• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Bandname, schon vergeben, wie finde ich es heraus? Wie schützen? Copyright anspruch?

  • Ersteller blueberry
  • Erstellt am
B
blueberry
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
12.11.05
Registriert
09.05.05
Beiträge
22
Kekse
0
Ort
Werdohl
Ich hätte mal folgende fragen dazu:

- Wo finde ich heraus ob der Name schon vergeben ist? (Wenn das Inet net hilft)

- Muss ich wie bei Songs einen Nachweiss erbringen, dass ich als erster den Namen hatte, wenn ich erfolgreich bin und eine andere Band zufällig auch den Namen gewählt hat
(Sprich, ich trete schon 2 Jahren mit dem Namen auf und die andere Band hat sich erst vor paar Monaten gegründet)

- Wo kann ich den Namen schützen lassen?

- Was ist, wenn ich den Namen schützen lies und eine andere Band unter diesen Namen erfolgreich wird, kann ich von dieser Band Geld verlangen wegen Copyright verstoß?
 
Eigenschaft
 
Also denn ... :)
- Wo finde ich heraus ob der Name schon vergeben ist? (Wenn das Inet net hilft)
Erstmal googlen auf Teufel komm raus. Findest Du keine Seite, die mit Eurem Namen und Musik zu tun hat ist das schonmal ein gutes Zeichen.
Der nächste Schritt ist der Gang zum dpma (deutsches Patent- und Markenamt). Dort macht man eine Markenrecherche um herauszufinden ob jemand euren Wunschnamen als Marke hat eintragen (=schützen) lassen.
Wird nichts gefunden habt ihr sehr gute Karten und könnt Euren Namen gleich schützen lassen.

- Muss ich wie bei Songs einen Nachweiss erbringen, dass ich als erster den Namen hatte, wenn ich erfolgreich bin und eine andere Band zufällig auch den Namen gewählt hat
(Sprich, ich trete schon 2 Jahren mit dem Namen auf und die andere Band hat sich erst vor paar Monaten gegründet)
Das musst Du nur wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Normalerweise kann man anhand von Internet-Domain-Registrierung, CD Pressungen, Plakate, etc recht gut nachweisen seit wann man einen Namen benutzt. Eine Eintragung ins Markenregister ist natürlich immer besser.

- Wo kann ich den Namen schützen lassen?
www.dpma.de

- Was ist, wenn ich den Namen schützen lies und eine andere Band unter diesen Namen erfolgreich wird, kann ich von dieser Band Geld verlangen wegen Copyright verstoß?
Theoretisch ja, wenn ihr wirklich die älteren Rechte besitzt.
 
thx für die Antworten :great:


Bis jetzt sieht es gut aus.

Ich glaube auch warum, keine Rock oder Metal Band, wird sich woll so nennen wollen :D


Zudem soll der Name mir gefallen und nicht den anderen :cool:
 
wie siehts der folgende fall aus:
wir haben ne band namens "Increase" seit ca nem jahr! jetzt hab ich mitbekommen das es jedoch 2 andere bands gibt die auch so heißen... würde es rechtlich gesehen reichen wenn wir uns in "In Crease" umbenennen? oder lieber nen komplett anderen namen?

aber mal ehrlich... man kann doch auch nicht 100%ig rausfinden ob es nen bandnamen schon gibt oder nicht?!
 
wo du doch nun schon weißt, dass es noch 2 andere Bands mit diesem Namen gibt, würde es wahrhaftig keinen Sinn machen, diesen zu behalten. Das Wort zu trennen unterscheidet aber absolut nicht (increase - in crease)
 
...ich hätte auch mal eine kurze Frage...hab gerade mal nach unserm Bandnamen gegoogelt und rausbekommen, das es mal einen Film gib der so hieß...sicherlich auch kein gutes Zeichen, oder?...
 
genau gesehen, darf man alle Begriffe oder Namen, die geschützt sind, nicht verwenden.
Es geht aber um einen Bandnamen, mit dem die Band ähnlich wie eine Firma agiert und auch Songs mit gleichen Titeln wie schon vorhandene herausbringt. Das ist aber häufig der Fall und scheint keine Rolle zu spielen, da sich ja Text und Musik unterscheiden.

Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, dass gerade die Titel erfolgreicher Filme geschützt sind. Dabei wäre ich vorsichtig und würde auch da recherchieren.
 
strassi schrieb:
genau gesehen, darf man alle Begriffe oder Namen, die geschützt sind, nicht verwenden.
Es geht aber um einen Bandnamen, mit dem die Band ähnlich wie eine Firma agiert und auch Songs mit gleichen Titeln wie schon vorhandene herausbringt. Das ist aber häufig der Fall und scheint keine Rolle zu spielen, da sich ja Text und Musik unterscheiden.

Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, dass gerade die Titel erfolgreicher Filme geschützt sind. Dabei wäre ich vorsichtig und würde auch da recherchieren.

...erfolgreich war der ne unbedingt...aber mal sehen...danke trotzdem erstmal...
 
strassi schrieb:
genau gesehen, darf man alle Begriffe oder Namen, die geschützt sind, nicht verwenden.
Es geht aber um einen Bandnamen, mit dem die Band ähnlich wie eine Firma agiert und auch Songs mit gleichen Titeln wie schon vorhandene herausbringt. Das ist aber häufig der Fall und scheint keine Rolle zu spielen, da sich ja Text und Musik unterscheiden.

Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, dass gerade die Titel erfolgreicher Filme geschützt sind. Dabei wäre ich vorsichtig und würde auch da recherchieren.
Vielleicht sollte man dazu mal etwas erwähnen...
Ein Name wird nicht einfach geschützt und darf dann von niemandem mehr verwendet werden. Wenn Du eine Marke beim dpma registrieren lässt, musst Du auch eine oder mehrere Klassen angeben. Also ein Bereich in welchem Deine Marke geschützt ist. Soweit ich weis gibt es ca 50 verschiedene Klassen. Wenn es also Deinen Wunsch-Bandnamen schon gibt, heisst es nicht das er auch in der Klasse die für Musik, etc zuständig ist geschützt ist.

Aber da kann ich Euch nur eins raten. Ab zum dpma und eine Markenrecherche durchführen, kostet nicht die Welt und ihr seid auf der sicheren Seite.
Infos: www.dpma.de
 
Ich habe gerade auch nochmal kurz bei dpma.de nachgelesen und kann dem nur zustimmen
 
Sorry, dass ich diesen Thread nochmal aus der Versenkung holen muß, aber ich wollte keinen neuen aufmachen. Folgendes: wir haben uns nach längerem hin und her auf den Namen BIG GUN geeinigt.

Durch googeln ist mir aber aufgefallen, dass es in Knoxville irgendsoeine Hinterwäldler-AC/DC-Coverband gibt, die auch Big Gun heißt. Ich hab aber keine Ahnung ob die sich den Namen jetzt haben schützen lassen.

Wenn ich diese Menschen nun frage, ob ich auch den Namen Big Gun verwenden darf, und die zustimmen (also im Fall dass sie sich ihn wirklich haben schützen lassen), darf ich den dann auch verwenden? :confused:
 
DeinVampyr schrieb:
wie siehts der folgende fall aus:
wir haben ne band namens "Increase" seit ca nem jahr! jetzt hab ich mitbekommen das es jedoch 2 andere bands gibt die auch so heißen... würde es rechtlich gesehen reichen wenn wir uns in "In Crease" umbenennen? oder lieber nen komplett anderen namen?

aber mal ehrlich... man kann doch auch nicht 100%ig rausfinden ob es nen bandnamen schon gibt oder nicht?!

Kann man auch nicht. Berühmtes Beispiel: "Blink 182", haben viele Auftritte unter dem Namen "Blink" gemacht. Es gab allerdings schon eine Band die so hieß wie sich dann herausstellte. Also haben sie einfach "182" an ihren Namen gemacht. Problem gelöst :great:
 
Also, junge, BIG GUN 182 scheint angebracht zu sein!;)
 
So lange ihr nicht berühmt seit dürftet ihr damit kein Problem haben, also erstmal berühmt werden und dann gegebenfalls Name wechseln!
 
Wie siehts mit Satzzeichen aus? Macht das rechtlich gesehen einen anderen Namen?
"therapy" nichtgleich "therapy?"
 
