 1: Man sucht sich eine Referenzversion und meldet das bei Auftritten entsprechend an
Option 2: Man sagt, man spielt "seine" Stuecke und kann machen was man willt, sitzt aber im Zweifel - wenn man halt doch ein Stueck gecovert hat und es zu Problemen kommt - im Problem mittendrin
 
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ambee
  • Gelöscht von ambee
Hat jemand von euch da schon eigene Erfahrungen mit dieser Art Musik, ist die überhaupt Gemapflichtig? Ist ja alles uralt, meist so etwa 1920-40, als Komponist wird häufig auch "Trad." angegeben, und es existieren oft schon in dieser Zeit zahlreiche unterschiedliche Versionen. Zudem spielt man meistens seine eigenen Versionen, nur instrumental auf akustischen Instrumenten, und bastelt sich meist seine eigenen Arrangements ...

Die Schutzfrist endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (nicht 70 Jahre nach der Erschaffung des Werkes). Insofern könnten einige der Werke durchaus noch urheberrechtlich geschützt sein. Auch bei "eigenen Versionen" oder "eigenen Arrangements" verbleibt das Urheberrecht bei dem Originalkomponisten.

Die vom Veranstalter zu zahlenden GEMA-Gebühren sind übrigens meistens längst nicht so hoch wie befürchtet. Oft fällt nur der Mindestsatz in Höhe von rund € 22,- (pro Veranstaltung) an. Hier findet man eine Übersicht über alle Tarife: https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz.html
 
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Die vom Veranstalter zu zahlenden GEMA-Gebühren sind übrigens meistens längst nicht so hoch wie befürchtet. Oft fällt nur der Mindestsatz in Höhe von rund € 22,- (pro Veranstaltung) an. Hier findet man eine Übersicht über alle Tarife: https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz.html
Das hört sich interessant an. In der Größenordnung wäre das auch bei so kleinen Anlässen machbar. Hast du einen Link wo man etwas über diesen Mindestsatz finden kann? Die Suche auf der Gemaseite bringt mich noch zum Verzweifeln, ich suche seit sie wieder geht schon seit einiger Zeit unter allen möglichen Stichworten nach Informationen, aber es wird nichts gefunden ...
Die Suche nach einem passenden Tarif hat auch nichts Entsprechendes ergeben. Am ehesten passt "Hintergrundmusik mit Musikern", das bezieht sich aber nicht auf einen einzelnen Anlass sondern auf regelmäßig/öfter vorkommende und ist entsprechend teuer ...
Ich hab inzwischen doch auch die Gema direkt mal angemailt, wir sind hier völlig unerfahren mit solchen Dingen, und die Gemaseite äußerst verwirrend ... wird aber wohl eine Weile dauern bis Antwort kommt.
 
Das Beispiel "Ausstellung von Hobbykünstlern" könnte unter den Tarif für "Veranstaltungen mit Live-Musik" fallen:
https://www.gema.de/musiknutzer/liz...sen-theaterauffuehrungen/veranstaltungen.html
bzw.
https://www.gema.de/fileadmin/user_...Tarife_ad/tarifuebersicht_veranstaltungen.pdf

Das Beispiel "kleinere Feste einer Dorfgemeinde" passt zum Tarif "Unterhaltungsmusik bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten, die im Freien stattfinden":
https://www.gema.de/musiknutzer/liz...terauffuehrungen/stadt-und-strassenfeste.html

(Alles ohne Gewähr - verbindliche Auskünfte gibt es nur von der GEMA direkt!)
 
Danke ... das hilft mir jetzt ein bisschen weiter ...
Das gilt jetzt aber alles für Musik allgemein, nicht mehr nur mein eigentlich angesprochenes Thema alter Fingerstyle Blues.
Ok ... mal abwarten ob/was die Gema antwortet ...
 
Wie oben geschrieben - "alter Fingerstyle Blues" ist ganz normale Musik, und auch, wenn die Kuenstler fast alle lange tot sind, sind die Werke geschuetzt. Darum wird auch heute noch gestritten - z.B. haben die Rolling Stones fuer ihre Version von "You Got To Move" irgendwann tatsaechlich Geld an den Kuenstler/Komponisten Mississippi Fred McDowell gezahlt (zahlen muessen). Nicht freiwillig, aber der gute Fred hat "wohlwollende" Hilfe von Anwaelten bekommen (die sich ueber einen entsprechenden Anteil an den erstrittenen Gewinnen finanziert haben). Gleiches gilt fuer die Nachkommen von Robert Johnson, die sich als Erben finanzielle Anteile erstritten haben. Auch wenn die Musik alt ist, nie ein grosser Hit war - Musik ist Musik, Text und Melodie sind geschuetzt.

Es ist richtig, dass die Kuenstler damals mit ein paar Dollars abgespeist wurden, rechtens war das schon damals nicht - heute wird es wieder aufgerollt. Wie oben schon gesagt - die wenigsten Blues Songs an sich sind "Traditionals", die meisten sind in der Tat Werke aus Melodie+Text. Gut, es gibt beim Blues die "floating verses", die Zeilen, die immer wieder in unterschiedlichen Zusammenhaengen auftauchen ("I woke up this morning" als Zeile ist schwer einem Song zuzuordnen).

Insofern ist es nachvollziehbar, dass die GEMA hier nicht nach unterschiedlichen Musikrichtungen unterscheidet, sondern grundsaetzlich grosse und kleine und erfolgreiche und nicht erfolgreiche Urheber gleich behandelt.
 
Interessant! Das war mir so nicht klar ...
Da bin ich wohl einem doppelten Irrtum aufgesessen, zu einen was den alten Blues betrifft, zum anderen auch dass es ja sowieso amerikanische Musik ist, die Gema vertritt die ja auch wie ich inzwischen festgestellt hab ...

Im Grunde ist das ja auch alles richtig. Nix dagegen, wenn die Autoren und meinetwegen auch die Erben bisschen was bekommen sollen, selbst wenn man selber nix verlangt. Und mich als Musiker betrifft es ja eigentlich gar nicht (nach meinem derzeitigen Wissensstand), sondern den Veranstalter.
Aber so "Kleinstveranstalter" wie die Beispiele oben, die sind zwar in der Lagen mit viel Enthusiasmus und ehrenamtlichem Einsatz einmal im Jahr mal so eine kleine Veranstaltung zu stemmen, aber wenn sie das Wort Gema hören und mal auf die Gemaseite schauen kriegen sie die Panik und rudern zurück ... und ich als kleiner Musiker-Anfänger hab wieder keine Möglichkeit mal ein Stündchen Erfahrung zu sammeln ... ist schon frustrierend.

Aber ok, das ist jetzt wieder ein anderes Thema ... danke erst mal allen, hat mir ein bisschen weitergeholfen!
 
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