Blackstar HT-5r gekauft - leider defekt

  • Ersteller Gast254918
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Ja, dass klingt vernünftig. Ich denke auch das war mein letzter Gebrauchtkauf eines Amps über ebay. Es sei denn ich kann ihn vorab testen.

Im Anhang habe ich mal die ebay-Kleinanzeigen Anzeige des Verkäufers, die ich mir aufgehoben habe. Darin schliesst er die Gewährleistung nicht explizit aus.
 
Damit hat sich der Verkäufer sogar richtig in die Nesseln gesetzt: er müsste dir (aber nein das wird hier keine juristische Beratung!) 2 Jahre Gewährleistung auf seine Kappe geben (und zwar ab deinem Kaufdatum @Lutz13 ), da er nirgends einen Gewährleistungssausschluss getätigt hat ...

In diesem Fall würde ich (sehr gut, dass du die Anzeige aufgehoben hast :great:) mich mal direkt mit eBay in Verbindung setzen ... entweder zwingen die dann den Verkäufer zur Übernahme der Reparaturkosten, oder wenn ihr euch nicht einigen könnt zur Rücknahme des Amps ...
 
mich mal direkt mit eBay in Verbindung setzen ... entweder zwingen die dann den Verkäufer zur Übernahme der Reparaturkosten, oder wenn ihr euch nicht einigen könnt zur Rücknahme des Amps ...

Es handelt sich um das kostenloise Ebay-Kleinanzeigen, die werden weder Käufer noch Verkäufer zu irgendetwas "zwingen". Selbst das Ebay-Auktionshaus bietet das nicht, das gibts nur über Paypal, falls das denn für die Zahlung benutzt wurde.

Die zwei Jahre Sachmangelhaftung (nicht Gewährleistung) bezieht sich übrigens auf Sachmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe (das ist bei Privat und Versand auf Wunsch des Käufers die Übergabe an den Versanddienstleister) vorhanden waren. Das müsste ein Käufer dann halt beweisen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann wird es schwierig, aber dennoch nicht unmöglich .... Da hilft dann nur der eigene Anwalt weiter und da ist es fraglich, ob es sich lohnt erst viel Geld für einen privaten Rechtsstreit wegen 150 bis 200 Euro in die Hand zu nehmen, bis dann irgendwann mal ein Jahr später (oder noch später) eine gerichtliche Entscheidung zu Stande kommt. Da lohnt sich in der Regel der Aufwand nicht .... Hab nur die Beschreibung gelesen, aber nicht dass das eBay Kleinanzeigen war ... passiert ... Aber auch bei Kleinanzeigen würde ich mal eBay anfragen ... Mehr als ein kategorisches "Nein, wir machen da nichts" kann nicht passieren.

Bzgl. der Sachmangelhaftung ... Der Verkäufer schreibt nirgends, dass es sich um einen Privatkauf handelt, auch wenn er in Kleinanzeigen als Privatperson auftritt ... Schwierig schwierig schwierig ....
 
Ich persönlich halte mich generell lieber an den Grundsatz: "Wirf schlechtem Geld kein gutes hinterher!". Ein bisschen meckern kann man ja, aber Geld würde ich selbst normalerweise keines mehr investieren.

Persönlich aus meiner Erfahrung: Auch ich hatte schon ein-, zweimal Differenzen mit Käufern obwohl bei mir vorher alles ok war. Seit dem dokumentiere ich alles was ich verschicke mit Fotos und einer aktuellen Tageszeitung daneben sowie einem kurzem Funktionstest als Video, beides geht mit einem aktuellen Video seht schnell. Das gibt mir Sicherheit, aber auch dem Käufer, denn er sieht dann, dass er nicht übers Ohr gehauen wurde.

Ansonsten muss man halt das Risiko eines Gebrauchtkaufes von Privat und die gesetzliche Lage laut BGB akzeptieren. Man bekommt halt einen niedrigeren Preis als beim Neukauf, geht aber auch ein Risiko ein. Letzte Woche habe ich auch eine gebrauchte Gitarre gekauft, dessen Beschreibung doch sehr, sehr optimistisch vom realen Zustand abwich und die erst mal ohne Ersatzteile überhaupt nicht spielbar war. Naja, was solls, ist halt Lehrgeld bzw. Lebenserfahrung, damit muss man beim Privatkauf leben. Ich erwarte beim Kauf von Privat keinen Service und keine Sicherheit wie beim Kauf vom Händler, das sollte jedem klar sein und jeder vor einem Kauf akzeptieren.
 
Ich erwarte beim Kauf von Privat keinen Service und keine Sicherheit wie beim Kauf vom Händler, das sollte jedem klar sein und jeder vor einem Kauf akzeptieren.

geht mir genauso ...Deswegen kaufe ich gebraucht (da ich auch schon einiges an Lehrgeld gezahlt habe) nur noch von mir bekannten Menschen per Versand oder nur wenn ich die Ware vor Ort abholen und testen kann ... Alles was dann passiert, nachdem ich den Abholort verlassen habe, liegt ganz alleine bei mir ... (800-1000 für einen Neupreis 2000 Euro Amp vlt auch blind, aber da plane ich wie schon geschrieben eben 200 für 'nen Tech mit ein)

Und wie ich bereits geschrieben habe und der Fall hier ist wieder das beste Beispiel dafür: ich kaufe keine Ware blind gebraucht (und wirklich nur blind), wo der Gebrauchtpreis + evtl. Rep.-Kosten annähernd dem Neupreis der Ware entsprechen (oder in manchen Fällen sogar übersteigen)
 
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Das ganze ist um so ärgerlicher, als dass eigentlich noch die erweiterte Thomann Garantie besteht. Diese greift aber leider nicht wenn das Gerät an Dritte verkauft wurde.:mad:
Das müsste sich allerdings langsam herumgesprochen haben...
 
Das müsste sich allerdings langsam herumgesprochen haben...

Leider nicht ...musst nur mal die Bucht oder Kleinanzeigen durchschauen ... Da wird endlos viel Musikequipment verkauft und mit "Thomann-Gewährleistung" angepriesen ...Und darauf fallen immer wieder unzählige Leute rein und schauen vorher nicht mal auf die Geschäftsbedingungen auf der Thomann Seite, wo eben eine Weitergabe der Gewährleistung an Dritte ausgeschlossen wird ...
 
Alles gut und schön, nutzt dem TE nichts.
Soweit ich das sehe hat der Mann dem @Lutz13 einen Gegenstand verkauft, der defekt ist und in seiner Anzeige nicht darauf hingewiesen. Also hat er beim Gebrauchtkauf ( Verkauf ) einen schwerwiegenden Mangel absichtlich verschwiegen und ist deshalb in der Pflicht.
Wenn da keinerlei Transportschäden am Paket zu erkennen waren, worauf man auf einen solchen schließen könnte, ist der Mann in der Pflicht. I ch hab mir auch mal ein Marshall Topteil schicken lassen und da war nichts.
Wie dass jetzt mit der Beweispflicht ist, weis ich nicht genau, aber wenn er den Amp sowieso rep. lässt, kann man sowas ja feststellen.
Ich würde versuchen mich im Guten zu einigen, unter Androhung von eventuellen rechtlichen Schritten. So einfach auf sich beruhen lassen, na ich weis ja nicht, wie gesagt ich pers. würde da hinfahren und das klären. Sowas ist, wenn es denn ein Beschiss war, nicht hinnehmbar, von wegen Lehrgeld oder so.
 
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Die Frage ist: war der Mangel wirklich schon vor dem Versand da und wurde verschwiegen oder ist der Schaden beim Transport aufgetreten und wann auch immer .... Deswegen ist der Verkäufer nie in der Pflicht ... Transportschaden muss nachweisbar sein, um ggf. den Logistiker in Regress zu nehmen oder eine Vorbeschädigung muss seitens des Käufers zweifelsfrei bewiesen werden können, um evtl. den Verkäufer haftbar machen zu können ...

Und ich wage zu bezweifeln, dass sich bei einer Rep. feststellen lässt wie lange der Schaden schon besteht ... Zwar lässt das jetzige Verhalten des Verkäufers darauf vermuten, dass der Amp schon vor dem Versand hinüber war, aber eben wahrscheinlich nicht beweisen ... Das einzige was man evtl. nachhalten kann, wäre eine Beschädigung im Zuge des Transports (abgebrochenes Bauteil oder ähnliches) ...

Das einzige was dem TE jetzt hilft ist die Erkenntnis (wenn er den Amp nicht reparieren lässt und sich nicht vlt. doch noch anderweitig mit dem Verkäufer einigen kann) einfach eine Stange Geld buchstäblich verbrannt zu haben ... Alles andere ist einfach nur Spekulation
 
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Richtig. In vielen Städten gibt es noch die guten alten Rundfunkgeschäfte. Die reparieren sowas bestimmt auch. Da muss nicht gleich "Amp-Doktor" am Schild stehen.
 
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Also hat er beim Gebrauchtkauf ( Verkauf ) einen schwerwiegenden Mangel absichtlich verschwiegen und ist deshalb in der Pflicht.
.... wenn das Teil ab und zu mal funktioniert, wie ich das den Schilderungen entnehme, dürfte das nicht zutreffen oder zumindest kein Vorsatz nachweisbar sein. Siehe oben, einem Techniker, der einen relativ übersichtlichen Amp einschicken muss, würde ich so nicht unbedingt trauen. Ich würde einfach einen richtigen Techniker aufsuchen, vielleicht auch mal ein wenig surfen, ob so ein Fehler öfter auftaucht bei dem Gerät, und ob es vielleicht einfache Abhilfe gibt. (habe ich schon öfter erlebt, die Lösungen sind für einen diagnosefesten Techniker manchmal viel naheliegender, als sich ein Laie das so vorstellt ... )
 
@rock4life81 ihr könnt das doch handhaben oder spekulieren wie ihr wollt, ich hab nur geschrieben, wie ich es handhaben würde.
Klar ist es besser man probiert sowas vorher aus, aber deshalb haben gebrauchte Sachen auch zu funktionieren, sonst gibt es was, jedenfalls von mir, auf die Backen, egal wie weit weg der wohnt. Mit sowas verstehe ich keinen Spaß und sowas kenne ich auch unter echten Musikern nicht. Ich hab schon viel, auch über Kleinanzeigen, gebraucht gekauft, aber son Schei... ist mir noch nie passiert.
 
Dann hattest du einfach Glück ... Dennoch würde ich nicht einfach so "auf die Backen geben", wenn nicht mal klar ist, ob der Verkäufer den Schaden wirklich zu verantworten hat ;-)
 
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Nochmal:

Frag mal beim Vertrieb, was eine Ersatzplatine kostet. Vielleicht kostet die nichtmal 100 Euro?
Austauschen kannst du die selbst. Da musst du nichtmal was löten, wenn ich mich recht erinnere.
Einfach aufschrauben die Kiste, Steckverbindungen lösen (vorher am besten ein Foto machen und/oder markieren, was wo hingehört), alte Platine raus, neue rein, fertig.
Ich würde nie und nimmer 200 Euro für die Reparatur eines HT-5 zahlen.

Und ich finde es ehrlich gesagt auch etwas fragwürdig, dass jetzt die Privatadresse des Verkäufers hier öffentlich preisgegeben wird, obwohl niemand zu 100% sagen kann, wo der Schaden entstanden ist. Nur, weil der Verkäufer sich nicht meldet (vielleicht macht er grad Urlaub und weiß gar nix von seinem Glück?), muss man nicht gleich vorsätzlichen Betrug oder sonstwas unterstellen.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.
 
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Das mit der Ersatzplatine ist an und für sich keine schlechte Idee. Die Frage ist aber was heißt Blackstar Vertrieb? Ich habe beim googeln nur diese Firma gefunden
http://www.sound-service.eu/de-de. Die scheinen Deuschlandweit den Sevice für Blackstaramps zu erledigen. Ich werde die Montag dort mal anrufen.

Auf alle Fälle werde ich den Amp erst mal wieder vom Händler abholen und nicht einschicken lassen. Das kann ich dann immer noch selber machen.

Stimmt schon, der Tech scheint wenig Ahnung zu haben. Kann doch nicht so schwer sein einen verschmorten Widerstand zu tauschen.
 
Ja frag dort mal an.
Oder schreib Blackstar direkt über Facebook. Die antworten dort auch und werden dich sicher weiterleiten.
 
Wenn auf den Amp noch eine Restgarantie für den Verkäufer besteht, wäre es vielleicht sinnvoll sich mit dem zu einigen, das er sich um die Reparatur kümmert. Ich würde das in dem Fall übernehmen, da hätte man zwar noch ein paar Versandkosten, aber gegenüber den anderen Kosten doch zu vernachlässigen.
 
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Das hab ich ihm ja angeboten. Ich habe ihn ohne Schuldzuweisung und Vorwürfe vorgeschlagen, dass ich den Amp wieder zu Ihm schicke, er in dann diesen zu Thomann einschickt und mir später wieder zukommen lässt. Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich alle Versandkosten übernehme. Leider hat er darauf nicht reagiert.
 
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