So lange ihr nicht berühmt seit dürftet ihr damit kein Problem haben, also erstmal berühmt werden und dann gegebenfalls Name wechseln!
Heißt das, wenn wir morgen einen Proberaum anmieten und dann die nächsten 2 Jahre kaum über die örtliche Kerb hinauskommen, gibt es keine Probleme? Und wie sinnvoll ist die Beantragung von Titelschutz bei Musiker-Magazin oder https://titelschutz-magazin.de/, die das für knapp 54 Euro machen?

Wir haben nämlich von einer längst aufgelösten Frauenband erfahren, die eine Originalkomposition mit einem sehr zugkräftigen Titel hatte. Daraus entstand dann die Idee, sich nach diesem Lied zu benennen. Da wir Alle von dieser Idee mega-begeistert sind und das entsprechende Genre ohnehin mögen, haben wir dann beschlossen, nicht einfach eine "Frauenpower-Band" zu gründen, sondern eine richtige Tribute-Band. Das Einzige, was bei uns nicht stimmt, sind die Aufgabenverteilung (keine zweite Gitarristin; Leadvocals Sache der Bassistin), die Konfektionsgrößen und der Umstand, dass wir über unserer Unterwäsche noch etwas drüber tragen.

Nun hat allerdings die Originalgitarristin längst eine gemischtgeschlechtliche Soloband gegründet, und in den USA gibt es eine ebenfalls gemischtgeschlechtliche Originalgitarristin-Tribute-Band, die den gewünschten Namen bereits verwendet. Also so, als hätte jemand eine Ozzy-Tribute-Band "Paranoid" oder "Sabbath Bloody Sabbath" genannt. Weiterhin gibt es in Deutschland mindestens eine Band, die mit dem Original überhaupt nichts mehr zu tun hat und eine andere Musik macht, aber diesen Namen ebenfalls verwendet. So gesehen passt der Name viel besser zu uns als zu diesen Bands. Vergrößert das unsere Chancen, den angestrebten Namen wenigstens in unserer Stadt oder Region neben anderen Bands verwenden zu dürfen, die 5 oder 50 oder 300 Kilometer weiter östlich wohnen, aber Titelschutz für ganz Deutschland erreicht haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Bandname ist eine Marke oder geschäftliche Bezeichnung (kein Copyright = Urheberrecht). Deine Fragen dazu, einschließlich der Prüfung nach bestehenden identischen oder verwechselbar ähnlichen bereits bestehenden Kennzeichnungen, erfordern Rechtsberatung, die hier im Board (und durch Leute, die dem Rechtsberatungsgesetzt nicht genügen) unzulässig ist.

Aus einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung können u.U. Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wozu aber die konkrete rechtliche Situation beurteilt werden muss. Ansprüche geltend zu machen kostet Geld und führt nicht zwingend zu einem Erfolg.

Also lass Dich durch einen qualifizierten Anwalt beraten (vorher nach den Kosten dafür fragen).
 
Schon witzig, dass es nicht Hinterwäldler aus Knoxville, TN, waren, die sich als "Big Gun" mit ACDC beschäftigten. Bad Homburg und Sao Paulo sind ebenfalls vertreten...
 
Soundmunich schrieb: "Also lass Dich durch einen qualifizierten Anwalt beraten (vorher nach den Kosten dafür fragen)."

Alles klar!

JanekA schrieb: "Schon witzig, dass es nicht Hinterwäldler aus Knoxville, TN, waren, die sich als "Big Gun" mit ACDC beschäftigten. Bad Homburg und Sao Paulo sind ebenfalls vertreten..."

"Knoxville/Tennessee" klingt für mich längst nicht so hinterwäldlerisch wie "Bad Homburg". Erstens gibt die französische Endung dem Ganzen internationales Flair und zweitens ist Tennessee der Bundesstaat, aus dem Jack Daniel's kommt. :D Auch wenn es selbst dort die reinsten Kuhdörfer gibt und bevorzugt diese und nicht die "coolen" Städte in den Genuss der Endung "-ville" kommen. Nun ja, kleiner Abschweifer.
 

Ähnliche Themen

P
Antworten
0
Aufrufe
14K
Philipp Beck
P
-seb-
Antworten
1
Aufrufe
3K
Xytras
Xytras
Boomshop
Antworten
110
Aufrufe
65K
Sticks
Sticks
Rolly
Antworten
25
Aufrufe
4K
the big kahuna
T
P
Antworten
0
Aufrufe
14K
Philipp Beck
P

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben