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tritonus19
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Hallo!
Ich habe mal eine Frage zum Thema Scheinselbstständigkeit:
Mir gehört eine kleine, private Musikschule und habe dort 8 Lehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigt.
Vor einiger Zeit hatte ich für jede Lehrkraft eine E-Mail-Weiterleitung eingerichtet, nach dem Muster "nachname@musikschule-mustermann.de".
Zufällig hatte ich neulich mit einem Rechtsanwalt gefachsimpelt und dieser teilte mir mit, dass diese E-Mail-Weiterleitungen den Anschein einer Betriebszugehörigkeit der Lehrkräfte wahren und dies ein Indiz für Scheinselbstständigkeit wäre.
Das konnte ich kaum glauben. Meine Lehrkräfte sind ausschließlich Honorarkräfte. Ist es wirklich verboten, solche E-Mail-Weiterleitungen einzurichten? Es war ein ausdrücklicher Wunsch der Lehrkräfte bei einer Teamsitzung und es gestaltete die Kommunikation per Mail als sehr angenehm.
Vielleicht kennt ihr euch damit aus und könnt mir helfen?
Liebe Grüße!
Ich habe mal eine Frage zum Thema Scheinselbstständigkeit:
Mir gehört eine kleine, private Musikschule und habe dort 8 Lehrkräfte auf Honorarbasis beschäftigt.
Vor einiger Zeit hatte ich für jede Lehrkraft eine E-Mail-Weiterleitung eingerichtet, nach dem Muster "nachname@musikschule-mustermann.de".
Zufällig hatte ich neulich mit einem Rechtsanwalt gefachsimpelt und dieser teilte mir mit, dass diese E-Mail-Weiterleitungen den Anschein einer Betriebszugehörigkeit der Lehrkräfte wahren und dies ein Indiz für Scheinselbstständigkeit wäre.
Das konnte ich kaum glauben. Meine Lehrkräfte sind ausschließlich Honorarkräfte. Ist es wirklich verboten, solche E-Mail-Weiterleitungen einzurichten? Es war ein ausdrücklicher Wunsch der Lehrkräfte bei einer Teamsitzung und es gestaltete die Kommunikation per Mail als sehr angenehm.
Vielleicht kennt ihr euch damit aus und könnt mir helfen?
Liebe Grüße!
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