@ strassi
Ich kann nur wiederholen, was geltendes Recht ist: eine 1:1-Coverversion kann der Urheber (Komponist/Textdichter) nach geltendem Recht nicht untersagen.
Lies mal im Urheberrechtsgesetz § 24 (freie Benutzung) nach. Dort heißt es eindeutig: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Bei Maffay bzw. der Maffay-Cover-Band kam sicherlich etwas anderes hinzu. Michael van Almsick vom Maffay-Management habe ich gerade nicht erreicht. Aber Matthias Gibson, den früheren Maffay-Manager, hatte ich am Telefon. Der sagt, dass in seiner Managerzeit zwei Fälle vorgekommen sind, wo Maffay eine Verwendung seiner Titel untersagte. Dabei wurde aber jedesmal in das Werk eingegriffen (Stichwort: Bearbeitung) und das wollte Maffay nicht, was eindeutig sein Recht ist.
Maffay hat aber auch Cover-Versionen erlaubt, so z.B. "So bist Du" (Oli P.). Warum sollte er das auch nicht tun? Er covert ja auch selbst. "Tiefer" stammt von "Frumpy" und im Original sogar gaaanz weit zurück von einem mir jetzt nicht bekannten Autor. Die "7 Brücken" muss man gar nicht erwähnen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es mit der Maffay-Coverband um ganz andere Streitpunkte ging.
@ Modadischu
Rechtlich gesprochen, hieße 1:1 nicht nur keine Veränderungen an Text und Arrangement sondern auch gleiche Instrumentierung verwenden. Dass es ein Autor aber so eng nimmt, ist mir in den letzten 15 Jahren noch nicht untergekommen. Also hat 1:1 auch entsprechende Toleranzmargen ( 1:1,75 etc.).
Am Beispiel Maffay nochmals: Gibson sagte mir vorhin, wenn einer Maffay gecovert hat - und das Beispiel Oli P. zeigt ja, dass der das sehr poppig, ja fast in den Reggae driftend gemacht hat - dann sollte das Original schon zu 70 - 80 Prozent musikalisch erkennbar gewesen sein.
Sehr sensibel hätte er reagiert, wenn der Text verändert werden sollte; aus der Erfahrung heraus, dass man ihn und seine Songs dadurch meist verarschen wollte.
Der einfachste Weg ist aber der (ich weiß jetzt nicht, ob ich das im Eingangsposting schon gestreift habe), eine Rohversion des Titels (bei Veränderungen!) an den betreffenden Musikverlag bzw. Autor zu schicken und vor größeren Studioinvestitionen die Rechte einzuholen bzw. abklären zu lassen.
Hoffe, die Cover-Missverständnisse sind damit ausgeräumt!
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD (
www.allmusic.de )