(Ebay) Kleinanzeigen - Netiquette, Anekdoten, (Un-)Erfreuliches

es heisst NICHT, dass ich feilsche und in zehn mal hin- und her-schachern will.

Da hat dann wohl jemand ein paar mal zuviel die Trödel-Jogis auf RTL gesehen. Da klappts doch auch:cool:


EDIT: so wie der eine Typ, der eine 70er ES335 für 700,- verkauft hat, weil sie geschnarrt hat und man dann den Hals austauschen muss (oder was der sich auch immer aus den Fingern gesaugt hatte...). Ist jemand verzewifelt genug und muss es schnell gehen, kann man´s ja mal versuchen.
 
eine andere sache ist es aber, bei einer VB von 159 EUR ein gegengebot von 100,- zu machen. das würde ich als verkäufer auch nicht ernst nehmen, da hätte ich auch keine lust mehr, weiter zu verhandeln.
Sehe ich überhaupt nicht so.
Verhandlungen laufen ja meist so, dass man sich irgendwo in der Gegend der Mitte beider Preisvorstellungen trifft.
Wenn mir also jemand für etwas, für das ich VB EUR 159 möchte, EUR 100 bietet, dann gehe ich davon aus, dass er ca. EUR 130 zu zahlen bereit ist.
Wenn das jenseits meiner Schmerzgrenze liegt, ist die Verhandlung natürlich schon beendet.
Aber unverschämt ist das doch noch lange nicht?
 
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Sehe ich überhaupt nicht so.
Verhandlungen laufen ja meist so, dass man sich irgendwo in der Gegend der Mitte beider Preisvorstellungen trifft.
Wenn mir also jemand für etwas, für das ich VB EUR 159 möchte, EUR 100 bietet, dann gehe ich davon aus, dass er ca. EUR 130 zu zahlen bereit ist.

So um die 120 wären es basierend auf dem Neupreis und der Tatsache, dass man es sonst nur aus Amerika beziehen kann gewesen.
Da bin ich ja beruhigt, dass ich nicht der Einzige bin der das so sieht.
 
Also ich bin der Meinung, dass wenn da VB steht der Anbieter ein Gegenangebot machen muss. Zumindest ich mach das so. Sonst ist es nämlich in meinen Augen keine Verhandlung, sondern eine Auktion. Biete ich etwas für 100€ VB an und erhalte ein Angebot über 50€, Lehne ich höflich ab und sage " Unter Betrag xy geht es nicht". Leider bin ich damit wohl recht allein. Es passiert sehr selten, dass ich als Käufer auf jmd. treffe, der das auch so handhabt. Wobei ich selten Abschläge größer 30% zum Verhandlungspreis mache. Wenn einer, wie in diesem Fall den Neupreis ansetzt oder für olles Zeug aus den 70/80/90igern "Vintage-Preise" aufruft, dann lass ich die Finger davon. Man kann die Zeit aufbringen und mit dem Verkäufer über den zu hohen Preis diskutieren...muss man aber nicht. In der Zeit mach ich lieber Musik.:m_git_a:
 
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Wenn du auf zu niedrige Angebote deine Schmerzgrenze nennst, kannst du sie auch gleich als Festpreis ansetzen. Eine Verhandlung ist das dann auch nicht mehr wirklich und mehr als den Preis, den du in der Antwort genannt hast, wird dann wohl kaum noch jemand zahlen.
 
Ich verkaufe gerade wieder was bei ebay Kleinanzeigen und habe schon keine Lust mehr. Angebote mit 700-800 Euro unter meinem VB (2300). Ein Vorteil, habe die R7 jetzt wieder sehr viel gespielt und mich fast neu in Sie verliebt. Ist mir bei meinem letzten Verkauf auch so passiert. Gitarre behalten und neue Lieblingsgitarre geworden :)
 
Ich verkaufe gerade wieder was bei ebay Kleinanzeigen und habe schon keine Lust mehr. Angebote mit 700-800 Euro unter meinem VB (2300). Ein Vorteil, habe die R7 jetzt wieder sehr viel gespielt und mich fast neu in Sie verliebt. Ist mir bei meinem letzten Verkauf auch so passiert. Gitarre behalten und neue Lieblingsgitarre geworden :)

Da bist du nicht der einzigste dem das so ergangen ist. Hatte auch was drin, wurde mir zu blöd und ich
habe es wieder rausgenommen. Geht allerdings nur wenn man nicht klam ist und das Geld nicht unbedingt braucht.
 
Geb ich Dir recht, aber ich musste er auch erlernen. Habe früher zuerst etwas neues gekauft und im Hinterkopf dann immer "aber für die Gitarre bekommste locker noch ...€".
Tja, dann war man in Geldnot und musste arg unter dem gewünschten Kurs verkaufen. Kennt bestimmt jeder das blöde Gefühl.
 
Sehe ich überhaupt nicht so.

Wenn mir also jemand für etwas, für das ich VB EUR Xmöchte, EUR Y bietet, dann gehe ich davon aus, dass er ca. EUR Z zu zahlen bereit ist.
Wenn das jenseits meiner Schmerzgrenze liegt, ist die Verhandlung natürlich schon beendet.
Aber unverschämt ist das doch noch lange nicht?
sowas wie auf reverb.com ist eben super - da kann man bei so ziemlich allen gebrauchten sachen sehen, welche VBs aufgerufen werden und zu welchem preis sie weggehen:

image.jpeg


da spart man sich die frage, welcher preis okay, normal, durchschnittlich ist :)
 
wie rechnest du das um auf Preise hier in D?
 
gar nicht. betrachten wir es als inspiration.
 
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Das dümmste ist, wenn man wg. Klammheit :) wieder etwas verkaufen muss. Da warten die "Schnäppchenjäger" Die kommen bei mir nicht zum Zuge.

Ich denke mal, daß die meisten faire Käufer sind, die natürlich die Gerätschaft günstiger als im Laden kaufen möchten. Dennoch sich
aber darauf einstellen, daß Gute Ware nicht verschärbelt wird und wenn der Preis ca. 20% niedriger ist als im Laden und das Teil dann auch noch Garantie hat, sind Sie gut bedient. Natürlich sollte man auch darauf achten das beim Weiterverkauf die Garantie auch noch zutrifft. Da erkundige ich mich meist vorher und erstelle dann eine Erklärung die dem käufer eines Falles doch hilfreich sein kann. Geht natürlich nur bei Gerätschaften mit Garantie .

Da ich nicht gut zu Fuß bin, kaufe ich meine Artikel meist im Netz. Muss aber dazu sagen, daß ich einen gewissen Verlust beim Wiederverkauf einrechne. Auf Dauer tut es natürlich weh.:cool:
 
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Die kommen bei mir nicht zum Zuge.
Sehe ich genauso. Ich hab zwar 'n paar Sachen inseriert und auch schon zu akzeptablen Konditionen verkauft, aber zwingend nötig ist es zum Glück nicht.
Letztens wolte jemand 'n Amp von mir kaufen. Der feine Kerl wollte vorab die Rechnung per eMail und meine Kontodaten. Bin da eher übervorsichtig. Mir hat's nach Phishing gerochen.
Meine Ansage, das ich nur Nachnahme-Zahlung akzeptiere, wurde abgelehnt. Wäre zu "unsicher". Tja, da denkt man sich seinTeil...
 
Wenn du auf zu niedrige Angebote deine Schmerzgrenze nennst, kannst du sie auch gleich als Festpreis ansetzen. Eine Verhandlung ist das dann auch nicht mehr wirklich und mehr als den Preis, den du in der Antwort genannt hast, wird dann wohl kaum noch jemand zahlen.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen: Ja und Nein. Klar gibt es welche die mir dann genau die Schmerzgrenze nennen. Aber a) muss ich nicht an die Verkaufen und b) treffe ich mich mit der etwa der Hälfte der Interessenten irgendwo in der Mitte zwischen VB und Schmerzgrenze. Es gibt noch genug faire Menschen da draußen... oder solche die Verhandeln können und nicht nur eine Geizistgeil-Mentalität besitzen.
 
Das dümmste ist, wenn man wg. Klammheit :) wieder etwas verkaufen muss. Da warten die "Schnäppchenjäger" Die kommen bei mir nicht zum Zuge.

Ich denke mal, daß die meisten faire Käufer sind, die natürlich die Gerätschaft günstiger als im Laden kaufen möchten. Dennoch sich
aber darauf einstellen, daß Gute Ware nicht verschärbelt wird und wenn der Preis ca. 20% niedriger ist als im Laden und das Teil dann auch noch Garantie hat, sind Sie gut bedient. Natürlich sollte man auch darauf achten das beim Weiterverkauf die Garantie auch noch zutrifft. Da erkundige ich mich meist vorher und erstelle dann eine Erklärung die dem käufer eines Falles doch hilfreich sein kann. Geht natürlich nur bei Gerätschaften mit Garantie .

Da ich nicht gut zu Fuß bin, kaufe ich meine Artikel meist im Netz. Muss aber dazu sagen, daß ich einen gewissen Verlust beim Wiederverkauf einrechne. Auf Dauer tut es natürlich weh.:cool:

Ich dachte immer, Garantie kann nicht übertragen warden. Irre ich mich?
 
Da hast du recht.
 
@AIEOU, @musikus,

ich habe bei meinem Musikdealer schon mehrere Artikel erfragt zw. Garantie, dort bekam ich die Antwort, die Euch eigentlich Recht gibt. Man sagte mir wenn ich eine Eigentumsübertragung vereinbare würden sie die Garantie beibehalten (???). Wenigstens habe ich bis Dato noch keine Schwierigkeiten gehabt.
 
Auf dem Kassenzettek steht ja auch selten der Name des Käufers drauf...
Bei Rechnungen kann man meist auch irgendwie argumetieren und in der Regel ist der Händler/Hersteler bei sowas kulant, auh wenn er es nicht sein müsste.
 
Garantie ist sowieso eine freiwillige Sache des Herstellers, im Gegensatz zu Gewährleistung.
 
Der deutsche Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche im Sinne einer Abtretung (§§ 393 BGB), zum Beispiel mit einem Hinweis im Kaufvertrag oder eben auf der Rechnung. Der Händler muss dies dann akzeptieren.

ABER!!!

Händler und Onlineversandhandel können die Übertragung/Abtretung der Gewährleistung an einen Zweitkäufer in ihren AGBs explizit ausschließen. Dann hat man als Kunde das Nachsehen. Es muss nur eben im Vorfeld in den AGBs aufgenommen sein und kann nicht nach gut Dünken des Händlers angewendet werden.

Ich dachte immer, Garantie kann nicht übertragen warden. Irre ich mich?
 
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